Hidschab

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Der Hidschab (arab.: الحجاب ) ist ein wichtiger Teil der islamischen Kleidung. Der Begriff Hidschab kommt von hadschaba, welches folgende Bedeutungen hat: abschirmen, trennen, verbergen. Zweck des Hidschabs ist es, die Schönheit der Frauen vor den Männern zu verbergen.


Umfang des Hidschabs[Bearbeiten]

Die muslimische Frau hat in Gegenwart von fremden Männern (arab. Adschanib) Hidschab zu tragen. Unter "fremden Männern" versteht man in diesem Zusammenhang alle Männer, denen die Heirat mit der Frau erlaubt ist.

Hinsichtlich der Frage, welchen Umfang der Hidschab haben muss, vertreten die islamischen Gelehrten verschiedene Meinungen. Sinn des Hidschabs ist, dass die Frau ihre 'Aura bedeckt, d.h. den ganzen Körper außer den Teilen, die hiervon ausgenommen sind. Das Bedecken des Gesichts ist nicht verpflichtend für die Frau gemäß den Malikitischer, Hanafitischen und Schafi'itischen Fiqh-Schulen. Dies ist ebenso eine Aussage Ahmads und die Meinung der Mehrheit der Gelehrten. Viele Hanbaliten, insbesondere Gelehrte in Saudi-Arabien heutzutage vertreten die gegenteilige Meinung (Bedecken des Gesichts sei Pflicht).[1]. Der saudische Gelehrte Schaich Ibn al-Uthaimin sagt, dass der gesamte Körper der Frau 'Aura ist und bedeckt werden muss. Der Gelehrte Schaich al-Albani vertritt dagegen die Ansicht, dass die Hände und das Gesicht von der Bedeckung ausgenommen sind. Der Streit der Gelehrten bezieht sich also auf Gesicht und Hände. In der islamischen Welt vertritt aber kein angesehener Gelehrter die Meinung, die Frau müsse ihre Haare nicht bedecken.

Belege aus Quran und Sunna für die Bedeckung von Gesicht und Händen:[Bearbeiten]

Belege aus dem Quran:

1. Hidschab-Vers:

"Sag zu den gläubigen Männern, sie sollen ihre Blicke senken und ihre Scham hüten. Das ist lauterer für sie. Gewiss, Allah ist Kundig dessen, was sie machen. (*) Und sag zu den gläubigen Frauen, sie sollen ihre Blicke senken und ihre Scham hüten, ihren Schmuck (arab. Zina) nicht offen zeigen, außer dem, was (sonst) sichtbar ist. Und sie sollen ihre Kopftücher (arab. bi Chumurihinna) auf den Brustschlitz ihres Gewandes schlagen und ihren Schmuck nicht offen zeigen, außer ihren Ehegatten, ihren Vätern, den Vätern ihrer Ehegatten, ihren Söhnen, den Söhnen ihrer Ehegatten, ihren Brüdern, den Söhnen ihrer Brüder und den Söhnen ihrer Schwestern, ihren Frauen, denen, die ihre rechte Hand besitzt, den männlichen Gefolgsleuten, die keinen (Geschlechts)trieb (mehr) haben, den Kindern, die auf die Blöße der Frauen (noch) nicht aufmerksam geworden sind. Und sie sollen ihre Füße nicht aneinanderschlagen, damit (nicht) bekannt wird, was sie von ihrem Schmuck verborgen tragen. Wendet euch alle reumütig Allah zu, ihr Gläubigen, auf dass es euch wohl ergehen möge! " Quran 24:30-31)

Ibn al-Uthaimin argumentiert wie folgt:

  • Wenn Allah der Erhabene den muslimischen Frauen befohlen hat, ihre Scham zu hüten, dann haben sie auch sämtliche Mittel zu ergreifen, die diesem Ziel dienen. Denn eine Regel im Islam besagt, dass die Mittel wie die Ziele beurteilt werden. Eines dieser Mittel ist das Verdecken des Gesichts, da dadurch verhindert wird, dass die Frau angeschaut wird und sich der Betrachter an ihrer Schönheit erfreut. In einem Hadith heißt es: "die Augen begehen Zinaa'[A 1], und ihre Zinaa' besteht im Anblick".(vgl. Hadith bei Buchari, Nr. 6612).
  • Den Frauen wird hier befohlen, ihre Kopftücher (arab. Chumur, Pl. Chimar) über ihre Brustschlitze zu ziehen. Nach Ansicht von Ibn al-Uthaimin ist ein Chimar, das womit die Frau ihren Kopf bedeckt und ihren Kopf verhüllt. Das Verdecken des Gesichts ist entweder untrennbar damit verbunden oder kann durch Qiyas abgeleitet werden: Denn wenn schon Hals und Brustschlitz bedeckt werden sollen, muss das Gesicht a priori bedeckt werden, da es Ausdruck von Schönheit und Fitna ist.
  • Die Frauen werden hier aufgefordert, ihren Schmuck (arab.: Ziina) nicht offen zu zeigen, außer was (sonst) sichtbar ist. Ibn al-Uthaimin sagt, dass mit dem Ausdruck, "was (sonst) sichtbar ist" das gemeint ist, was unausweichlich sichtbar oder offensichtlich sichtbar ist, wie z.B. die äußere Kleidung der Frau. Allah der Erhaben sagte nicht "außer dem, was sie davon zeigen". Die Tatsache, dass im gleichen Vers noch einmal erwähnt wird, dass ihr Schmuck nicht gezeigt werden darf, deute darauf hin, dass mit dem ersten Schmuck der äußerlich sichtbare Schmuck und mit dem zweiten Schmuck der "innere" Schmuck (inkl. Gesicht) gemeint ist, den die Frau nur gegenüber bestimmten männlichen Familienmitgliedern und den genannten Personen zeigen darf.
  • Die Aussage: "Und sie sollen ihre Füße nicht aneinanderschlagen...." weist darauf hin, dass das Aneinanderschlagen der Füße verboten ist. Dies, damit die Männer nicht durch das Vernehmen des Geräusches des Fußschmuckes verführt werden. Ibn al-Uthaimin fragt, was eine größere Verführung darstelle, das Klingeln der Fußkettchen oder das Zeigen des Gesichtes.

2. Vers bezüglich den älteren Frauen:

"Und für diejenigen unter den Frauen, die sich zur Ruhe gesetzt haben(nach Erreichen des Greisenalters) und nicht mehr zu heiraten hoffen, ist es keine Sünde, wenn sie ihre Gewänder (arab. Thijabahunna) ablegen, ohne jedoch ihren Schmuck zur Schau zu stellen. Doch sich (dessen) zu enthalten, ist besser für sie. Und Allah ist Allhörend und Allwissend." (Quran 24:60)

Nach Ibn Uthaimin ist mit "Gewändern" der Überwurf der Frauen gemeint, der den ganzen Körper bedeckt. Diese Gewändern könne bei alten Frauen abgelegt werden, d.h. Gesicht und Hände dürfen gezeigt werden. Die Tatsache, dass hier nur alten Frauen erlaubt wird, ihr Gesicht und ihre Hände zu zeigen, belegt, dass es für junge Frauen gerade nicht erlaubt ist.

3. Dschilbab-Vers:

"O Prophet, sag deinen Gattinnen und deinen Töchtern und den Frauen der Gläubigen, sie sollen etwas von ihrem Überwurf (arab. Dschalabib, Pl. Dschilbab) über sich herunterziehen. Das ist eher geeignet, dass sie erkannt (nämlich als freie, ehrbare Frauen) und so nicht belästigt werden. Und Allah ist Allvergebend und Barmherzig." (Quran 33:59)

Ibn Abbas (Allahs Wohlgefallen auf ihm) erläuterte diesen Vers wie folgt:

"Allah befohl den gläubigen Frauen, dass, wenn sie wegen einem Anliegen ihr Haus verlassen, sie ihre Gesichter von oben her ( vom Kopf) mit ihrem Dschilbab bedecken und ein Auge frei lassen sollen." ( al-Albani erklärte diese Überlieferung für unauthentisch)

Der Dschilbab ist ein Überwurf, den die Frau über dem Kopftuch anzieht, so wie die heute in Saudi-Arabien verbreitete 'Aba'a.

Umm Salama sagte:

"Nach der Offenbarung dieses Verses, kamen die Frauen der Ansar heraus und liefen mit solch einer Würde, als hätten sie Raben die auf ihren Köpfen sitzen (welche wegfliegen würden, wenn sie schneller gehen würden). Und sie bedeckten sich üblicherweise mit großen schwarzen Gewändern."

4. Vers betreffend Ausnahmeregelung

"Es besteht für sie keine Sünde[A 2] weder hinsichtlich ihrer Väter, noch ihrer Söhne, noch ihrer Brüder, der Söhne ihrer Brüder, noch der Söhne ihrer Schwestern, noch ihrer Frauen[A 3] noch derjenigen, die ihre rechte Hand besitzt. Und fürchtet Allah. Gewiss, Allah ist über alles Zeuge." (Quran 33:55)

Ibn Kathir erläuterte diesbezüglich:

"Als Allah den Frauen befahl, sich durch den Hidschab von Fremden zu verbergen, zeigte er auf, dass sie sich gegenüber diesen Verwandten nicht zu verbergen haben. Ebenso hat Allah (diese Verwandten) in Sure An-Nur ausgenommen, indem er sagt: " und ihren Schmuck nicht offen zeigen, außer ihren Ehegatten, ..." (Quran 24:31)


Belege aus der Sunna:


1. Der Prophet ( Allahs Friede und Segen auf ihm):

"Wenn jemand von euch um die Hand einer Frau anhält, dann ist keine Sünde auf ihm, wenn er sie ansieht, um sich mit ihr zu verloben, auch wenn sie es nicht weiß." (Hadith bei Ahmed und Tabarani mit sicheren Überlieferern.)

D.h. Allah der Erhabene hat ausnahmsweise demjenigen, der die Heirat mit einer Frau beabsichtigt erlaubt, sie anzusehen. Sollte diese Absicht nicht vorliegen, ist das Ansehen einer fremden Frau nicht erlaubt.

2. Als der Prophet ( Allahs Friede und Segen auf ihm) den Frauen befahl, zum Gebetsplatz anEid herauszukommen, sagten sie:

"Oh Gesandter Allahs, eine von uns hat keinen Dschilbab", da sagte der Prophet ( Allahs Friede und Segen auf ihm):
" Dann soll ihre Schwester sie mit einen von ihren Dschalabib (Pl. Dschilbab) bekleiden." (Hadith bei Buchari und Muslim)

Dies zeigt, dass die Frauen zur Zeit des Propheten gewöhnlich nicht ohne Dschilbab aus dem Haus gingen.

3. Aischa (Allahs Wohlgefallen auf ihr) sagte:

"Der Gesandte Allahs (Allahs Friede und Segen auf ihm) betete gewöhnlich das Morgengebet und eine Gruppe gläubiger Frauen, die in ihre Gewänder gehüllt waren, war anwesend. Danach kehrten sie zu ihren Häusern zurück; keiner erkannte sie wegen der Dunkelheit." Und sie sagte: " Wenn der Gesandte Allahs von den Frauen sehen würde, was wir (heute) sehen, dann hätte er ihnen die Moscheen verboten, so wie die Kinder Isra'ils es ihren Frauen verboten haben." Ähnliches wird von Abdullah Ibn Mas'ud (Allahs Wohlgefallen auf ihm) überliefert.

Auch dieses Hadith zeigt, dass eine Gewohnheit der Sahabia war, mit Hidschab und verhüllt aus dem Haus zu gehen. Die Sahaba - Männer und Frauen- sollten für uns Vorbild sein und man sollte ihnen in ihrem guten Verhalten folgen, damit Allah zufrieden ist.

4. Der Prophet (Allahs Friede und Segen auf ihm) sagte:

"Am Tage der Auferstehung wird Allah den nicht ansehen, der sein Gewand aus Stolz hinter sich herschleifen lässt." (Hadith bei Buchari)
Da sagte Umm Salama: "Was sollen dann die Frauen mit ihren Kleider-Säumen machen?" Er sagte, "Lasst sie eine Handspanne herunterhängen." Da sie sagte, " Dann werden ihre Füsse zu sehen sein !" Er sagte, "Dann lasst sie eine Elle lang heraushängen, aber nicht länger als diese."

(Tirmidhi, als sahih klassifiziert von al-Albani in Sahih Tirmidhi)

Dieser Hadith belegt, dass es verpflichtend für Frauen ist, ihre Füße zu bedecken, und dies war auch wohl bekannt unter den Frauen der Sahaba. Die Füße rufen ohne Zweifel weniger Fitna hervor als das Gesicht und die Hände; und ein Hinweis auf etwas, das weniger gewichtig ist, beinhaltet einen Hinweis auf das, was bedeutender ist und auf das sich die Beurteilung a priori bezieht. Die Weisheit der Scharia lehnt es ab, dass die Bedeckung von etwas verboten wird, das weniger eine Versuchung hervorruft, und gleichzeitig erlaubt wird, etwas unbedeckt zu lassen, das eine viel größere Versuchung darstellt. Dies ist ein unmöglicher Widerspruch im Hinblick auf die Weisheit und die Gesetzgebung Allahs.

5. Der Prophet (Allahs Segen und Friede auf ihm) sagte:

" Wenn eine von euch (Frauen) einen Mukatab-Sklaven hat, und er hat etwas, womit er sich freikaufen kann, dann soll sie sich vor ihm durch Hidschab verbergen." (Hadith sahih bei Tirmidhi).

Anm.: Mukatab ist ein Sklave, der mit seiner Herrin einen Vertrag hat, wonach er sich gegen einen bestimmten Betrag aus der Sklaverei loskaufen kann. Nach Ibn al-Uthaimin darf die Herrin vor ihrem Sklaven das Gesicht unbedeckt lassen, solange er in ihrem Besitz ist. Erst wenn er frei wird, hat sie sich mit Hidschab zu bedecken, da er ein fremder Mann im Sinne der Scharia geworden ist. Dies ist gemäß Ibn al-Uthaimin ein weiterer Beweis dafür, dass die muslimische Frau vor fremden Männern Hidschab (im Sinne einer Ganzkörperverschleierung) zu tragen hat.

6. Unter Berufung auf Aischa (Allahs Wohlgefallen auf ihr) wird überliefert, dass sie sagte:

"Reiter kamen an uns vorüber, als wir den Propheten (Allahs Friede und Segen auf ihm) begleiteten, während wir uns im Ihram-Zustand befanden. Wenn sie näherkamen, ließen wir unsere Übergewänder über das Gesicht fallen, und wenn sie vorbei waren, haben wir unsere Gesichter wieder enthüllt." (überliefert von Abu Dawud, Nr. 1562)

Die Ausage Aischas belegt, dass das Bedecken des Gesichtes Pflicht ist, da es im Ihram-Zustand vorschriftsgemäß unbedeckt sein sollte. Wenn es nicht ein wichtiges Gegenargument gäbe, so wäre es ebenso verpflichtend das Gesicht weiterhin unverschleiert zu lassen, auch wenn die Reiter vorbeikamen. Nach der Mehrheit der Gelehrten sind Frauen dazu verpflichtet, ihr Gesicht im Ihram unbedeckt zu lassen, und nichts kann etwas Verpflichtendes außer Kraft setzen außer etwas anderem, das Pflicht ist. Wenn es also nicht verpflichtend wäre, das Gesicht in Gegenwart von nicht- Mahram Männern zu bedecken, wäre es auch nicht erlaubt, die Pflicht des Unbedecksein des Gesichtes im Ihram-Zustand aufzuheben.

Es wurde in al-Sahihain (gemeint sind die Sahih-Hadithsammlungen von Buchari und Muslim) und anderswo bestätigt, dass es für eine Frau im Ihram-Zustand verboten ist, den Niqab (Gesichtsschleier) und Handschuhe zu tragen. Schaich al-Islam Ibn Taimija sagte: Das ist eines der Dinge die zeigen, dass Niqab und Handschuhe bekannt waren unter den Frauen, die nicht im Ihram-Zustand waren; und dies bedeutet, dass sie ihr Gesicht und Hände bedeckt haben.

Belege derer, die die Bedeckung von Händen und Gesicht nicht als verpflichtend ansehen:[Bearbeiten]

Im folgenden werden Belege genannt, die für das Zeigen des Gesichtes und der Hände beim Tragen des Hidschabs sprechen. Diese Belege sind dem Buch "Dschilbab al-Mar'a al-Muslima"[2].(deutsch: Dschilbab der muslimischen Frau) des Gelehrten Schaich al-Albani entnommen. Al-Albani sieht das Bedecken von Gesicht und Händen nicht als verpflichtend an, sondern als mustahabb -also als eine beliebte Tat, für die man (Frau) von Allah belohnt wird, wenn man sie macht. Andererseits wird man nicht bestraft, wenn man sie unterlässt.

Sprachliche Argumente gegen die Pflicht zur Ganzkörperverschleierung:

  1. Die Wörter Dschilbab und Chimar umfassen sprachlich nicht notwendigerweise das Gesicht. Siehe die Ausführungen im Artikel Dschilbab und Chimar.
  2. Das Gesicht der Frau zählt nicht zur 'Aura, siehe Artikel 'Aura.

Belege aus dem Quran:

1) Dschilbab-Vers:

"Oh Prophet, sag deinen Gattinnen und deinen Töchtern und den Frauen der Gläubigen, sie sollen etwas von ihrem Überwurf (arab. Dschalabib, Pl.von Dschilbab) über sich herunterziehen (arab. yudnina). Das ist eher geeignet, dass sie erkannt (Anm.: als freie, ehrbare Frauen) und so nicht belästigt werden. Und Allah ist Allvergebend und Barmherzig." (Quran 33:59)

Das arabische Wort "yudnina", hier mit " herunterziehen" übersetzt, bedeutet sprachlich nicht, dass damit das Gesicht bedeckt wird. Der Sahabi Ibn Abbas sagte in seinem Tafsir des Verses:

"Sie soll ihren Dschilbab nah zu ihrem Gesicht ziehen, ohne ihn über ihr Gesicht zu legen“ d.h. ohne es zu bedecken.

2) Vers bezüglich des Senkens des Blickes:

„Sprich zu den gläubigen Männern, dass sie ihre Blicke zu Boden schlagen und ihre Keuschheit wahren sollen. Das ist reiner für sie. Wahrlich, Allah ist dessen, was sie tun, recht wohl kundig.“ (Quran 24:30)

Das Gebot Allahs, die Blicke zu senken, steht in enger Verbindung mit den Bekleidungsvorschriften der Frauen. Beides dient dem Schutz vor unerwünschten Blicken. Die Aufforderung, die Blicke zu senken, würde keinen Sinn ergeben, wenn Gesicht und Hände der Frauen nicht zu sehen wären.

Auch in den Hadithen findet sich die Aufforderung, den Blick zu senken:

Abu Sa'id al-Khudri (Allahs Wohlgefallen auf ihm) berichtete, dass der Prophet (Allahs Segen und Friede auf ihm) sagte:

"Hütet euch vor dem Sitzen an den Straßen!" Die Leute sagten zu ihm: "Wir können nichts dafür denn das sind unsere Treffpunkte, an denen wir uns miteinander unterhalten!" Der Prophet entgegnete: "Also, wenn ihr zu diesen Plätzen kommt, so sorgt dafür, daß ihr das Wegerecht bewahrt." Sie sagten: "Und was gehört zum Wegerecht?" Er sagte:" Das Senken des Blickes, das Vermeiden einer Gefahr, die Erwiderung des Friedensgrußes (Salam), das Rechte zu gebieten und das Unrechte zu verwehren!" (Hadith sahih bei Buchari, Nr. 2465)

Der Prophet (Allahs Segen und Friede auf ihm) sagte:

„Oh Ali, lass dem ersten Blick keinen zweiten Blick folgen. Denn der erste Blick gehört noch dir, aber der zweite Blick gehört dir nicht mehr (d.h. er gehört dem Schaitan).“ (Überliefert bei Abu Dawud und at-Tirmidhi)

3) Quranvers 24:31 (Chimar)

"Und sag zu den gläubigen Frauen, sie sollen ihre Blicke senken und ihre Scham hüten, ihren Schmuck nicht offen zeigen, außer dem, was (sonst) sichtbar ist. Und sie sollen ihre Kopftücher (arab.: bi Chumurihinna, Pl. von Chimar) auf den Brustschlitz ihres Gewandes schlagen und ihren Schmuck nicht offen zeigen, außer ihren Ehegatten,..." (Quran 24:31)
  • "Außer dem, was (sonst) sichtbar ist" , d.h. außer was gewöhnlich und im Einklang mit der Scharia von ihr sichtbar ist.

Zu diesem Teil der Ayah gibt es verschiedene Aussagen der Gelehrten:

  1. '''Ibn Dscharir''' erkläutert in seinem Tafsir die verschiedenen Ansichten der Sahaba und der Tabi’un bevor er sich dafür ausspricht, dass die richtige Ansicht die sei, dass Hände und Gesicht ausgenommen sind.
  2. Manche Gelehrten sind der Ansicht, dass die Ausnahme sich auf Gesicht, Hände, Kuhl, Fingerringe, Armbänder und Hennabemalungen bezieht.
  3. Der Sahabi '''Ibn Abbas''' sah die Ausnahme in Händen und Gesicht.
  4. Al-Qurtubi sagt in seinem Tafsir:
"Ibn 'Atija sagte: Wenn man den allgemeinen Wortlaut der Ayah liest, stellt man fest, dass die Frau sich bemühen soll, nichts von ihrer 'Aura zu zeigen und versuchen soll, sie zu bedecken. Aber es gibt Ausnahmesituationen und manchmal könnte es durch bestimmte Bewegungen oder Arbeiten vorkommen, dass unabsichtlich etwas vom Körper gesehen wird, und sie wird dafür nicht bestraft…"
Al-Qurtubi kommentierte diese Aussage und sagte:
"Das ist die beste Aussage, denn Gesicht und Hände sind die Körperteile, die gewöhnlich und bei gottesdienstlichen Handlungen zu sehen sind, so z.B.bei der Hadsch und im Gebet (arab. Salat). Deshalb ist es richtig anzunehmen, dass als Ausnahme hier auch Gesicht und Hände gemeint sind. Darauf weist das Hadith, das von Abu Dawud unter Berufung auf Aischa überliefert wurde... (Anm.: siehe unten Hadith Nr.1)"
  • "...Und sie sollen ihre Kopftücher (arab.: bi Chumurihinna, Pl. von Chimar) auf den Brustschlitz ihres Gewandes schlagen und ihren Schmuck nicht offen zeigen, außer ihren Ehegatten,..." (Quran 24:31)
  1. Al-Qurtubi und andere Gelehrte kommentierten diesen Vers und sagten: : „Die Frauen zur Zeit als die Ayah offenbart wurde, hatten ihre Köpfe bzw. ihre Haare mit einem Kopftuch bedeckt, das sie hinten herunterhängen ließen, wie beim Volk der Nabatäer (Ein Volk im Süden von Irak, welche aramäisch sprachen), wobei Hals, Ohren und Dekolleté-Bereich frei und unbedeckt blieben. Somit befahl Allah den Dekolleté-Bereich mit der Kopfbedeckung zu bedecken.“
  1. Aischa (Allahs Wohlgefallen auf ihr) sagte:
„Möge Allah Erbarmen haben mit den ersten Auswanderinnen (arab.: al-Muhadschirat). Als Allah die Ayah „Und sie sollen ihre Kopftücher auf den Brustschlitz ihres Gewandes schlagen “ (24:31) herab sandte, teilten sie ihre weiten Gewänder auf bedeckten damit ihre Köpfe und Kleidungsausschnitte.“ (Überliefert bei Buchari und Abu Dawud)


Belege aus der Sunna:

  • Hadith Aischa:

Aischa (Allahs Wohlgefallen auf ihr) berichtete, dass Asma' Bint Abi Bakr (Allahs Wohlgefallen auf ihnen) einmal beim Propheten (Allahs Segen und Friede auf ihm) eintrat und durchsichtige Kleidung trug. Da wandte der Gesandte Allahs sich von ihr ab und sagte zu ihr: „Oh Asma’, wenn die Frau das Alter der Menstruation erreicht, dann darf von ihrem Körper nur dies gesehen werden und er zeigte auf sein Gesicht und seine Hände, denn dies ist besser als Vorsichtsmaßnahme und unter Berücksichtung der Verdorbenheit der Menschen. So soll die Frau von ihrem Schmuck nichts zeigen außer dem, was von ihrem Gesicht und ihren Händen zu sehen ist. Allah ist der Verleiher von Erfolg, es gibt keinen Herrn außer ihm." (Hadith bei Abu Dawud)

Dieser Hadith ist ein klarer Beweis, dass die Frau Gesicht und Hände zeigen darf. Die Vertreter der Gegenmeinung beharren darauf, dass dieser Hadith schwach (arab. da'if) ist. Dabei wird übersehen, dass führende Hadithgelehrte, wie al-Baihaqi und adh-Dhahabi, diesen Hadith für stark erklärt haben.

Eine Regel der Hadithwissenschaft besagt, dass ein schwacher Hadith durch weitere Hadithe gestärkt werden kann und dann als Beleg akzeptabel ist. Dies ist hier der Fall, denn der Hadith wurde nicht nur von Aischa überliefert, sondern hat er hat verschiedene Überlieferungsketten:

  1. Er wurde überliefert von Qatadah unter Berufung auf Aischa
  2. Er wurde überliefert von Asma' Bint 'Umais
  3. Er wurde überliefert von Qatadah als Hadith mursal [A 4] mit einer authentischen Überlieferungskette bis zu ihm.
  4. Der Hadith wird auch dadurch gestärkt, dass alle drei Überlieferer nach ihm gehandelt haben (d.h. ihn angewendet haben). So ist ein authentischer Ausspruch von Aischa überlierfert, indem sie betreffend der Frau im Ihram-Zustand sagte: "sie zieht ihr Gewand auf ihr Gesicht herunter, wenn sie will."

Gelehrte wie Schaukani und al-Asqalani haben den Hadith daher ebenfalls für stark erklärt.

Al-Albani führt in seinem Buch 23 Hadihe auf, die diesen Hadith in seiner Bedeutung stüzten und damit in seiner Beweiskraft stärken, so dass er als gültiger Beleg angesehen werden kann. Im Folgenden werden einige dieser Hadithe aufgeführt, aus denen ersichtlich wird, dass das Zeigen des Gesichtes und der Hände zur Zeit des Propheten (Allahs Friede und Segen) üblich und akzeptiert war:

1. Dschabir Ibn Abdullah berichtete:

" Ich nahm zusammen mit dem Propheten (Allahs Segen und Friede auf ihm) am Salat al-Aid (Festgebet) teil und er fing vor der Khutba mit dem Gebet an, welches ohne Adhan und Iqama war. Sodann erhob er sich (Allahs Segen und Friede auf ihm), indem er sich auf Bilal stützte und ermahnte die Leute dazu, Allah zu fürchten, rief sie dazu auf, ihm (Allah dem Erhabenen) zu dienen und ihn anzubeten. Er ermahnte die Menschen und erinnerte sie. Danach wandte er sich an die Frauen, ermahnte und erinnerte sie. Er sagte zu ihnen: „Spendet, oh ihr Frauen, denn die meisten unter euch werden Brennholz der Hölle sein!“ Da sprach eine Frau, die zwischen ihnen saß und dunkle Wangen hatte: „Wieso, oh Gesandter Allahs?“ Er antwortete: „Weil ihr euch oft beschwert und gegenüber euren Männern undankbar seid“ Da sagte er (Dschabir):" Da fingen die Frauen an, von ihren Schmuckstücken zu spenden und warfen ihre Ohrringe und Ringe in Bilals Gewand." (Überliefert bei Muslim, An-Nasa'i und Ahmad)

2. Ibn Abbas berichtete von al-Fadl Ibn Abbas:

„ Eine Frau aus dem Stamme der Khath'am stellte dem Propheten (Allahs Segen und Friede auf ihm) während der Abschiedspilgerfahrt (Am Tag des Opferns) eine Frage, als al-Fadl Ibn Abbas hinter dem Propheten ritt (al-Fadl war ein Mann von strahlendem Aussehen,...da hielt der Prophet an, um die Fragen der Leute zu beantworten...."(das Hadith geht noch weiter, darin:))
"Da drehte sich Al-Fadl Ibn Abbas zu der Frau um, die wunderschön war (in einer anderen Version: von strahlendem Aussehen)". (Überliefert bei Buchari, Nr.1513, Muslim, Abu Dawud, An-Nasa'i und Ibn Madscha).

In einer anderen Überlieferungsversion heißt es:

"Al-Fadl begann, sie anzusehen und ihre Schönheit gefiel ihm (und sie sah ihn ebenfalls an), da nahm der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Friede auf ihm) al-Fadl an seinem Kinn und drehte sein Gesicht zur anderen Seite.“ (überliefert bei Buchari)

Diese Begebenheit wurde auch von Ali Ibn Abi Talib (Allahs Wohlgefallen auf ihm) überliefert, der sagte, dass der Gesandte Allahs gefragt wurde, nachdem er die Säulen mit Steinen beworfen hatte. Er berichtete:

"Dann fragte ihn (Allahs Segen und Friede auf ihm) al-Abbas: „Oh Gesandter Allahs, warum hast du den Kopf des Sohns deines Onkels weggedreht?“ Der Prophet (Allahs Segen und Friede auf ihm) antwortete: „Ich sah eine jungen Mann und eine junge Frau, und ich wollte sie vor dem Schaitan schützen." (Hadith mit authentischer Überlieferungskette bei at-Tirmidhi und Ahmad)

In einer anderen Überlieferung bei Imam Ahmad heißt es: „Ich (al-Fadl) sah sie an, da sah der Prophet (Allahs Segen und Friede auf ihm) mich an und wandte mein Gesicht von ihrem Gesicht ab. Dann sah ich sie noch einmal an und er (Allahs Segen und Friede auf ihm) wandte mein Gesicht wieder von ihrem Gesicht ab bis er dies dreimal mit mir machte und ich nicht aufhörte.…“ (Hadith munqati' bei Ahmad)

Dieses Hadith belegt, wie schon das Hadith zuvor, dass das Gesicht der Frau keine 'Aura ist.

Ibn Hazm sagte:

"Wenn das Gesicht 'Aura wäre, die zu bedecken ist, wieso hat er (der Prophet) dann nicht reagiert, als sie ihr Gesicht vor den Leuten unverschleiert ließ, und warum hat er ihr nicht befohlen, ihr Gesicht zu bedecken? Wenn ihr Gesicht aber bedeckt gewesen wäre, hätte Ibn Abbs nicht gewusst, ob sie schön ist oder nicht."

Der Hafith Ibn Hadschr al-Asqalani bewies wies darauf hin, dass die Befragung nach dem Schlachten und dem Bewerfen der Säulen (im Rahmen der Hadsch) stattgefunden hatte. Dies bedeutet, dass die Frage gestellt wurde, nachdem der Ihram-Zustand aufgehoben worden war. Die Frau aus dem Stamme der Khath'am war daher nicht im Ihram-Zustand (Anm.: Im Ihram-Zustand ist es nach Auffassung aller Gelehrten nicht erlaubt, Gesichtschleier zu tragen, es läge also eine Ausnahmesituation vor).

3. Sahl Ibn Sa'd berichtete:

"Eine Frau kam zum Propheten (Allahs Segen und Friede auf ihm) (als er in der Moschee war) und sagte: „Oh Gesandter Allahs, ich bin gekommen, um mich dir (Anm.: zur Heirat) anzubieten.“ Da sah der Prophet (Allahs Segen und Friede auf ihm) sie von oben bis unten an und senkte seinen Kopf. Als die Frau merkte, dass er kein Interesse an ihr hatte, setzte sie sich hin." (Überliefert bei Buchari und Muslim)

4. Aischa (Allahs Wohlgefallen auf ihr) berichtete:

„Wir, die gläubigen Frauen, nahmen - eingehüllt in unsere Gewänder- am Fadschr-Gebet mit dem Propheten (Allahs Segen und Friede auf ihm) teil. Danach kehrten sie (die Frauen) nach Hause zurück, ohne dass sie jemand erkannte, so dunkel war es.“ (Hadith überliefert bei Buchari und Muslim)

Die Aussage " ohne dass sie jemand erkannte, so dunkel war es." lässt darauf schließen, dass man die Frauen nur aufgrund der Dunkelheit nicht erkannte und dass sie normalerweise (wenn es nicht dunkel war) an ihren unverhüllten Gesichtern erkannt werden konnten. Daraus lässt sich also folgern, dass ihr Gesichter unbedeckt waren. In einer Überlieferungsvariante des Hadithes wird diese Bedeutung klar erwähnt, dort heißt es:

" ...ohne dass eine von uns das Gesicht der anderen erkennen konnte." (Überlieferung bei Abu Ja'la mit authentischer Überliefererkette, unter Berufung auf Aischa)

5. Fatima Bint Qays berichtete, dass Abu 'Amr Ibn Hafs sich von ihr unwiderruflich scheiden ließ (in einer anderen Variante: er ließ sich von ihr dreimal scheiden) als er abwesend war... Da ging sie zum Gesandten Allahs (Allahs Segen und Friede auf ihm) und erzählte ihm davon... er befahl ihr daraufhin, bei Umm Scharik ihre 'Idda (Wartezeit nach der Scheidung) zu verbringen. Dann sagte er zu ihr:

"Sie ist eine Frau, die meine Sahaba fürchten, geh' lieber zu Ibn Umm Maktum, denn er ist ein blinder Mann und du könntest dein Gewand (gemeint ist der Chimar) bei ihm ausziehen."

In einer anderen Überlieferungsvariante heißt es:

„Gehe zu Umm Scharik, sie ist eine reiche Frau von den Ansar, die viel auf dem Weg Allahs ausgibt und die viele Besucher hat." Da sagte ich: " Das werde ich tun". Doch dann sagte er: "Tue es nicht, denn Umm Scharik ist eine Frau mit vielen Gästen und ich möchte nicht, dass, falls dein Chimar heruntergleiten sollte oder deine Kleidung etwas von deinen Beinen preisgibt, die Leute etwas von dir sehen könnten, von dem du nicht magst, dass man es sieht. Gehe vielmehr zu deinem Cousin Abdullah Ibn Umm Maktum (dem Blinden). ... er ist verwandt (und falls du deinen Chimar ablegst, sieht er dich nicht), da ging ich zu ihm...“ (Überliefert bei Muslim.)

Dieses Hadith beweist, dass das Gesicht nicht 'Aura ist, denn der Prophet erlaubte es Fatima Bint Qays, dass die Männer sie mit Chimar (Kopftuch) sehen. Es ist also der Kopf und nicht das Gesicht zu bedecken. Deswegen befürchtete der Prophet, dass ihr Chimar herunterrutschen könnte und so das Verbotene - d.h. ihre Haare und ihr Kopf - von den Männern gesehen werden könnte.

Diese Begebenheit ereignete sich gegen Ende des Lebens des Propheten, denn Fatima Bint Qays berichtete in dem gleichen Hadith, dass sie nach Beendigung ihrer Wartezeit den Propheten in der Moschee über die Konversion von einem Mann namens Tamim al-Dari berichten hörte. Dieser nahm den Islam im Jahre 9 nach der Hidschra an und somit nachdem der Dschilbab-Vers herabgesandt worden war (im Jahre 3 n.H.).

6. Ibn Abbas berichtete:

" Er (Ibn Abbas) wurde gefragt: "Hast du an einem Eidfest mit dem Propheten (Allahs Friede und Segen auf ihm) teilgenommen ?" Er sagte: "Ja und zwar aufgrund meines jungen Alters." Ich habe ihn in dem Moment gesehen, als er an dem Zeichen angekommen war, das sich nahe dem Haus von Kuthayyir Ibn al-Salt befand. Dort angekommen betete er. (Er sagte: Der Prophet (Allahs Friede und Segen auf ihm) kam herunter und ich sah ihn, wie er zwischen den Männern Platz nahm. Dann wendete er sich ab und durchquerte die Menge.) Er ging zusammen mit Bilal zu den Frauen. (Er rezitierte: "Oh Prophet, wenn gläubige Frauen zu dir kommen, um dir den Treueeid zu leisten, dass sie Allah nichts beigesellen ..." (Quran 60:12), und las diesen Vers bis zum Ende, danach fragte er: " Seid ihr damit einverstanden ? Da antwortete eine Frau von ihnen, und sie war die einzige, die ihm antwortete: " Ja, oh Prophet Allahs (Allahs Friede und Segen auf ihm)") Dann ermahnte, erinnerte er sie und forderte sie auf, Sadaqa zu spenden. ( Er sagte: " Da breitete Bilal sein Gewand aus...) und ich sah sie (Anm.: die Frauen) ihre Hände ausstrecken und ihn (Anm.: den Schmuck) in das Gewand von Bilal werfen. Danach begleitete Bilal den Propheten nach Hause." (In einer anderen Version: "sie begannen ihre Ringe in das Gewand von Bilal zu werfen".) (Hadith überliefert bei Buchari, Abu Dawud, An-Nasa'i, Ahmad)

Der Beweis liegt hier in der Aussage Ibn Abbas', dass er - in Anwesenheit des Propheten - die Hände der Frauen sah. Dies belegt, dass die Hände nicht 'Aura sind und somit nicht bedeckt werden müssen. Diese Begebenheit ereignete sich zudem nachdem der Dschilbab-Vers offenbart wurde (im Jahre 3 n.H.) und zwar im Jahre 6 n.H. als der oben erwähnte Vers bezüglich des Treueides der Frauen offenbart wurde.

7. Subai’a Bint al-Harith berichtete, dass sie mit Sa’d Ibn Khaula, der in der Schlacht von Badr mit gekämpft hat, verheiratet war. Er starb bei der Abschiedspilgerfahrt. Sie brachte ihr gemeinsames Kind vor Beendigung der vier Monate und zehn Tage (dauernden Trauerzeit) nach seinem Tod zur Welt. Abu as-Sanabil Ibn Ba'kak traf sie, nachdem sie ihr Wochenbett beendet hatte. Sie hatte sich schön gemacht und Kuhl in den Augen sowie Henna auf den Händen. Er sagte zu ihr: " Sei gut zu dir selbst - oder etwas ähnliches - vielleicht beabsichtigst du zu heiraten? Dies ist dir aber erst nach Ablauf von vier Monaten und zehn Tage nach dem Tod deines Mannes erlaubt!“ Sie berichtete:" Also ging ich zum Propheten (Allahs Friede und Segen auf ihm) und erzählte ihm, was Abu as-Sanabil Ibn Ba'kak gesagt hatte. Er (Allahs Friede und Segen auf ihm) sagte: „Es steht dir frei (zu heiraten) seitdem du entbunden hast.“" (Überliefert bei Imam Ahmad mit zwei Überlieferungsketten- die erste ist sahih und die zweite ist hasan; die Grundaussage des Hadithes wird auch überliefert bei Buchari und Muslim).

Das Hadith belegt, dass es Sitte der Sahaba-Frauen war, die Hände zu zeigen und diese nicht als Teil der 'Aura zu betrachten. Ebenso das Gesicht oder zumindest die Augen, die hier mit Kuhl-Farbe schwarz gefärbt waren.

8. Ibn Abbas berichtete:

„ Eine Frau betete hinter dem Propheten (Allahs Friede und Segen auf ihm) und sie war eine der schönsten Frauen. (Ibn Abbas sagte: Bei Allah, Ich hatte noch nie eine Frau wie sie gesehen.) Einige der Männer gingen nach vorne, damit sie in der ersten Reihe waren und sie nicht sehen konnten. Andere blieben dagegen zurück, damit sie in den hintersten Reihen waren, und als sie Ruku' machten, sahen sie unter ihren Armen hindurch (und sie breiteten ihre Arme dabei aus). Daraufhin offenbarte Allah der Erhabene folgenden Vers: "Und Wir kennen ja diejenigen unter euch, die vorausgehen, und Wir kennen ja (auch) diejenigen, die zurückbleiben." (Quran 15:24)." (überliefert von den 6 Sunnan Autoren und al-Hakim, der ihn für sahih erklärte, ebenso Adh-Dhahabi)

9. Aischa (Allahs Wohlgefallen auf ihr) berichtete:

" Eine Frau, deren Hände nicht mit Henna bemalt waren, kam zum Propheten (Allahs Friede und Segen auf ihm), um ihm den Treueeid zu leisten. Er nahm ihren Treueeid nicht ab, bis sie die Hände färbte." (Hadith hasan und sahih bei Abu Dawud und al-Baihaqi)

10. 'Ata' Ibn Abi Rabah berichtete:

" Ibn 'Abbas sagte zu mir: »Soll ich dir nicht eine Frau zeigen, die zu den Bewohnern des Paradieses gehört?« Ich sagte: »Doch!« Er sagte: »Es ist diese schwarze Frau! Sie kam zum Propheten (Allahs Segen und Friede auf ihm) und sagte: " Ich bekomme epileptische Anfälle und werde dabei entblößt, so bitte Allah für mich!" Der Prophet sagte zu ihr: "Wenn du willst, bleibst du geduldig und das Paradies wird dir (als Lohn dafür) zuteil sein. Und wenn du es dennoch willst, flehe ich Allah für dich an, damit Er dich davon heilt." Die Frau sagte: "Ich harre (lieber) aus in Geduld. Ich werde aber dadurch entblößt, so bitte Allah für mich, dass ich dabei nicht entblößt werde." Darauf sprach der Prophet für sie ein Bittgebet." ( Hadith sahih bei Buchari, Nr. 5652)

Die acht Bedingungen des Hidschabs[2][Bearbeiten]

  1. Der Hidschab soll den ganzen Körper der Frau bedecken bis auf das, was davon ausgenommen ist, siehe oben: Umfang des Hidschabs.
  2. Er darf selbst keinen Schmuck darstellen.
  3. Er darf keinen Weihrauch-Geruch oder sonstigen Duft tragen.
  4. Er darf nicht durchsichtig sein.
  5. Er muss weit sein und darf nicht den Körper betonen.
  6. Er darf nicht der Bekleidung des anderen Geschlechts ähneln.
  7. Er darf keine Nachahmung der Kleidung der Kuffar (Pl. von Kafir) sein.
  8. Er darf keine Bekleidung des Ruhmes sein (d.h. kein außergewöhnliches oder einzigartiges Kleidungsstück)

Diese Bedingungen hinsichtlich der Bekleidung gelten teilweise auch für den Mann und werden daher im Artikel "islamische Kleidung" ausführlich mit Belegen aus Quran und Sunna dargestellt.

Die Vorzüglichkeit des Hidschabs[Bearbeiten]

1. Das Tragen des Hidschabs bedeutet Gehorsam gegenüber Allah und seinem Propheten:

Allah, der Erhabene, sagt sinngemäß im Quran:

"Weder für einen überzeugten Mann noch für eine überzeugte Frau gibt es, wenn Allah und Sein Gesandter eine Angelegenheit entschieden haben, die Möglichkeit, in ihrer Angelegenheit zu wählen. Und wer sich Allah und Seinem Gesandten widersetzt, der befindet sich ja in deutlichem Irrtum." (Quran 33:36)
"Aber nein, bei deinem Herrn! Sie sind nicht eher überzeugt, bis sie dich über das richten lassen, was zwischen ihnen umstritten ist, und hierauf in sich selbst keine Bedrängnis finden durch das, was du entschieden hast, und sich in voller Ergebung fügen." (Quran 4:65)

Der Hidschab ist Pflicht für jede erwachsene muslimische Frau, siehe "Belege zur Pflicht des Hidschabs".


2. Das Tragen des Hidschabs ist ein Symbol der Keuschheit:

Allah, der Erhabene, sagt diesbezüglich im Quran:

"O Prophet, sag deinen Gattinnen und deinen Töchtern und den Frauen der Überzeugten, sie sollen etwas von ihrem Überwurf (arab.: Dschalabib, Pl. Dschilbab) über sich herunterziehen. Das ist eher geeignet, dass sie erkannt (nämlich als freie, ehrbare Frauen) und so nicht belästigt werden. Und Allah ist Allvergebend und Barmherzig." (Quran 33:59)

Die muslimische Frau unterscheidet sich damit von Frauen, die nicht auf ihre Keuschheit achten. Sie verringert damit auch das Risiko belästigt zu werden.

Für die ältere Frau ist es erlaubt, ihre Gewänder (Dschilbab) abzulegen, ohne jedoch ihre Schönheit zu zeigen. Im Quran heißt es hierzu:

"Und für diejenigen unter den Frauen, die sich zur Ruhe gesetzt haben (d.h. nach Erreichen des Greisenalters) und nicht mehr zu heiraten hoffen, ist es keine Sünde, wenn sie ihre Gewänder ablegen, ohne jedoch ihren Schmuck zur Schau zu stellen. Doch sich (dessen) zu enthalten (arab.: yasta'fifna), ist besser für sie. Und Allah ist Allhörend und Allwissend." (Quran 24:60)

Das arabische Wort "yasta'fifna" bedeutet wörtlich, dass sich die Frauen aus Keuschheit enthalten, die Gewänder abzulegen. Wenn es schon für die alte Frau keuscher ist, den Hidschab zu tragen, dann gilt dies erst recht für junge Frauen.


3. Der Hidschab symolisiert Reinheit:

Im Quran heißt es bezüglich der Frauen des Propheten:

"Und wenn ihr sie (d.h.: die Frauen des Propheten) um einen Gegenstand bittet, so bittet sie hinter einem Vorhang (arab.: Hidschab). Das ist reiner für eure Herzen und ihre Herzen." (Quran 33:53)

Hier wird der Hidschab als eine Quelle der Reinigung für die Herzen der Muslime beschrieben, denn solange das Auge nichts sieht, hegt das Herz keine Wünsche und die Wahrscheinlichkeit der Verführung ist geringer.

In die gleiche Richtung zielen auch Vorschriften, die sich auf das Verhalten der Frauen gegenüber fremden Männern beziehen:

"O Frauen des Propheten, ihr seid nicht wie irgendeine von den (übrigen) Frauen. Wenn ihr gottesfürchtig seid, dann seid nicht unterwürfig im Reden, damit nicht derjenige, in dessen Herzen Krankheit ist, begehrlich wird, sondern sagt geziemende Worte." (Quran 33:32)

Diese Verse richtigen sich nicht nur an die Frauen des Propheten, sondern an alle muslimischen Frauen, die dem Vorbild des Propheten folgen.


4. Der Hidschab stellt auch einen Schutz dar:

Der Prophet (Allahs Segen und Friede auf ihm) sagte:

"Gewiss, Allah ,der Erhabene, ist schamhaft und bescheiden. Er liebt die Schamhaftigkeit und die Bescheidenheit."
(Hadith überliefert bei Abu Dawud und Ahmad)

und weiter:

"Jede Frau, die ihre Kleidung außerhalb ihres Hauses ablegt, wird Allahs, der Erhabene, seinen Schutz entziehen."


5. Der Hidschab bedeutet Frömmigkeit und Gottesfurcht:

Allah sagt diesbezüglich im Quran:

"O Kinder Adams, Wir haben auf euch Kleidung hinabgesandt, die eure Blöße verbirgt, und Gefieder (d.h.: schmückende Kleidung in Anlehnung an die Federn der Vögel). Aber die Kleidung der Gottesfurcht, die ist besser. Das ist (eines) von Allahs Zeichen, auf daß sie bedenken mögen." (Quran 7:26)


6. Der Hidschab bedeutet Iman:

Dies wird deutlich, indem Allah, der Erhabene, in den einschlägigen Quranstellen jeweils die Mu'minin anspricht:

"Und sag zu den überzeugten Frauen (arab.: li al-Mu'minat),.." (Quran 24:31)
"O Prophet, sag deinen Gattinnen und deinen Töchtern und den Frauen der Überzeugten (arab.: Nisa' al-Mu'minin)..." (Quran 33:59)

Als Frauen des Stammes Bani Tamim zu Aischa (Allahs Wohlgefallen auf ihr) kamen und nur leicht bekleidet waren, sagte sie zu ihnen:

"Diese Bekleidung ist keine Bekleidung für überzeugte Frauen, wenn ihr überzeugte Frauen seid; wenn ihr nicht überzeugte seid, dann benutzt sie."


7. Der Hidschab bedeutet Schamhaftigkeit:

Abu Huraira (Allahs Wohlgefallen auf ihm) berichtet, dass der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Frieden auf ihm) sagte:

"Der Iman besteht aus dreiundsechzig bis achtzig Bestandteilen. Der Beste von ihnen ist, dass man ausspricht, dass es keinen Gott außer Allah gibt, und der geringste von ihnen ist, dass man etwas aus dem Weg räumt, das Schaden verursacht. Und Schamhaftigkeit ist ein Bestandteil des Imans." (Hadith bei al-Buchari und Muslim)

Der Hidschab entspricht der natürlichen Schamhaftigkeit der Frau. Leider wird Schamhaftigkeit in der westlichen Kultur heute nicht mehr unbedingt als Tugend angesehen. Wer die Geschichten der Sahaba studiert, wird jedoch zahlreiche Beispiele von tugend- und schamhaften Frauen finden.


8. Der Hidschab verhindert Eifersucht:

Der Hidschab verhindert negative Gefühle der Eifersucht beim Ehemann, da die Frau sich in der Öffentlichkeit bewegen kann, ohne dass Blicke fremder Männer auf sie fallen.

Ali Ibn Abi Talib (Allahs Wohlgefallen auf ihm)sagte:

"Es ist mir zu Ohren gekommen, dass eure Frauen sich in den Märkten mit den fremden Kuffar drängeln, macht euch das nicht eifersüchtig? In der Tat kann man nichts Gutes erhoffen von einem Mann, der keine Eifersucht kennt."


Hidschab-Lexikon[Bearbeiten]


Entstehung der traditionellen Kleidung[Bearbeiten]

Der Hidschab bezieht sich auf die Verhüllung des gesamten Körpers nach islamischer Vorschrift wie es im Quran steht und in der Sunna überliefert wird. In verschiedenen Ländern und Gegenden der Welt hat diese Vorschrift im Koran jedoch für unterschiedlichste Ausprägungen dieser Verhüllung geführt. Vom reinen Haarverhüllen über eine alltagstaugliche Verhüllung bis hin zur Komplettverhüllung mit Burka haben sich verschiedene Traditionen entwickelt. In verschiedenen Regionen und Ländern haben sich verschiedene Arten der Verhüllung traditionell entwickelt.


Anmerkungen[Bearbeiten]

  1. Das arabische Wort Zinaa' bedeutet nicht nur Ehebruch, sondern jede Form von Geschlechtsverkehr außerhalb der erlaubten Form der Ehe.
  2. Nämlich, dass sie sich ohne Vorhang mit ihnen unterhalten.
  3. D.h.: den Frauen, mit denen sie Umgang pflegen.
  4. Mursal-Hadithe gehören zur Kategorie Da'if, d.h. schwache Hadithe; Mursal bedeutet, dass ein Tabiʽi sagte: „Der Prophet hat gesagt…“; man weiß aber nicht, von wem der Tabiʽi überliefert hat.

Quellen[Bearbeiten]

  • Ibn Ismail, Muhammad Ibn Ahmad: Le voile de la femme muselmane - pourquoi, franz. Übersetzung: Bureima Abdu Dauda, Darussalam, Riad, Saudi-Arabien, ISBN:9960-717-607
  • Al-Uthaimin, Muhammad Ibn Salih (1996), Risala al-Hidschab, Dar al-Qassam, Saudi-Arabien
  1. Bal'id Ibn Ahmad, Abu Sa'id (2006), Taudschih an-Nadhr il Ahkam Al-Libas wa Az-Zinah wa An-Nadhr, Verlag: Maktaba al-Imam Malik, Algier)
  2. 2,0 2,1 Al-Albani, Muhammad Nasruddin (2002), Dschilbab al-Mar'a al-Muslima fi al-Kitab wa as-Sunna, Verlag: Dar as-salam, Kairo

Weblinks[Bearbeiten]