Erbrecht
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- "Den Männern steht ein Anteil an dem zu, was die Eltern und die nächsten Verwandten hinterlassen. Und den Frauen steht ein Anteil an dem zu, was die Eltern und die nächsten Verwandten hinterlassen, sei es wenig oder viel - ein festgesetzter Anteil." (Quran, 4:7)
- "Und wenn bei der Aufteilung andere Verwandte oder Waisen und Bedürftige anwesend sind, dann beschenkt sie daraus und sprecht zu ihnen auf geziemende Weise." (Quran, 4:8)