Fiqh-Schulen (Rechtsschulen): Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 22. Dezember 2009, 00:28 Uhr
Inhaltsverzeichnis
Die islamischen Rechtsschulen - Definition und Einleitung
Die islamische Rechtsschulen werden im Arabischen Madhahib (Pl.) genannt, im Singular Madhab. Der Begriff bedeutet in der arabischen Sprache ursprünglich „den Weg, den man einschlägt“ oder auch das, worauf man sich zu bewegt. [1] Dies kann konkret (z.B. ein Ort) oder auch abstrakt (z.B. ein Standpunkt) sein. Der Wortstamm dahaba (arab.ذهب) bedeutet gehen.
Als Fachbegriff versteht man darunter im Allgemeinen, die Methode, die eine Person oder eine Gruppe vorzeichnet. Diese Methode kann sich auf Angelegenheiten des Dogmas, des Verhaltens, der rechtlichen Bestimmungen oder anderes beziehen.
Wenn man im Bereich des Fiqh von Madhab spricht, ist damit "eine rechtswissenschaftliche Methode gemeint, die ein Fiqhgelehrter, der Mudschtahid ist, eingeschlägt und sich dadurch von anderen Fiqh-Gelehrten unterscheidet, was dazu führt, dass er im Bereich der Detailfragen eine bestimmte Auswahl an Rechtsregelungen trifft." [2] D.h. in Detailfragen in denen Meinungsverschiedenheiten bestehen, vertritt er aufgrund seiner methodischen Vorgehensweise eine spezielle Meinung.
Heute sprechen Muslime oft davon, dass sie einer bestimmten Rechtsschule angehören. Im Folgenden wird auf die Entstehung der Rechtsschulen, deren Bedeutung für die Muslime und die Frage eingegangen, ob man einer bestimmten Rechtsschule folgen muss.
Die Entstehung der (vier) Rechtsschulen
Um die Entstehung der verschiedenen Rechtsschulen zu verstehen und deren Bedeutung nachzuvollziehen, ist es wichtig, einen Blick auf die Geschichte der islamischen Rechtswissenschaft zu werfen. Die islamische Rechtswissenschaft durchschritt drei wichtige Epochen, was schließlich im 2. Jhrd. n.H. zur Entstehung der Rechtsschulen führte.
Heute sind vorallem die sunnitischen Rechtsschulen der vier Imame Abu Hanifa, Malik Ibn Anas, Muhammad Ibn Idris Al-Schafi'i und Ahmad Ibn Hanbal gekannt. Daneben gab es anfangs noch weitere Rechtsschulen, die jeweils nach ihrem Gründern benannt wurden. Zu nennen ist die Rechtsschule des Auza´i (gest. 774 n.Chr.), die des Sufyan at-Tauri (gest. 777 n.Chr.), die der Thahiriten sowie die kurzlebige Schule des Qurankommentators und Historikers al-Tabari (gest. 923 n.Chr.). [3] Diese Schulen fanden jedoch nicht genug Anhänger und verschwanden daher im Laufe der Zeit.
Die vier großen Rechtsgelehrten wirkten zu einer Zeit, in der die islamische Rechtswissenschaft blühte und weite Verbreitung fand.
Die Bedeutung der Rechtsschulen
in Bearbeitung
Das Folgen einer bestimmten Rechtsschule
in Bearbeitung
Quellenangaben
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