Fasten (Portal): Unterschied zwischen den Versionen

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=== Dinge, die das Fasten ungültig machen ===
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Das Fasten wird ungültig durch:
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#Orale Zuführung von Substanzen in den Körper, unabhängig von deren Konsistenz und deren Nährwert (essen, trinken und rauchen). Zuführung von nährwerthaltigen Substanzen in den Körper auf anderem Weg, unabhängig von deren Konsistenz. Spritzen und Medikamente ohne Nährwert annullieren das Fasten nicht.
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#Absichtliches Erbrechen.
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#Selbstbefriedigung (Onanie) mit der Hand oder durch geschlechtliche Erregung. Samenerguß im Schlaf beeinträchtigt das Fasten nicht.
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#Geschlechtsverkehr
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Das absichtliche Vollziehen aller obiger Handlungen annulliert das Fasten. Die entsprechenden Tage müssen deshalb nachgeholt werden. Die Übertretung von Punkt 1 aus Vergeßlichkeit oder aus Versehen macht das Fasten nicht ungültig.
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==== Essen und Trinken bei Vergessen machen das Fasten nicht ungültig ====
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Abu Huraira (ALLAHs Wohlgefallen mit ihm) berichtete: Der Prophet (ALLAHs Segen und Frieden mit ihm) hat gesagt:
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:''"Wenn jemand vergißt, (daß er fastet) und ißt und trinkt, soll er sein Fasten fortsetzen, denn Allah hat ihn essen und trinken lassen."''
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=== Erlaubtes während des Fastens ===
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#Vollständiges Eintauchen des Körpers in Wasser.
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#Der Gebrauch von Augen-, Ohren- und Nasentropfen, von Khul, von Hautcreme und Hautöl
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#Das Ausspülen von Mund und Nase, Zahnpflege mit Zahnbürste und Zahnpasta oder mit dem Siwak. Versehentliches Verschlucken von Wasser beeinträchtigt das Fasten nicht.
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#Das Küssen oder das Streicheln des Ehepartners, wenn man sich kontrollieren kann.
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#Blutentnahme, Blutspende und Aderlaß.
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#Darmeinlauf.
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#Einatmen von Staub und Riechen von Parfum.
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#Abschmecken von Mahlzeiten. Hausfrauen und Köche dürfen Gerichte abschmecken. Die Essensprobe muß jedoch wieder ausgespuckt werden.
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#Schlucken des eigenen Speichels
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#Beginn des Fastens im Zustand der Dschanaba (rituelle Unreinheit). Die Pflicht zur Durchführung von Ghusl (rituelle Ganzkörperwaschung) und zur Verrichtung des Fadschr-Gebets besteht jedoch vor Sonnenaufgang.
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Version vom 10. April 2009, 10:56 Uhr

Das Fasten im Monat Ramadhan


Das freiwillige Fasten


Benehmen beim Fasten

Auf die Zunge achten

Abu Huraira, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete, daß der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, sagte:

"Wer das falsche Wort[A 1] und dessen tatkräftige Durchsetzung nicht unterläßt, von dem verlangt Allah nicht, daß er auf sein Essen und Trinken verzichtet."
(Sahih Buchari)


´

Erlaubte und verbotene Dinge während des Fastens

Dinge, die das Fasten ungültig machen

Das Fasten wird ungültig durch:

  1. Orale Zuführung von Substanzen in den Körper, unabhängig von deren Konsistenz und deren Nährwert (essen, trinken und rauchen). Zuführung von nährwerthaltigen Substanzen in den Körper auf anderem Weg, unabhängig von deren Konsistenz. Spritzen und Medikamente ohne Nährwert annullieren das Fasten nicht.
  2. Absichtliches Erbrechen.
  3. Selbstbefriedigung (Onanie) mit der Hand oder durch geschlechtliche Erregung. Samenerguß im Schlaf beeinträchtigt das Fasten nicht.
  4. Geschlechtsverkehr


Das absichtliche Vollziehen aller obiger Handlungen annulliert das Fasten. Die entsprechenden Tage müssen deshalb nachgeholt werden. Die Übertretung von Punkt 1 aus Vergeßlichkeit oder aus Versehen macht das Fasten nicht ungültig.


Essen und Trinken bei Vergessen machen das Fasten nicht ungültig

Abu Huraira (ALLAHs Wohlgefallen mit ihm) berichtete: Der Prophet (ALLAHs Segen und Frieden mit ihm) hat gesagt:

"Wenn jemand vergißt, (daß er fastet) und ißt und trinkt, soll er sein Fasten fortsetzen, denn Allah hat ihn essen und trinken lassen."
(Bukhari)


Erlaubtes während des Fastens

  1. Vollständiges Eintauchen des Körpers in Wasser.
  2. Der Gebrauch von Augen-, Ohren- und Nasentropfen, von Khul, von Hautcreme und Hautöl
  3. Das Ausspülen von Mund und Nase, Zahnpflege mit Zahnbürste und Zahnpasta oder mit dem Siwak. Versehentliches Verschlucken von Wasser beeinträchtigt das Fasten nicht.
  4. Das Küssen oder das Streicheln des Ehepartners, wenn man sich kontrollieren kann.
  5. Blutentnahme, Blutspende und Aderlaß.
  6. Darmeinlauf.
  7. Einatmen von Staub und Riechen von Parfum.
  8. Abschmecken von Mahlzeiten. Hausfrauen und Köche dürfen Gerichte abschmecken. Die Essensprobe muß jedoch wieder ausgespuckt werden.
  9. Schlucken des eigenen Speichels
  10. Beginn des Fastens im Zustand der Dschanaba (rituelle Unreinheit). Die Pflicht zur Durchführung von Ghusl (rituelle Ganzkörperwaschung) und zur Verrichtung des Fadschr-Gebets besteht jedoch vor Sonnenaufgang.



Anmerkungen

  1. Das falsche Wort umfaßt sowohl das Wort als auch die Handlung wie das falsche Zeugnis, die Heuchelei, die falsche Beschuldigung an Menschen und die üble Nachrede