Haram

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haram (arab.: حرام) - das zweite "a" wird lang ausgesprochen - ist ein Adjektiv und bedeutet "verboten".


Definition von Haram[Bearbeiten]

Das Verb "harama" bedeutet entziehen, ausschließen von etwas; das passive Verb "haruma" wird mit "verboten sein" übersetzt. Die aktive Verbform "harrama" bedeutet dagegen "verbieten, für unverletzlich erkären".

Die Wurzel h - r - m des Verbes "harama" bzw. "haruma" findet sich in zahlreichen Ausdrücken wieder[1]:

  • Haram (arab.: حرام), auch muharram, als Adjektiv ist eine der fünf Handlungskategorien in Usul al-Fiqh. Eine Handlung ist - nach der Mehrheit der Gelehrten - entweder verpflichtend, beliebt, erlaubt, verpönt oder haram (verboten). So ist z.B. das Essen von Schweinefleisch haram. Haram ist alles, was Allah verboten hat.
  • Haram Mekka - der für unverletzlich erkärte Bezirk von Mekka, indem bestimmte Dinge, wie z.B. das Jagen, verboten sind. Man spricht auch von Haraman Mekka und al-Medina. Siehe auch Masdschid-ul-Haram.
  • Ihram (arab.: إحرام) - Der Ihram ist eine der Säulen der Hadsch und bezeichnet eine Art Weihezustand des Pilgers während der Hadsch oder der 'Umra, indem bestimmte Dinge und Handlungen für ihn verboten sind. Der Pilgerer im Ihram-Zustand wird daher Muhrim (arab.محرم) genannt.
  • Mahram (arab.: محرم) - (Pl. Maharim) - der Verwandte einer Frau, d.h. die Heirat mit ihm ist verboten.
  • Muharram (arab.: محرم): Monat des islamischen Mondjahres.
  • Asch-Schahr al-Haram: Schutzmonat, in dem das Kämpfen verboten ist . Insgesamt gibt es vier Schutzmonate (arab.: Al-Aschhur al-Hurum), siehe Artikel "Haram-Monate"


Quellen[Bearbeiten]

  1. Mandhur, Dschamaluddin Ibn (2003): Lisan ul-'Arab, Band 12, Verlag: Dar al-Kutub al-'ilmija, Beirut - Libanon