Tawaf

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Version vom 9. Februar 2011, 17:21 Uhr von Aischa (Diskussion | Beiträge) (Voraussetzungen der Gültigkeit des TawafAbdurrahman Ibn Muhammad 'Aud al-Dschaziri (2001): Kitab al-Fiqh 'ala al-Madhahib al-'Arba'a, Dar Ibn Hazm, Beirut - Libanon)
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Tawaf (arab.طواف ) stellt eine der rituellen Handlungen während des Hadsch und der 'Umra dar. Gemeint ist mit Tawaf das Umrunden der Ka’ba. Das rituelle Umrunden ist im Islam nur rund um die Ka'aba gestattet. Hierbei wird nicht die Ka’ba angebetet, sondern Allah. Allah hat lediglich festgelegt, dass ein bestimmter Ort umrundet werden soll.


Die Arten des Tawaf

Es gibt fünf verschiedene Arten von Tawaf:

1) Tawaf al-Ifada: Er stellt eine Säule des Hadsch dar.

2) Tawaf al-Qudum (Ankunfts-Ttawaf): Es ist beliebt, den Ankunfts-Tawaf durchzuführen, wenn man in Mekka ankommt.

Aischa (Allahs Wohlgefallen auf ihr) sagte, dass der Prophet (Allahs Segen und Friede auf ihm) als er in Mekka ankam, Wudhu machte und dann den Tawaf um das Haus (d.h. die Ka'aba) vollzog. (Hadith sahih bei Buchari und Muslim)

3) Tawaf al-Wida‘ (Abschieds-Tawaf): Die Mehrheit der Gelehrten sehen es als Pflicht an, diesen Tawaf vor dem Verlassen von Mekka nach Beendigung des Hadsch zu vollziehen.

4) Tawaf at-Tatawu‘ (Freiwilliger Tawaf): Dieser kann beliebig oft während eines Aufenthalts in Mekka vollzogen werden.

5) Tawaf al-Umra: Dieser Tawaf ist eine Säule im Rahmen der 'Umra. [1]


Die Ausführung des Tawaf

Im Rahmen des Tawaf sind bestimmte Gültigkeitsvoraussetzungen, Sunna-Handlungen und Vorschriften bezüglich des guten Benehmens zu beachten:


Voraussetzungen der Gültigkeit des Tawaf[2]

Handlung Hanafiten Malikiten Schafi'iten Hanbaliten !
Absicht (arab. Nija)

beim Abschieds-Tawaf u. freiwilliger Tawaf

Voraussetzung VVS VVS VVS
Absicht beim Tawaf al-Ifada u. Tawaf im Rahmen d. 'Umra keine VVS keine VVS keine VVS VVS
Eintritt des Zeitpunkts für den Tawaf al-Ifada Nach Fedschr am Eid-Tag Eid bis Ende Dhul-Hidscha Hälfte der Nacht vor Eid bis Ende Dhul-Hidscha Hälfte der Nacht vor Eid bis Ende Dhul-Hidscha
Bedecken der Aura [A 1] Pflicht VVS VVS VVS
Vermeiden von unreinen Dingen (Nadschasa) [A 2] beliebt - - VVS
Reinheit (Wudhu) [A 3] Pflicht VVS VVS VVS
Vollenden der 7 Runden[A 4] Säule (4 Runden), Pflicht (übrige 3) VVS VVS VVS
Tawaf innerhalb der Moschee Pflicht VVS VVS VVS
Die Kaa’ba zur Linken[A 5] - VVS VVS VVS
Ab dem Schwarzen Stein Pflicht VVS VVS VVS
Um die Ka'aba herum VVS - VVS -
Zusammenhängende Durchführung beliebt VVS beliebt VVS

Sunna-Handlungen des Tawaf [2], [3]

1. Raml für Männer in den ersten drei Runden beim Ankunfts-Tawaf: Dies ist Sunna bei allen vier Fiqh-Schulen.

2. Idtiba‘ für Männer beim Tawaf, wenn danach Sa'i erfolgt. In der Malikitischen Fiqh-Schule gilt dies nicht als Sunna.

3. Anfassen des Schwarzen Steins: Dies ist Sunna bei allen vier Fiqh-Schulen. Teilweise wird gesagt, dass dies nur für Männer gilt, da es für Frauen besser ist, sich nicht zu sehr mit den anderen Pilgern zu drängeln.

4. Anfassen der Jemenitischen Ecke.

5. Das Aussprechen von : "Allahu akbar" beim Schwarzen Stein.

6. Das nahe Laufen an der Ka'aba. Auch hier wird teilweise darauf hingewiesen, dass es für Frauen besser ist, nicht im Gedränge in der Nähe der Kaaba zu laufen.

7. Der Pilger sollte nicht ohne Anlass sprechen. Dies gilt natürlich nicht für Du’a, Dhikr und Quranrezitation.

8. Es ist Sunna, sich im Tawaf mit Du'a, Dhikr u. Quranrezitation zu beschäftigen. Im Malikitischen Fiqh gilt es allerdings als unerwünscht, den Quran im Tawaf zu rezitieren.

9. Bei der Jemenitischen Ecke spricht man das Du’a: " Rabbanaa aatinaa fid-Dunja Hasanatan wa fil-Achirati Hasanatan wa qinaa 'Adhab an-Naar." (überliefert bei Sahih Abi Dawud)

" Unser Herr, gib uns im Diesseits Gutes und im Jenseits Gutes, und bewahre uns vor der Strafe des (Höllen)feuers!"

10. Es ist Sunna, nach dem Tawaf zwei Gebetseinheiten hinter dem Maqam Ibrahim zu beten. Bei den Hanafiten und Malikiten ist dies sogar Pflicht. In einem zweiten Ausspruch Maliks ist es Sunna oder Pflicht je nach dem welche Art des Tawaf ausgeführt wird.

11. Das Trinken von Zamzam-Wasser ist Sunna.

12. Das Gehen ist für den Gesunden besser, als zu reiten (oder heute: sich im Rollstuhl fahren zu lassen). Nach der Malikitischen und Hanafitischen Fiqh-Schule ist dies sogar eine Pflicht für den, der keinen Entschuldigungsgrund vorweisen kann. Von Imam Ahmad Ibn Hanbal wurden drei Aussagen überliefert: Danach ist das Gehen entweder Sunna oder Pflicht oder sogar eine Voraussetzung des Tawaf (d.h. ohne das Gehen wäre der Tawaf ungültig).


Zur genauen Ausführung der Sunna-Handlungen siehe „Ablauf des Hadsch“.


Vorschriften bezüglich des guten Benehmens

  1. Man sollte die Handlungen in Demut vor Allah vornehmen.
  2. Man sollte sich die Erhabenheit Allahs vergegenwärtigen.
  3. Man sollte an das Leben der Propheten denken und sie zum Vorbild nehmen.
  4. Man sollte darauf achten, den Blick zu senken, wenn etwas einen von der Demut oder den Bittgebeten ablenkt. [1]


Verhasste Handlungen während des Tawaf

1. Essen und Trinken, 2. Lachen, 3. Den Tawaf zu vollziehen, obwohl man ein dringendes Bedürfnis hat, auf die Toilette zu gehen. 4. Die Hand hinter den Rücken zu halten oder die Finger zu verschränken. [1]

Du'a während des Tawaf

Es gibt kein bestimmtes Du’a im Tawaf, außer „Bismillah wa Allahu akbar“ beim Schwarzen Stein, und „rabbana aatina (…)“ zwischen der Jemenitischen Ecke und dem schwarzen Stein.(siehe Sunna-Handlungen)


Abis ibn Rabi’a (ALLAHs Wohlgefallen mit ihm) überliefert:

Ich sah Umar ibn al-Khattab (ALLAHs Wohlgefallen mit ihm) den Schwarzen Stein (in der Ka'aba) küssen und hörte ihn sagte:
“Ich weiß genau, dass du nur ein Stein bist und keine Macht hast, Wohlwollen auszuüben oder Schaden zuzufügen. Hätte ich nicht den Propheten (ALLAHs Segen und Frieden mit ihm) dich küssen sehen, dann hätte ich dich nie geküsst.”
(Al-Bukhari, Muslim)

Quelle

  1. 1,0 1,1 1,2 Dr. `Imad Ali Djam´a, Al-Mulakhasat al-Fiqhia al-Mayassara, Riad, Saudi-Arabien, 2001
  2. 2,0 2,1 Abdurrahman Ibn Muhammad 'Aud al-Dschaziri (2001): Kitab al-Fiqh 'ala al-Madhahib al-'Arba'a, Dar Ibn Hazm, Beirut - Libanon
  3. Sabiq, As-Sajjid (2004):Fiqh as-Sunna, Verlag al-Fath lil I'lam al-Arabi, Ägypten

Anmerkungen

  1. Wegen des Hadithes: „ Es ist für einen Nackten nicht erlaubt, Tawaf um das Haus (d.h. die Ka'aba) zu machen“ (Hadith sahih bei Buchari und Muslim)
  2. Wegen des Ausspruch des Propheten (Allahs Segen und Friede auf ihm: „ Der Tawaf um das Haus (d.h. die Ka’aba) ist ein Gebet, außer dass Allah das Sprechen in ihm erlaubt hat; wer also etwas in ihm spricht, der soll nur Gutes sagen.“ (Hadith sahih bei Tirmidhi u.a.)
  3. Wegen des Ausspruch des Propheten (Allahs Segen und Friede auf ihm): „ Der Tawaf um das Haus (d.h. die Ka’aba) ist ein Gebet, ….“ (Hadith sahih bei Tirmidhi u.a.)
  4. Denn „der Prophet (Allahs Segen und Friede auf ihm) umrundete das Haus (d.h. die Ka’aba) siebenmal.“ (Hadith sahih bei Buchari und Muslim)
  5. Denn der Prophet (Allahs Segen und Friede auf ihm) umrundete das Haus (d.h. die Ka’aba) indem er rechtsherum lief. (Dies wird in einem Hadith von Dschabir bei Muslim überliefert)