Mukallaf
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Mukallaf (arab. مكلف ), d.h. geschäftsfähig im Sinne des Islams ist eine Person, wenn sie das Reifealter erreicht hat und geistig gesund ist.“.[1] Man könnte auch sagen, sie ist fähig, Träger von Rechten und Pflichten zu sein. Sie ist den islamischen Normen unterworfen.
Quelle[Bearbeiten]
- ↑ Bin Radhan, Neil (August 2011): Fiqh basierend auf der Erläuterung zu Zad al-Mustaqni‘ des Gelehrten Muhammad Al-Muchtar Asch-Schanqiti, Band 3 – Zakah, Darulkitab Verlagshaus, ISBN: 978-3-9811068-6-2.