Vergesslichkeitsniederwerfung

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Version vom 16. Januar 2012, 18:24 Uhr von Aischa (Diskussion | Beiträge) (Auslassen einer Säule oder einer Pflicht)
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Die Vergesslichkeitsniederwerfung (arab. Sudschud as-sahw) besteht darin, dass der Betende zwei Niederwerfungen ausführt, um damit seine aufgrund von Vergesslichkeit (arab. sahw) aufgetretenen Fehler während des Gebetes auszugleichen.

Die Vergesslichkeitsniederwerfung wird entweder vor dem Taslim oder nach dem Taslim ausgeführt. Hierzu gibt es detaillierte Regelungen, bezüglich derer die Gelehrten teilweise verschiedene Meinungen vertreten. Wird sie nach dem Taslim des Gebetes ausgeführt, muss nach den zwei Niederwerfungen noch einmal der Taslim gesprochen werden, um die Vergesslichkeitsniederwerfung abzuschließen. Während der zwei Niederwerfungen wird das Du'a "subhana rabbi l-a'la" gesprochen.

Die Vergesslichkeitsniederwerfung ist eine Pflicht, wenn die Vergesslichkeit sich auf eine Säule oder eine Pflicht des Gebetes bezieht, sie ist sunna, wenn eine Sunna-Handlung betroffen ist.

Es gibt drei Gründe für die Ausführung der Vergesslichkeitsniederwerfung:

  1. Das Hinzufügen einer Handlung (arab. Ziyada).
  2. Das Auslassen einer Handlung (arab. Naqs).
  3. Der Zweifel bezüglich einer Handlung (arab. Schakk).


Das Hinzufügen einer Handlung

Wenn der Betende seinem Gebet absichtlich etwas hinzufügt, wie z.B. zusätzliches Stehen, Sitzen, Verbeugung oder Niederwerfen, dann ist sein Gebet ungültig.

Wenn er dies aber aus Vergesslichkeit tut und sich nicht an diese Hinzufügung erinnert bis er sein Gebet beendet hat, dann muss er nur eine Vergesslichkeitsniederwerfung machen, um damit sein Gebet zu korrigieren.

Wenn er sich des Hinzufügens jedoch noch während des Gebetes bewusst wird, dann muss er davon ablassen und eine Vergesslichkeitsniederwerfung (am Ende des Gebets) machen, damit sein Gebet gültig ist.

Beispiele:

  • Jemand betet das Dhuhr-Gebet mit 5 Rak‘at und merkt dies erst beim Taschahhud (im Sitzen), dann soll er den Taschahhud vollenden und den Taslim sprechen. Danach muss er die Vergesslichkeitsniederwerfung vollziehen und erneut den Taslim sprechen. Das Gleiche gilt, wenn er erst nach dem Taslim merkt, dass er dem Gebet etwas hinzugefügt hat.

Abdulllah Ibn Mas'ud (Allahs Wohlgefallen auf ihm) berichtete:

"Der Gesandte Allahs (Allahs Frieden und Segen auf ihm) verrichtete (einmal) das Mittagsgebet mit fünf Rak'a (anstatt vier), und er wurde daraufhin gefragt: »Ist das Gebet verlängert worden?« Und der Prophet fragte: »Worum geht es?« Die Leute sagten: »Du hast fünf Rak'at gebetet!« Daraufhin warf er sich zweimal nieder, und das war nachdem er den Taslim vorgenommen hatte. " (Hadith bei Buchari ,Nr. 1226 dtsch. Ausg. und Muslim)
  • Auch das Sprechen des Taslims vor dem Ende des Gebets gilt als Hinzufügen zum Gebet. Wenn der Betende dies absichtlich macht, dann ist das Gebet ungültig. Wenn er dies aber aus Versehen macht und sich erst nach längerer Zeit daran erinnert, dann sollte er das Gebet wiederholen. Wenn er sich daran schon nach kurzer Zeit erinnert, beispielsweise nach zwei oder drei Minuten, dann soll er das Gebet beenden, den Taslim sprechen, die Vergesslichkeitsniederwerfung vornehmen und erneut den Taslim sprechen.

Dies aufgrund des Hadith von Abu Huraira (Allahs Wohlgefallen auf ihm), der sagte:

"Der Prophet (Allahs Frieden und Wohlgefallen auf ihm) führte sie im Dhuhr oder 'Asr-Gebet und vollzog den Salam nach der zweiten Rak'a. Danach entfernten sich einige Männer schnell aus der Moschee und sagten, dass das Gebet kürzer geworden sei. Der Prophet (Allahs Segen und Friede auf ihm) stand auf, stützte sich auf ein Stück Holz in der Moschee und sah wütend aus. Da erhob sich ein Mann und sagte: O Gesandter Allahs, hast Du etwas vergessen oder wurde das Gebet gekürzt? Der Prophet (Allahs Frieden und Segen auf ihm) sagte: “ Weder habe ich etwas vergessen noch ist das Gebet kürzer geworden.“ Der Mann sagte daraufhin: „Doch, Du hast etwas vergessen!“ Der Prophet (Allahs Frieden und Segen auf ihm) fragte die Gefährten: “ Ist es wahr, was er sagt?“ Sie antworteten: „Ja“. Daraufhin kehrte der Prophet, Allahs Frieden und Segen auf ihm, zum Gebetsplatz zurück, setzte das restliche Gebet fort und beendete es mit Taslim, danach warf er sich zweimal nieder und machte Taslim." (Hadith bei Buchari und Muslim)

Wenn der Imam den Taslim vor Beendigung des vollständigen Gebets vollzieht, es unter den Nachbetenden einige gibt, die den Anfang des Gebets verpasst haben und daher aufstehen, um das Verpasste nachzuholen und sich der Imam dann seines Fehlers bewusst wird und das Gebet fortsetzen will, dann haben die genannten Nachbetenden die Wahl,

- entweder das Nachholen des Verpassten fortzusetzen und dann die Vergesslichkeitsniederwerfung zu verrichten;

- oder sie kehren zum gemeinsamen Gebet hinter dem Imam zurück und folgen ihm. Wenn (der Imam) dann Taslim macht, beten sie das, was sie verpasst hatten, nach und machen dann (alleine) die Vergesslichkeitsniederwerfung nach dem Taslim. Die zweite Lösung ist besser und sicherer.


Das Auslassen

Das Auslassen einer Säule des Gebets (arab. Rukn)

Wenn jemand eine Säule des Gebets auslässt, so ist sein Gebet ungültig.

Wenn es sich bei dieser Säule um den Takbirat ul-ihram handelt, dann ist das Gebet auf jeden Fall nicht gültig, wenn diese Säule ausgelassen wird, sei es absichtlich oder aus Versehen/Vergesslichkeit, denn das Gebet hat nicht stattgefunden.

Wenn es um eine andere Säule geht, dann ist das Gebet ungültig, wenn die Säule absichtlich ausgelassen wird.

Wenn sie aus Versehen/Vergesslichkeit ausgelassen wird, dann gilt Folgendes:

Wenn man die gleiche Position, in der die Säule ausgelassen worden ist, in der nächsten Rak'a erreicht, dann gilt die (vorherige) fehlerhafte Rak'a als aufgehoben und die ihr folgende Raka’a nimmt ihren Platz ein.

Wenn man die gleiche Position in der nächsten Rak'a noch nicht erreicht hat, dann muss man zu der Position der der unterlassenen Säule zurückkehren, diese ausführen und dann das Gebet weiter fortsetzen.

In diesen beiden Fällen muss man nach dem Taslim die Vergesslichkeitsniederwerfung verrichten.

Beispiele:

  • Jemand vergisst die zweite Niederwerfung in der ersten Rak'a und erinnert sich daran erst im Sitzen zwischen den beiden Niederwerfungen der zweiten Rak'a. In diesem Fall gilt die fehlerhafte Rak'a als aufgehoben und die zweite Rak'a nimmt ihren Platz ein. Man sieht also als die erste Rak’a an und beendet entsprechend das Gebet, spricht den Taslim, macht die Vergesslichkeitsniederwerfung und spricht noch einmal den Taslim.
  • Jemand vergisst die zweite Niederwerfung und das Sitzen davor in der ersten Rak'a. Er erinnert sich daran erst, als er sich in der zweiten Rak’a von der Beugung erhebt. In diesem Fall kehrt er (zur ersten Raka’a) zurück zur, verrichtet das Sitzen und die Niederwerfung. Dann vollendet er sein Gebet, spricht den Taslim, macht danach die Vergesslichkeitsniederwerfung und spricht nochmals den Taslim.


Das Auslassen einer Pflicht (arab. Wadschib)

Wenn der Betende eine Pflicht absichtlich auslässt, ist sein Gebet ungültig.

Wenn er sie aus Versehen ausgelassen hat, sich aber erinnert, noch bevor er die Position der Handlung verlässt, dann verrichtet er sie und sein Gebet ist ohne weiteres gültig.

Bemerkt er es jedoch erst nachdem er die Position der Handlung verlassen hat, aber noch bevor er die folgende Säule erreicht hat, dann muss er zur Position der Handlung) zurückkehren und sie verrichten. Danach vollendet er sein Gebet, macht Taslim, führt die Vergesslichkeitsniederwerfung aus und macht nochmals Taslim.

Wenn er es erst nach dem Erreichen der folgenden Säule bemerkt, dann entfällt die Pflicht und en muss nicht zu ihr zurückkehren (um sie nachzuholen). Er fährt weiter in seinem Gebet fort und verrichtet die Vergesslichkeitsniederwerfung vor dem Taslim.


Beispiele:

  • Jemand erhebt sich von der zweiten Niederwerfung in der zweiten Rak'a um die dritte Rak'a zu beginnen, ohne versehentlich den 1.Taschahhud zu verrichten. Er erinnert sich daran, bevor er aufsteht. So soll er sitzen bleiben und den Taschahhud verrichten. Er vollendet sein Gebet und dieses ist ohne weiteres gültig.
  • Wenn er sich daran beim Aufstehen zur dritten Rak'a erinnert, aber noch bevor er gerade steht, dann muss er zurückkehren, sich setzen und den Taschahhud verrichten. Dann vollendet er sein Gebet, macht Taslim, verrichtet die Vergesslichkeitsniederwerung und macht nochmals Taslim.
  • Bemerkt er es aber erst, wenn er schon zur dritten Rak'a aufgestanden ist und gerade steht, dann entfällt der Taschahhud und er muss nicht zurückkehren (um ihn nachzuholen). Er vollendet das Gebet und verrichtet die Vergesslichkeitsniederwerfung vor dem Taslim.

Der Beweis dafür ist, was Al-Buchari und andere über Abdullah Ibn Buhaina (Allahs Wohlgefallen auf ihm) überlieferten:

"Der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Friede auf ihm) leitete für uns das Mittagsgebet, und nach den beiden ersten Rak'a stand er auf und setzte sich nicht (wie es sonst üblich ist) und die Leute blieben ebenfalls mit ihm stehen. Als er das Gebet beendet hatte, und die Leute auf den Taslim warteten, sprach er den Takbir vor dem Taslim, vollzog dann zwei Niederwerfungen im Sitzen und sprach abschließend den Taslim . " (Hadith bei Buchari, dtsch. Ausg., Nr. 1224)