Usul-ul-Fiqh: Unterschied zwischen den Versionen

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Usul Al-Fiqh ist die Grundlagenwissenschaft aller islamischen Wissenschaften.
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Usul-ul-Fiqh ist die Grundlagenwissenschaft aller islamischen Wissenschaften.
  
 
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== Die Themen dieser Wissenschaft ==
 
== Die Themen dieser Wissenschaft ==
  
Man unterteilt die Themen in zwei Bereiche:
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Die Wissenschaft des Usul-ul-Fiqh beschäftigt sich u.a. mit den islamischen Normen und Quellen.
  
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Die Normen werden allgemein in positive und negative Anweisungen unterteilt:
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Eine positive Anordnung (Mach!) kann wiederum bindend oder nicht bindend sein.
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Daher ist eine bindende positive Anweisung eine Pflicht, eine nicht bindende positive Anweisung eine Empfehlung.
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Eine negative Anweisung (Mach nicht!) ist ebenfalls bindend oder nicht bindend.
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Die bindende negative Anweisung ist das Verbot, die nicht bindende negative Anweisung ist das Unerwünschte.
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    Norm                  auf Arabisch:                  Wer dies tut, wird:            wer dies unterlässt, wird:
  
 
      
 
      
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    [[Pflicht]]          wadschib,fard                  belohnt                        bestraft
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    [[Erwünscht]]        mustahabb,mandub,sunna        belohnt                        nicht bestraft
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    [[Unerwünscht]]      [[makruh]]                    nicht bestraft                belohnt
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    [[Verboten]]          haram, mahthur                bestraft                      belohnt
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    [[Erlaubt]]          mubah                          neutral                        neutral
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Unter einer islamischen Norm oder auch Bestimmung (arab. hukm) versteht man eine Handlungsanweisung, die Allah an die für ihre Taten verantwortlichen Menschen (arab. Mukallaf) stellt.
  
    Norm                  Wer dies tut, wird:            wer dies unterlässt, wird:
+
In der hanafitischen Fiqh-Schule wird eine noch detailliertere Unterteilung vorgenommen:
  
    Pflicht               belohnt                        bestraft
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  Norm                      Bedeutung:
    Erwünscht             belohnt                        nicht bestraft
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    Unerwünscht          nicht bestraft                belohnt
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  [[Fard]]                  Pflicht (durch mutawatir belegt)
    Verboten              bestraft                      belohnt
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  [[Wadschib]]              Pflicht (durch Ahad belegt)
    Erlaubt              je nach Absicht                je nach Absicht
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  [[Mustahabb]]             erwünscht
 +
  [[Mubah]]                erlaubt
 +
  Makruh, karaha tanzihija  Verpöntsein, welches nicht in die Nähe des Verbotenen rückt                                         
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  Makruh,karaha tahrimijja  Verpöntsein, welches in die Nähe des Verbotenen rückt.
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  [[Haram]]                verboten
  
Pflicht ist: wadschib, fardh
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==== Die Rolle der Absicht bei den islamischen Normen ====
  
erwünscht: mustahabb, masnun, sunna, mandub
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Bei einigen Normen spielt die Absicht eine wesentliche Rolle, bei manchen ist sie sogar ausschlaggebend:
  
unerwünscht: makruh
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Bei '''Verboten''' spielt die Absicht keine Rolle: Egal mit welcher Absicht ein Verbot begangen wurde ist die Handlung auf jeden Fall zu tadeln (außer es handelt sich um einen Notfall wie das Essen von Verendetem aus Angst vor dem Verhungern).
  
verboten: haram, mahzur
+
Bei der '''Pflicht''' spielt die Absicht insofern eine Rolle, als auch der Heuchler eine Pflichthandlungen einhalten kann, aber dafür nicht belohnt wird. Daher wird die Pflicht auch so definiert: "Wofür man belohnt wird, ''wenn man es aus Gehorsam gegenüber Allah tut'' und wofür man bestraft wird, wenn man es unterlässt." Beim Unterlassen der Pflicht wird die Absicht nicht erwähnt, da das Unterlassen der Pflicht unabhängig von der Absicht eine Sünde ist. Eine Ausnahme ist wiederum die Notsituation (Verpassen des Gebets, weil man ein Leben rettet).
  
erlaubt: mubah
+
Bei '''erwünschten und unerwünschten Handlungen''' verhält es sich ähnlich: Wer hier die Grenzen Allahs um Allahs Willen einhält, wird belohnt, wer sie aus anderen Gründen einhält, wird nicht belohnt (wie etwa jemand, der sich unabsichtlich an einem empfohlenen Tag von Dämmerungsbeginn bis Sonnenuntergang die Fastengebote einhält). Wer hier gegen die Empfehlung bzw. Warnung handelt, wird normalerweise nicht bestraft, außer er tut dies mit der Absicht, sich gegen Allah aufzulehnen oder aus Hass gegenüber der jeweiligen islamischen Regel.
  
 +
Bei der neutralen Kategorie des '''Mubah''' entscheidet jedoch allein die Absicht über Belohnung und Bestrafung.
  
** Die islamischen Quellen sind:
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=== Die islamischen Quellen ===
  
bei allen vier Rechtsschulen:
 
  
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* '''Islamischen Quellen, die von allen vier Fiqh-Schulen anerkannt sind:'''
 
   [[Quran]]        [[Sunna]]      [[Idschma']]        [[Qiyas]]    [[Istishab]]
 
   [[Quran]]        [[Sunna]]      [[Idschma']]        [[Qiyas]]    [[Istishab]]
  
nicht bei allen Rechtsschulen:
 
  
[[Istihsan]], [[Maslaha Mursala]], [[Tradition]], [[Aussagen der Sahaba]], [[Schari'a voriger Religionen]], [[Berücksichtigung der Meinungsverschiedenheiten]], [[Istislah]], [[Konsens der Gelehrten Medinas]].
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* '''Islamische Quellen, die nicht bei alle vier Fiqh-Schulen anerkannt sind:'''
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  [[Istihsan]]                             [[Masalih Mursala]]    
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  [[Tradition]]                           [[Aussagen der Sahaba]]
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  [[Schari'a voriger Religionen]]         [[Berücksichtigung der Meinungsverschiedenheiten]]
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  [[Istislah]]                             [[Konsens der Gelehrten Medinas]].
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=== Die Dilalat ===
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*Die Dilalat
 
 
Der Bereich Dilalat beschäftigt sich mit der Aussagekraft verschiedener Fomulierungen und wie man daraus Normen und Regeln ableiten kann:
 
Der Bereich Dilalat beschäftigt sich mit der Aussagekraft verschiedener Fomulierungen und wie man daraus Normen und Regeln ableiten kann:
  
Zum Beispiel der Imperativ: Der Imperativ deutet generell auf eine Pflicht hin, außer es gibt Anhatspunkte dafür, dass es sich um eine Empfehlung handelt.
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Zum Beispiel der Imperativ: Der Imperativ deutet generell auf eine Pflicht hin, außer es gibt Anhaltspunkte dafür, dass es sich um eine Empfehlung handelt.
  
 
Beispiel: "Befreie einen Sklaven und faste!" Dies bedeutet, dass beides getan werden muss.
 
Beispiel: "Befreie einen Sklaven und faste!" Dies bedeutet, dass beides getan werden muss.
Wenn es aber heißt: "Befreie einen Sklaven oder faste!" Muss nur eines der beiden gemacht werden.
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Wenn es aber heißt: "Befreie einen Sklaven oder faste!" muss nur eines der beiden gemacht werden.
  
Wenn es heißt: "Befreie einen Sklaven und faste, wenn du willst" handelt es sich zar um einen Befehl, dieser wird aber durch die Bedingung "wenn du willst" abgeschwächt (ist also erwünscht).
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Wenn es heißt: "Befreie einen Sklaven und faste, wenn du willst" handelt es sich zwar um einen Befehl, dieser wird aber durch die Bedingung "wenn du willst" abgeschwächt (ist also erwünscht).
  
 
== Schulen in Usul Al-Fiqh ==
 
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== Wichtige Werke ==
 
== Wichtige Werke ==
  
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Die vier großen Werke:
 
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*'''Al-Mu'tamad''' (Muhammad ibn Ali al-Basri)
 
*'''Al-Mu'tamad''' (Muhammad ibn Ali al-Basri)
 
*'''Al-Burhan''' ([[Al-Dschuwaini]])
 
*'''Al-Burhan''' ([[Al-Dschuwaini]])
*'''Al-Mustasfa''' ([[Al-Ghazali]])
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*'''Al-Mustasfa''' ([Abu Hamed Al-[[Ghazali]])
 
   
 
   
 
Das letzte wichtige Werk: '''Al-Minhadsch''' (Al-Baidawi)
 
Das letzte wichtige Werk: '''Al-Minhadsch''' (Al-Baidawi)
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== Entstehung der Wissenschaft ==
 
== Entstehung der Wissenschaft ==
Der erste, der diese Wissenschaft gesondert behandelte und ein Buch darüber schrieb, war Muhammad Ibn [[Idris Asch-Schafi'i]] in seinem Buch "Ar-Risala". Er behandelte darin hauptsächlich das Kapitel der Dilalat.  
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Der erste, der diese Wissenschaft gesondert behandelte und ein Buch darüber schrieb, war Muhammad Ibn Idris Asch-[[Schafi'i]] in seinem Buch "Ar-Risala". Er behandelte darin hauptsächlich das Kapitel der Dilalat.  
 
Bald darauf begannen die Hanafiten auch Werke über Usul Al-Fiqh zu schreiben, sie leiteten jedoch die Regeln von den Fatwas ihres Imams Abu Hanifa ab. Die Usul-Wissenschaft beruht bei ihnen also mehr auf Fatwas und der Anwendung als auf der allgemeinen Theorie der Beweisführung.
 
Bald darauf begannen die Hanafiten auch Werke über Usul Al-Fiqh zu schreiben, sie leiteten jedoch die Regeln von den Fatwas ihres Imams Abu Hanifa ab. Die Usul-Wissenschaft beruht bei ihnen also mehr auf Fatwas und der Anwendung als auf der allgemeinen Theorie der Beweisführung.
 
Im 7. Jahrhundert n.H. wurde versucht, beide Methoden zu vereinen. Der damalige Fanatismus unter den Rechtsschulen führte jedoch dazu, dass diese vereinende Methode bald unterging.
 
Im 7. Jahrhundert n.H. wurde versucht, beide Methoden zu vereinen. Der damalige Fanatismus unter den Rechtsschulen führte jedoch dazu, dass diese vereinende Methode bald unterging.
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*Al-Esnawi: Nihayat as-Saul. Dar Ibn Hazm, Kairo.
 
*Al-Esnawi: Nihayat as-Saul. Dar Ibn Hazm, Kairo.
  
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Aktuelle Version vom 14. Januar 2011, 17:21 Uhr

Usul-ul-Fiqh ist die Grundlagenwissenschaft aller islamischen Wissenschaften.

Definition[Bearbeiten]

Das Wort setzt sich aus zwei Begriffen zusammen: 1. Usul 2. Fiqh

  • Usul: ist die Mehrzahl von Asl: Wurzel, Fundament, Grundlage, Ursprung. Mit Usul wird in der islamischen Wissenschaft eine Grundlagenwissenschaft bezeichnet.
  • Fiqh: linguistisch: Verstehen. Islamologisch: Die Kenntnis der islamischen Normen, die von den einzelnen (detallierten) Quellen des Islam abgeleitet werden und mit den Taten des Mukallaf zusammenhängen.
  • Usul Al-Fiqh: die Grundlagen des Fiqh.

Islamologische Definition: Das Wissen um die islamischen Normen, die von den allgemeinen islamischen Beweisen abgeleitet werden, wie man diese anwendet, und wer sie anwenden kann.

Die Themen dieser Wissenschaft[Bearbeiten]

Die Wissenschaft des Usul-ul-Fiqh beschäftigt sich u.a. mit den islamischen Normen und Quellen.


Die islamischen Normen[Bearbeiten]

Die Normen werden allgemein in positive und negative Anweisungen unterteilt:

Eine positive Anordnung (Mach!) kann wiederum bindend oder nicht bindend sein.

Daher ist eine bindende positive Anweisung eine Pflicht, eine nicht bindende positive Anweisung eine Empfehlung.

Eine negative Anweisung (Mach nicht!) ist ebenfalls bindend oder nicht bindend.

Die bindende negative Anweisung ist das Verbot, die nicht bindende negative Anweisung ist das Unerwünschte.



   Norm                  auf Arabisch:                  Wer dies tut, wird:            wer dies unterlässt, wird:


   Pflicht           wadschib,fard                  belohnt                        bestraft
   Erwünscht         mustahabb,mandub,sunna         belohnt                        nicht bestraft
   Unerwünscht       makruh                     nicht bestraft                 belohnt
   Verboten          haram, mahthur                 bestraft                       belohnt
   Erlaubt           mubah                          neutral                        neutral


Unter einer islamischen Norm oder auch Bestimmung (arab. hukm) versteht man eine Handlungsanweisung, die Allah an die für ihre Taten verantwortlichen Menschen (arab. Mukallaf) stellt.

In der hanafitischen Fiqh-Schule wird eine noch detailliertere Unterteilung vorgenommen:

  Norm                      Bedeutung:
  
  Fard                  Pflicht (durch mutawatir belegt)
  Wadschib              Pflicht (durch Ahad belegt)
  Mustahabb             erwünscht
  Mubah                 erlaubt
  Makruh, karaha tanzihija  Verpöntsein, welches nicht in die Nähe des Verbotenen rückt                                           
  Makruh,karaha tahrimijja  Verpöntsein, welches in die Nähe des Verbotenen rückt.
  Haram                 verboten

Die Rolle der Absicht bei den islamischen Normen[Bearbeiten]

Bei einigen Normen spielt die Absicht eine wesentliche Rolle, bei manchen ist sie sogar ausschlaggebend:

Bei Verboten spielt die Absicht keine Rolle: Egal mit welcher Absicht ein Verbot begangen wurde ist die Handlung auf jeden Fall zu tadeln (außer es handelt sich um einen Notfall wie das Essen von Verendetem aus Angst vor dem Verhungern).

Bei der Pflicht spielt die Absicht insofern eine Rolle, als auch der Heuchler eine Pflichthandlungen einhalten kann, aber dafür nicht belohnt wird. Daher wird die Pflicht auch so definiert: "Wofür man belohnt wird, wenn man es aus Gehorsam gegenüber Allah tut und wofür man bestraft wird, wenn man es unterlässt." Beim Unterlassen der Pflicht wird die Absicht nicht erwähnt, da das Unterlassen der Pflicht unabhängig von der Absicht eine Sünde ist. Eine Ausnahme ist wiederum die Notsituation (Verpassen des Gebets, weil man ein Leben rettet).

Bei erwünschten und unerwünschten Handlungen verhält es sich ähnlich: Wer hier die Grenzen Allahs um Allahs Willen einhält, wird belohnt, wer sie aus anderen Gründen einhält, wird nicht belohnt (wie etwa jemand, der sich unabsichtlich an einem empfohlenen Tag von Dämmerungsbeginn bis Sonnenuntergang die Fastengebote einhält). Wer hier gegen die Empfehlung bzw. Warnung handelt, wird normalerweise nicht bestraft, außer er tut dies mit der Absicht, sich gegen Allah aufzulehnen oder aus Hass gegenüber der jeweiligen islamischen Regel.

Bei der neutralen Kategorie des Mubah entscheidet jedoch allein die Absicht über Belohnung und Bestrafung.

Die islamischen Quellen[Bearbeiten]

  • Islamischen Quellen, die von allen vier Fiqh-Schulen anerkannt sind:
  Quran        Sunna       Idschma'        Qiyas     Istishab


  • Islamische Quellen, die nicht bei alle vier Fiqh-Schulen anerkannt sind:
  Istihsan                             Masalih Mursala     
  Tradition                            Aussagen der Sahaba
  Schari'a voriger Religionen          Berücksichtigung der Meinungsverschiedenheiten
  Istislah                             Konsens der Gelehrten Medinas.


Die Dilalat[Bearbeiten]

Der Bereich Dilalat beschäftigt sich mit der Aussagekraft verschiedener Fomulierungen und wie man daraus Normen und Regeln ableiten kann:

Zum Beispiel der Imperativ: Der Imperativ deutet generell auf eine Pflicht hin, außer es gibt Anhaltspunkte dafür, dass es sich um eine Empfehlung handelt.

Beispiel: "Befreie einen Sklaven und faste!" Dies bedeutet, dass beides getan werden muss. Wenn es aber heißt: "Befreie einen Sklaven oder faste!" muss nur eines der beiden gemacht werden.

Wenn es heißt: "Befreie einen Sklaven und faste, wenn du willst" handelt es sich zwar um einen Befehl, dieser wird aber durch die Bedingung "wenn du willst" abgeschwächt (ist also erwünscht).

Schulen in Usul Al-Fiqh[Bearbeiten]

Es gibt zwei große Schulen:

  • Die Schafiiten (auch Mutakallimun oder Mehrheit genannt)

Die Normen und Regeln werden hierbei direkt von den islamischen Quellen abgeleitet. Als erster schrieb darüber der Imam Asch-Schafii, daher der Name: Schafiiten, wobei auch die Hanbaliten und Malikiten dazu gehören. Mutakallimun werden sie oft deshalbt genannt, weil die meisten Werke von Asch'ariten oder Mu'taziliten verfasst wurden.

  • Die Fuqaha (Hanafiten)

Die Normen und Regeln werden von den Fatwas der hanafitischen Rechtsschule abgeleitet, basieren also auf dem Fiqh, daher der Name: Schule der Fuqaha.

Wichtige Werke[Bearbeiten]

Ar-Risala (Asch-Schafi'i)

Die vier großen Werke:

  • Al-Umad (Abduldschabbar Al-Mu'tazili)
  • Al-Mu'tamad (Muhammad ibn Ali al-Basri)
  • Al-Burhan (Al-Dschuwaini)
  • Al-Mustasfa ([Abu Hamed Al-Ghazali)

Das letzte wichtige Werk: Al-Minhadsch (Al-Baidawi)

Alle Werke nach Al-Minhadsch berufen sich auf dieses oder andere frühere Werke, die Wissenschaft Usul Al-Fiqh gilt seit dem Buch Al-Minhadsch als abgeschlossen.

Al-Waraqat (Al-Dschuwaini) ist ein Werk für Fortgeschrittene, das sich hauptsächlich mit den Dilalat beschäftigt.

Entstehung der Wissenschaft[Bearbeiten]

Der erste, der diese Wissenschaft gesondert behandelte und ein Buch darüber schrieb, war Muhammad Ibn Idris Asch-Schafi'i in seinem Buch "Ar-Risala". Er behandelte darin hauptsächlich das Kapitel der Dilalat. Bald darauf begannen die Hanafiten auch Werke über Usul Al-Fiqh zu schreiben, sie leiteten jedoch die Regeln von den Fatwas ihres Imams Abu Hanifa ab. Die Usul-Wissenschaft beruht bei ihnen also mehr auf Fatwas und der Anwendung als auf der allgemeinen Theorie der Beweisführung. Im 7. Jahrhundert n.H. wurde versucht, beide Methoden zu vereinen. Der damalige Fanatismus unter den Rechtsschulen führte jedoch dazu, dass diese vereinende Methode bald unterging.

Bedeutung dieser Wissenschaft[Bearbeiten]

"man hurrima al-Usul, hurrima al-Wusul" Wem die Usul nicht vergönnt sind, dem wird es nicht vergönnt sein "anzukommen", also ein Gelehrter zu werden. Gelehrte aller Disziplinen müssen Usul Al-Fiqh lernen, da man in dieser Wissenschaft lernt, wie man aus Quran und Sunna Regeln und Urteile ableitet, und wie man die Ausdrücke in Quran und Sunna verstehen kann. Usul Al-Fiqh beschäftigt sich mit der Quranwissenschaft und der Hadith-Wissenschaft, da beide die Grundquellen des Islam sind und somit zum Quellenstudium - dem ersten großen Themenbereich der Usul - gehören. Fatwas darf nur geben, wer ein Gelehrter in Usul Al-Fiqh ist. Ein Richter und Fiqh-Gelehrter muss ebenfalls Usul-Alfiqh sehr gut kennen. Ein Hadith- bzw Qurangelehrter muss Usul Al-Fiqh kennen, um zu wissen, wie er den Quran bzw die Sunna versteht und wie er daraus Regeln ableiten kann.

Quellen[Bearbeiten]

  • Sabalek, Ahmad (2008): Al-Madchal ila dirasat al-Fiqh wa al-Usul. Dar ar-Rida, Kairo.
  • Sabalek, Ahmad (2000): Scharh Al-Waraqat. Dar Ar-Rida, Kairo.
  • Asch-Schafi'i, Muhammad (150 - 204 n.H.): Ar-Risala. Tahqiq: Ahmad Schakir, und: Tahqiq Rifat Fauzi.
  • Al-Esnawi: Nihayat as-Saul. Dar Ibn Hazm, Kairo.