Ernährung im Islam

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Version vom 4. Oktober 2010, 16:55 Uhr von Aischa (Diskussion | Beiträge) (Beachtung der islamischen Speisevorschriften)
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Verhaltensregeln beim Essen

  • Vor dem Essen den Namen ALLAHs sprechen: Bismillah (im Namen ALLAHs)
  • Mit der rechten Hand essen
  • Von dem Essen was vor einen liegt (aus Teller, Schüssel etc.)
  • Vor und nach dem Essen die Hände waschen
  • Nach dem Essen sagt man al-hamdulillah und spricht ein Bittgebet

Abu Hafs Umar ibn Abi Salama, der Stiefsohn des Gesandten Allahs (ALLAHs Segen und Frieden mit ihm), erzählte: Als ich klein war und unter der Obhut des Gesandten (ALLAHs Segen und Frieden mit ihm) aufwuchs, tat ich (beim Essen) meine Hand überall in die Schüssel. Da sprach er (ALLAHs Segen und Frieden mit ihm) zu mir:

"Mein Junge, sprich den Namen Allahs, des Erhabenen, und iss mit deiner rechten Hand und von dem, was vor dir liegt."

So wurde dies zu meiner Essensweise.

(Al-Bukhari und Muslim)


Dschabir (r) erzählte, dass der Gesandte Allahs (ALLAHs Segen und Frieden mit ihm) empfohlen hat:

"Wenn einem von euch ein Bissen (auf den Boden) fällt, soll er ihn aufheben, ihn von Staub etc. reinigen und ihn essen, und ihn nicht dem Satan lassen. Auch sollte er seine Hände nicht mit einem Tuch abwischen, ohne (die Speisereste) von seinen Fingern abgeleckt zu haben, denn er weiß nicht, welcher Teil der Speise gesegnet ist."

Verbotenes während des Essens

  • Nicht angelehnt essen:
Abu Dschuhaifa Wahb ibn Abdullah (ALLAHs Wohlgefallen mit ihm) überliefert, dass der Gesandte Allahs (ALLAHs Segen und Frieden mit ihm) sagte:
“Ich esse nicht zurückgelehnt.”
(Al-Buchari)


ALLAH für jeden Bissen und Schluck danken

Anas, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete: Der Gesandte Allahs (ALLAHs Segen und Frieden mit ihm) hat gesagt:

"Fürwahr, Allah hat Wohlgefallen an jedem (dankbaren) Diener, der Allah sogar für nur einen Bissen und einen Schluck dankt."
(Muslim)


Beachtung der islamischen Speisevorschriften

Im Islam sind spezielle Speisevorschriften zu beachten, danach sind manche Nahrungsmittel nicht zum Verzehr erlaubt oder zumindest verpönt. Im Islam sind spezielle Speisevorschriften einzuhalten. InQuran und Sunna werden verschiedene Speisen und Getränke genannt, die verboten sind, andere werden explizit als erlaubt erwähnt. Eine Vielzahl von Speisen findet jedoch keine Erwähnung in den islamischen Quellen, was bei der Menge der vorhandenen Nahrungsmittel nicht verwunderlich ist. Hier gilt der islamische Fiqh-Grundsatz, wonach man zunächst vom Erlaubtsein der Dinge ausgeht, bis deren Verbot erwiesen ist.

Bei Speisen unterscheidet man zunächst zwischen tierischen und vegetarischen Produkten.


Vegetarische Lebensmittel

Vegetarische Lebensmittel sind halal, solange sie nicht unrein oder mit unreinen Dingen vermischt sind, keine schädlichen oder berauschenden Substanzen darstellen und ihr Verzehr nicht die Rechte anderer verletzt.

Beispiele:

  • Blut ist eine unreine Substanz.Siehe auch: Rituell unreine Substanzen (an-Nadschasa).
  • Fällt eine tote Maus in ein Fass Fett, so wird die an sich reine Substanz mit einer unreinen Substanz (der verendeten Maus) vermischt. Aufgrund des folgenden Hadithes bei Buchari, sollte man bei festem Fett, die Teile nicht essen, die mit der Maus in Berührung gekommen sind.
Unter Berufung auf Maimona, die berichtet, dass der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Friede auf ihm) nach Fett gefragt wurde, in das eine Maus gefallen war. Er antwortete:
"Werft sie und was sie umgibt (von dem Fett) weg und eßt eurer Fett." (Hadith sahih bei Buchari)
  • Schädliche Substanzen sind z.B. Gifte. Es ist nicht erlaubt, sich schädliche Substanzen zuzuführen. Dies verdeutlichen folgende Quranverse.
„ Und gebt auf Allahs Weg aus und stürzt euch nicht mit eigener Hand ins Verderben. Und tut Gutes. Allah liebt die Gutes Tuenden.“ (Quran 2:195)
„... Und tötet euch nicht selbst (gegenseitig). Allah ist gewiss Barmherzig gegen euch.“ (Sure 4:29)
Der Prophet (Allahs Friede und Segen auf ihm) sagte:
„Keinen Schaden zufügen und keinen Schaden mit Schadenszufügung beantworten.“ (Hadith bei Ahmad, Ibn Madscha)
Das Rauchen von Tabak, einer eindeutig schädlichen Substanz, wird daher im Islam teilweise als haram oder zumindest als verpönt angesehen. Neben der Schädigung der Gesundheit, einem schleichenden Selbstmord, stellt es auch eine Geldverschwendung dar.
  • Eine berauschende Substanz ist z.B. Wein oder allgemeinAlkohol. Darunter fallen aber auch andere berauschende Drogen.
  • Rechte anderer sind verletzt, wenn es sich z.B. um geklaute Lebensmittel handelt.

Tierische Lebensmittel

Man unterscheidet bei tierischen Lebensmitteln zwischen Land- und Meerestieren. Alle Meerestiere sind halal. Bei Landtieren gibt es dagegen erlaubte und verbotene Arten. Die verbotenen Dinge werden im Islam detailliiert dargestellt, gemäß der Aussage Allahs des Erhabenen:

„Was ist mit euch, dass ihr nicht von dem esst, worüber Allahs Name ausgesprochen worden ist, wo Er euch doch ausführlich dargelegt hat, was Er euch verboten hat, außer dem, wozu ihr gezwungen werdet?“ (Quran 6:119)

Es gibt hinsichtlich ihrer Erwähnung in den islamischen Quellen drei Arten von Speisen:

  1. Speisen, die im Quran oder in der Sunna explizit für erlaubt erklärt werden.
  2. Speisen, die im Quran oder in der Sunna als haram bezeichnet werden.
  3. Speisen, die nicht explizit im Quran oder in der Sunna erwähnt werden.


Speisen, die im Quran oder in der Sunna explizit für erlaubt erklärt werden

1) Meerestiere

2) Landtiere

Die Vierfüßler unter dem Vieh:

„O die ihr glaubt, haltet die Abmachungen! Erlaubt (zu essen) sind euch die Vierfüßler unter dem Vieh, außer dem, was euch verlesen wird, ohne dass ihr jedoch das Jagdwild als erlaubt betrachtet, während ihr im Zustand der Pilgerweihe seid. Allah ordnet an, was Er will.“ (Quran 5:1)

Dazu gehören:

Diese Tierarten sind halal. Darüber besteht ein Idschma' unter den Gelehrten.

In der Sunna werden folgende Tiere als erlaubt erwähnt:


Speisen, die im Quran oder in der Sunna als haram bezeichnet werden

Zehn dieser verbotenen Dinge werden in Sure al-Maida (die Speisetafel) genannt:

„Verboten ist euch (der Genuss von) Verendetem, Blut, Schweinefleisch und dem, worüber ein anderer (Name) als Allah(s) angerufen worden ist, und (der Genuss von) Ersticktem, Erschlagenem, zu Tode Gestürztem oder Gestoßenem, undwas von einem wilden Tier gerissen worden ist - außer dem, was ihr schlachtet[A 1] - und (verboten ist euch,) was auf einem Opferstein geschlachtet worden ist, und mit Pfeilen zu losen. Das ist Frevel. - Heute haben diejenigen, die ungläubig sind, hinsichtlich eurer Religion die Hoffnung aufgegeben. So fürchtet nicht sie, sondern fürchtet Mich! Heute habe Ich euch eure Religion vervollkommnet und Meine Gunst an euch vollendet, und Ich bin mit dem Islam als Religion für euch zufrieden. - Und wer sich aus Hunger in einer Zwangslage befindet, ohne zu einer Sünde hinzuneigen, so ist Allah Allvergebend und Barmherzig.“ (Quran 5:3)

Die Aufzählung diesem Quranvers ist jedoch nicht abschließend. Darüber hinaus gelten folgende Dinge als verboten oder zumindest verpönt:

„ …Er gebietet ihnen das Rechte und verbietet ihnen das Verwerfliche, er erlaubt ihnen die guten Dinge und verbietet ihnen die schlechten, und er nimmt ihnen ihre Bürde und die Fesseln ab, die auf ihnen lagen…“ (Quran 7:157)

  • Diejenigen Tiere, die der Prophet gebot zu töten, wie z.B. Skorpione (so die Meinung mancher Gelehrter).

Speisen, die nicht explizit im Quran oder in der Sunna erwähnt werden

Hier gilt eine wichtige Grundregel des Islam:

„Der Grundsatz der Dinge ist ihr Erlaubtsein“


Sonstiges

  • Opfertiere:

- Aqiqa

- Opferfest

  • Es ist erlaubt, an sich Verbotenes zu essen, wenn man sich in einer Zwangslage befindet.

Nur von den guten und reinen Dingen essen und trinken

Von Abu Huraira, Allahs Wohlgefallen auf ihm, der gesagt hat: Allahs Gesandter (ALLAHs Segen und Frieden mit ihm) hat gesagt:

"Allah der Erhabene ist gut und nimmt nur Gutes an. Allah hat den Mumin befohlen, was er den Gesandten befohlen hat, und der Erhabene hat sinngemäß gesagt: «O ihr Gesandten, esset von den reinen Dingen und tut Gutes.» (23:51) Und der Erhabene hat gesagt: «O die ihr Iman habt, esset von den guten Dingen, die Wir euch gegeben haben,» (2:172) Danach erzählte er von einem Mann, der eine lange Reise machte, mit ungekämmtem Haar, staubbedeckt, der seine Hände zum Himmel streckte (und rief): «O Herr, o Herr»! -(während) seine Speise vom Verwehrten war, sein Trank vom Verwehrten, sein Gewand vom Verwehrten und er mit Verwehrtem ernährt war. Wie kann er erhört werden!"
(Muslim)

Von dem Essen, was man selbst verdient hat

Abu Huraira (ALLAHs Wohlgefallen mit ihm) erzählte, dass der Prophet (ALLAHs Segen und Frieden mit ihm) sagte:

“Der Prophet David (ALLAHs Frieden mit ihm) aß nur von dem, was er mit seiner Hände Arbeit verdient hatte.”
(Buchari)

Ausgewogene Ernährung

Ausgewogenheit der Elemente:

Von Aischa wird überliefert, dass sie sagte: Allahs Gesandter (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) aß einst Wassermelone und Datteln und sagte:

"Wir brechen die Hitze des einen durch die Kälte des anderen und die Kälte des einen durch die Hitze des anderen."

(Abu Dawud: 3838, Al-Baihaqi 15034, der Hadith ist hasan)

Ausgewogenheit der Menge:

Von Al-Miqdam Ibn Ma'diyakarib: Ich hörte den Gesandten Allahs (möge Allah ihn in Ehren halten und wahren) sagen:

"Der Sohn Adams füllt niemals ein schlimmeres Gefäß als seinen Bauch; dem Menschen genügen einige Häppchen um sein Kreuz zu stärken, doch wenn den Menschen sein Ego übermannt, so ein Drittel fürs Essen, ein Drittel fürs Trinken und ein Dritteln zum Atmen."

(Ibn Madschah 3349, as-Sunan al-Kubra von An-Nasa'i 6768, 6769, Schu'ab Al-Iman 5409, hasan oder sahih)

Trinken

Abu Qatada (ALLAHs Wohlgefallen mit ihm) berichtet, dass der Prophet (ALLAHs Segen und Frieden mit ihm) verbot, (während des Trinkens) in den Trinkbehälter hineinzuatmen. (Al-Bukhari und Muslim)



Nahrungsmittel aus der Sunna des Propheten saws.

Datteln
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