Bearbeiten von „Hidschab“
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'''4. Vers betreffend Ausnahmeregelung''' | '''4. Vers betreffend Ausnahmeregelung''' | ||
− | : ''"Es besteht für sie keine Sünde | + | : ''"Es besteht für sie keine Sünde (1) weder hinsichtlich ihrer Väter, noch ihrer Söhne, noch ihrer Brüder, der Söhne ihrer Brüder, noch der Söhne ihrer Schwestern, noch ihrer Frauen (2) noch derjenigen, die ihre rechte Hand besitzt. Und fürchtet Allah. Gewiss, Allah ist über alles Zeuge."'' (Quran 33:55) |
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+ | :(1) Nämlich, daß sie sich ohne Vorhang mit ihnen unterhalten. | ||
+ | :(2) D.h.: den Frauen, mit denen sie Umgang pflegen. | ||
[[Ibn Kathir]] erläuterte diesbezüglich: | [[Ibn Kathir]] erläuterte diesbezüglich: |