Festtags-Gebet

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Das Gebet der zwei Festtage - Pflicht oder Sunna ?

Das Gebet der zwei Festtage wurde im ersten Jahr der Hidschra vorgeschrieben, es stellt nach einer Meinung der Gelehrten keine Pflicht dar, sondern eine sogenannte Sunna mu'akkada.

Der Prophet (Allahs Friede und Segen auf ihm) forderte sowohl die Männer als auch die Frauen auf, am Festtags-Gebet teilzunehmen.[1] Andere Gelehrte sehen das Festtags-Gebet aufgrund dieser Aufforderung, die als Befehl aufzufassen ist, als Plficht für Frauen und Männer an. Bei Abu Hanifa ist das Festtags-Gebet nur für diejenigen verpflichtend, für die auch das Freitags-Gebet verpflichtend ist, Frauen sind danach von der Pflicht ausgenommen.[2]


Umm 'Atijja (Allahs Wohlgefallen auf ihr) berichtete:

"Wir (Frauen) wurden am Tage des Festes aufgefordert, aus unseren Wohnungen herauszukommen. Dies erstreckte sich sowohl auf die Jungfrauen, die sogar ihre vertrauten Heime verließen, als auch auf menstruierende Frauen[A 1]. Sie alle hielten sich hinter den Leuten auf und sprachen mit ihnen gleichsam den Takbir und das Bittgebet und waren voller Zuversicht über den Segen und die Glückseligkeit des Festes. "(Hadith sahih bei Buchari, dtsch. Ausg., Nr. 0971)


Quelle

  1. Fiqh as-Sunna
  2. Al-'Awaischa, Husain Ibn 'Aura (2002): Al-Mausu'a al-fiqhia al-mujassara fi Fiqh al-Kitab wa as-Sunna al-mutahhara, Band 1: Kapitel At-Tahara, Verlag: Al-Maktaba al-islamijja, Jordanien


Anmerkungen

  1. Anm.: Die Festpredigt hielt der Prophet in der Regel nicht in der Moschee, sondern im Freien auf einem Wüstengelände.