Hadsch

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Vorzüglichkeit des Hadsch

Abu Huraira berichtete, dass der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Friede auf ihm) sagte:

" Der Dschihad der Alten, Schwachen und der Frauen ist der Hadsch und die 'Umra." (Hadith hasan bei An-Nasa'i)


Abu Huraira berichtete ebenfalls, dass der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Friede auf ihm) sagte:

"Eine 'Umra nach einer anderen 'Umra gilt als eine Sühne für das, was dazwischen (an Sünden) verübt wurde. Der von Allah gnädig angenommene Hadsch hat keinen Lohn außer dem Paradies.“ (überliefert von Muslim )


Reiseproviant für den Hadsch

Ibn Abbas, Allahs Wohlgefallen auf beiden, berichtete:

„Die Jemeniten unternahmen gewöhnlich den Hadsch, ohne Reiseproviant mitzunehmen; sie rechtfertigten dies so: „Wir sind Leute, die sich auf Allah verlassen.“ Wenn sie aber in Mekka ankamen, bettelten sie die Menschen an. Da offenbarte Allah der Erhabene:
„[..]Und versorgt euch mit Reisevorrat, doch der beste Vorrat ist die Gottesfurcht. [..]“"(Quran 2:197)
(Al-Buchari)

Arten der Verrichtung des Hadsch

Es gibt drei verschieden Arten des Hadsch[1]

  1. Hadsch Ifrad: Der Pilger beabsichtigt zunächst nur die Hadsch (ohne die Umra) zu vollziehen.
  2. Hadsch Tamattu': Der Pilger beabsichtigt zunächst die 'Umra zu vollziehen und, nachdem er aus dem Ihram-Zustand ausgetreten ist, danach (d.h. im gleichen Jahr) die Hadsch zu vollziehen, indem er erneut in den Ihram-Zustand eintritt.
  3. Hadsch Qiran: Der Pilger beabsichtigt 'Umra und Hadsch zu vollziehen, ohne dazwischen aus dem Ihram-Zustand auszutreten.


Der genaue Ablauf des Hadsch

Bestandteile des Hadsch

Der Hadsch besteht aus:

  • Säulen,
  • Pflichten,
  • Sunna-Handlungen.

Die Säulen des Hadsch

  • Ihram - eine Art Weihezustand.
  • Tawaf - das Umrunden der Ka'ba.
  • Sa'i - das Laufen zwischen Safa und Marwa.
  • Aufenthalt in Arafat.


Die Pflichten des Hadsch

Die Pflichten des Hadsch werden, insofern als dass sie sich auf eine Säule des Hadsch beziehen, im Ramhen der Artikel über die einzelnen Säulen des Hadsch behandelt. Darüberhinaus werden verschiedene Pflichten des Hadsch [1], [2] im Folgenden dargestellt.


Handlung Hanafiten Malikiten Schafi'iten Hanbaliten !
Eintritt in Ihram-Zustand beim Miqat Pflicht Pflicht Pflicht Pflicht
Der Aufenthalt in Arafat nachts Pflicht Pflicht beliebt Pflicht
Der Aufenthalt in Muzdalifa Pflicht: mind. 1 h Aufenthalt Pflicht Pflicht Pflicht d.Übernachtens
Das Übernachten in Mina in den Taschriq-Tagen beliebt Pflicht Pflicht Pflicht
Das Bewerfen der Säulen Pflicht Pflicht Pflicht Pflicht
Das Schneiden oder Rasieren der Haare Pflicht Pflicht Säule des Hadsch Pflicht
Abschieds-Tawaf Pflicht beliebt Pflicht Pflicht
Das Opfern für den Qarin und Tamattu‘-Hadsch Pflicht Pflicht Pflicht Pflicht
Das Fernhalten von verbotenen Handlungen im Ihram-Zustand Pflicht Pflicht Pflicht Pflicht
Der Sa’i Pflicht Säule Säule Säule
Reihenfolge zw. Werfen und Haareschneiden. Pflicht Pflicht beliebt beliebt
Ankunfts-Tawaf beliebt Pflicht beliebt beliebt

Zur genauen Ausführung der jew. Handlungen siehe Artikel "Ablauf des Hadsch".

Die Sunna-Handlungen während des Hadsch

Fortsetzung folgt inschallah.

Hadsch für Ältere oder Verstorbene unternehmen

Durchführung der Hadsch anstelle eines anderen

Abdullah Ibn Abbas, Allahs Wohlgefallen auf beiden, berichtete:

„Als Al-Fadl hinter dem Gesandten Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, ritt, kam eine Frau vom Stamm Chatham, und Al-Fadl begann, sie anzuschauen, während sie ebenfalls damit begann, ihn anzuschauen. Der Prophet, Allahs Segen und Friede auf ihm, drehte das Gesicht von Al-Fadl in die andere Richtung. Die Frau sagte dann:
„O Gesandter Allahs, die Pilgerfahrt, die Allah Seinen Dienern zur Pflicht gemacht hat, wurde verkündet, als mein Vater sehr alt war und sich auf dem Reittier nicht mehr festhalten konnte. Darf ich den Hadsch für ihn vornehmen?“ Der Prophet antwortete: „Ja!“ Und dies geschah während der letzten Pilgerfahrt.“
(Al-Buchari)


Womit man sich im Hinblick auf den Hadsch befassen sollte

  • Während des Hadsch gilt es verschiedene Regeln und Verhaltensweisen einzuhalten. Man sollte sich vor dem Hadsch daher ausführlich mit diesen Regeln vertraut machen. Es muss dem Pilger klar sein, dass es zu manchen Themen auch verschiedene Meinungen der Fiqh-Schulen gibt, was leicht zu Verunsicherungen vor Ort führen kann. Wenn während dem Hadsch Fragen auftreten, sollte man sich daher nicht an irgendjemanden, sondern an Rechtsgelehrte wenden, denen man vertraut. Allah der Erhabene sagt im Quran:
„So fragt die Leute der Ermahnung, wenn ihr (etwas) nicht wisst.“ (Quran 16:43)
  • Im Rahmen des Hadsch ist es auch wichtig sich mit Regeln des Reisegebetes zu befassen.
  • Viele Pilger verbinden den Aufenthalt in Saudi-Arabien mit einem Besuch der Moschee des Propheten in Medina.
  • Aufgrund der vielen Menschen, wird in Mekka auch nach fast jedem Gebet ein Totengebet gebetet.
  • Was Pilgerinnen beachten sollten: Frauen treffen besondere Regeln, die im Zusammenhang mit der Menstruation stehen. Sehr lehrreich hierzu ist der Artikel über Menstruation: "60 Fragen zur Menstruation und Wochenbett". [3]

In einem Hadith sahih würde überliefert, dass die Pilgerin, wenn sie ihre Regel hat, grundsätzlich alle Hadsch-Riten durchführen kann außer dem Tawaf.

Aischa (Allahs Wohlgefallen auf ihr) berichtete:

„Ich kam in Mekka an, als ich meine Monatsregel bekam. Deshalb vollzog ich weder den Tawaf um das Haus (die Ka`ba) noch den Sa‘i zwischen As-Safa und Al-Marwa. Ich beschwerte mich deshalb beim Gesandten Allahs (Allahs Segen und Friede auf ihm) und er sagte: „Verfahre so, wie dies der Pilger gewöhnlich tut, außer, dass du den Tawaf um das Haus vollziehst, bis du wieder deine rituelle Reinheit erlangst!“
(Hadith sahih bei Buchari, dtsch. Ausg., Nr. 1650)


Häufige Fehler während des Hadsch[4]

1. Allah der Erhabene nimmt keine Sunna-Handlungen an, die Pficht-Handlungen verletzten. So ist es z.B. Sunna, den Schwarzen Stein zu berühren oder das Gebet hinter dem Standort Ibrahims zu verrichten. Manche Pilger sind so sehr darauf aus, diese Sunna-Handlungen zu erfüllen, dass sie dabei ganz ihre Pflichten gegenüber ihren Mitpilgern vergessen. Es ist haram, die anderen Pilger durch heftiges Drängen und Schupsen zu verletzten. Man sollte also nicht andere schädigen (was haram ist) und dann hoffen, dass man für eine Sunna-Handlung belohnt wird.

2. Im Gebet sollte darauf geachtet werden, dass Frauen hinter den Männern beten. Dieser Hinweis ist insofern wichtig, da teilweise auf den Plätzen und Straßen gebetet wird.

3. Beim Tawaf versuchen viele, irgendeinen Teil der Ka'aba oder auch die Stätte Ibrahims zu berühren, um dadurch Segen zu erlangen. Dies hat keine Grundlage in der Sunna. Es ist lediglich Sunna, den Schwarzen Stein zu berühren oder zu küssen - dies als eine Handlung der Anbetung Allahs, sowie die Jemenitische Ecke zu berühren, wenn man dazu in der Lage ist.

4. Beim Tawaf besonders festgelegte Bittgebete zu sprechen, die so keine Grundlage in der Sunna haben. Oft werden Du´a auch so laut gesprochen, dass andere Pilger dadurch gestört werden.

5. Beim Sa'i laufen einige sehr schnell, obwohl dies nur für Männer im grün markierten Bereich Sunna ist.

6. In Arafat muss man sich innerhalb der Grenzen Arafats befinden, sonst ist der Hadsch ungültig. Manche verlassen Arafat, bevor die Sonne untergegangen ist, dies ist nicht zulässig.

7. In Arafat wenden sich einige Pilger nicht der Qibla, sondern dem Berg Arafat zu.

8. Die irrige Vorstellung, man müsse alle Steinchen in Muzdalifa sammeln, dabei ist es erlaubt, die Steinchen innerhalb des Gebietes von al-Haram zu sammeln, z.B. beim Betreten von Mina.

9. Die irrige Vorstellung, man steinige die Satane, wenn man die Säulen mit Steinchen bewirft. Dies führt teilweise zu heftigen Reaktionen. Die Steinigung der Säulen ist jedoch nur zur Verrichtung des Gedenkens an Allah zur Pflicht gemacht worden.

10. Das Werfen von dicken Steinen, Schuhen, Holzstücken, u.s.w. bei den Säulen. Dies ist nicht erlaubt, vorgeschrieben sind vielmehr kleine Steinchen, die etwa so groß wie Kirchkerne sind.

11. Das gleichzeitige Werfen aller Steinchen. Dies ist nicht sinnvoll, denn es zählt als nur ein Wurf.

12. Einen Vertreter zum Steinewerfen zu schicken, obwohl man gesundheitlich und auch sonst in der Lage ist.

13. Durchführung des Abschieds-Tawaf, obwohl man noch nicht mit allen Hadsch-Handlungen fertig ist. Der Abschieds-Tawaf soll aber die letzte Handlung sein, bevor man die Heimreise antritt.

Siehe auch

  • 'Umra - die kleine Pilgerfahrt


Einzelnachweise

  1. 1,0 1,1 Ayyub, Hasan (2002): Fiqh al-Hadsch wa al-Umra, Dar as-Salam, Kairo, Ägypten.
  2. 'Aud Al-Dschaziri, Abdurrahman Ibn Muhammad (2001): Kitab al-Fiqh 'ala al-Madhahib al-'Arba'a, Dar Ibn Hazm, Beirut - Libanon
  3. 60 Fragen zu Menstruation und Wochenbett (PDF)
  4. Organisation für islamische Unterweisung in Hajj-Angelegenheiten (2009): Führer des Hajj-Pilgers, des Mu'tamirs und des Besucheenrs der Moschee des Gesandten, genehmigt von Ibn Al-Uthaimin, übersetzt ins Deutsche von Mohamed Benhsain, Saudi Arabien.