Zakat-ul-Fitr

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Die Zakat-ul-Fitr ist eine Abgabe an Bedürftige zum Fest des Fastenbrechens ('Id-ul-Fitr).


Wer muss Zakat-ul-Fitr entrichten und wieso?[Bearbeiten]

Die Zahlung dieser Zakat ist Pflicht für alle Muslime (Erwachsene und Kinder) und wird als Reinigung und Ausgleich für die Verfehlungen während des Fastens im Ramadhan angesehen. Imam Malik sieht darin keine Pflicht, sondern eine Sunna mu'akkada.

  • Ibn 'Umar (Allahs Wohlgefallen auf beiden) berichtete:
"Der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Friede auf ihm) machte Zakatu-ul-Fitr zur Pflicht, und zwar als eine Maßeinheit Datteln oder eine Maßeinheit Gerste, welche ausgegeben werden soll für jeden Menschen (im Haushalt), sei dieser ein Sklave oder ein Freier, männlich oder weiblich, minderjährig oder volljährig von den Muslimen. Er gab dazu seine Anweisung, dass diese entrichtet werden solle, bevor sich die Menschen zum Festgebet begeben. " (Hadith sahih bei Buchari, dtsch. Ausg., Nr. 1503)
  • Ibn Abbas berichtet:
"der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Friede auf ihm) erlegte demjenigen, der fastet, Zakat ul-Fitr auf, um sich selbst vor jeder anstößigen Handlung und Rede zu schützen, und für den Zweck, der Nahrungsvorsorge für die Bedürftigen. Sie wird für denjenigen als Zakat angenommen, der ihr nachkommt, bevor er das Id -Gebet verrichtet, und es ist Sadaqa für denjenigen, der ihr nach dem Gebet nachkommt." (Hadith bei Abu Dawud, Ibn Madscha und ad-Daraqutni)

„Zakat ul Fitr ist für jeden freien Muslim, der ein Sa’ Datteln oder Gerste besitzt, das nicht als Grundnahrung für sich und seine Familie für die Dauer von einem Tag und eine Nacht benötigt wird. Jeder freie Muslim muss für sich, seine Frau und Kinder und Dienstboten Zakat ul Fitr entrichten.“ [1]

Zakat-ul-Fitr der Frau:

Abu Hanifa und die Thahiriten halten es für erforderlich, dass Frauen Zakatu ul Fitr aus ihrem eigenen Vermögen bezahlen, während die Imame der anderen drei großenFiqh-Schulen meinen, dass die Ehemänner die Abgabe für die Ehefrauen leisten müssen, da Zakat-ul-Fitr mit der Zahlung des Unterhaltes zusammenhängt. D.h. der Mann muss für jeden, dem er normalerweise Unterhalt gewährt, Zakat-ul-Fitr zahlen. Der Wortlaut des angeführten Hadithes spricht für die erstgenannte Ansicht. [2][3]


Zakat-ul-Fitr der Kinder:

Haben Kinder Vermögen, muss aus diesem die Abgabe entrichtet werden, ansonsten muss der Vormund dafür aufkommen. [2][3]

Maßeinheit der Zakat-ul-Fitr[Bearbeiten]

Diese Zakat betrug ursprünglich ein Sa' (ca. vier Handvoll) Weizen, Rosinen oder Datteln. Anstelle dieser Naturalien darf man heutzutage den Gegenwert in Bargeld entrichten. (nach Meinung der Hanafitischen Fiqh-Schule)

„Die verlangte Höhe der Zakat al-Fitr ist ein Sa’ Weizen, Gerste, Rosinen, trockener Hüttenkäse (Aqit), Reis, Korn oder ähnliche Dinge, die als Grundnahrung angesehen werden (Qut). Abu Hanifah sah es als zulässig an, als Zakat ul-Fitr einen gleichen Wert zu geben.“ [1]

Die Malikiten, Hanbaliten und Schafi'iten sehen es dagegen als unzulässig an, den Wert der Zakat ul-Fitr in Geld zu zahlen. Sie berufen sich dabei auf das oben genannte Hadith von Ibn Umar, in dem es heißt:„…und zwar als eine Maßeinheit Datteln oder eine Maßeinheit Gerste“. Außerdem handelt es sich bei der Zahlung von Zakat-ul-Fitr um eine 'Ibada. Ihre Ausführung muss daher einen Beleg aus Quran oder Sunna haben.

Imam An-Nawawi sagte: "Die Fuqaha erlauben im Allgemeinen nicht, dass der Wert der Zakat ul-Fitr gezahlt wird, Abu Hanifa hat es dagegen erlaubt.“ [4]


Maßeinheit eines Sa‘ / Umrechnungstabelle in Gramm[Bearbeiten]

Ein Sa’ ist ein Hohlmaß und entspricht ungefähr den folgenden Mengen: [5]


Art Sa'-Einheit in Gramm Art Sa'-Einheit in Gramm
Gries 2000g Weizenmehl 1400g
Weizen 2040g Kuskus 1800g


getrocknete Linsen 2100g getrocknete weiße Bohnen 2060g
getrocknete Rosinen 1640g getrocknete Datteln 1800g
Reis 2300g getrocknete Kichererbsen 2000g


Bei Weizen ist auch ½ Sa‘ möglich[Bearbeiten]

Abu Sa'id al-Chudri sagte:

„Wir gaben zu Lebzeiten des Gesandten Allahs (Allahs Segen und Friede auf ihm) im Namen jedes Kindes, älteren Menschen, freien Menschen und Sklaven ein Sa’ Nahrungsmittel oder ein Sa’ trockenen Hüttenkäse oder ein Sa’ Gerste, ein Sa’ Datteln oder ein Sa’ Rosinen als Zakat ul-Fitr. Wir fuhren fort dies zu tun, bis Mu'awijja zu uns kam, um den Hadsch oder die 'Umra zu verrichten. Er sprach die Menschen von der Kanzel aus an und sagte zu ihnen: ‚Ich sehe, dass zwei Mudds (ein Mudd ist zwei Drittel eines Kilogramms) Weizen aus Syrien einem Sa’ Datteln entspricht.’ Die Leuten nahmen dies an.“ Abu Sa’id jedoch, entgegnete „Ich werde weiter das geben, was ich zu geben pflegte, nämlich ein Sa’ (d.h.vier Mudds), solange ich lebe.’" (Hadith sahih bei Buchari, Muslim, Nasa’i, Ahmad, Tirmidhi, Abu Dawud, Ibn Madscha)

Dies ist u.a. die Meinung von Abu Hanifa und Al-Albani. [1][4]

Um dem Meinungsstreit zu entgehen, kann man einfach einen ganzen Sa’ entrichten.


Leistung in Geld[Bearbeiten]

Die Höhe der Zakat wird jedes Jahr für jedes Land entsprechend der Kaufkraft der jeweiligen Landeswährung neu festgelegt. Sie richtet sich nicht nach den persönlichen Vermögensverhältnissen, sondern entspricht etwa dem Gegenwert für eine einfache Mahlzeit im jeweiligen Land. Zur Zeit beträgt die Zakat-ul-Fitr in Deutschland 8 Euro pro Person. (Letzte Stand 01.07.2010)[6]

Zeitpunkt der Fälligkeit der Zakat-ul-Fitr[Bearbeiten]

Ibn Abbas berichtete:

„Der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Friede auf ihm) erlegte demjenigen, der fastet, Zakat ul-Fitr auf, um sich selbst vor jeder anstößigen Handlung und Rede zu schützen und für den Zweck der Nahrungsvorsorge für die Bedürftigen. Sie wird für denjenigen als Zakat angenommen, der ihr nachkommt, bevor er das ’Id -Gebet verrichtet, und es ist Sadaqa für denjenigen, der ihr nach dem Gebet nachkommt. (Hadith bei Abu Dawud, Ibn Madscha, Daraqutni)


„Zakatu-l-Fitr wird nach Ath-Thauri, Ahmad, Ishaq und asch-Schafi'i (in seiner späteren Ansicht) und Malik (nach einem von zwei Berichten) bei Sonnenuntergang der Nacht des Fastenbrechens fällig, da zu diesem Zeitpunkt der Ramadhan endet. Nach Abu Hanifa, al-Layth, asch-Schafi'i (in seiner ersten Ansicht) und der zweiten überlieferten Meinung von Malik wird Zakt-ul-Fitr zu Beginn des Fadschr am Tag des ’Id fällig. Die Unterscheidung ist relevant für die Frage, ob für ein Baby, welches in der letzen Nacht geboren wird, Zakat-ul-Fitr bezahlt werden muss.“ [3]

Die Entrichtung der Zakat im Voraus[Bearbeiten]

„Die meisten Rechtsgelehrten glauben, dass es zulässig ist, Zakat ul-Fitr ein oder zwei Tage vor 'Id zu entrichten. Ibn Umar berichtet, dass der Gesandte (Allahs Segen und Friede auf ihm) ihnen anordnete, Zakat ul-Fitr zu entrichten, bevor die Leute ausgehen, um das Id-Gebet zu verrichten. Nafi' berichtete, dass Ibn Umar ihr ein oder zwei Tage vor Ende des Ramadhans nachzukommen pflegte. Die Rechtsgelehrten vertreten jedoch verschiedene Meinungen, wenn es eine längere Zeitperiode umfasst.Gemäß Abu Hanifa ist es zulässig, ihr vor Ramadhan nachzukommen.Bei asch-Schafi'i ist es zulässig, dies zu Beginn des Ramadhan zu tun. Malik und Ahmad (in seiner wohlbekannten Ansicht) vertreten die Meinung, dass es nur zulässig ist, ihr ein oder zwei Tage im Voraus nachzukommen.“ [1]


Berechtigter Personenkreis[Bearbeiten]

Arme und Bedürftige[Bearbeiten]

Der Gelehrte Sayyid Sabiq führt dazu aus:

„Die Verteilung von Zakat ul-Fitr ist genauso wie die der Zakat – d.h. sie muss unter den acht Gruppen der erwähnten Bezugsberechtigten verteilt werden, die in dem Vers in Surah at-Tauba erwähnt werden:

„Die Spenden sind ja für die Bedürftigen und die Armen und die dafür Tätigen und die, deren Herzen zusammengefügt werden und für die Unfreien und die Verschuldeten und auf dem Weg Allahs und den „Sohn des Weges“, eine Pflicht von Allah, und Allah ist Wissend, Weise.“ [Sura 9:60]

Die Kategorie der Armen wird als die bevorzugte betrachtet. Dies wird auch durch den Hadith unterstützt:

„Der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Friede auf ihm) erlegte demjenigen, der fastet, die Zakat ul-Fitr auf als eine Reinigung von jedem anstößigem Handeln oder Reden und als Nahrung, für die Bedürftigen.“

Al-Baihaqi und Ad-Daraqutni berichten von Ibn Umar (Allahs Wohlgefallen auf ihm)der sagte:

„Der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Friede auf ihm) erlegte die Zakat ul-Fitr auf und sagte auch: ‚Befreit sie an diesem Tag von der Bedürftigkeit.’" [1]


Der Gelehrte Al-Albani entgegnet den Ausführungen des Gelehrten Sayyid Sabiq mit dem Hinweis, dass in dem Hadith von Ibn Abbas nur die Armen genannt werden. Für die Annahme, dass der Personenkreis der Berechtigten denen der normalen Zakat-Abgabe entspreche, gebe es hingegen keine Belege, die genannte Aya des Quran beziehe sich nur auf die Vermögens-Zakat. Auch Ibn Taimija, Ibn Qajjim und Asch-Schaukani vertraten die Meinung, dass nur die Armen berechtigte Empfänger der Zakat ul Fitr sind. [4]

Ibn Abbas berichtete:

„Der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Friede auf ihm) erlegte demjenigen, der fastet, Zakat ul-Fitr auf, um sich selbst vor jeder anstößigen Handlung und Rede zu schützen und für den Zweck der Nahrungsvorsorge für die Bedürftigen. Sie wird für denjenigen als Zakat angenommen, der ihr nachkommt, bevor er das ’Id -Gebet verrichtet, und es ist Sadaqa für denjenigen, der ihr nach dem Gebet nachkommt.“ (Hadith bei Abu Dawud, Ibn Madscha, Daraqutni)


Dhimmis (nichtmuslimische Staatsbürger)[Bearbeiten]

Manche Gelehrte, unter ihnen Abu Hanifa halten es für zulässig, die Zakat-ul-Fitr an Dhimmis zu zahlen. Dies aufgrund des folgenden Quranverses:

„Allah untersagt euch nicht gegen diejenigen, die nicht mit euch wegen der Religion kämpfen und euch nicht heraustreiben aus euren Heimstätten, dass ihr ihnen gut seid und sie richtig behandelt, Allah liebt ja die Richtighandelnden.“ (Quran 60:8)

Der Gelehrte Al-Albani sieht es für nicht zulässig an, die Zakat ul Fitr an Nichtmuslime zu geben, da in dem oben genannten Hadith von Ibn Abbas („für den Zweck der Nahrungsvorsorge für die Bedürftigen“) die Bedürftigen unter den Muslimen gemeint seien. Auch die genannte Aya des Qurans biete keine Grundlage für die Annahme, dass auch Nichtmuslime empfangsberechtigt seien, da sie sich auf freiwillige Sadaqa beziehe, Zakat-ul-Fitr aber eine Pflichtabgabe sei. [4]



Quellen[Bearbeiten]

  • Zaidan, Amir M.A. : "Fiqh-ul-'Ibadat", Einführung in die islamischen gottesdienstlichen Handlungen, IKD, Frankfurt a.M.
  1. 1,0 1,1 1,2 1,3 1,4 Sayyid Sabiq, Fiqh us-Sunna, übersetzt ins Deutsche von Abu Jamal (2008), download bei: [islamhouse.com]
  2. 2,0 2,1 Dr. Yusuf al-Qaradawi, Fiqh al Zakah Band II, Al-Qaradawi, Yusuf, Fiqh al Zakah Band II, A comparative Study of Zakah, Regulations and Philosophy in the Light of Qur’an and Sunnah, S. 201.u.202, Scientific Publishing Centre, King Abdulaziz University, Jeddah, Saudi Arabia, übersetzt von Dr. Monzer Kahf, E-Book zum herunterladen unter: [ monzer.kahf.com http://monzer.kahf.com/books/english/fiqhalzakah_vol2.pdf]
  3. 3,0 3,1 3,2 siehe auch: Pacic, Dr. Jasmin (2009): Rechtsbestimmungen über die gottesdienstlichen Handlungen im Islam, Fiqh ul-Ibadat, Band 1, Didi-info.de, Karlsruhe, ISBN: 978-3940871-08-4
  4. 4,0 4,1 4,2 4,3 Al-'Awaischa, Husain Ibn 'Aura (2002): Al-Mausu'a al-fiqhia al-mujassara fi Fiqh al-Kitab wa as-Sunna al-mutahhara, Band 1: Kapitel At-Tahara, Verlag: Al-Maktaba al-islamijja, Jordanien
  5. Die Tabellenangaben wurden der Seite von Schaich Ferkous entnommen [1]
  6. islamic relief [Zakat ul Fitr http://www.islamicrelief.de/spende/zakat/zakat-ul-fitr/]


Anmerkungen[Bearbeiten]