Waisen
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Der Besitz der Waisenkinder
- Veruntreuung des Vermögens von Waisen ist eines der größten Sünden.
- "Und gebt den Waisen ihren Besitz und vertauscht nicht das Schlechte gegen das Gute. Und bereichert nicht euren Besitz mit ihrem Besitz. Das ist wahrlich ein schweres Vergehen." (Quran, 4:2)
- "Und prüft die Waisen, wenn sie das heiratsfähige Alter erreicht haben. Und wenn ihr feststellt, dass sie mündig sind, dann händigt ihnen ihren Besitz aus. Und zehrt ihn nicht verschwenderisch und in Eile auf, bevor sie herangewachsen sind. Und wer reich ist, soll sich ganz enthalten. Und wer arm ist, der nehme davon was angemessen ist. Und wenn ihr ihnen ihren Besitz aushändigt, dann lasst es vor ihnen bezeugen. Doch Allah ist ein trefflicher (Wächter), der euch zur Rechenschaft ziehen wird." (Quran, 4:6)
- "Und diejenigen sollen sich in Acht nehmen, die, wenn sie selbst schwache Nachkommenschaft hinterlassen würden, um diese doch auch besorgt wären[1]. Darum sollen sie Allah fürchten und ein rechtes Wort sprechen."' (Quran, 4:9)
Tafsir (Interpretationen) zum Vers 4:9:[1]
1.) [1] Hier werden die Gefühle der Eltern angesprochen, die selbst kleine Kinder haben, mit der Vorstellung, ihre eigenen schwachen Nachkommen könnten ungeschützt und unversorgt bleiben, ohne jemanden, der Erbarmen mit ihnen hat und sie schützt. Auf diese Weise soll ihre Sympathie mit den Waisen geweckt werden, die ihrer Obhut anvertraut sind. (Qutb)
Quellen:
- ↑ Die Bedeutung des Koran - Band 1, SKD Bavaria Verlag & Handel GmbH, 1998, ISBN:3-926575-40-9