Bearbeiten von „Hidschab“

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Die muslimische Frau hat in Gegenwart von fremden Männern (arab. Adschanib) Hidschab zu tragen. Unter "fremden Männern"  versteht man in diesem Zusammenhang alle Männer, denen die Heirat mit der Frau erlaubt ist.  
 
Die muslimische Frau hat in Gegenwart von fremden Männern (arab. Adschanib) Hidschab zu tragen. Unter "fremden Männern"  versteht man in diesem Zusammenhang alle Männer, denen die Heirat mit der Frau erlaubt ist.  
  
Hinsichtlich der Frage, welchen Umfang der Hidschab haben muss, vertreten die islamischen Gelehrten verschiedene Meinungen. Sinn des Hidschabs ist, dass die Frau ihre '[[Aura]] bedeckt, d.h. den ganzen Körper außer den Teilen, die hiervon ausgenommen sind. Das Bedecken des Gesichts ist nicht verpflichtend für die Frau gemäß den [[Malikitische Fiqh-Schule|Malikitischer]], [[Hanafitische Fiqh-Schule|Hanafitischen]] und [[Schafi'itische Fiqh-Schule|Schafi'itischen]] [[Fiqh-Schulen]]. Dies ist ebenso eine Aussage [[Ahmad]]s und die Meinung der Mehrheit der Gelehrten. Viele [[Hanbalitische Fiqh-Schule|Hanbaliten]], insbesondere Gelehrte in Saudi-Arabien heutzutage vertreten die gegenteilige Meinung (Bedecken des Gesichts sei Pflicht).<ref>Bal'id Ibn Ahmad, Abu Sa'id (2006), Taudschih an-Nadhr il Ahkam Al-Libas wa Az-Zinah wa An-Nadhr, Verlag: Maktaba al-Imam Malik, Algier)</ref>. Der saudische Gelehrte Schaich [[Ibn al-Uthaimin]] sagt, dass der gesamte Körper der Frau 'Aura ist und bedeckt werden muss. Der Gelehrte Schaich [[al-Albani]] vertritt dagegen die Ansicht, dass die Hände und das Gesicht von der Bedeckung ausgenommen sind. Der Streit der Gelehrten bezieht sich also auf Gesicht und Hände. In der islamischen Welt vertritt aber kein angesehener Gelehrter die Meinung, die Frau müsse ihre Haare nicht bedecken.  
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Hinsichtlich der Frage, welchen Umfang der Hidschab haben muss, vertreten die islamischen Gelehrten verschiedene Meinungen. Sinn des Hidschabs ist, dass die Frau ihre '[[Aura]] bedeckt, d.h. den ganzen Körper außer den Teilen, die hiervon ausgenommen sind. Das Bedecken des Gesichts ist nicht verpflichtend für die Frau gemäß den [[Malikitische Fiqh-Schule|Malikitischer]], [[Hanafitische Fiqh-Schule|Hanafitischen]] und [[Schafi'itische Fiqh-Schule|Schafi'itischen]] [[Fiqh-Schulen]]. Dies ist ebenso eine Aussage [[Ahmad]]s und die Meinung der Mehrheit der Gelehrten. Viele [[Hanbalitische Fiqh-Schule|Hanbaliten]], insbesondere Gelehrte in Saudi-Arabien heutzutage vertreten die gegenteilige Meinung (Bedecken des Gesichts sei Pflicht).<ref name="Abu"/>. Der saudische Gelehrte Schaich [[Ibn al-Uthaimin]] sagt, dass der gesamte Körper der Frau 'Aura ist und bedeckt werden muss. Der Gelehrte Schaich [[al-Albani]] vertritt dagegen die Ansicht, dass die Hände und das Gesicht von der Bedeckung ausgenommen sind. Der Streit der Gelehrten bezieht sich also auf Gesicht und Hände. In der islamischen Welt vertritt aber kein angesehener Gelehrter die Meinung, die Frau müsse ihre Haare nicht bedecken.  
  
 
=== Belege aus Quran und Sunna für die Bedeckung von Gesicht und Händen: ===
 
=== Belege aus Quran und Sunna für die Bedeckung von Gesicht und Händen: ===

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