Bearbeiten von „Bedingungen des Gebets“
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: ''„Das Gebet desjenigen, der unrein (arab. hadatha) wurde, wird (solange) nicht angenommen, bis er die Gebetswaschung vorgenommen hat.“'' (Hadith bei Muslim, dtsch. Ausg., Nr.225, Buchari) | : ''„Das Gebet desjenigen, der unrein (arab. hadatha) wurde, wird (solange) nicht angenommen, bis er die Gebetswaschung vorgenommen hat.“'' (Hadith bei Muslim, dtsch. Ausg., Nr.225, Buchari) | ||
− | „Menstruierende Frauen und solche mit Wochenfluss dürfen das rituelle Gebet nicht durchführen. Sie müssen die verpassten Gebete auch nicht nachholen. Dies ist eine Erleichterung für sie.“ <ref | + | „Menstruierende Frauen und solche mit Wochenfluss dürfen das rituelle Gebet nicht durchführen. Sie müssen die verpassten Gebete auch nicht nachholen. Dies ist eine Erleichterung für sie.“ <ref>Pacic, Dr. Jasmin (2009): [http://www.didi-info.de/index.php?option=com_docman&task=doc_details&gid=139&&Itemid=5 Rechtsbestimmungen über die gottesdienstlichen Handlungen im Islam, Fiqh ul-Ibadat, Band 1], Didi-info.de, Karlsruhe, ISBN: 978-3940871-08-4</ref> |
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