Vergesslichkeitsniederwerfung

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Die Vergesslichkeitsniederwerfung (arab. Sudschud as-sahw) besteht darin, dass der Betende zwei Niederwerfungen ausführt, um damit seine aufgrund von Vergesslichkeit (arab. sahw) aufgetretenen Fehler während des Gebetes auszugleichen.

Die Vergesslichkeitsniederwerfung wird entweder vor dem Taslim oder nach dem Taslim ausgeführt. Hierzu gibt es detaillierte Regelungen, bezüglich derer die Gelehrten teilweise verschiedene Meinungen vertreten. Wird sie nach dem Taslim des Gebetes ausgeführt, muss nach den zwei Niederwerfungen noch einmal der Taslim gesprochen werden, um die Vergesslichkeitsniederwerfung abzuschließen. Während der zwei Niederwerfungen wird das Du'a "subhana rabbi l-a'la" gesprochen.

Die Vergesslichkeitsniederwerfung ist eine Pflicht, wenn die Vergesslichkeit sich auf eine Säule oder eine Pflicht des Gebetes bezieht, sie ist sunna, wenn eine Sunna-Handlung betroffen ist.

Es gibt drei Gründe für die Ausführung der Vergesslichkeitsniederwerfung:

  1. Das Hinzufügen einer Handlung (arab. Ziyada).
  2. Das Auslassen einer Handlung (arab. Naqs).
  3. Der Zweifel bezüglich einer Handlung (arab. Schakk).


Das Hinzufügen einer Handlung[Bearbeiten]

Wenn der Betende seinem Gebet absichtlich etwas hinzufügt, wie z.B. zusätzliches Stehen, Sitzen, Verbeugung oder Niederwerfen, dann ist sein Gebet ungültig.

Wenn er dies aber aus Vergesslichkeit tut und sich nicht an diese Hinzufügung erinnert bis er sein Gebet beendet hat, dann muss er nur eine Vergesslichkeitsniederwerfung machen, um damit sein Gebet zu korrigieren.

Wenn er sich des Hinzufügens jedoch noch während des Gebetes bewusst wird, dann muss er davon ablassen und eine Vergesslichkeitsniederwerfung (am Ende des Gebets) machen, damit sein Gebet gültig ist.

Beispiele:

  • Jemand betet das Dhuhr-Gebet mit 5 Rak‘at und merkt dies erst beim Taschahhud (im Sitzen), dann soll er den Taschahhud vollenden und den Taslim sprechen. Danach muss er die Vergesslichkeitsniederwerfung vollziehen und erneut den Taslim sprechen. Das Gleiche gilt, wenn er erst nach dem Taslim merkt, dass er dem Gebet etwas hinzugefügt hat.

Abdulllah Ibn Mas'ud (Allahs Wohlgefallen auf ihm) berichtete:

"Der Gesandte Allahs (Allahs Frieden und Segen auf ihm) verrichtete (einmal) das Mittagsgebet mit fünf Rak'a (anstatt vier), und er wurde daraufhin gefragt: »Ist das Gebet verlängert worden?« Und der Prophet fragte: »Worum geht es?« Die Leute sagten: »Du hast fünf Rak'at gebetet!« Daraufhin warf er sich zweimal nieder, und das war nachdem er den Taslim vorgenommen hatte. " (Hadith bei Buchari ,Nr. 1226 dtsch. Ausg. und Muslim)
  • Auch das Sprechen des Taslims vor dem Ende des Gebets gilt als Hinzufügen zum Gebet. Wenn der Betende dies absichtlich macht, dann ist das Gebet ungültig. Wenn er dies aber aus Versehen macht und sich erst nach längerer Zeit daran erinnert, dann sollte er das Gebet wiederholen. Wenn er sich daran schon nach kurzer Zeit erinnert, beispielsweise nach zwei oder drei Minuten, dann soll er das Gebet beenden, den Taslim sprechen, die Vergesslichkeitsniederwerfung vornehmen und erneut den Taslim sprechen.

Dies aufgrund des Hadith von Abu Huraira (Allahs Wohlgefallen auf ihm), der sagte:

"Der Prophet (Allahs Frieden und Wohlgefallen auf ihm) führte sie im Dhuhr oder 'Asr-Gebet und vollzog den Salam nach der zweiten Rak'a. Danach entfernten sich einige Männer schnell aus der Moschee und sagten, dass das Gebet kürzer geworden sei. Der Prophet (Allahs Segen und Friede auf ihm) stand auf, stützte sich auf ein Stück Holz in der Moschee und sah wütend aus. Da erhob sich ein Mann und sagte: O Gesandter Allahs, hast Du etwas vergessen oder wurde das Gebet gekürzt? Der Prophet (Allahs Frieden und Segen auf ihm) sagte: “ Weder habe ich etwas vergessen noch ist das Gebet kürzer geworden.“ Der Mann sagte daraufhin: „Doch, Du hast etwas vergessen!“ Der Prophet (Allahs Frieden und Segen auf ihm) fragte die Gefährten: “ Ist es wahr, was er sagt?“ Sie antworteten: „Ja“. Daraufhin kehrte der Prophet, Allahs Frieden und Segen auf ihm, zum Gebetsplatz zurück, setzte das restliche Gebet fort und beendete es mit Taslim, danach warf er sich zweimal nieder und machte Taslim." (Hadith bei Buchari und Muslim)

Wenn der Imam den Taslim vor Beendigung des vollständigen Gebets vollzieht, es unter den Nachbetenden einige gibt, die den Anfang des Gebets verpasst haben und daher aufstehen, um das Verpasste nachzuholen und sich der Imam dann seines Fehlers bewusst wird und das Gebet fortsetzen will, dann haben die genannten Nachbetenden die Wahl,

- entweder das Nachholen des Verpassten fortzusetzen und dann die Vergesslichkeitsniederwerfung zu verrichten;

- oder sie kehren zum gemeinsamen Gebet hinter dem Imam zurück und folgen ihm. Wenn (der Imam) dann Taslim macht, beten sie das, was sie verpasst hatten, nach und machen dann (alleine) die Vergesslichkeitsniederwerfung nach dem Taslim. Die zweite Lösung ist besser und sicherer.


Das Auslassen[Bearbeiten]

Das Auslassen einer Säule des Gebets (arab. Rukn)[Bearbeiten]

Wenn jemand eine Säule des Gebets auslässt, so ist sein Gebet ungültig.

Wenn es sich bei dieser Säule um den Takbirat ul-ihram handelt, dann ist das Gebet auf jeden Fall nicht gültig, wenn diese Säule ausgelassen wird, sei es absichtlich oder aus Versehen/Vergesslichkeit, denn das Gebet hat nicht stattgefunden.

Wenn es um eine andere Säule geht, dann ist das Gebet ungültig, wenn die Säule absichtlich ausgelassen wird.

Wenn sie aus Versehen/Vergesslichkeit ausgelassen wird, dann gilt Folgendes:

Wenn man die gleiche Position, in der die Säule ausgelassen worden ist, in der nächsten Rak'a erreicht, dann gilt die (vorherige) fehlerhafte Rak'a als aufgehoben und die ihr folgende Raka’a nimmt ihren Platz ein.

Wenn man die gleiche Position in der nächsten Rak'a noch nicht erreicht hat, dann muss man zu der Position der der unterlassenen Säule zurückkehren, diese ausführen und dann das Gebet weiter fortsetzen.

In diesen beiden Fällen muss man nach dem Taslim die Vergesslichkeitsniederwerfung verrichten.

Beispiele:

  • Jemand vergisst die zweite Niederwerfung in der ersten Rak'a und erinnert sich daran erst im Sitzen zwischen den beiden Niederwerfungen der zweiten Rak'a. In diesem Fall gilt die fehlerhafte Rak'a als aufgehoben und die zweite Rak'a nimmt ihren Platz ein. Man sieht also als die erste Rak’a an und beendet entsprechend das Gebet, spricht den Taslim, macht die Vergesslichkeitsniederwerfung und spricht noch einmal den Taslim.
  • Jemand vergisst die zweite Niederwerfung und das Sitzen davor in der ersten Rak'a. Er erinnert sich daran erst, als er sich in der zweiten Rak’a von der Beugung erhebt. In diesem Fall kehrt er (zur ersten Raka’a) zurück zur, verrichtet das Sitzen und die Niederwerfung. Dann vollendet er sein Gebet, spricht den Taslim, macht danach die Vergesslichkeitsniederwerfung und spricht nochmals den Taslim.


Das Auslassen einer Pflicht (arab. Wadschib)[Bearbeiten]

Wenn der Betende eine Pflicht des Gebets absichtlich auslässt, ist sein Gebet ungültig.

Wenn er sie aus Versehen ausgelassen hat, sich aber erinnert, noch bevor er die Position der Handlung verlässt, dann verrichtet er sie und sein Gebet ist ohne weiteres gültig.

Bemerkt er es jedoch erst nachdem er die Position der Handlung verlassen hat, aber noch bevor er die folgende Säule erreicht hat, dann muss er zur Position der Handlung) zurückkehren und sie verrichten. Danach vollendet er sein Gebet, macht Taslim, führt die Vergesslichkeitsniederwerfung aus und macht nochmals Taslim.

Wenn er es erst nach dem Erreichen der folgenden Säule bemerkt, dann entfällt die Pflicht und en muss nicht zu ihr zurückkehren (um sie nachzuholen). Er fährt weiter in seinem Gebet fort und verrichtet die Vergesslichkeitsniederwerfung vor dem Taslim.


Beispiele:

  • Jemand erhebt sich von der zweiten Niederwerfung in der zweiten Rak'a um die dritte Rak'a zu beginnen, ohne versehentlich den 1.Taschahhud zu verrichten. Er erinnert sich daran, bevor er aufsteht. So soll er sitzen bleiben und den Taschahhud verrichten. Er vollendet sein Gebet und dieses ist ohne weiteres gültig.
  • Wenn er sich daran beim Aufstehen zur dritten Rak'a erinnert, aber noch bevor er gerade steht, dann muss er zurückkehren, sich setzen und den Taschahhud verrichten. Dann vollendet er sein Gebet, macht Taslim, verrichtet die Vergesslichkeitsniederwerung und macht nochmals Taslim.
  • Bemerkt er es aber erst, wenn er schon zur dritten Rak'a aufgestanden ist und gerade steht, dann entfällt der Taschahhud und er muss nicht zurückkehren (um ihn nachzuholen). Er vollendet das Gebet und verrichtet die Vergesslichkeitsniederwerfung vor dem Taslim.

Der Beweis dafür ist, was Al-Buchari und andere über Abdullah Ibn Buhaina (Allahs Wohlgefallen auf ihm) überlieferten:

"Der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Friede auf ihm) leitete für uns das Mittagsgebet, und nach den beiden ersten Rak'a stand er auf und setzte sich nicht (wie es sonst üblich ist) und die Leute blieben ebenfalls mit ihm stehen. Als er das Gebet beendet hatte, und die Leute auf den Taslim warteten, sprach er den Takbir vor dem Taslim, vollzog dann zwei Niederwerfungen im Sitzen und sprach abschließend den Taslim . " (Hadith bei Buchari, dtsch. Ausg., Nr. 1224)

Der Zweifel (arab. Schakk)[Bearbeiten]

Der Zweifel (arab. Schakk) ist die Unentschlossenheit zwischen zwei Sachen; wenn man nicht weiß, welche von beiden geschehen ist.

Auf Zweifel bei gottesdienstlichen Handlungen wird in drei Fällen nicht geachtet:

1. Wenn es sich um eine bloße Einbildung handelt, die keine Grundlage in der Wirklichkeit hat, wie z.B. Einflüsterungen (des Satans).

2. Wenn dies bei einer Person sehr oft vorkommt, so dass sie keine gottesdienstlichen Handlungen verrichten kann, ohne dabei Zweifel zu haben.

3. Wenn der Zweifel erst nach der Beendigung der gottesdienstlichen Handlung auftritt, dann muss man darauf nicht achten, solange man nicht ganz sicher ist. Man handelt nur entsprechend der Gewissheit.

In allen anderen Fällen wird der Zweifel berücksichtigt.


Es gibt nur zwei Arten des Zweifels im Gebet:

1. Es überwiegt nach Auffassung der betroffenen Person eine von zwei Möglichkeiten. Hier handelt man nach der Möglichkeit, die überwiegt, und vollendet das Gebet, macht den Taslim, verrichtet die Vergesslichkeitsniederwerfung und spricht nochmals den Taslim.

Beispiel :

Jemand verrichtet das Dhuhr-Gebet und hat in einer Rak’a Zweifel, ob es sich um die die zweite oder die dritte Rak’a handelt. Aber es überwiegt nach seiner Auffassung die Wahrscheinlichkeit, dass es sich um die dritte handelt. In diesem Fall zählt er sie als die dritte, verrichtet dann eine vierte Rak'a, macht Taslim, verrichtet die Vergesslichkeitsniederwerfung und spricht nochmals den Taslim.

Der Beweis dafür ist der Hadith von Abdullah ibn Mas'ud (Allahs Wohlgefallen auf ihm), der sagte:

"Der Prophet (Allahs Frieden und Segen auf ihm) sagte: (…) Wenn einer von euch über sein Gebet im Zweifel ist, dann soll er sich seiner Richtigkeit vergewissern: Er soll das Gebet mit der im Zweifel fehlenden Zahl von Rak'a beenden, den Taslim sprechen und anschließend zwei Niederwerfungen vollziehen.« " (Hadith bei Buchari, dtsch. Ausg.,Nr. 401, Muslim)

2. Es überwiegt nach Auffassung der betreffenden Person keine der beiden Möglichkeiten. Hier stützt man sich auf die Gewissheit und dies ist die kleinere Anzahl (z.B. an Rak’aat). Daraufhin vollendet man das Gebet und verrichtet die Vergesslichkeitsniederwerfung vor dem Taslim.

Ein Beispiel:

Jemand betet das 'Asr-Gebet und zweifelt bezüglich einer Rak'a, ob sie die zweite oder dritte ist. Dabei überwiegt seiner Meinung nach keine der beiden Möglichkeiten. In diesem Fall sieht er diese Rak’a als die zweite an (die kleinere Anzahl), verrichtet den erste Taschahhud, betet weitere zwei Rak'a und verrichtet die Vergesslichkeitsniederwerfung vor dem Taslim.

Der Beweis dafür ist, was Abi Sa'id al-Khudri (Allahs Wohlgefallen auf ihm) überlieferte:

"Der Prophet (Allahs Segen und Friede auf ihm) sagte: „Wenn einer von euch in seinem Gebet Zweifel hat und nicht weiß, ob er drei oder vier Rak'aat gebetet hat, dann soll er den Zweifel beiseitelassen und sich darauf stützten, was er sicher weiß. Dann verrichtet er zwei Niederwerfungen vor dem Taslim. Wenn er (tatsächlich) fünf Rak'aa gebetet hat, dann haben diese (zwei Niederwerfungen) ihm sein Gebet korrigiert. Wenn er aber vier Rak'aat verrichtet hat, dann waren sie eine Erniedrigung für den Teufel." (Hadith bei Muslim)

Bemerkung:

Wenn man im Gebet zweifelt und sich auf die Gewissheit oder die überwiegende Möglichkeit wie ausgeführt stützt, man dann aber während des Gebets feststellt, dass die angenommene Möglichkeit mit der Wirklichkeit übereinstimmt , d.h. dass man in seinem Gebet weder etwas hinzugefügt noch etwas ausgelassen hat, dann entfällt die Vergesslichkeitsniederwerfung, weil der Grund dafür, nämlich der Zweifel, verschwunden ist. (Dies ist die bekannte Meinung der Hanbalitischen Fiqh-Schule)

Andere sagen, dass die Vergesslichkeitsniederwerfung nicht entfällt, da man damit den Teufel erniedrigt, wie sich aus dem oben zitierten Hadith ergibt. Außerdem hat man einen Teil des Gebets mit Zweifeln verrichtet. Daher ist die zweite Meinung, dass die Vergesslichkeitsniederwerfung nicht ausfällt, die vorzuziehende (so Schaich Ibn Al-Uthaimin).

Vergesslichkeitsniederwerfung für denjenigen, der hinter einem Imam betet[Bearbeiten]

Wenn der Imam etwas vergisst, so ist es für diejenigen, die hinter ihm beten Pflicht, ihm auch in der Ausführung der Vergesslichkeitsniederwerfung zu folgen. Dies aufgrund der Aussage des Propheten (Allahs Segen und Friede auf ihm):

„ Der Imam wurde dazu bestimmt, dass man ihm folgt, so weicht nicht von ihm ab…“ bis zu seiner Rede: „…wenn er sich daher niederwirft, so werft euch ebenfalls nieder.“ (Hadith bei Muslim u. Buchari)

Wenn der Imam sich daher aufgrund seiner Vergesslichkeit vor oder nach dem Taslim niederwirft, so ist dies für jeden, der hinter ihm betet, bindend. Dies gilt jedoch nicht für eine Person, die zu spät (zum Gebet) kam und daher einen Teil des verpassten Gebets nachholen muss. Diese Person sollte nicht dem Imam in der Ausführung der Niederwerfung nach dem Taslim folgen, da dies nicht möglich ist, denn sie kann nicht gemeinsam mit dem Imam den Taslim sprechen. Sie sollte zuerst das Verpasste nachholen, dann (alleine) den Taslim sprechen, die Vergesslichkeitsniederwerfung verrichten und nochmals den Taslim sprechen.

Wenn derjenige, der hinter dem Imam betet, selbst etwas im Gebet vergisst, ihm aber nichts von dem gemeinsamen Gebet entgeht, so muss er keine Vergesslichkeitsniederwerfung vornehmen. Seine Niederwerfung würde vielmehr ein Abweichen vom Befolgen des Imams darstellen. Er vergisst z.B. das Du’a „Subhana Rabbi l-adhim“ im Ruku' zu sprechen.

Ein Beweis hierfür ist, dass die Sahaba (Allahs Wohlgefallen auf ihnen) den Taschahhud ausgelassen haben, als der Prophet (Allahs Segen und Friede auf ihm) in vergessen hatte. Sie blieben nicht sitzen, sondern standen vielmehr gemeinsam mit ihm auf, um der Pflicht des Befolgens des Imams) nachzukommen und nicht vom Imam abzuweichen.

Wenn derjenige, der hinter dem Imam betet, aber aufgrund seiner Vergesslichkeit einen Teil des Gebets auslässt (z.B. eine Rak'a), während er hinter dem Imam betet, oder während er (das Verpasste) nachholt, dann muss er nach Vervollständigung dessen, was er verpasst hat, die Vergesslichkeitsniederwerfung vornehmen. Diese Niederwerfung hat entweder vor oder nach dem Taslim zu erfolgen, je nachdem welcher Grund für sie gegeben ist.


Die Vergesslichkeitsniederwerfung vor oder nach dem Taslim[Bearbeiten]

Die Vergesslichkeitsniederwerfung findet in zwei Fällen vor dem Taslim statt:

  1. Wenn sie aufgrund eines Auslassens notwendig ist. Dies aufgrund des Hadithes, in dem Abdullah Ibn Bahina (Allahs Wohlgefallen auf ihm) überlieferte, dass der Prophet (Allahs Segen und Friede auf ihm) eine Vergesslichkeitsniederwerfung vor dem Taslim machte, als er den ersten Taschahhud ausgelassen hatte. (siehe oben)
  2. Wenn sie aufgrund eines Zweifels notwendig wird und keine der zwei Möglichkeiten überwiegt. Dies aufgrund des Hadithes, das Abu Sa’id Al-Khudri (Allahs Wohlgefallen auf ihm) überliefert.(siehe oben)

Die Vergesslichkeitsniederwerfung findet in folgenden Fällen nach dem Taslim statt:

1. Wenn sie aufgrund eines Hinzufügens notwendig ist. Dies aufgrund des Hadithes, den Abudullah Ibn Mas’ud (Allahs Wohlgefallen auf ihm) überlieferte. Er berichtete:

"Der Gesandte Allahs (Allahs Frieden und Segen auf ihm) verrichtete (einmal) das Mittagsgebet mit fünf Rak'at (statt vier), und er wurde daraufhin gefragt: »Ist das Gebet verlängert worden?« Und der Prophet fragte: »Worum geht es?« Die Leute sagten: »Du hast fünf Rak'at gebetet!« Daraufhin warf er sich zweimal nieder, und das war nachdem er den Taslim vorgenommen hatte. " (Hadith bei Buchari ,Nr. 1226 dtsch. Ausg.,und Muslim)

Aus dem Hadith ergibt sich nicht, dass dies nur dann gelten soll, wenn man von dem Hinzufügen erst nach dem Gebet erfährt. Das Urteil ist vielmehr allgemein, d.h. dass die Vergesslichkeitsniederwerfung im Falle eines Hinzufügens nach dem Taslim stattfindet, unabhängig von der Tatsache, ob man sich der Hinzufügung vor oder nach dem Taslim bewusst wird.

Dazu gehört auch der Fall, dass jemand den Taslim spricht, noch bevor er die Gebetseinheiten vollendet hat. Es fällt ihm dann ein und er vervollständigt sein Gebet, spricht den Taslim, macht die Vergesslichkeitsniederwerfung und spricht erneut den Taslim.

2. Wenn er sich zunächst im Zweifel befunden hatte, dann aber eine Möglichkeit der anderen vorgezogen hat. Siehe den Hadith von Ibn Mas’ud im Abschnitt „Zweifel“.

Wenn der Betende gleich zwei Fehler aus Vergesslichkeit begangen hat, wobei einer von ihnen eine Vergesslichkeitsniederwerfung nach dem Taslim und der andere eine Vergesslichkeitsniederwerfung vor dem Taslim erfordert, so sagen die Gelehrten, dass in diesem Fall nur eine Vergesslichkeitsniederwerfung vor dem Taslim erfolgen soll.


Quelle[Bearbeiten]