Fastenbrechenfest ('Id-ul-Fitr): Unterschied zwischen den Versionen

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(sunna handlungen)
K (Sunna-Handlungen und Vorschriften am Festtag)
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* Die beste Kleidung tragen.  
 
* Die beste Kleidung tragen.  
 
* Verbot des Fastens.
 
* Verbot des Fastens.
* Essen nach dem 'Id-Gebet.
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* Essen vor dem 'Id-Gebet.
 
* Takbirat während den 'Id-Tagen.
 
* Takbirat während den 'Id-Tagen.
 
* Gegenseitiges Grüßen am Fest.  
 
* Gegenseitiges Grüßen am Fest.  
 
* Verschiedene Wege zum Gebetsplatz hin und zurück nehmen.  
 
* Verschiedene Wege zum Gebetsplatz hin und zurück nehmen.  
 
* Das Festtags-Gebet.
 
* Das Festtags-Gebet.
 
  
 
== Verbot des Fastens am Fastenbrechenfest ==
 
== Verbot des Fastens am Fastenbrechenfest ==

Version vom 30. August 2010, 17:09 Uhr

Das Fest des Fastenbrechens findet am 1.Schauual statt und stellt den krönenden Abschluss des Fastenmonats Ramadhan dar. Es ist neben dem Opferfest eines der beiden einzigen religiösen Feste im Islam.

Zum Fest des Fastenbrechens, das auch Ramadan-Fest genannt und drei Tage lang gefeiert wird, versammeln sich die Muslime zu Gebeten und Predigten in den Moscheen. Vor dem Festgebet wird die Zakat-ul-Fitr gezahlt. In Gebeten wird ALLAH gedankt, dass er ihnen ermöglicht hat, den ganzen Monat lang zu fasten. Zum Fastenbrechen besuchen sich Freunde und Verwandte, essen und trinken zusammen, tauschen Glückwünsche aus und beschenken die Kinder. Weil viele Süßigkeiten verteilt werden, wird das Fest oft Zuckerfest genannt, aber es ist nicht die richtige Bezeichnung des Festes.[1]


Das Festtags-Gebet

Höhepunkt des Fastenbrechenfestes stellt das Festtags-Gebet dar.


Sunna-Handlungen und Vorschriften am Festtag

Diese stimmen im Wesentlichen mit denen des Opferfestes überein und werden dort dargestellt.

Dazu gehören:

  • Ein Bad nehmen am Tag des Festes.
  • Die beste Kleidung tragen.
  • Verbot des Fastens.
  • Essen vor dem 'Id-Gebet.
  • Takbirat während den 'Id-Tagen.
  • Gegenseitiges Grüßen am Fest.
  • Verschiedene Wege zum Gebetsplatz hin und zurück nehmen.
  • Das Festtags-Gebet.

Verbot des Fastens am Fastenbrechenfest

Es ist nicht erlaubt, am Tag des Fastenbrechens zu fasten. Dies bezieht sich aber nur auf den 1. Schauual. Der zweite Schauual ist kein Festtag mehr und das Fasten an diesem Tag ist erlaubt.


Siehe auch


Quellen