Waisen: Unterschied zwischen den Versionen
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:"''Und prüft die Waisen, wenn sie das heiratsfähige Alter erreicht haben. Und wenn ihr feststellt, dass sie mündig sind, dann händigt ihnen ihren Besitz aus. Und zehrt ihn nicht verschwenderisch und in Eile auf, bevor sie herangewachsen sind. Und wer reich ist, soll sich ganz enthalten. Und wer arm ist, der nehme davon was angemessen ist. Und wenn ihr ihnen ihren Besitz aushändigt, dann lasst es vor ihnen bezeugen. Doch Allah ist ein trefflicher (Wächter), der euch zur Rechenschaft ziehen wird."'' (Quran, 4:6) | :"''Und prüft die Waisen, wenn sie das heiratsfähige Alter erreicht haben. Und wenn ihr feststellt, dass sie mündig sind, dann händigt ihnen ihren Besitz aus. Und zehrt ihn nicht verschwenderisch und in Eile auf, bevor sie herangewachsen sind. Und wer reich ist, soll sich ganz enthalten. Und wer arm ist, der nehme davon was angemessen ist. Und wenn ihr ihnen ihren Besitz aushändigt, dann lasst es vor ihnen bezeugen. Doch Allah ist ein trefflicher (Wächter), der euch zur Rechenschaft ziehen wird."'' (Quran, 4:6) | ||
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Version vom 20. November 2008, 06:32 Uhr
Der Besitz der Waisenkinder
- "Und gebt den Waisen ihren Besitz und vertauscht nicht das Schlechte gegen das Gute. Und bereichert nicht euren Besitz mit ihrem Besitz. Das ist wahrlich ein schweres Vergehen." (Quran, 4:2)
- "Und prüft die Waisen, wenn sie das heiratsfähige Alter erreicht haben. Und wenn ihr feststellt, dass sie mündig sind, dann händigt ihnen ihren Besitz aus. Und zehrt ihn nicht verschwenderisch und in Eile auf, bevor sie herangewachsen sind. Und wer reich ist, soll sich ganz enthalten. Und wer arm ist, der nehme davon was angemessen ist. Und wenn ihr ihnen ihren Besitz aushändigt, dann lasst es vor ihnen bezeugen. Doch Allah ist ein trefflicher (Wächter), der euch zur Rechenschaft ziehen wird." (Quran, 4:6)
- Veruntreuung des Vermögens von Waisen ist eines der größten Sünden.