Bearbeiten von „Hidschab“

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*Den Frauen wird hier befohlen, ihre Kopftücher (arab. Chumur, Pl. [[Chimar]]) über ihre Brustschlitze zu ziehen. Nach Ansicht von Ibn al-Uthaimin ist ein Chimar, das womit die Frau ihren Kopf bedeckt und ihren Kopf verhüllt. Das Verdecken des Gesichts ist entweder untrennbar damit verbunden oder kann durch [[Qiyas]] abgeleitet werden:  Denn wenn schon Hals und Brustschlitz bedeckt werden sollen, muss das Gesicht a priori bedeckt werden, da es Ausdruck von Schönheit und [[Fitna]] ist.  
 
*Den Frauen wird hier befohlen, ihre Kopftücher (arab. Chumur, Pl. [[Chimar]]) über ihre Brustschlitze zu ziehen. Nach Ansicht von Ibn al-Uthaimin ist ein Chimar, das womit die Frau ihren Kopf bedeckt und ihren Kopf verhüllt. Das Verdecken des Gesichts ist entweder untrennbar damit verbunden oder kann durch [[Qiyas]] abgeleitet werden:  Denn wenn schon Hals und Brustschlitz bedeckt werden sollen, muss das Gesicht a priori bedeckt werden, da es Ausdruck von Schönheit und [[Fitna]] ist.  
  
*Die Frauen werden hier aufgefordert, ihren Schmuck (arab.: Ziina) nicht offen zu zeigen, außer was (sonst) sichtbar ist. Ibn al-Uthaimin sagt, dass mit dem Ausdruck, "was (sonst) sichtbar ist" das gemeint ist, was unausweichlich sichtbar oder offensichtlich sichtbar ist, wie z.B. die  äußere Kleidung der Frau. Allah der Erhaben sagte nicht "außer dem, was sie davon zeigen".  Die Tatsache, dass im gleichen Vers noch einmal erwähnt wird, dass ihr Schmuck nicht gezeigt werden darf, deute darauf hin, dass mit dem ersten Schmuck der äußerlich sichtbare Schmuck und mit dem zweiten Schmuck der "innere" Schmuck (inkl. Gesicht) gemeint ist, den die Frau nur gegenüber bestimmten männlichen Familienmitgliedern und den genannten Personen zeigen darf.
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*Die Frauen werden hier aufgefordert, ihren Schmuck (arab.: Zina) nicht offen zu zeigen, außer was (sonst) sichtbar ist. Ibn al-Uthaimin sagt, dass mit dem Ausdruck, "was (sonst) sichtbar ist" das gemeint ist, was unausweichlich sichtbar oder offensichtlich sichtbar ist, wie z.B. die  äußere Kleidung der Frau. Allah der Erhaben sagte nicht "außer dem, was sie davon zeigen".  Die Tatsache, dass im gleichen Vers noch einmal erwähnt wird, dass ihr Schmuck nicht gezeigt werden darf, deute darauf hin, dass mit dem ersten Schmuck der äußerlich sichtbare Schmuck und mit dem zweiten Schmuck der "innere" Schmuck (inkl. Gesicht) gemeint ist, den die Frau nur gegenüber bestimmten männlichen Familienmitgliedern und den genannten Personen zeigen darf.
  
 
* Die Aussage: ''"Und sie sollen ihre Füße nicht aneinanderschlagen...."'' weist darauf hin, dass das Aneinanderschlagen der Füße verboten ist. Dies, damit die Männer nicht durch das Vernehmen des Geräusches des Fußschmuckes verführt werden. Ibn al-Uthaimin fragt, was eine größere Verführung darstelle, das Klingeln der Fußkettchen oder das Zeigen des Gesichtes.
 
* Die Aussage: ''"Und sie sollen ihre Füße nicht aneinanderschlagen...."'' weist darauf hin, dass das Aneinanderschlagen der Füße verboten ist. Dies, damit die Männer nicht durch das Vernehmen des Geräusches des Fußschmuckes verführt werden. Ibn al-Uthaimin fragt, was eine größere Verführung darstelle, das Klingeln der Fußkettchen oder das Zeigen des Gesichtes.

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