Zakat
Zakat (auch Zakah geschrieben)(arab.زكاة ) ist eine festgelegte Abgabe an Zakatberechtigte.
„Zakah bedeutet sprachlich „Reinigung“ und (das) „Vermehren“. Somit ist das Geben der Zakah eine Reinigung des eigenen Geldes vom Schmutz der Seelen, wie Geiz und Habgier, und gleichzeitig eine Prüfung für die Reichen“.[1]
Im Islamischen Fiqh versteht man darunter die bestimmte Abgabe eines bestimmten Vermögens zu einer bestimmten Zeit an bestimmte Leute.[1]
Diese Definition enthält vier wichtige Punkte, die im Folgenden erklärt werden:
- „Eine bestimmte Abgabe“: D.h. es muss z.B. ein bestimmter Prozentsatz des Vermögens abgegeben werden. Gemeint ist die Höhe der Abgabe.
- „Ein bestimmtes Vermögen“: D.h. es muss nur für bestimmte Vermögensarten Zakat gezahlt werden.
- „Zu einer bestimmten Zeit“: D.h. es sind bestimmte Fristen einzuhalten.
- „An bestimmte Leute“: Gemeint sind Personen, die berechtigt sind, Zakat entgegen zu nehmen, die sog. Zakat-Empfangsberechtigten.
Inhaltsverzeichnis
Die Pflicht zur Zahlung der Zakat
Zakat ist eine der Säulen des Islam und deren Zahlung eine Pflicht. Nach einigen Gelehrten ist derjenige, der die Zakat verweigert, obwohl er deren Pflicht anerkennt, kein Muslim. Nach allen Gelehrten ist derjenige, der die Pflicht der Zakat leugnet, kein Muslim mehr.
Belege aus Quran und Sunna für die Zakat-Pflicht
- "(1) Bereits sind die Muminuun erfolgreich! (2) Diejenigen, die in ihrem rituellen Gebet voller Ehrfurcht sind. (3) Und diejenigen, die dem unnützen Gerede abgeneigt sind. (4) Und diejenigen, welche die Zakat entrichten. (5) Und diejenigen, die ihre Intimbereiche behüten, (6) außer ihren Ehefrauen und denen gegenüber, die ihnen gehören. Denn dann sind sie gewiss nicht zu tadeln. (7) Wer dann anderes als dieser strebt, diese sind die wirklichen Übertretenden. (8) Und diejenigen, welche das ihnen Anvertraute und ihre Abmachungen wahren. (9) Und diejenigen, die ihre rituellen Gebete beachten. (10) Diese sind die Erben, (11) die Firdaus (höchster Platz im Paradies) erben. Darin bleiben sie ewig." (Quran, Al-Muminuun 23:1-11)
Ibn Abbas, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete, dass der Prophet, Allahs Segen und Friede auf ihm, Muath, Allahs Wohlgefallen auf ihm, in den Yemen entsandt hatte und zu ihm sagte:
- "Fordere die Menschen auf zu bezeugen, dass kein Gott da ist ausser Allah, und dass ich der Gesandte Allahs bin. Folgen sie dieser Aufforderung, so lass sie wissen, dass Allah ihnen die Pflicht auferlegt hat fünf Gebete je Tag und Nacht zu verrichten. Folgen sie dieser Aufforderung, so lass sie wissen, dass Allah ihnen die Pflicht auferlegt hat, ein Almosen (Sadaqa) aus ihrem Vermögen zu zu zahlen, das von ihrem Reichen genommen und zu ihren Armen zurückgegeben wird."
- (Sahih Al-Buchary Nr. 1395)
Abu Huraira, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete:
- "Ein Wüstenaraber kam zum Propheten, Allahs Segen und Friede auf ihm, und sagte : "Nenne mir eine Tat, welche - wenn ich diese begehe - mich ins Paradies bringt!" Der Prophet sagte zu ihm:" Du dienst Allah und stellst Ihm nichts zur Seite, verrichtest das Pflichtgebet, zahlst die vorgeschriebene Zakah und fastest im Ramadan!" Der Mann entgegnete: "Ich schwöre bei Dem, in Dessen Hand mein Leben ist, dass ich nichts mehr als dies tun werde!" Als der Mann weg ging, sagte der Prophet, Allahs Segen und Friede auf ihm:" Wen der Blick an einen Menschen erfreut, der zu den Bewohnern des Paradieses gehört, der soll diesen Mann anschauen!"
- (Sahih Al-Buchary Nr. 1397)
Dscharir Ibn Abdullah, Allahs Segen und Friede auf ihm, berichtete:
- "Ich leistete dem Propheten, Allahs Segen und Friede auf ihm, den Treueschwur für die Verrichtung des Gebets, die Entrichtung der Zakah und die Aufrichtigkeit gegenüber jedem Muslim."
- (Sahih Al-Buchary Nr. 1400)
Abu Umama (Allahs Wohlgefallen auf ihm) erzählte, dass der Prophet (ALLAHs Segen und Frieden mit ihm) sagte:
- "Oh Kind Adams! Wenn du deinen überflüssigen Reichtum spendest, wäre es besser für dich, und wenn du ihn zurückhältst, wird es übel für dich sein. Es wird dir nicht zum Vorwurf gemacht werden, wenn du über Besitz verfügst. Doch nutze ihn zur Versorgung derer, die von dir abhängig sind."
- (At-Tirmidhi)
Bedingungen der Zakat-Pflicht
Eine Person ist unter den folgenden fünf Bedingungen verpflichtet, Zakat zu entrichten: [1]
- Sie ist frei (im Gegensatz zu Sklaven).
- Sie ist Muslim/Muslima.
- Sie besitzt eine oder mehrere der Vermögensarten, auf die Zakat zu entrichten sind, und dieses Vermögen übersteigt den jeweiligen Nisab (Mindestvermögenswert, ab dem die Zakatpflicht eintritt).
- Die Vermögensart ist einer bestimmten Person zuzuordnen und gehört nicht z.B. einer Moschee-Gemeinde.
- Die für die Vermögensart geltende Frist ist abgelaufen, in den meisten Fällen ist dies ein Mondjahr.
- Gemäß der Ansicht der Mehrheit der Gelehrten (nicht so Abu Hanifa) ist es jedoch keine Bedingung, dass die betreffende Person geschäftsfähig im Sinne des Islam ist (arab. Mukallaf).
Vermögensarten auf die Zakat zu zahlen ist
Es gibt insgesamt fünf verschiedene Gruppen von Vermögensarten:
- Zakat für Vierfüßler unter dem Vieh
- Zakat für Ernteerträge
- Zakat für Bodenschätze aus der vorislamischen Zeit
- Zakat für Vermögen (Gold, Silber und Geld)
- Zakat für Handelswaren
Zakat für Vierfüßler unter dem Vieh
(Fortsetzung folgt inschallah)
Nisab
Höhe der Abgabe
Fristen
Zakat für Ernteerträge
Nisab
Höhe der Abgabe
Fristen
Zakat für Bodenschätze aus der vorislamischen Zeit
Nisab
Höhe der Abgabe
Fristen
Zakat für Vermögen
Als Vermögen gilt Gold und Silber, bzw. das allgemein gültige Zahlungsmittel, heute meist bedrucktes Papier (Geldscheine), das der Staat als Zahlungsmittel bestimmt, das aber islamisch gesehen keinen reellen Wert hat.
Die Zakat für Zahlungsmitteln:
Höhe der Abgabe: 2,5% des gesamten verfügbaren Vermögens (Bargeld+ alle Konten etc)
- Vermögen über das man nicht frei verfügen kann (Pfandbriefe, Schulden) zählen nicht
Nisab: das Zahlungsmittel muss den Nisab (Pflichtgrenze) erreicht haben
Fristen: das Vermögen muss ein MOND-Jahr lang über dem Nisab liegen
- die Zakat muss spätestens genau ein Jahr nach dem Termin entrichtet werden, an dem das Vermögen den Nisab überstieg!
Zakat für Handelswaren
Hier wird der Warenwert aller Handelswaren berechnet, also Waren, die zum Verkauf bestimmt sind. Privat genutzte Gegenstände zählen nicht als Handelsware.
Höhe der Abgabe: *2,5% des Warenwerts
Fristen: *Warenwert muss ein MOND-Jahr über dem Nisab bleiben
- Alle Waren werden zusammen gerechnet
Zakat-Empfangsberechtigte
(Fortsetzung folgt inschallah)
Siehe auch