Bedingungen des Gebets

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Unter einer Bedingung (arab. Schart) des Gebets versteht man eine Handlung, deren Ausführung vor dem Gebet erforderlich ist, damit das Gebet gültig ist.

Die Bedingungen für das Gebet sind im Einzelnen: [1], [2]

  1. Islam;
  2. klarer Verstand;
  3. Reife;
  4. Rituelle Reinheit;
  5. Entfernung von Schmutz;
  6. Bedeckung der 'Aura;
  7. Eintritt der Gebetszeit;
  8. Sich nach der Qibla richten;
  9. Absicht.


Islam, klarer Verstand, Reife[Bearbeiten]

Siehe Gebetspflicht.


Rituelle Reinheit[Bearbeiten]

Vor der Ausführung des Gebetes ist die Gebetswaschung (arab. Wudu‘) auszuführen, wenn rituelle Unreinheit (arab. Hadath) vorliegt. [3]

„O die ihr glaubt, wenn ihr euch zum Gebet aufstellt, dann wascht euch das Gesicht und die Hände bis zu den Ellbogen und streicht euch über den Kopf und (wascht euch) die Füße bis zu den Knöcheln. Und wenn ihr im Zustand der Unreinheit (arab. dschunub)[A 1] seid, dann reinigt euch.(…)“ (Quran 5:6)

Der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Friede auf ihm) sagte:

„Allah nimmt kein Gebet ohne Reinigung und keine Almosen, die aus Betrug hervorgingen, an.“ (Hadith bei Muslim, dtsch. Ausg., Nr.224)

Abu Huraira berichtete: Muhammad, der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Friede auf ihm) sagte:

„Das Gebet desjenigen, der unrein (arab. hadatha) wurde, wird (solange) nicht angenommen, bis er die Gebetswaschung vorgenommen hat.“ (Hadith bei Muslim, dtsch. Ausg., Nr.225, Buchari)

„Menstruierende Frauen und solche mit Wochenfluss dürfen das rituelle Gebet nicht durchführen. Sie müssen die verpassten Gebete auch nicht nachholen. Dies ist eine Erleichterung für sie.“ [2]

Entfernung von Schmutz[Bearbeiten]

Die Entfernung von Schmutz (arab. Nadschasa) beinhaltet drei Dinge[1]:

  • Entfernung von Schmutz vom Körpers der betenden Person.
  • Entfernung von Schmutz von der Kleidung der betenden Person.
  • Entfernung von Schmutz vom Gebetsplatz.

Allah der Erhabene sagt:

„und deine Gewänder, die reinige,“ (Quran 74:4)


Bedeckung der 'Aura[Bearbeiten]

Allah der Erhabene sagt:

„0 Kinder Adams, legt euren Schmuck [A 2] bei jeder Gebetsstätte an (…)“ (Quran 7:31)

Der Betende hat seine 'Aura zu bedecken. Dies gilt für Mann und Frau. Die `Aura des Mannes geht grundsätzlich vom Bauchnabel bis zu den Knien. Die Bedeckung sollte aber über den Bereich der Aura hinausgehen. So hat der Mann hat auch seine Schultern während des Gebetes zu bedecken. [1]

Abu Huraira (Allahs Wohlgefallen auf ihm) berichtete, dass der Prophet (Allahs Segen und Friede auf ihm) sagte:

"Keiner von euch sollte in einem einzigen Kleidungsstück beten, während die Teile des Kleidungsstücks seine Schultern nicht bedecken. (Hadith bei Muslim und Buchari)

Zur Kleidung der Frau siehe Islamische Bekleidung der Frau im Gebet.

Der Prophet (Frieden und Segen Allâhs seien auf ihm) sagte:

„Allah wird das Gebet einer Frau, die die Geschlechtsreife erlangt hat, nicht akzeptieren, außer mit einem Khimar (Kopfbedeckung).“
(Berichtet von Abu Dawud (641), al-Tirmidhi (377), Ibn Majah (655); von al-Albani in Sahih al-Jami’ (7747) als sahih eingestuft.)

Eintritt der Gebetszeit[Bearbeiten]

Im Quran heißt es:

„ (…)Das Gebet ist den Gläubigen zu bestimmten Zeiten vorgeschrieben [A 3].“ (Quran 4:103)
„Verrichte das Gebet beim Neigen der Sonne bis zum Dunkel der Nacht, und (auch) die (Qur'an-)Lesung' (in) der Morgendämmerung. Gewiss, die (Qur'an-)Lesung (in) der Morgendämmerung wird (von den Engeln) bezeugt.“ (Quran 17:78)

Dschabir ibn Abdullah (Allahs Wohlgefallen auf ihm) berichtete:

"Dschibril (Friede sei mit ihm) kam zum Gesandten Allahs (Allahs Segen und Friede auf ihm) und sagte: „Erhebe dich zum Gebet.“, dann verrichtete er gemeinsam mit dem Gesandten (Allahs Segen und Friede auf ihm) das Mittagsgebet als die Sonne ihren Höchststand erreicht hatte. Dann kam er (Friede sei mit ihm) nachmittags zu ihm (Allahs Segen und Friede auf ihm) und sagte: „Erhebe dich zum Gebet.“, und betete mit dem Gesandten (Allahs Segen und Friede auf ihm) das Nachmittagsgebet als der Schatten eines Gegenstandes seiner eigenen Länge entsprach. Dann kam er (Friede sei mit ihm) abends zu ihm (Allahs Segen und Friede auf ihm), als die Sonne unterging und verrichtete gemeinsam mit ihm das Abendgebet. Dann kam er (Friede sei mit ihm) nachts zu ihm (Allahs Segen und Friede auf ihm) und sagte: „Erhebe dich zum Gebet.“. Er betete mit ihm sofort als die Abendröte verschwand. Dann kam er (Friede sei mit ihm) als das Frühlicht erschien und betete mit ihm (Allahs Segen und Friede auf ihm). Am nächsten Tag kam er (Dschibril) mittags zu ihm (Allahs Segen und Friede auf ihm) und sagte: „Erhebe dich zum Gebet.“. So verrichtete er das Mittagsgebet als der Schatten jedes Gegenstandes gleich seiner eigenen Länge war. Dann kam er (Friede sei mit ihm) nachmittags und sagte: „Erhebe dich zum Gebet.“; und betete mit ihm (Allahs Segen und Friede auf ihm) das Nachmittagsgebet als der Schatten jedes Gegenstandes doppelt so lang war wie er selbst. Dann kam er (Friede sei mit ihm) abends, genau zur gleichen Zeit (wie am Vortag und betete mit ihm (Allahs Segen und Friede auf ihm) das Abendgebet). Dann kam er (Friede sei auf ihm) zu ihm (Allahs Segen und Friede auf ihm), als die Hälfte oder ein Drittel der Nacht vergangen war und betete (mit ihm) das Nachtgebet. Dann kam er (Friede sei auf ihm) zu ihm (Allahs Segen und Friede auf ihm) vor Sonnenaufgang und sagte: „Erhebe dich zum Gebet.“; und betete mit ihm (Allahs Segen und Friede auf ihm) das Morgengebet. Dann sagte er (Friede sei auf ihm): „Zwischen diesen beiden Extremen (am ersten und am zweiten Tag) liegt die Zeit (zum Verrichten der Gebete).“" (Hadith bei Ahmad, an-Nasa’i, at-Tirmidhi)


Sich nach der Qibla richten[Bearbeiten]

Die Einhaltung der Gebetsrichtung in Richtung der Ka'aba in Mekka wurde den Muslimen im Quran vorgeschrieben:

„Wir sehen ja dein Gesicht sich (suchend) zum Himmel wenden. Nun wollen Wir dir ganz gewiss eine Gebetsrichtung (arab. Qibla) zuweisen, mit der du zufrieden bist. So wende dein Gesicht in Richtung der geschützten Gebetsstätte! Und wo immer ihr seid, wendet eure Gesichter in ihrer Richtung! (…)“ (Quran 2:144)

Al-Bara' Ibn 'Azib (Allahs Wohlgefallen auf beiden) berichtete:

"Der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, betete in der Regel sechzehn oder siebzehn Monate lang in Richtung Bait Al-Maqdis (= Jerusalem), während er es sehr gern gehabt hätte, wenn er in Richtung Ka'ba hätte beten dürfen. Dies war der Anlass, dass Allah den Vers "Wir sehen, wie dein Gesicht sich dem Himmel suchend zukehrt ..." (Qur'an 2:144) offenbarte. Auf Grund dessen verrichtete er das Gebet in Richtung Ka'ba. Jedoch die Toren unter den Menschen - und diese sind die Juden - sagten: "Was hat sie bewogen, sich von ihrer Qibla abzuwenden, nach der sie sich bisher gerichtet hatten?" Sprich: "Allah gehört der Osten und der Westen Er leitet, wen Er will, zu einem geraden Weg." (Qur'an 2:142).(…)2 (Hadith sahih bei Buchari, dtsch.Ausg., Nr. 0399)

Die richtige Absicht (arab. Niya)[Bearbeiten]

„Der Betende muss die Absicht haben, das Gebet für Allah (s.w.t.) zu verrichten, denn die Taten werden nach den Absichten beurteilt. Wer das Gebet z.B. nur vollzieht, um von den Mitmenschen gesehen zu werden und als gläubiger Mensch bezeichnet zu werden, ohne die Absicht zu haben, das Gebet als Pflicht gegenüber Allah (s.w.t.) oder als freiwillige gottesdienstliche Handlung durchzuführen, dessen Gebet ist nicht gültig. Die Absicht muss vor Beginn des Gebetes gefasst werden. Sie wird im Herzen gefasst und nicht ausgesprochen. Weder der Prophet (s.a.w.s.) noch seine Gefährten (Sahaba) pflegten die Absicht für ein bestimmtes Gebet laut auszusprechen oder in ganz bestimmten Worten zu formulieren, die jedes Mal wiederholt werden. Diese Praxis ist eine Neuerung.“ [2]

Der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Friede auf ihm) sagte:

„Wahrlich die Taten sind entsprechend den Absichten und wahrlich, jemand wird das erlangen, was er beabsichtigt hat.“ (Hadith bei Muslim u. Buchari)


Anmerkungen[Bearbeiten]

  1. Hier handelt es sich um die große rituelle Unreinheit nach Geschlechtsverkehr oder Samenerguß.
  2. D.h.: eure schönste Kleidung.
  3. Oder: Das Gebet ist den Gläubigen fest vorgeschrieben.


Quelle[Bearbeiten]

  1. 1,0 1,1 1,2 Ibn `Abdil-Wahhab, Muhammad: Die Bedingungen, Säulen und Pflichten des Gebetes, Übersetzer: Abu Imran, www.salaf.de, 2005.
  2. 2,0 2,1 2,2 Pacic, Dr. Jasmin (2009): Rechtsbestimmungen über die gottesdienstlichen Handlungen im Islam, Fiqh ul-Ibadat, Band 1, Didi-info.de, Karlsruhe, ISBN: 978-3940871-08-4
  3. Al-'Awaischa, Husain Ibn 'Aura (2002): Al-Mausu'a al-fiqhia al-mujassara fi Fiqh al-Kitab wa as-Sunna al-mutahhara, Band 1: Kapitel „as-Salat“, Verlag: Al-Maktaba al-islamijja, Jordanien