Fasten (Portal): Unterschied zwischen den Versionen
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: ''„Das Fasten ist ein Schutz; so soll er (während des Fastens) weder Schändlichkeit noch Torheit begehen; und wenn jemand ihn zum Zweikampf auffordert oder beschimpft, soll er ihm zweimal sagen: 'Ich faste.' Ich schwöre bei Dem, in Dessen Hand mein Leben ist, dass der Geruch aus dem Mund eines Fastenden bei Allah besser ist als Moschus. Allah sagte: 'Er (der Fastende) stellt Meinetwegen sein Essen und Trinken sowie seine Begierde ein. Das Fasten ist Mir gewidmet und Ich belohne entsprechend; und jede gute Tat wird gleichermassen zehnfach belohnt.'"'' | : ''„Das Fasten ist ein Schutz; so soll er (während des Fastens) weder Schändlichkeit noch Torheit begehen; und wenn jemand ihn zum Zweikampf auffordert oder beschimpft, soll er ihm zweimal sagen: 'Ich faste.' Ich schwöre bei Dem, in Dessen Hand mein Leben ist, dass der Geruch aus dem Mund eines Fastenden bei Allah besser ist als Moschus. Allah sagte: 'Er (der Fastende) stellt Meinetwegen sein Essen und Trinken sowie seine Begierde ein. Das Fasten ist Mir gewidmet und Ich belohne entsprechend; und jede gute Tat wird gleichermassen zehnfach belohnt.'"'' | ||
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Version vom 22. Juni 2009, 13:28 Uhr
Inhaltsverzeichnis
Das Fasten im Monat Ramadhan
- Einführung in das Fasten im Monat Ramadhan
- Tarawih-Gebet
- Nacht der Macht (Lailat-ul-Qadr)
- I'tikaf - Das Sich-Zurückziehen in die Moschee
- Zakat-ul-Fitr
- Fastenbrechenfest
Das freiwillige Fasten
Vorzüge des Fastens
- "Wahrlich, die muslimischen Männer und die muslimischen Frauen, die überzeugten Männer und die überzeugten Frauen, die gehorchenden Männer und die gehorchenden Frauen, die wahrhaftigen Männer und die wahrhaftigen Frauen, die standhaften Männer und die standhaften Frauen, die demütigen Männer und die demütigen Frauen, die spendenden Männer und die spendenden Frauen, die fastenden Männer und die fastenden Frauen, die sich keusch haltenden Männer und die sich keusch haltenden Frauen, die ALLAHs viel gedenkenden Männer, und die ALLAHs viel gedenkenden Frauen, für diese hat Allah Vergebung und herrlichen Lohn bereitet." (33:35)
Abu Huraira (ALLAHs Wohlgefallen mit ihm) berichtete, dass Muhammad (ALLAHs Segen und Frieden mit ihm), der Gesandte Allahs, sagte:
- „Das Fasten ist ein Schutz; so soll er (während des Fastens) weder Schändlichkeit noch Torheit begehen; und wenn jemand ihn zum Zweikampf auffordert oder beschimpft, soll er ihm zweimal sagen: 'Ich faste.' Ich schwöre bei Dem, in Dessen Hand mein Leben ist, dass der Geruch aus dem Mund eines Fastenden bei Allah besser ist als Moschus. Allah sagte: 'Er (der Fastende) stellt Meinetwegen sein Essen und Trinken sowie seine Begierde ein. Das Fasten ist Mir gewidmet und Ich belohne entsprechend; und jede gute Tat wird gleichermassen zehnfach belohnt.'"
- (Überliefert von Buchari, Hadith Nr. 1894)
Abu Huraira (ALLAHs Wohlgefallen mit ihm), berichtete, dass der Gesandte Allahs, ALLAHs Segen und Frieden mit ihm, sagte:
- „Wer immer - aus der Überzegung her und aus der Hoffnung auf den Lohn Allahs - die Nacht der Macht (Lailat-ul-Qadr) im Beten verbringt, dem werden seine vergangenen Sünden vergeben. Und wer immer - aus dem der Überzegung her und der Hoffnung auf den Lohn Allahs - im Ramadan fastet, dem werden seine vergangenen Sünden vergeben."
Sahl, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete, daß der Prophet, Allahs Segen und Friede auf ihm, sagte:
- "Es gibt im Paradies ein Tor, das Ar-Rayyan heißt, durch das die Fastenden am Tage der Auferstehung eintreten werden, und kein anderer außer ihnen wird hindurch eintreten. (An jenem Tage) wird ausgerufen: »Wo sind die Fastenden?« Da stehen diese dann auf, und sonst kein anderer außer ihnen wird hineintreten. Wenn sie darin sind, wird das Tor geschlossen, und danach tritt keiner mehr durch dieses ein."
Abu Huraira, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete, daß der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, sagte:
- "Wenn Ramadan beginnt, werden die Tore des Himmels geöffnet, die Tore des Höllenfeuers geschlossen und die Satane in Ketten gefesselt."
- (Bukhari)
Benehmen beim Fasten
Auf die Zunge achten
Abu Huraira, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete, daß der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, sagte:
- "Wer das falsche Wort[A 1] und dessen tatkräftige Durchsetzung nicht unterläßt, von dem verlangt Allah nicht, daß er auf sein Essen und Trinken verzichtet."
- (Sahih Buchari)
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Erlaubte und verbotene Dinge während des Fastens
Dinge, die das Fasten ungültig machen
Das Fasten wird ungültig durch:
- Orale Zuführung von Substanzen in den Körper, unabhängig von deren Konsistenz und deren Nährwert (essen, trinken und rauchen). Zuführung von nährwerthaltigen Substanzen in den Körper auf anderem Weg, unabhängig von deren Konsistenz. Spritzen und Medikamente ohne Nährwert annullieren das Fasten nicht.
- Absichtliches Erbrechen.
- Selbstbefriedigung (Onanie) mit der Hand oder durch geschlechtliche Erregung. Samenerguß im Schlaf beeinträchtigt das Fasten nicht.
- Geschlechtsverkehr
Das absichtliche Vollziehen aller obiger Handlungen annulliert das Fasten. Die entsprechenden Tage müssen deshalb nachgeholt werden. Die Übertretung von Punkt 1 aus Vergeßlichkeit oder aus Versehen macht das Fasten nicht ungültig.
Essen und Trinken bei Vergessen machen das Fasten nicht ungültig
Abu Huraira (ALLAHs Wohlgefallen mit ihm) berichtete: Der Prophet (ALLAHs Segen und Frieden mit ihm) hat gesagt:
- "Wenn jemand vergißt, (daß er fastet) und ißt und trinkt, soll er sein Fasten fortsetzen, denn Allah hat ihn essen und trinken lassen."
- (Bukhari)
Erlaubtes während des Fastens
- Vollständiges Eintauchen des Körpers in Wasser.
- Der Gebrauch von Augen-, Ohren- und Nasentropfen, von Khul, von Hautcreme und Hautöl
- Das Ausspülen von Mund und Nase, Zahnpflege mit Zahnbürste und Zahnpasta oder mit dem Siwak. Versehentliches Verschlucken von Wasser beeinträchtigt das Fasten nicht.
- Das Küssen oder das Streicheln des Ehepartners, wenn man sich kontrollieren kann.
- Blutentnahme, Blutspende und Aderlaß.
- Darmeinlauf.
- Einatmen von Staub und Riechen von Parfum.
- Abschmecken von Mahlzeiten. Hausfrauen und Köche dürfen Gerichte abschmecken. Die Essensprobe muß jedoch wieder ausgespuckt werden.
- Schlucken des eigenen Speichels
- Beginn des Fastens im Zustand der Dschanaba (rituelle Unreinheit). Die Pflicht zur Durchführung von Ghusl (rituelle Ganzkörperwaschung) und zur Verrichtung des Fadschr-Gebets besteht jedoch vor Sonnenaufgang.
Anmerkungen
- ↑ Das falsche Wort umfaßt sowohl das Wort als auch die Handlung wie das falsche Zeugnis, die Heuchelei, die falsche Beschuldigung an Menschen und die üble Nachrede