Niyya: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Die Absicht''' oder auch Intension (arab.النية , Niyya) ist der Wille, der sich auf die Durchführung einer bestimmten Tat richtet.
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Die Absicht ist eine wichtige Voraussetzung der Handlungen des Muslims, insbesondere der gottesdienstlichen Handlungen.
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Die Absicht wird im Herzen gefasst. Sie wird nicht bei der Vornahme der Handlunge ausgesprochen. Die Aussprache der Niyya findet keine Grundlage im islamischen Gesetz und stellt eine Neuerung dar.<ref>Sabiq, As-Sajjid (2004):Fiqh as-Sunna, Verlag al-Fath lil I'lam al-Arabi, Ägypten</ref>
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Der Beleg für die Gesetzlichkeit der Niyya liegt in folgendem Hadith:
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Umar ibn al-Khattab (ALLAHs Wohlgefallen mit ihm) berichtet: Ich hörte den Gesandten Allahs (ALLAHs Segen und Frieden mit ihm) sagen:
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:''„Die Taten sind nur entsprechend ihren Absichten und jedem Menschen (gebührt), was er beabsichtigt hat. Wer also seine Auswanderung um Allahs und seines Gesandten Willen unternahm, dessen Auswanderung war für Allah und dessen Gesandten, und wer seine Auswanderung unternahm, um im Diesseits etwas zu erreichen oder um eine Frau zu heiraten, dessen Auswanderung war für das, dessentwegen er auswanderte.“''
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:(Dies berichteten Buchari und Muslim)
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Die Absicht darf nicht mit der [[Aufrichtigkeit]] verwechselt werden.
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Die Absicht dient der Abgrenzung von alltäglichen Handlungen zu gottesdienstlichen Handlungen. Wie z.B. der Abgrenzung des Waschens zum Zwecke der Reinigung vom Waschen im Rahmen des [[Wudhu]]. Mit der Absicht werden auch Pflichthandlungen von freiwilligen Handlungen abgetrennt. So muss sich der Betende z.B. im Klaren darüber sein, ob er das 'Ischa-Gebet beten will oder ein freiwilliges Gebet.
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[[Kategorie:Fiqh]]

Version vom 4. April 2011, 22:28 Uhr

Die Absicht oder auch Intension (arab.النية , Niyya) ist der Wille, der sich auf die Durchführung einer bestimmten Tat richtet.

Die Absicht ist eine wichtige Voraussetzung der Handlungen des Muslims, insbesondere der gottesdienstlichen Handlungen.

Die Absicht wird im Herzen gefasst. Sie wird nicht bei der Vornahme der Handlunge ausgesprochen. Die Aussprache der Niyya findet keine Grundlage im islamischen Gesetz und stellt eine Neuerung dar.[1]

Der Beleg für die Gesetzlichkeit der Niyya liegt in folgendem Hadith:

Umar ibn al-Khattab (ALLAHs Wohlgefallen mit ihm) berichtet: Ich hörte den Gesandten Allahs (ALLAHs Segen und Frieden mit ihm) sagen:

„Die Taten sind nur entsprechend ihren Absichten und jedem Menschen (gebührt), was er beabsichtigt hat. Wer also seine Auswanderung um Allahs und seines Gesandten Willen unternahm, dessen Auswanderung war für Allah und dessen Gesandten, und wer seine Auswanderung unternahm, um im Diesseits etwas zu erreichen oder um eine Frau zu heiraten, dessen Auswanderung war für das, dessentwegen er auswanderte.“
(Dies berichteten Buchari und Muslim)

Die Absicht darf nicht mit der Aufrichtigkeit verwechselt werden.

Die Absicht dient der Abgrenzung von alltäglichen Handlungen zu gottesdienstlichen Handlungen. Wie z.B. der Abgrenzung des Waschens zum Zwecke der Reinigung vom Waschen im Rahmen des Wudhu. Mit der Absicht werden auch Pflichthandlungen von freiwilligen Handlungen abgetrennt. So muss sich der Betende z.B. im Klaren darüber sein, ob er das 'Ischa-Gebet beten will oder ein freiwilliges Gebet.

Quellen

  1. Sabiq, As-Sajjid (2004):Fiqh as-Sunna, Verlag al-Fath lil I'lam al-Arabi, Ägypten