Pflichten des Gebets: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 13. Dezember 2013, 23:36 Uhr
Bei der Ausführung des Gebets sind bestimmte Pflichten einzuhalten.
Wenn man die Pflichten des Gebets absichtlich unterlässt, dann wird das Gebet aufgrund ihrer Unterlassung ungültig. Unterlässt man sie jedoch aufgrund von Vergesslichkeit, so ist man verpflichtet, die Vergesslichkeitsniederwerfung am Ende des Gebets auszuführen.
Die Pflichten des Gebets sind im Einzelnen: [1]
- Das Sprechen von „Subhana Rabbi al-’Adhim“ (Ich spreche meinen Herrn, den Gewaltigen, frei von Fehlern), während der Verbeugung.
- Das Sprechen von „Sami’a Allahu liman hamidah" (Allah hört denjenigen, der Ihn lobt) beim Aufrichten – dies trifft sowohl für denjenigen, der das Gebet leitet als auch für denjenigen, der alleine betet, zu.
- Das Sprechen von „Rabbana wa laka l-hamd“ (Unser Herr, Dir gebührt alles Lob) nach dem Aufrichten – dies trifft auf jeden zu.
- Das Sprechen von „Subhana Rabbi al-’A’la“ (Ich spreche meinen Herrn, den Allerhöchsten, frei von Fehlern) während der Niederwerfung.
- Der erste Taschahhud.
- Das Sitzen für den ersten Taschahhud.
Darüber hinaus gibt es Meinungsverschiedenheiten der Gelehrten, die die Einordnung einzelner Handlungen als Pflichten betreffen: [2]
- Alle Takbirat mit Ausnahme des Eröffnungs-Takbir (denn dieser ist eine Säule).
- Das Rezitieren weiterer Qur’anverse nach der Fatiha im Fedschr-Gebet und in den ersten beiden Rak’a der anderen vier Pflichtgebete, wenn man dazu im Stande ist.
- Das Platzieren der rechten Hand über die linke Hand bzw. den linken Arm.
- Das Sprechen von „Rabbighfir li“ (Mein Herr, vergib mir) während des Sitzens zwischen den beiden Niederwerfungen.
- Die Segenswünsche an den Propheten.
- Das Aufstellen einer Sutra vor dem Betenden.
Quelle
- ↑ Ibn `Abdil-Wahhab, Muhammad: Die Bedingungen, Säulen und Pflichten des Gebetes, Übersetzer: Abu Imran, www.salaf.de, 2005.
- ↑ Pacic, Dr. Jasmin (2009): Rechtsbestimmungen über die gottesdienstlichen Handlungen im Islam, Fiqh ul-Ibadat, Band 1, Didi-info.de, Karlsruhe, ISBN: 978-3940871-08-4
Die Sutra ( Gebetsplatzbegrenzung/Abschirmung)
Sprachlich: Die Sutra ( wörtl. etwa: " Verdeckung " , " Abtrennung " , als Fachbegriff : " Gebetsplatzbegrenzung ) , und oder Abschirmung ( http://m.youtube.com/watch?v=zui5iiw8wmu ).