Zinsverbot

Aus islam-pedia.de
Version vom 9. Mai 2011, 19:05 Uhr von Aischa (Diskussion | Beiträge) (Zinsverbot eigene Seite)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Wechseln zu: Navigation, Suche


Das Zinsverbot in Quran und Sunna

"Und weil sie Zinsen genommen haben, obwohl es ihnen bereits verboten worden war, und weil sie den Besitz der Menschen auf unerlaubte Art verschlungen haben, haben wir für die Ableugner unter ihnen eine schmerzliche Strafe bereitet." (4:161)


Hier wird gesagt, dass den Juden die Zinsen schon in der Thora verboten wurden. Die Verse dazu im alten Testament sind die folgenden:

"Wenn du Geld verleihst an einen aus meinem Volk, an einen Armen neben dir, so sollst du nicht wie ein Wucherer handeln; du sollst keinerlei Zinsen von ihm nehmen." (Ex. 22:24)
"Wenn dein Bruder neben dir verarmt und nicht mehr bestehen kann, so sollst du dich seiner annehmen wie eines Fremdlings oder Beisassen, dass er neben dir leben könne; und du sollst nicht Zinsen von ihm nehmen noch Aufschlag, sondern sollst dich vor deinem Gott fürchten, dass dein Bruder neben dir leben könne. Denn du sollst ihm dein Geld nicht auf Zinsen leihen, noch Speise gegen Aufschlag." (Lev. 25:35-37).


Dschabir Ibn Abdullah (ALLAHs Wohlgefallen mit ihm) berichtete:

Der Gesandte Allahs (ALLAHs Segen und Frieden mit ihm) verfluchte den Zinsnehmer, den Zinsgeber, sowie den Schreiber und die Zeugen eines Zinsvertrages und sagte: "Diese alle sind (in der Schuld) gleich."
(Muslim)


Gib mir die Welt + 5% oder Warum Zinsen im Islam verboten sind

<youtube v="xcbiBSarpu0" />