Mukallaf

Aus islam-pedia.de
Version vom 30. Dezember 2011, 23:53 Uhr von Aischa (Diskussion | Beiträge) (Def. mukallaf)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Wechseln zu: Navigation, Suche

Mukallaf (arab. مكلف ), d.h. geschäftsfähig im Sinne des Islams ist eine Person, wenn sie das Reifealter erreicht hat und geistig gesund ist.“.[1] Man könnte auch sagen, sie ist fähig, Träger von Rechten und Pflichten zu sein. Sie ist den islamischen Normen unterworfen.


Quelle[Bearbeiten]

  1. Bin Radhan, Neil (August 2011): Fiqh basierend auf der Erläuterung zu Zad al-Mustaqni‘ des Gelehrten Muhammad Al-Muchtar Asch-Schanqiti, Band 3 – Zakah, Darulkitab Verlagshaus, ISBN: 978-3-9811068-6-2.