Frau im Islam: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 6. Mai 2010, 10:51 Uhr

Die Frau erfährt im Islam eine besondere Wertschätzung. Dies mag vielleicht ein Grund dafür sein, dass die Mehrheit der Deutschen, die sich neu zum Islam bekennen, Frauen sind.

Bereits vor 1400 Jahren, als der Quran herabgesandt wurde, wurden der Frau bestimmte Rechten und Pflichten eingeräumt. Sie galt von Anfang an als rechtsfähige und wirtschaftlich unabhängige Persönlichkeit, die selbst in politischen Fragen Mitspracherecht hatte. Die Frau wird im Islam als gleichwertig mit dem Mann angesehen. Dennoch werden biologische Unterschiede zwischen Mann und Frau nicht geleugnet. Zahlreiche Vorschriften dienen daher dem Schutz der Frau und sehen Erleichterungen für sie vor.

Im Quran wird die Frau in manchen Versen sogar direkt angesprochen oder erwähnt.[A 1]

Im Quran heißt es:

"Gewiss, muslimische Männer und muslimische Frauen, gläubige Männer und gläubige Frauen, ergebene Männer und ergebene Frauen, wahrhaftige Männer und wahrhaftige Frauen, standhafte Männer und standhafte Frauen, demütige Männer und demütige Frauen, Almosen gebende Männer und Almosen gebende Frauen, fastende Männer und fastende Frauen, Männer, die ihre Scham hüten und Frauen, die (ihre Scham) hüten, und Allahs viel gedenkende Männer und gedenkende Frauen - für (all) sie hat Allah Vergebung und großartigen Lohn bereitet. " (Quran 33:35)

Darüberhinaus gelten natürlich alle religösen Regeln, die in der neutralen Form, wie z.B. "oh ihr Muslime" angekündigt werden, auch für Frauen, sofern keine Ausnahmeregel eingreift (s.unten).


Männer und Frauen sind vor Allah gleichwertig[Bearbeiten]

Im Islam gab es -im Gegensatz zum Christentum- nie eine Diskussionen darüber, ob die Frau überhaupt ein menschliches Wesen ist oder eine Seele hat. Eva (arab. Hawa) wird im Islam auch nicht als diejenige angesehen, die die alleinige Schuld am Sündenfall trägt. Männer und Frauen gelten im Islam vielmehr als Geschwister und Kinder Adams.

Es finden sich zahlreiche Belege für die Gleichwertigkeit der Geschlechter im Quran:

"Und wahrlich, Wir haben die Kinder Adams geehrt und sie über Land und Meer getragen und sie mit guten Dingen versorgt und sie ausgezeichnet - eine Auszeichnung vor jenen vielen, die Wir erschaffen haben." (Quran 17:70)
"O Ihr Menschen, wir haben euch ja von einem männlichen und einem weiblichen Wesen erschaffen, und Wir haben euch zu Völkern und Stämmen gemacht, damit ihr einander kennenlernt. Gewiss, der Geehrteste von euch bei ALLAH ist der Gottesfürchtigste von euch. Gewiss, ALLAH ist allwissend und allkundig." (Quran 49:13)
"Da erhörte sie ihr Herr:" Ich lasse kein Werk eines (Gutes) Tuenden von euch verlorengehen, sei es von Mann oder Frau, , die einen von euch sind von den anderen."[A 2] (Quran 3:195)

Belege aus der Sunna für die Gleichwertigkeit von Mann und Frau:

Der Prophet (Frieden und Segen Allahs seien auf ihm) sagte:

„Frauen sind die Zwillingshälften der Männer.“( Hadith überliefert von Abu Dawud, Nr.204; al-Tirmidhi, Nr.105, aus einem Hadith von Aischa. Ebenso berichtet von al-Darimi, Nr.764, aus einem Hadith von Anas Ibn Malik.)

Aufgrund der vorislamischen Diskriminierung der Frauen und Mädchen, wird die Wertschätzung der Mädchen in der Sunna des Propheten sogar extra hervorgehoben:

Der Prophet (Allahs Segen und Friede auf ihm) sagte:

" Wer seine Töchter großzieht und großzügig mit ihnen verfährt, dem werden sie vor dem Höllenfeuer ein Schutz sein." (Hadith bei Buchari und Muslim)


Frauen in der Islamischen Geschichte[Bearbeiten]

1) Die gläubigen Frauen hatten von Anfang an Mitspracherecht in der islamischen Geschichte, hierzu ein Beispiel:

Chaula, eine Frau der Sahaba, beschwerte sich wegen einer (ungültigen) Scheidungserklärung ihres Mannes beim Propheten. Der Quran erwähnt diese Begebenheit in Sure "Mudschadila" (die diskutierende Frau), die nach dieser streitbaren Frau benannt wurde:

"Gehört hat ja Allah die Aussage derjenigen, die mit dir über ihren Gatten streitet und sich bei Allah beklagt, während Allah euren Wortwechsel hört. Gewiss, Allah ist Allhörend und Allsehend." (Quran 58:1)

In den darauffolgenden Versen wird die Scheidungserklärung für ungültig erklärt und der Frau damit Recht gegeben.[A 3]


2) In der islamischen Geschichte finden sich zahlreiche starke Frauen-Persönlichkeiten:

Im Quran werden zwei Frauen als rechtschaffene Vorbilder erwähnt:

  • Asia, die gläubige Frau des Pharaos:
"Und Allah hat als Gleichnis für diejenigen, die glauben, dasjenige von Fir'auns Frau geprägt. Als sie sagte: „Mein Herr, baue mir bei Dir ein Haus im (Paradies)garten, und errette mich von Fir'aun und seinem Werk, und errette mich von dem Volk der Ungerechten." (Quran 66:11)
  • Mariam, bekannt als Maria, der Mutter von Jesus (arab.'Isa):
"Und (auch von) Mariam, 'Imrans Tochter, die ihre Scham unter Schutz stellte[A 4], worauf Wir in sie[A 5] von Unserem Geist einhauchten. Und sie hielt die Worte ihres Herrn und Seine Bücher[A 6], für wahr und gehörte zu den (Allah) demütig Ergebenen." (Quran 66:12)

Unter den Sahabia gab es zahlreiche vorbildliche Frauen:

  • Aischa, Mutter der Gläubigen: sie war eine große Gelehrte, die zahlreiche Hadithe des Propheten (Allahs Segen und Friede auf ihm) übermittelte und nach dessen Tod wegen ihres Wissens von Gelehrten aufgesucht wurde.
  • Soumajja, die erste Märtyrerin im Islam.
  • Khadidscha, erfolgreiche Geschäftsfrau, erste Ehefrau des Propheten und die erste Frau, die seinem Aufruf zum Islam folgte.
  • Weitere Beispiele siehe Kategorie: Weibliche Gefährten.

3)Auch nach der Epoche der Sahaba gab es Frauen, die sich insbesondere als Gelehrte auszeichneten:

Bildung für Frauen[Bearbeiten]

Bildung spielt gerade für die muslimische Frau eine große Rolle, da Wissen die Basis für eine korrekte islamische Lebensführung ist. Die Frau hat insbesondere als Mutter und Erzieherin Vorbildfunktion für künftige Generationen. Der Lehrerinnen-Beruf ist daher ein klassischer Beruf der muslimischen Frau. Vor diesem Hintergrund trifft die muslimische (mit Kopftuch bekleideten) Frauen das Berufsverbot in Deutschland besonders hart.

Der Prophet (Allahs Friede und Segen auf ihm) sagte:

"Das Streben nach Wissen ist Pflicht für jeden Muslim und jede Muslima."

Auf Veranlassung der Frauen, räumte der Prophet diesen einmal in der Woche einen Unterichtstag nur für Frauen ein:

Abu Sa'id Al-Khudri berichtete:

"Die Frauen sagten zum Propheten (Allahs Segen und Friede auf ihm) :» Die Männer sind bei dir im Vergleich zu uns in der Mehrzahl, so gib uns einen Tag, an dem wir teil an dir haben.« Da setzte er ihnen einen bestimmten Tag fest, an dem er mit ihnen zusammentraf, sie lehrte und ihnen seine Anweisungen gab..." (Hadith sahih bei Buchari, Nr. 101)


Wertschätzung der Frau als Mutter[Bearbeiten]

Abu Huraira (Allahs Wohlgefallen auf ihm) berichtete:

"Ein Mann kam zum Gesandten Allahs (Allahs Segen und Friede auf ihm) und sagte: »O Gesandter Allahs, wer hat am meisten Anspruch auf meine gütige Kameradschaftlichkeit?« Der Prophet sagte: »Deine Mutter!« Der Mann fragte weiter: »Wer sonst?« Der Prophet sagte: »Deine Mutter!« Der Mann fragte weiter: »Wer sonst?« Der Prophet sagte: »Deine Mutter!« Der Mann fragte weiter: »Wer sonst?« Der Prophet sagte: »Dann dein Vater!« (Hadith bei Buchari, Nr. 5971)


Die Frau als Ehefrau[Bearbeiten]

Siehe hierzu den Artikel: Die Frau im Islam - Amir Zaidan.


Wichtige Ausnahmeregelungen für Frauen bei gottesdienstlichen Handlungen:[Bearbeiten]

Aufgrund des biologischen Unterschiedes zwischen den Geschlechtern gibt es für Frauen zahlreiche Erleichterungen bei gottesdienstlichen Handlungen. Diese stehen insbesondere mit der Menstruation, dem Wochenbett und ihrer Rolle als Mutter im Zusammenhang.


  • Erleichterung bei dem Gebet:

Die Pflicht des fünfmaligen täglichen Gebetes entfällt für die Frau, die ihre Menstruation oder Blutungen nach der Geburt (arab. Nifas) hat. Sie hat diese Gebete auch nicht nachzuholen. Feiwillige Gebete sind in dieser Zeit ebenfalls nicht erlaubt.[2]

Die Frau ist nicht verpflichtet, beim Freitagsgebet in der Moschee teilzunehmen. Auch die täglichen Gebete müssen nicht in der Moschee gebetet werden. Die Frau kann aber, wenn sie will und Zeit hat, an den Gebeten in der Moschee teilnehmen.


  • Erleichterungen beim Fasten:

Die Pflicht des Fastens (im Ramadan) entfällt für die Frau, die ihre Menstruation oder Blutungen nach der Geburt (arab. Nifas) hat. Sie hat das Fasten jedoch zu einem späteren Zeitpunkt nachzuholen. Auch freiwilliges Fasten ist in dieser Zeit nicht erlaubt.[2].

  • Für schwangere und stillende Frauen gibt es ebenfalls Erleichterungen bezüglich des Fastens. Falls sie befürchten sollten, dass das Fasten schädliche Folgen für sich selbst oder das Kind hat, können sie das Fasten abbrechen und sich durch eine Lösegeld an die Armen loskaufen. D.h. anstelle des Tages, den man nicht fastet, hat man einen Armen zu speisen.

Es wird von Ibn Abbas und Ibn Umar (Allahs Wohlgefallen auf ihnen) berichtet, dass die Schwangeren und stillende Mütter, die nicht fasten können, sich durch Nachfasten oder durch ein Lösegeld an die Armen loskaufen können (ohne zusätzliches Nachfasten!). (Hadith bei Daraqutni, Tabarani und al-Bazzar. Daraqutni erklärte ihn für sahih)[3].


  • Erleichterung bei der Hadsch:

Aischa (Allahs Wohlgefallen auf ihr) berichtete, dass der Prophet (Allahs Segen und Friede auf ihm) bei ihr eintrat, während sie ihre Monatsregel bei Sarif vor der Erreichung Makkas bekam und deshalb weinte. Er fragte:

"Was ist mit dir los, hast du deine Regel bekommen? " Aischa sagte: "Ja!" und der Prophet sagte: "Das ist eine Sache, die Allah den Töchtern Adams auferlegt hat. So verfahre mit allen Dingen, die ein Pilger gewöhnlich vornimmt, mit Ausnahme der Umkreisung des Hauses (der Ka'ba)."'A'ischa sagte: "Als wir in Mina waren, wurde mir Rindfleisch gebracht, und ich fragte: »Wofür ist das?« (Die Überbringer) sagten: »Der Gesandte Allahs ( Allahs Segen und Friede auf ihm) opferte Rinder für seine Frauen.«" (Hadith bei Buchari, Nr.5548)
  • Weitere Ausnahmeregelungen bezüglich des Lesens des Qurans, des Betretens der Moschee, des Geschlechtsverkehrs, der Scheidung, der Wartezeit, usw. während der Menstruation siehe Artikel "Menstruation und Wochenbett".

Regelungen, die insbesondere Frauen betreffen[Bearbeiten]

Aufgrund der biologischen Verschiedenheit von Mann und Frau gibt es einige Regelungen im Islam, die speziell Frauen betreffen. In Europa stehen diese Regelungen oft im Mittelpunkt der Diskussion, da vermutet wird, dass sie die Frauen benachteiligen. Wer sich jedoch ausführlich mit diesen Regelungen befasst, wird feststellen, dass es für alle diese Regelungen gute Gründe und logische Erklärungen gibt. Es darf auch nicht vergessen werden, dass der Islam ein alle Lebensbereiche umfassende Ordnung darstellt, die von gegenseitigen Rechten und Pflichten geprägt ist. Das einseitige Herauspicken von bestimmten Regelungen, ohne diese im Gesamtkontext zu betrachten, kann daher zu einem falschen Verständnis führen.

1) Die Frau als Zeugin

Siehe hierzu den Artikel: Die Frau im Islam - Amir Zaidan.

2) Scheidungsrecht

3) Erbschaftsrecht der Frau

Siehe hierzu den Artikel: Die Frau im Islam - Amir Zaidan.

4) Die Mehrehe

5) Das Kopftuch Siehe zum Thema Bekleidung der muslimischen Frau die Artikel Kopftuch und Islamische Kleidung.


Frauenthemen[Bearbeiten]

Anmerkungen[Bearbeiten]

  1. In Deutschland setzten die Feministinnen dagegen erst in den letzten Jahren durch, dass weibliche Mitglieder der Gesellschaft extra angesprochen werden, wie z.B. in der Anrede "Liebe Bürger und Bürgerinnen" !
  2. Oder: Gehören zu den anderen und stammen voneinander ab.
  3. weitere Beispiele im Artikel "Die Frau im Islam".
  4. d.h. die ihre Jungfräulichkeit wahrte
  5. d.h. in ihre Scham
  6. andere Lesart: Sein Buch/ Seine Schrift

Literaturhinweise[Bearbeiten]

  • Absolute Gerechtigkeit (VIDEO) - Die Entlarvung des Märchens vom Vorurteil des Mannes. Aus einer Videoaufzeichnung von Shaykh Yasir Qadhi, vorgetragen am 22. April 2006 im Messegelände von Rosemont in Chicago. Originaltitel: "Perfect Justice - Debunking the Male Bias Myth"

Quellen[Bearbeiten]

  1. Ibn al-Qajjim, Schams ad-Din, I´laam al-Muuqi´iin, Dar al-Kitab al-`arabij,Beirut 2004
  2. 2,0 2,1 al-Uthaimin, Muhammad Ibn Salih, Natürliche Blutungen der Frauen, übersetzt von Dr. Abu Ammar Ghembaza, Moulay Mohamed (2004),ohne Angabe des Verlages.
  3. Dr. Dabbagh, Hassan (2005)Eine Abhandlung über das Fasten, www.alrahman-moschee.de Alrahman Moschee e.V. , Leipzig.