Tierschutz im Islam: Unterschied zwischen den Versionen
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Sahl Ibn Hanzaliya (ALLAHs Wohlgefallen mit ihm) berichtete: Allahs Gesandter (ALLAHs Segen und Frieden mit ihm) hat gesagt: | Sahl Ibn Hanzaliya (ALLAHs Wohlgefallen mit ihm) berichtete: Allahs Gesandter (ALLAHs Segen und Frieden mit ihm) hat gesagt: | ||
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Version vom 11. November 2008, 18:14 Uhr
Inhaltsverzeichnis
Bemerkungen zum Tierschutz und dem rituellen Schächten ohne Betäubung
Der Islam kennt, wie das Judentum und das Christentum selbstverständlich auch eine Verantwortung des Menschen für das Tier als Geschöpf, dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen ist und dem nicht grundlos Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügt werden dürfen. Der Islam geht in seinem Tierschutzgedanken sogar noch weiter und verbietet nicht nur die körperliche Misshandlung, sondern er verbietet auch die psychische und ethische Misshandlung und selbst die verbale Abwertung eines Tieres.
Tierschutz im Islam
Der Religionsbegriff des Islam unterscheidet sich wesentlich von dem im Westen gebräuchlichen. Aus islamischem Selbstverständnis erfassen die im abendländisch sozialwissenschaftlichen Bereich allgemein anerkannten Definitionen von Religion nicht die dem Islam immanente Dimension. Die westlichen Definitionen gestehen dem religiösen Normensystem im gesamt-gesellschaftlichen Bereich keinen primär axiomatischen Charakter zu, sondern betrachten Religion eher funktional. Gleichzeitig reduzieren sie den Funktionsbereich der Religion auf lebensdienliche Wirklichkeit, wie z.B. die Stiftung und Erhaltung der sozialen Identität, d. h. ausschließlich auf den Bereichder individuellen Privatsphäre.
Problematisch erscheint in diesem Zusammenhang, wenn wie in vielen Veröffentlichungen von diesem eigentümlichen westlichen Religionsverständnis ausgehend über den Islam und dessen Riten und Regeln geschrieben und geurteilt wird, was unweigerlich zu Missverständnissen führen muss. Diese Fehlinterpretationen und Verständnisprobleme ergeben sich, weil das unterschiedliche Religionsverständnis nur selten erkannt bzw. berücksichtigt wird. Besonders fatale Auswirkungen hat dieses Missverständnis bei der Definition des Tierschutzgedankens.
Ein wesentlicher Unterschied ist beispielsweise, dass im Islam die Normierung des islamischen Wertesystems durch die Schari'a erfolgt, die alle Lebensbereiche regelt u. a. auch den Bereich des Umgangs der Geschöpfe (alle Lebewesen - Menschen und Tieren-) miteinander und untereinander. In diesen Bereich fallen auch die islamischen Tierschutzbestimmungen. So kommt das positive und von großem Verantwortungsbewusstsein getragene Verhältnis des Islam zur Schöpfung im allgemeinen und den Geschöpfen im besonderen am Umfang der diesem speziellen Themenkomplex im Quran gewidmet wird deutlich zum Ausdruck. So tragen eine Reihe von Suren beispielsweise Tiernamen, in anderen Suren wird über Tiere gesprochen bzw. es werden Tiere in unterschiedlichstem Zusammenhang erwähnt. Gemeinsam ist allen, das der Mensch immer wieder daran erinnert wird, das Mensch und Tier gleichermaßen Teil der Schöpfung sind und dass der Mensch sich einst vor Allah auch wegen seines Umgangs mit den Geschöpfen, den Tieren verantworten muss. Alle Tiere, die im Quran erwähnt sind, werden ausschließlich positiv aufgegriffen.
Im islamischen Kulturkreis sind Umweltschutz und Tierschutz keine neuzeitliche Errungenschaft der Aufklärung und des zivilisatorischen Fortschritts, sondern immanenter Bestandteil des islamischen Wertesystems (Schari'a), und integraler Teil von Lehre und Praxis.
Umgang mit den Tieren
Sahl Ibn Hanzaliya (ALLAHs Wohlgefallen mit ihm) berichtete: Allahs Gesandter (ALLAHs Segen und Frieden mit ihm) hat gesagt:
- "Fürchtet Allâh vor (Misshandlung) der stummen[1] Tiere. Reitet sie, wenn sie gesund sind, esst sie, wenn sie gesund sind."
- (Abu Dawud)
Tierschutz ist eine islamimmanente Verpflichtung, die auf der Basis von Quran und Sunna beruht. Die Scharia unterscheidet bei den islamischen Tierschutzbestimmungen verschiedene Kategorien:
- physischer Tierschutz
- psychischer Tierschutz
- ethisch-moralischer Tierschutz
Dies islamischen Tierschutzbestimmungen sind wie alle anderen Rechte und Pflichten unabhängig von Gruppen- oder Personeninteressen allgemeingültig, d.h. verbindlich für alle Muslime und in allen Gesellschaften und basieren ausschließlich auf den beiden Hauptquellen des Fiqh, dem Qur'an und der Sunna. Muslime sind nach den rituellen islamischen Gesetzen zwingend verpflichtet mit allen Mitgeschöpfen (u. a. mit allen Tieren) respektvoll, liebevoll, rücksichtsvoll und artgemäß umzugehen. Abgeleitet wird diese Fürsorge- und Schutzpflicht und die damit verbundene Verantwortung der Muslime für alle Geschöpfe aus der islamischen Schöpfungsvorstellung, der Gleichstellung aller Geschöpfe vor dem Schöpfer.
Kategorie 1
Es ist eine zwingende Verpflichtung für die Muslime, alle Handlungen zu unterlassen, die Tieren und anderen Geschöpfen absichtlich und bewusst physische Schmerzen oder Leiden zufügen könnten.
Kategorie 2
Es ist eine zwingende Verpflichtung für die Muslime, alle Handlungen zu unterlassen, die Tieren und anderen Geschöpfen absichtlich und bewusst psychische Schmerzen oder Leiden zufügen könnten.
Kategorie 3
Es ist eine zwingende Verpflichtung für die Muslime, alle Handlungen zu unterlassen, die Tieren und anderen Geschöpfen absichtlich und bewusst im islamisch ethischen Sinne schädigen könnten Der Tierschutz und im weiteren Sinne der Umweltschutz im Islam ist aber noch viel umfassender. Es ist nicht nur verboten, einem anderen Lebewesen physischen Schaden zuzufügen, sondern man darf die Schöpfung Gottes als solche auch nicht im ethischen Sinne schädigen. So verbietet die Überlieferung beispielsweise selbst abwertende Bemerkungen über Mitgeschöpfe, Tiere oder die Schöpfung im allgemeinen, wie z.B. dumme Kuh, Mist-Wetter, blöder Affe etc.
Auszug aus dem umfangreichen islamischen Tierschutz-Normenkatalog
- das Verbot Tiere zu töten, außer für den Fall der Fleischgewinnung als Lebensmittel
- das Verbot, Tiere als Zielscheibe für Schießübungen zu benutzen
- das Verbot, Schau-Tierkämpfe zu organisieren bzw. durchzuführen
- das Verbot, Tiere vor anderen lebenden Tieren zu schächten
- das Verbot, Tiere zu quälen
- das Verbot, Tiere durch Brandzeichen im Gesicht zu brandmarken, etc.
Aus dieser kleinen Auswahl von Geboten, Verboten und Regeln bezüglich des Tierschutzes ist klar erkennbar, das ein Mangel an Sensibilität, Verantwortungsgefühl bzw. Mitgefühl der Muslime gegenüber der Schöpfung und den Geschöpfen (Tieren) nicht abgeleitet werden kann.
Die Tierschutzbestimmungen beim rituellen Schächten berücksichtigen alle aufgeführten Kategorien. Das betäubungslose Schächten (im Judentum und im Islam) besteht nicht nur aus dem Schächtschnitt an sich, sondern es gibt eine Vielzahl von Vorschriften zur Durchführung des Schächtens sowie strenge Regeln sowohl für vorbereitende als auch für nachbereitende Maßnahmen, die dem Tier unnötige Qualen beim Schächten ersparen und seine Würde als Geschöpf wahren sollen.
So ist es beispielsweise verboten ein Tier in Anwesenheit eines anderen Tieres zu schlachten, es muss verhindert werden, dass das Tier die Todesschreie anderer Tiere hört, das Schärfen des Messers bzw. das Vorbereiten der Schlachtutensilien darf nicht in Anwesenheit des Schlachttieres geschehen und selbst das Messer, bzw. die Schlachtutensilien dürfen nicht im Blickfeld des Tieres liegen, dies alles um dem Tier unnötigen Stress zu ersparen. Beim Schlachtvorgang selbst ist es vorgeschrieben, dass der Schlachter sich für jedes Tier Zeit nimmt, zunächst wird das Tier beruhigt, das heißt streicheln, gut zureden, essen oder trinken anbieten und erst wenn das Tier ruhig und entspannt ist, darf zum Schnitt angesetzt werden. Dieser muss schnell und professionell ausgeführt werden. Das Messer muss sehr scharf sein und nach jedem Schächtvorgang neu geschärft werden, damit mit einem einzigen Schnitt Luftröhre, Speiseröhre und die beiden Halsschlagadern durchtrennt werden.
Aus dies allem ergibt sich, dass Nachlässigkeit und Missachtung gegenüber der Schöpfung und anderen Lebewesen mit dem Islam nicht vereinbar sind, dazu gehören fabrikmäßige Massenschlachtungen am Fließband ebenso wie nicht artgerechte Tierhaltung, Legebatterien, Massentierhaltung und Tierversuche sowie die Verfütterung von Tiermehl an Pflanzenfresser. Die Folgen dieser Nachlässigkeit sind hinreichend bekannt: BSE, geklonte Tiere, tierquälerische Tiertransporte, dubiose Herkunftsnachweise von Schlachttieren und viele weitere Skandale.
Fußnoten
- ↑ mu'jama (arab.)= …, die sich (ja) nicht ausdrücken können
Quellen
- Halal-Control (Halal.de)