Hund

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Der Hund (arab. كلب) wird insbesondere als Wach- und Jagdhund in Quran und Sunna erwähnt.


In Sure al-Kahf wird von den Leuten der Höhle berichtet, die einen Hund hatten.

"Du meinst, sie seien wach, obwohl sie schlafen. Und Wir drehen sie nach rechts und nach links um, während ihr Hund seine Vorderbeine im Vorraum ausstreckt.... " (Quran 18:18)


Barmherzigkeit gegenüber Hunden und Tieren[Bearbeiten]

Abu Huraira (Allahs Wohlgefallen auf ihm) berichtete, dass der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Friede auf ihm) sagte:

"Einer Prostituierten wurde (ihre Sünde) deshalb vergeben, weil sie an einem Hund vorbeikam und sah, wie dieser auf der Kante eines Wasserbrunnens mit heraushängender Zunge stand, und beinah vor Durst zu sterben. Da zog sie ihren Schuh aus, band ihn an ihren Schleier und zog für ihn Wasser heraus. Für dieses wurde ihr (die Sünde) vergeben." (Hadith sahih bei Buchari, dtsch. Ausg., Nr. 3321)


Abu Huraira (Allahs Wohlgefallen auf ihm) berichtete, dass der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, sagte:

"Während ein Mann unterwegs war, spürte er starken Durst. Er kletterte in einen Wasserbrunnen hinab und trank daraus. Als er wieder draußen war, sah er einen Hund, dessen Zunge heraushing und vor starkem Durst den Sand fraß. Der Mann sagte zu sich: »Der Hund wurde vom starken Durst genauso befallen wie ich.« Er füllte dann seinen Schuh mit Wasser, hielt diesen mit seinem Mund fest, kletterte hinauf und tränkte den Hund damit da dankte ihm Allah dafür und vergab ihm (seine Sünden)."Die Leute sagten: »O Gesandter Allahs, erhalten wir auch einen Lohn (von Allah) wegen der Tiere? « Der Prophet erwiderte: »Wegen jedem Lebewesen gibt es Lohn! «"

(Hadith sahih bei Buchari, dtsch. Ausg., Nr. 2363)


Unreinheit des Speichels des Hundes[Bearbeiten]

Abu Huraira (Allahs Wohlgefallen auf ihm) berichtete, dass der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Friede auf ihm) gesagt hat:

„Wenn ein Hund mit seinem Maul oder seiner Zunge in das Gefäß von einem von euch eingetaucht ist, dann besteht die Reinigung des Gefäßes darin, dass er es sieben Mal wäscht, das erste dieser sieben Male dabei mit Erde.“ (Hadith sahih bei Muslim)

In einer Überlieferung bei At-Tirmidhi heißt es: „...das letzte oder erste dieser sieben Male...“ [A 1]

Was ein Hund mit der Schnauze berührt, muss sieben Mal ausgewaschen werden, einmal davon (nach gewichtigerem Dafürhalten: beim ersten Mal) mit Erde (bzw. entsprechendem Waschmittel). Daher wird auf die Unreinheit des Speichels des Hundes geschlossen, wobei einzelne Gelehrte meinen, dass das Gebot des Auswaschens nur mit der Berührung der Schnauze und Zunge des Hundes mit unreinen Dingen zusammenhängt. [1]


Unreinheit des Hundes[Bearbeiten]

Ob der Hund an sich unrein (arab. nadschis) ist, ist unter den Gelehrten strittig, wird aber von der Mehrheit befürwortet. Per Analogie wird mitunter von der Unreinheit des Speichels auf die Unreinheit des Schweißes und damit des Körpers des Tieres geschlossen. Diese Analogie ist jedoch aus dem Grund unberechtigt, weil der Hund hauptsächlich seinen Körper über das Hecheln, somit über Mund und Zunge, kühlt und nicht über Schweiß am Körper.

Manche Gelehrte, wie Imam Malik, sehen den Hund als an sich reines Tier an, zumal die von einem Jagdhund erlegte Beute trotz Berührung mit seinem Speichel zu essen erlaubt ist. [1]


Hundehaltung[Bearbeiten]

Als Muslim sollte man keinen Hund im Haus halten, dies aufgrund der folgenden Hadithe:

  • Ibn Abbas (Allahs Wohlgefallen auf beiden) berichtete: "Ich hörte Abu Talha sagen,dass der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Friede auf ihm) Folgendes sagte:
»Die Engel betreten keine Wohnung, in der es einen Hund bzw. ein Bild und / oder eine Skulptur gibt." (Hadith sahih bei Buchari, dtsch. Ausg., Nr. 3225)
  • Abu Huraira (Allahs Wohlgefallen auf ihm) berichtete, dass der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Friede auf ihm) sagte:
"Wer einen Hund hält, dem werden sich täglich seine (guten) Taten um einen Teil verringern - ausgenommen davon ist der Hund, der zum Zwecke der Landwirtschaft und der Schafshütung gehalten wird."...Abu Huraira berichtete ferner, dass der Prophet (Allahs Segen und Friede auf ihm) sagte: "... ausgenommen davon ist der Hund, der zum Zwecke der Jagd und der Schafshütung gehalten wird." (Hadith sahih bei Buchari, dtsch. Ausg., Nr. 2322)


Kauf/ Verkauf eines Hundes[Bearbeiten]

Ebenso wie die Haltung eines Hundes als Haustier ist das Verkaufen bzw. Kaufen von Hunden verboten. Dies gilt aber nach überzeugender Ansicht (z.B. nach Abu Hanifa) nur für Hunde, deren Haltung keinen Nutzen bringt, so dass Herdenhunde, Blindenhunde etc. gekauft und verkauft werden können. [1]

Abu Mas'ud Al-Ansari (Allahs Wohlgefallen auf ihm) berichtete:

"Der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Friede auf ihm) verbot den Erlös aus dem Verkauf eines Hundes, das Brautgeld für eine Prostituierte und die Beschenkung eines Wahrsagers. " (Hadith sahih bei Buchari, dtsch. Ausg., Nr. 2237)


Der Hund als Jagdtier[Bearbeiten]

'Adi Ibn Hatim (Allahs Wohlgefallen auf ihm) berichtete:

"Ich fragte den Propheten (Allahs Segen und Friede auf ihm) über die Jagdbeute, die mit einem Pfeil ohne Klinge getroffen wird, und er sagte: »Ein Tier, das von der Spitze getroffen wird, darfst du essen. Ist es vom Pfeilstock quer erschlagen worden, so ist es ein Kadaver. « Ich fragte ihn ferner nach der Jagdbeute, die von einem Hund gepackt wird, und er sagte: »Was der Hund für dich gepackt hat, das kannst du essen; was der Hund für dich packt, ist zum Essen rein. Siehst du aber, dass bei der Jagd andere Hunde mit deinem Hund oder mit deinen Hunden beteiligt waren, und du Bedenken hast, dass das Tier von einem anderen Hund getötet sein könnte, und dass dein Hund es eventuell von einem anderen schnappte, so esse es nicht, weil du den Namen Allahs nur für die Jagd mit deinem Hund sprachst, nicht aber für den anderen Hund. «" (Hadith sahih bei Buchari, dtsch. Ausg., Nr. 5475)



Verbot im Gebet eine Haltung wie ein Hund einzunehmen[Bearbeiten]

Anas berichtete, dass der Prophet (Allahs Segen und Friede auf ihm) sagte:

"Streckt euch gerade bei der Niederwerfung und keiner von euch soll seine Arme wie ein Hund auf den Boden legen und wenn einer spucken will, soll er dies weder vor sich

noch auf seine rechte Seite tun denn er befindet sich in einem vertraulichen Gespräch mit seinem Herrn!" (Hadith sahih bei Buchari, dtsch. Ausg., Nr. 0532)



Quelle[Bearbeiten]

  1. 1,0 1,1 1,2 Pacic, Dr. Jasmin (2009): Rechtsbestimmungen über die gottesdienstlichen Handlungen im Islam, Fiqh ul-Ibadat, Band 1, Didi-info.de, Karlsruhe, ISBN: 978-3940871-08-4


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