Zakat: Unterschied zwischen den Versionen

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(Zakat für Vierfüßler unter dem Vieh)
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Aus diesem Vers ergibt sich, dass man Zakat für Datteln, Trauben, Rosinen, Weizen, Gerste, Reis, Hirse, Bohnen und Linsen, sowie allen anderen Arten von Korn (das per Hohlmaß (arab. Kail) gemessen wird) entrichten muss. Dies ist Konsens unter den Gelehrten.
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Auch bei den Früchten gilt, dass Zakat nur für Früchte zu entrichten ist, die per Hohlmaß gemessen werden. Nicht darunter fallen z.B. Orangen, Äpfel, Bananen, Zitronen und Wassermelonen.
  
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Zur Berechnung des Mindestvermögenswertes wird die Ernte eines (Sonnen-)Jahres zusammengerechnet.
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Für Ernteerträge ist Zakat in Höhe von 1/10 der Ernte zu zahlen. Wird der Boden bewässert, dann reduziert sich die Zakatzahlung auf 1/20.
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Hier gilt nicht die Frist eines Jahres. Die Zakat wird vielmehr am Tag der Ernte fällig. Allah der Erhabene sagt im Quran: '''''„(…) und entrichtet am Tag ihrer Ernte ihre(n) Pflicht(anteil, der darauf steht)!“''''' (Quran 6:141)
  
 
=== Zakat für Bodenschätze aus der vorislamischen Zeit ===
 
=== Zakat für Bodenschätze aus der vorislamischen Zeit ===

Version vom 30. Dezember 2011, 12:35 Uhr

Zakat (auch Zakah geschrieben)(arab.زكاة ) ist eine festgelegte Abgabe an Zakatberechtigte.

Zakah bedeutet sprachlich „Reinigung“ und (das) „Vermehren“. Somit ist das Geben der Zakah eine Reinigung des eigenen Geldes vom Schmutz der Seelen, wie Geiz und Habgier, und gleichzeitig eine Prüfung für die Reichen“.[1]

Im Islamischen Fiqh versteht man darunter die bestimmte Abgabe eines bestimmten Vermögens zu einer bestimmten Zeit an bestimmte Leute.[1]

Diese Definition enthält vier wichtige Punkte, die im Folgenden erklärt werden:

  1. „Eine bestimmte Abgabe“: D.h. es muss z.B. ein bestimmter Prozentsatz des Vermögens abgegeben werden. Gemeint ist die Höhe der Abgabe.
  2. „Ein bestimmtes Vermögen“: D.h. es muss nur für bestimmte Vermögensarten Zakat gezahlt werden.
  3. „Zu einer bestimmten Zeit“: D.h. es sind bestimmte Fristen einzuhalten.
  4. „An bestimmte Leute“: Gemeint sind Personen, die berechtigt sind, Zakat entgegen zu nehmen, die sog. Zakat-Empfangsberechtigten.


Die Pflicht zur Zahlung der Zakat

Zakat ist eine der Säulen des Islam und deren Zahlung eine Pflicht. Nach einigen Gelehrten ist derjenige, der die Zakat verweigert, obwohl er deren Pflicht anerkennt, kein Muslim. Nach allen Gelehrten ist derjenige, der die Pflicht der Zakat leugnet, kein Muslim mehr.

Belege aus Quran und Sunna für die Zakat-Pflicht

"(1) Bereits sind die Muminuun erfolgreich! (2) Diejenigen, die in ihrem rituellen Gebet voller Ehrfurcht sind. (3) Und diejenigen, die dem unnützen Gerede abgeneigt sind. (4) Und diejenigen, welche die Zakat entrichten. (5) Und diejenigen, die ihre Intimbereiche behüten, (6) außer ihren Ehefrauen und denen gegenüber, die ihnen gehören. Denn dann sind sie gewiss nicht zu tadeln. (7) Wer dann anderes als dieser strebt, diese sind die wirklichen Übertretenden. (8) Und diejenigen, welche das ihnen Anvertraute und ihre Abmachungen wahren. (9) Und diejenigen, die ihre rituellen Gebete beachten. (10) Diese sind die Erben, (11) die Firdaus (höchster Platz im Paradies) erben. Darin bleiben sie ewig." (Quran, Al-Muminuun 23:1-11)

Ibn Abbas, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete, dass der Prophet, Allahs Segen und Friede auf ihm, Muath, Allahs Wohlgefallen auf ihm, in den Yemen entsandt hatte und zu ihm sagte:

"Fordere die Menschen auf zu bezeugen, dass kein Gott da ist ausser Allah, und dass ich der Gesandte Allahs bin. Folgen sie dieser Aufforderung, so lass sie wissen, dass Allah ihnen die Pflicht auferlegt hat fünf Gebete je Tag und Nacht zu verrichten. Folgen sie dieser Aufforderung, so lass sie wissen, dass Allah ihnen die Pflicht auferlegt hat, ein Almosen (Sadaqa) aus ihrem Vermögen zu zu zahlen, das von ihrem Reichen genommen und zu ihren Armen zurückgegeben wird."
(Sahih Al-Buchary Nr. 1395)


Abu Huraira, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete:

"Ein Wüstenaraber kam zum Propheten, Allahs Segen und Friede auf ihm, und sagte : "Nenne mir eine Tat, welche - wenn ich diese begehe - mich ins Paradies bringt!" Der Prophet sagte zu ihm:" Du dienst Allah und stellst Ihm nichts zur Seite, verrichtest das Pflichtgebet, zahlst die vorgeschriebene Zakah und fastest im Ramadan!" Der Mann entgegnete: "Ich schwöre bei Dem, in Dessen Hand mein Leben ist, dass ich nichts mehr als dies tun werde!" Als der Mann weg ging, sagte der Prophet, Allahs Segen und Friede auf ihm:" Wen der Blick an einen Menschen erfreut, der zu den Bewohnern des Paradieses gehört, der soll diesen Mann anschauen!"
(Sahih Al-Buchary Nr. 1397)


Dscharir Ibn Abdullah, Allahs Segen und Friede auf ihm, berichtete:

"Ich leistete dem Propheten, Allahs Segen und Friede auf ihm, den Treueschwur für die Verrichtung des Gebets, die Entrichtung der Zakah und die Aufrichtigkeit gegenüber jedem Muslim."
(Sahih Al-Buchary Nr. 1400)


Abu Umama (Allahs Wohlgefallen auf ihm) erzählte, dass der Prophet (ALLAHs Segen und Frieden mit ihm) sagte:

"Oh Kind Adams! Wenn du deinen überflüssigen Reichtum spendest, wäre es besser für dich, und wenn du ihn zurückhältst, wird es übel für dich sein. Es wird dir nicht zum Vorwurf gemacht werden, wenn du über Besitz verfügst. Doch nutze ihn zur Versorgung derer, die von dir abhängig sind."
(At-Tirmidhi)


Bedingungen der Zakat-Pflicht

Eine Person ist unter den folgenden fünf Bedingungen verpflichtet, Zakat zu entrichten: [1]

  1. Sie ist frei (im Gegensatz zu Sklaven).
  2. Sie ist Muslim/Muslima.
  3. Sie besitzt eine oder mehrere der Vermögensarten, auf die Zakat zu entrichten sind, und dieses Vermögen übersteigt den jeweiligen Nisab (Mindestvermögenswert, ab dem die Zakatpflicht eintritt).
  4. Die Vermögensart ist einer bestimmten Person zuzuordnen und gehört nicht z.B. einer Moschee-Gemeinde.
  5. Die für die Vermögensart geltende Frist ist abgelaufen, in den meisten Fällen ist dies ein Mondjahr.
  • Gemäß der Ansicht der Mehrheit der Gelehrten (nicht so Abu Hanifa) ist es jedoch keine Bedingung, dass die betreffende Person geschäftsfähig im Sinne des Islam ist (arab. Mukallaf).

Vermögensarten auf die Zakat zu zahlen ist

Es gibt insgesamt fünf verschiedene Gruppen von Vermögensarten:

  • Zakat für Vierfüßler unter dem Vieh
  • Zakat für Ernteerträge
  • Zakat für Bodenschätze aus der vorislamischen Zeit
  • Zakat für Vermögen (Gold, Silber und Geld)
  • Zakat für Handelswaren


Zakat für Vierfüßler unter dem Vieh

Die Vierfüßler unter dem Vieh (arab. Bahimatul-An’am) sind folgende:

  1. Kamele (arab. `Ibil)
  2. Kühe (arab. Baqar), Stiere (arab. Thaur) und Büffel (arab. Dschamus)
  3. Schafe (arab. Da’n) und Ziegen (arab. Ma’iz). Das arab. Wort Rhanam bezieht sich auf Ziegen und Schafe.

Bedingung:

Es müssen freilaufende Tiere (arab. Sa’ima) sein, d.h. dass diese Tiere eigenständig Nahrung suchen. Für nicht freilaufende Tiere ist nur dann Zakat zu zahlen, wenn man sie hält, um Handel zu treiben. Sie fallen dann unter den Begriff der Handelsware.

Nisab:

  • Kamele: ab fünf Kamelen muss Zakat gezahlt werden.
  • Kühe: ab dreißig Kühen muss Zakat gezahlt werden.
  • Schafe: ab vierzig Schafen muss Zakat gezahlt werden.

Höhe der Abgabe:

  • Kamele: Für 5-9 Kamele muss z.B. ein Schaf gezahlt werden. Ab 10 Kamelen gibt es detaillierte Regelungen, welche Tiere in welcher Anzahl abgegeben werden.
  • Kühe: Für 30-39 Kühe muss man eine einjährige Kuh oder einen gleichaltrigen Stier abgeben. Ab 40 Kühen gibt es ebenfalls detaillierte Regelungen auf die verwiesen wird.
  • Schafe: Für 40-120 Schafe muss man ein Schaf abgeben. Ab 121 Schafen gibt es detaillierte Regelungen auf die verwiesen wird.

Fristen:

Zakat wird erst dann fällig, wenn man die Tiere ein (Mond-) Jahr lang besaß.

Zakat für Ernteerträge

„Und Er ist es, Der Gärten mit Spalieren und ohne Spaliere entstehen lässt, sowie Palmen und (sonstige) Pflanzen mit unterschiedlichen Erntesorten und Öl- und Granatapfelbäume, die einander ähnlich und unähnlich sind. Esst von ihren Früchten, wenn sie Früchte tragen, und entrichtet (wörtl.: gebt) am Tag ihrer Ernte ihre(n) Pflicht(anteil, der darauf steht), doch seid nicht maßlos! - Er liebt nicht die Maßlosen.“ (Quran 6:141)

Aus diesem Vers ergibt sich, dass man Zakat für Datteln, Trauben, Rosinen, Weizen, Gerste, Reis, Hirse, Bohnen und Linsen, sowie allen anderen Arten von Korn (das per Hohlmaß (arab. Kail) gemessen wird) entrichten muss. Dies ist Konsens unter den Gelehrten. Auch bei den Früchten gilt, dass Zakat nur für Früchte zu entrichten ist, die per Hohlmaß gemessen werden. Nicht darunter fallen z.B. Orangen, Äpfel, Bananen, Zitronen und Wassermelonen.

Bedingung:

Der Zakatpflichtige muss zum Zeitpunkt der Reife der Früchte deren Besitzer gewesen sein.

Nisab:

5 Wasq.

Zur Erklärung: 1 Wasq = 60 Sa‘, 1 Sa‘ = 4 Mudd, 1 Mudd = 2 Hände voll eines durchschnittlich großen Mannes. Zur Berechnung des Mindestvermögenswertes wird die Ernte eines (Sonnen-)Jahres zusammengerechnet.

Höhe der Abgabe:

Für Ernteerträge ist Zakat in Höhe von 1/10 der Ernte zu zahlen. Wird der Boden bewässert, dann reduziert sich die Zakatzahlung auf 1/20.

Fristen:

Hier gilt nicht die Frist eines Jahres. Die Zakat wird vielmehr am Tag der Ernte fällig. Allah der Erhabene sagt im Quran: „(…) und entrichtet am Tag ihrer Ernte ihre(n) Pflicht(anteil, der darauf steht)!“ (Quran 6:141)

Zakat für Bodenschätze aus der vorislamischen Zeit

Nisab

Höhe der Abgabe

Fristen

Zakat für Vermögen

Als Vermögen gilt Gold und Silber, bzw. das allgemein gültige Zahlungsmittel, heute meist bedrucktes Papier (Geldscheine), das der Staat als Zahlungsmittel bestimmt, das aber islamisch gesehen keinen reellen Wert hat.

Die Zakat für Zahlungsmitteln:

Höhe der Abgabe: 2,5% des gesamten verfügbaren Vermögens (Bargeld+ alle Konten etc)

  • Vermögen über das man nicht frei verfügen kann (Pfandbriefe, Schulden) zählen nicht

Nisab: das Zahlungsmittel muss den Nisab (Pflichtgrenze) erreicht haben

Fristen: das Vermögen muss ein MOND-Jahr lang über dem Nisab liegen

  • die Zakat muss spätestens genau ein Jahr nach dem Termin entrichtet werden, an dem das Vermögen den Nisab überstieg!


Zakat für Handelswaren

Hier wird der Warenwert aller Handelswaren berechnet, also Waren, die zum Verkauf bestimmt sind. Privat genutzte Gegenstände zählen nicht als Handelsware.

Höhe der Abgabe: *2,5% des Warenwerts

Fristen: *Warenwert muss ein MOND-Jahr über dem Nisab bleiben

  • Alle Waren werden zusammen gerechnet


Zakat-Empfangsberechtigte

Die acht Gruppen von Empfangsberechtigten werden im Quran in Sure "at-Tauba" genannt:

"Die Almosen sind nur für die Armen, die Bedürftigen, diejenigen, die damit [A 1] beschäftigt sind, diejenigen, deren Herzen vertraut gemacht werden sollen[A 2], (den Loskauf von) Sklaven, die Verschuldeten, auf Allahs Weg und (für) den Sohn des Weges[A 3], als Verpflichtung von Allah. Allah ist Allwissend und Allweise." (Quran 9:60)

Siehe auch


Quellen

  1. 1,0 1,1 1,2 Bin Radhan, Neil (August 2011): Fiqh basierend auf der Erläuterung zu Zad al-Mustaqni‘ des Gelehrten Muhammad Al-Muchtar Asch-Schanqiti, Band 3 – Zakah, Darulkitab Verlagshaus, ISBN: 978-3-9811068-6-2.


Anmerkungen

  1. D.h.: Mit der Armen- und Bedürftigenpflegebeschäftigt sind.
  2. D.h.: Nichtmuslime oder neue Muslime, deren Herzen für den Islam gewonnen werden sollen.
  3. D.h. dem Reisenden, insbesondere, wenn er unterwegs in Not geraten ist.