Heirat

Aus islam-pedia.de
Wechseln zu: Navigation, Suche

Das Heiraten gehört zur Sunna des Propheten[Bearbeiten]

Abu Ayyûb al-Ansari (ALLAHs Wohlgefallen mit ihm) berichtete: Allahs Gesandter (ALLAHs Segen und Frieden mit ihm) hat gesagt:

"Es gibt vier Dinge, die zur Sunna der Propheten gehören:
  1. die Schamhaftigkeit,
  2. schöne Düfte,
  3. die Vermählung und
  4. das Zähneputzen."
(Überliefert von Tirmidhi und Ahmad ibn Hanbal)


Abu Nujaih (ALLAHs Wohlgefallen mit ihm) berichtete: "Allahs Gesandter (ALLAHs Segen und Frieden mit ihm) hat gesagt:

"Wer nicht heiratet, obwohl er in der Lage dazu wäre, gehört nicht zu mir."
(Tabarani)


Polygamie[Bearbeiten]

"Und wenn ihr befürchtet, dass ihr die Waisen nicht gerecht behandeln könnt, dann heiratet Frauen, so wie es euch gut erscheint[1], zwei, drei, oder vier. Doch wenn ihr befürchtet, sie nicht (alle) gleich behandeln zu können, dann (heiratet nur) eine[2], oder jene, die euch gehören[3]. Dies kommt dem am nächsten, dass ihr kein Unrecht begeht." (Quran, 4:3)


Tafsir (Interpretationen) zum Vers 4:3:[1][2]

1.) [1] Beachte den Konditionalsatz über die Waisen, der die Regeln für das Heiraten einleitet. Dies erinnert uns an den unmittelbaren Anlass der Offenbarung dieses Verses: Es war nach Uhud, als die muslimische Gemeinschaft sich dem Problem der vielen Witwen. Waisen und Kriegsgefangenen gegenübersah. Das Verhalten ihnen gegenüber sollte gemäß den Prinzipien größter Menschlichkeit und Gleichheit erfolgen. Der Anlass gehört der Vergangenheit an, aber die Prinzipien sind geblieben. Heirate die Waisenmädchen, wenn du ganz sicher bist, dass auf diese Weise ihre Interessen und ihr Eigentum am besten geschützt werden, in vollkommener Gerechtigkeit gegenüber ihnen und deinen eigenen Familienangehörigen, soweit sie vorhanden sind. Wenn nicht, triff andere Maßnahmen für die Waisen. (Yusuf Ali)

2.) Eine Bedeutung dieser Worte wird von Aischa – Allah sei zufrieden mit ihr - erklärt. Ihrer Ansicht nach bezieht sich der Vers auf Waisenmädchen, deren Vormund sie wegen ihrer Schönheit oder wegen ihres Reichtums heiraten will, ohne ihnen das ihnen zustehende Brautgeld zu geben (Muslim). Eine weitere Erklärung geben Sa'id ibn Dschubair, Qataada und andere Nachfolger der Prophetengefährten: in der gleichen Weise, wie du fürchtest, die Interessen der Waisen zu verletzen, achte auf die Interessen deiner Ehefrauen. Du darfst vier Frauen heiraten unter der Bedingung, dass alle von ihnen gerecht behandelt werden. Maulana Islahi hat eine andere Erklärung. Er hält es für falsch, das Wort „Al-Yatama“ als " Waisenmädchen" zu verstehen. Seine Interpretation ist folgende: Wenn du fürchtest, dich den Waisen gegenüber nicht gerecht verhalten zu können, wird das Problem dadurch praktisch gelöst, dass du ihre Mütter heiratest, mit deren Hilfe du dann in der Lage bist, auf schöne und gerechte Weise ihre Interessen zu schützen. (Siddiqi)

3.) [2] Die unbegrenzte Anzahl von Ehefrauen aus der „Zeit der Unwissenheit" wird hier auf eine Höchstzahl von vier begrenzt, vorausgesetzt, dass alle mit völliger Gleichheit behandelt werden können, sowohl in materiellen Dingen als auch bezüglich Zuneigung und immateriellen Dingen. Da diese Bedingung äußerst schwierig zu erfüllen ist, verstehe ich den Vers als Empfehlung der Einehe. (Yusuf`Ali)

4.) Die Monogamie ist das Ideal; Polygamie ist lediglich erlaubt, um größere soziale Missstände zu verhüten. Diese oft zitierten Heiratsvorschriften sollen nicht die Polygamie einführen, sondern sie begrenzen. (Daryabadi)

5.) Der Islam ist ein realistisches System, das der Natur und den Bedürfnissen des Menschen angepasst ist. Er kümmert sich um die Moral des einzelnen Menschen und die der ganzen Gesellschaft. Er erlaubt nicht, dass sich eine materielle Welt aufbaut, die zum Zerfall der Moral führt, wenn diese mit den realen Gegebenheiten zusammenstößt. Wenn wir diese grundlegende Eigenschaft des islamischen Systems in Bezug auf die Mehrere akzeptieren, so sehen wir, dass es in vielen Gesellschaftssystemen, heute und früher tatsächliche Fälle gibt, in denen die Zahl der ehefähigen Frauen die der Männer bei weitem übersteigt. Soweit uns aus der Geschichte bekannt, überstieg diese Ungleichheit jedoch niemals das Verhältnis eins zu vier. Wie können wir dieser Tatsache begegnen, die sich immer wiederholt, und die zu leugnen uns nichts nützt? Es muss ein System geben, mit dem dagegen vorgegangen werden kann. Wir sehen dafür drei Möglichkeiten: 1.) Ein Mann heiratet eine Frau, wobei eine oder mehr Frauen im heiratsfähigen Alter ohne Ehe bleiben. 2.) Jeder Mann geht eine rechtmäßige Ehe und unterhält daneben Verhältnisse mit einer oder mehr Frauen, die keinen Mann finden. 3.) Die heiratsfähigen Männer -alle oder einige von ihnen -heiraten mehr als eine Frau, so dass diese als achtbare Ehefrauen, und nicht als Geliebte leben. Die erste Möglichkeit ist gegen die Natur und in Bezug auf die Frauen geht sie über das Erträgliche hinaus. Wenn sie auch ohne den Mann ihren Lebensunterhalt verdienen können -aufgrund ihres natürlichen Verlangens nach einem normalen Leben kann sie ihn doch nicht entbehren. Die zweite Möglichkeit ist gegen die moralisch einwandfreie Richtung, die der Islam einschlägt und gegen die Würde der Frau. Die dritte Möglichkeit ist die, die der Islam wählt. Er wählt sie als eine eingeschränkte Erlaubnis, um einer Tatsache zu begegnen, die nur mit Schulterzucken nicht zu beheben ist. (Qutb)

6.) Wörtl. "die eure Rechte besitzt"- d.h. Kriegsgefangene aus einem Krieg für Allahs Sache. Es liegt auf der Hand, dass der Ausdruck, ,zwei, drei oder vier; wenn ihr aber fürchtet..." usw. sich sowohl auf die im ersten Teil des Satzes genannten freien Frauen als auch auf Dienstmädchen bezieht - denn beide Nomina gehören zu dem Verb "heiratet'. Deswegen hat der gesamte Satz folgende Bedeutung: "Heiratet von (anderen) Frauen solche, die euch erlaubt sind, oder (auch von den) Dienstmädchen, die ihr besitzt -(auch) zwei, drei oder vier; wenn ihr aber befürchten müsst, sie nicht gerecht zu behandeln, dann (nur) eine" -was besagt, dass die Anzahl der Ehefrauen, ungeachtet ob es sich um freie Frauen oder Dienstmädchen handelt, vier nicht überschreiten darf. In diesem Sinne verstand Muhammed 'Abduh den Vers (Manar IV, 350). Außerdem wird diese Deutung von Vers 25 dieser Sura gestützt sowie von 24:32, wo von Heirat mit Dienstmädchen gesprochen wird. Entgegen der volkstümlichen Ansicht und der Praxis vieler Muslime in vergangenen Jahrhunderten legitimiert weder der Qur’an noch das Lebensbeispiel des Propheten, Allahs Frieden und Segen auf ihm, sexuellen Umgang mit Dienstmädchen außerhalb der Ehe. (Asad)

7.) Wenn ein Muslim die Kosten der Heirat mit einer freien Frau nicht bestreiten kann, dann bleibt für ihn die Möglichkeit, ein Dienstmädchen zu heiraten (vgl. auch 4:25). Es ist zu beachten, dass es nicht erlaubt ist, Verwandte eines Dienstmädchens zu heiraten, die den verbotenen Verwandtschaftsgraden angehören; z.B. kann man nicht die Mutter, Tochter oder Schwester eines Dienstmädchens heiraten, ganz analog zu freien Frauen. Nach der Geburt eines Kindes verbessert sich der Status der Dienstmädchen. Ihr Kind genießt die gleichen Rechte wie die Kinder ihres Mannes und seiner freien Frauen, und beim Tode ihres Mannes erhält sie automatisch den Status einer freien Frau. (Siddiqi)



Hochzeit[Bearbeiten]

Getränke[Bearbeiten]

Sahl Ibn Sa'd (ALLAHs Wohlgefallen mit ihm) berichtete:

Abu Usaid As-Saidy lud den Gesandten Allahs (ALLAHs Segen und Frieden mit ihm) zu seiner Hochzeit ein, auf welcher seine Frau die Hochzeitsgäste bediente, obwohl sie selbst die Braut war. Wisset ihr, was sie dem Gesandten Allahs (ALLAHs Segen und Frieden mit ihm) zu trinken gab? Sie legte für ihn in der Nacht zuvor Datteln ins Wasser, und als er mit dem Essen fertig war, gab sie ihm das Dattelwasser zu trinken.”
(Buchari)


Brautgabe (arab.: Mahr)[Bearbeiten]

"Und gebt den Frauen ihre Brautgabe[1] als Geschenk[2]. Doch wenn sie euch etwas davon freiwillig erlassen[3], dann genießt es als etwas Bekömmliches und Erfreuliches." (Quran, 4:4)

Tafsirs (Interpretationen) zum Vers 4::[3]

1.) [1] Die Brautgabe gehört der Braut und nicht etwa ihren Eltern, denn ihr allein steht sie zu. Sie hat keinerlei Beziehung zu der Unsitte des "Frauenkaufs" die wir im vorislamischen Arabien und bei sehr vielen anderen Völkern bis in die neueste Zeit hinein antreffen. (Siddiqi) Dieser Vers gibt der Frau eindeutig das Recht, über ihre Brautgabe persönlich zu verfügen, nach dem es ihr in vorislamischer Zeit auf verschiedenen Weisen vorenthalten worden war. So bekam beispielsweise ihr Vormund diese Brautgabe für sich selbst, als ob er eine Ware zu verkaufen hätte, deren Eigentümer er war, oder sie wurde im Tausch gegen eine andere Frau hergegeben. Der Islam verbot diese und andere Praktiken und machte die Heirat zu einer Vereinigung von zwei Seelen in Harmonie und Übereinstimmung. Und mit diesem Beschluss gab er der Frau das Recht über sich selbst und über ihren Besitz, ihre Würde und ihre gesellschaftliche Stellung zurück. (Qutb)

2.) [2] Das heißt, freudig und bereitwillig, als freies Geschenk. (Daryabadi)

3.) Zu beachten ist, dass die Höhe der Brautgabe nicht vom Gesetz vorgeschrieben ist, sondern von der Übereinkunft der beiden Parteien abhängt. Einigen authentischen Überlieferungen zufolge hat der Prophet, Allahs Frieden und Segen auf ihm, erklärt, dass "selbst ein eiserner Ring" genügt, wenn die Braut bereit ist, ihn anzunehmen, oder sonst sogar "dass du deiner Braut einen Vers aus dem Qur’an lehrst." (Asad)

4.) [3] Das heißt ohne jeden Druck oder Einfluss von dritter Seite. (Daryabadi)



Gute Behandlung des Ehepartners[Bearbeiten]

Es berichtet Abu Huraira (ALLAhs Wohlgefallen mit ihm), dass der Prophet (ALLAhs Segen und Frieden mit ihm) sagte:

"Der vollendetste Muslim im Iman (Überzeugung) ist derjenige, der ein vorzügliches Benehmen hat; und die Besten unter euch sind jene, die ihre Ehefrauen am besten behandeln."
(At-Tirmidhi)


Rechte und Pflichten der Ehefrau[Bearbeiten]

Abu Huraira (ALLAHs Wohlgefallen mit ihm) überliefert, dass der Gesandte Allahs (ALLAHs Segen und Frieden mit ihm) sagte:

"Eine Frau darf nicht freiwillig fasten, wenn ihr Mann zu Haus ist, außer mit seiner Erlaubnis. Sie sollte ebenso niemandem gestatten, sein Haus zu betreten ohne seine Zustimmung."
(Al-Bukhari und Muslim)


Ibn Umar (ALLAHs Wohlgefallen mit ihm) überliefert, dass er den Gesandten Allahs (ALLAHs Segen und Frieden mit ihm) sagen hörte:

"Jeder von euch ist ein Hüter, und verantwortlich für seine Herde. So ist der Herrscher ein Hüter und verantwortlich (für jene, die unter seiner Herrschaft stehen); ebenso ist der Ehemann ein Hüter, hinsichtlich der Familienmitglieder seines Haushalts die Ehefrau ist Hüter bezüglich des Haushalts ihres Mannes und seiner Kinder. Jeder von euch ist also ein Hüter und verantwortlich für seine Herde."
(Al-Bukhari und Muslim)


Rechte und Pflichten des Ehemanns[Bearbeiten]

Ibn Umar (ALLAHs Wohlgefallen mit ihm) überliefert, dass er den Gesandten Allahs (ALLAHs Segen und Frieden mit ihm) sagen hörte:

"Jeder von euch ist ein Hüter, und verantwortlich für seine Herde. So ist der Herrscher ein Hüter und verantwortlich (für jene, die unter seiner Herrschaft stehen); ebenso ist der Ehemann ein Hüter, hinsichtlich der Familienmitglieder seines Haushalts die Ehefrau ist Hüter bezüglich des Haushalts ihres Mannes und seiner Kinder. Jeder von euch ist also ein Hüter und verantwortlich für seine Herde."
(Al-Bukhari und Muslim)


Quellen[Bearbeiten]

  1. Die Bedeutung des Koran - Band 1, SKD Bavaria Verlag & Handel GmbH, 1998, ISBN:3-926575-40-9
  2. Rassoul, Muhammad (2003): Tafsir Al-Qur'an Al-Karim (IB), ISBN: 3-926575-40-9
  3. Die Bedeutung des Koran - Band 1, SKD Bavaria Verlag & Handel GmbH, 1998, ISBN:3-926575-40-9