Mudschtahid: Unterschied zwischen den Versionen
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==Quellennachweise== | ==Quellennachweise== |
Aktuelle Version vom 20. Dezember 2009, 10:50 Uhr
Mudschtahids sind Gelehrte, die fähig sind, selbst Bestimmungen (arab.: Idschtihad) aus Quran und Sunna abzuleiten.
Bestimmung des Mudschtahids[Bearbeiten]
Ob eine Person Mudschtahid ist, bestimmen die anderen Gelehrten, die bereits Mudschtahids sind. Wenn mehrere Mudschtahids bestätigen, dass ein Gelehrter Mudschtahid ist, so darf er sich am Idschtihad beteiligen und Fatwas erteilen.
Um Mudschtahid zu sein, müssen folgende Bedingungen zutreffen:
- Der Gelehrte muss ein Mukallaf - ein mündiger Muslim - sein.
- Der Gelehrte muss von mehreren Mudschtahids anerkannt werden.
- Der Gelehrte muss über tiefes Wissen in folgenden Wissenschaften verfügen:
1. Arabische Sprache 2. Usul al-Fiqh 3. Fiqh 4. Quranwissenschaften 5. Hadithwissenschaften 6. Aqidawissenschaft (Usul ad-Din) Hinsichtlich der detaillierten Voraussetzungen siehe Voraussetzungen des Idschtihads.
Besonders wichtig ist die Wissenschaft des Usul al-Fiqh, da diese Wissenschaft den Idschtihad und den Umgang mit den Quellen lehrt. Ein Mudschtahid muss daher ein anerkannter Gelehrter in der Wissenschaft Usul al-Fiqh sein, der mehrere Werke für Islamstudenten wie für Gelehrte über dieses Thema verfasst hat, die auch von den Gelehrten anerkannt wurden.
Nicht alle Sahaba und nicht alle Tabi'un gelten als Mudschtahid.
Arten des Mudschtahids[Bearbeiten]
Die Kategorisierung des Mudschtahids beruht auf den Arten des Idschtihads.
- Mudschtahid muqayyad: Zum Idschtihad in einer Fiqh-Schule befähigt.
Bekannte Mudschtahids innerhalb ihrer Fiqh-Schule sind etwa An-Nawawi (Schafi'i), Ibn Ruschd (Maliki), Ibn al-Hammam (Hanafi) und Ibn Qudama Al-Maqdisi (Hanbali).
- Mudschtahid mutlaq: Unabhängig von einer Fiqh-Schule zum Idschtihad fähig.
Als Mudschtahid mutlad gelten unter anderem einige Sahaba sowie die vier Imame: Imam Abu Hanifa, Ahmad Ibn Hanbal, Asch-Schafi'i und Malik Ibn Anas und weitere Gelehrte wie Sufyan Ath-Thauri, Al-Laith ibn Sa'd und Ibn Dscharir At-Tabari. Viele Gelehrte sehen auch Ibn Taymiya (gest. 728 n.H.) als Mudschtahid mutlaq an und hinterfragen dadurch das Dogma Ibn Salahs, es gebe keinen unabhängigen Idschtihad nach dem vierten Jahrhundert n.H. mehr.
Einigen sich alle Mudschtahids auf ein Urteil, so nennt man dies Idschma'. Der Idschma' ist die dritte weitgehend anerkannte Quelle des Fiqh.[1]
Quellennachweise[Bearbeiten]
- ↑ Mourad, Samir; Toumi, Said (2006): Methodenlehre der Ermittlung islamischer Bestimmungen aus Koran und Sunna. Usul al-Fiqh - Maqasid asch-Scharia – al-Qawa'id al-Fiqhijja. Deutescher Informationsdienst über den Islam e.V. (DIdI e.V.), Karlsruhe, Download-URL: http://www.islam-verstehen.de/downloads.html?task=view.download&cid=257