Gelatine

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Gelatine ist ein geschmacksneutrales tierisches Eiweiß oder denaturiertes bzw. hydrolysiertes Kollagen, das aus dem Bindegewebe von vor allem Schwein und Rind stammt[A 1]. Es findet sich in Produkten wie Joghurts, Kuchen und Gummibärchen.


Die Antwort auf die Frage, ob der Verzehr von Gelantine erlaubt ist hängt davon ab, ob der Verzehr des Tieres, aus dessen Teilen die Gelatine hergestellt wurde zum Verzehr erlaubt (halal) ist oder nicht[A 2].

In vielen Fällen wird Schweinegelatine verwendet. Diese wird als verboten angesehen, da auch der Verzehr des Schweins verboten ist. Andere Gelehrte halten sie für erlaubt, da nach ihrer Meinung die Bestandteile des Schweins bei Herstellung der Gelatine in einem chemischen Prozess derart verändert werden, dass es sich letztlich um ein anderes, vom Ursprungsstoff verschiedenes Endprodukt handelt, welches nicht mehr verboten ist. So wie etwaAlkohol, welcher zu Essig wird, teilweise als erlaubt angesehen wird.[A 3]

Unter den Gelehrten überwiegt aber eindeutig die Meinung, dass Schweinegelatine verboten ist. Auch wenn es abweichende Ansichten gibt, sollte man das Essen und Trinken von Produkten, in denen Gelatine enthalten ist oder bei der Herstellung verwendet wurde, in Zweifelsfällen unterlassen.


Quelle[Bearbeiten]


Einzelnachweis[Bearbeiten]

  1. Gelatine Wikipedia: URL: http://de.wikipedia.org/wiki/Gelatine (18.9.2010)
  2. Siehe Fatwa von Dr. Su’aad Salih/ Scheich Abdus- Sattar F. Sa’eed, Islamic Ruling on Gelatin,URL:http://www.islamonline.net (4.6.2001).
  3. Vergleiche die Fatwa auf Fatwa Nr. 81657 auf islamweb.org .