Waisen

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Sich um Waisenkinder kümmern[Bearbeiten]

Sahl ibn Sa'd (Allahs Wohlgefallen mit ihm) berichtet, dass der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Frieden mit ihm) sagte:

"Ich und derjenige, der sich einer Waise annimmt, sind im Paradies so:" Daraufzeigte er seinen gespreizten Zeigefinger und Mittelfinger.
(Al- Buchari)


Der Besitz der Waisenkinder[Bearbeiten]


"Und gebt den Waisen ihren Besitz und vertauscht nicht das Schlechte gegen das Gute. Und bereichert nicht euren Besitz mit ihrem Besitz. Das ist wahrlich ein schweres Vergehen." (Quran, 4:2)


"Und gebt den Unerfahrenen (in Vermögensangelegenheiten)[1] nicht euren Besitz[2], den Allah euch zu (ihrem) Unterhalt[3] anvertraut hat, sondern ernährt und kleidet sie daraus und sprecht zu ihnen auf geziemende Weise." (Quran, 4:5)

Tafsir (Interpretationen) zum Vers 4:5:[1]

1.) [1] Dies bezieht sich auf die Waisen, jedoch ist die Formulierung ganz allgemein. Eigentum ist nicht nur mit Rechten, sondern auch mit Verantwortung verbunden. Der Eigentümer kann damit nicht absolut tun, was ihm gefällt, sondern seine Rechte werden durch das Wohl der Gemeinschaft eingeschränkt, der er angehört, und wenn er nicht in der Lage ist, dieses zu begreifen, muss ihm das Verfügungsrecht entzogen werden. Dies bedeutet nicht, dass er misshandelt werden soll. Im Gegenteil, seine Interessen müssen geschützt werden, und er muss wegen seiner Unfähigkeit mit besonderer Freundlichkeit behandelt werden. (Yusuf`Ali)

2.) [2] Euren Besitz oder euer Eigentum: letztendlich gehört das Eigentum der Gemeinschaft und ist für euren - der Gemein­schaft - Unterhalt bestimmt. Ein einzelner Mensch hat die Treuhandschaft dafür. Wenn er dazu nicht in der Lage ist, wird er auf freundliche und rücksichtsvolle Weise beiseite gesetzt. Während seine Unfähigkeit fortdauert, ruht die Verantwor­tung auf dem Vormund noch schwerer als auf dem eigentlichen Eigentümer, denn er darf selbst keine Gewinne davon nehmen, es sei denn, er wäre arm, und in diesem Fall darf die Entschädigung für seine Mühe nicht das Maß des Gerechten und Vernünftigen übersteigen. (Yusuf`Ali)

3.) [3] In dem hier verwendeten Wort „qiyam“ liegt der Hinweis, dass der Vormund den Besitz in gewinnbringende Geschäfte investieren sollte, so dass er sich selbst unterhalten und die Kosten für sein Mündel bestreiten kann. (Siddiqi)


"Und prüft die Waisen, wenn sie das hei­ratsfähige Alter erreicht haben. Und wenn ihr feststellt, dass sie mündig sind, dann händigt ihnen ihren Besitz aus. Und zehrt ihn nicht verschwende­risch und in Eile auf, bevor sie herange­wachsen sind. Und wer reich ist, soll sich ganz enthalten. Und wer arm ist, der nehme davon was angemessen ist. Und wenn ihr ihnen ihren Besitz aus­händigt, dann lasst es vor ihnen bezeu­gen. Doch Allah ist ein trefflicher (Wächter), der euch zur Rechenschaft ziehen wird." (Quran, 4:6)


"Und diejenigen sollen sich in Acht nehmen, die, wenn sie selbst schwache Nachkommenschaft hinterlassen würden, um diese doch auch besorgt wären[1]. Darum sollen sie Allah fürchten und ein rechtes Wort sprechen."' (Quran, 4:9)


Tafsir (Interpretationen) zum Vers 4:9:[2]

1.) [1] Hier werden die Gefühle der Eltern angesprochen, die selbst kleine Kinder haben, mit der Vorstellung, ihre eigenen schwachen Nachkommen könnten ungeschützt und unversorgt bleiben, ohne jemanden, der Erbarmen mit ihnen hat und sie schützt. Auf diese Weise soll ihre Sympathie mit den Waisen geweckt werden, die ihrer Obhut anvertraut sind. (Qutb)


Quellen:[Bearbeiten]

  1. Die Bedeutung des Koran - Band 1, SKD Bavaria Verlag & Handel GmbH, 1998, ISBN:3-926575-40-9
  2. Die Bedeutung des Koran - Band 1, SKD Bavaria Verlag & Handel GmbH, 1998, ISBN:3-926575-40-9