Parfüm und Düfte: Unterschied zwischen den Versionen
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+ | Im privaten Bereich ist es der muslimischen Frau erlaubt, Parfüm zu benutzen, wenn keine fremden Männer, d.h. Männer, die nicht zu ihrem engsten Familienkreis gehören (arab. Maharim, Sg.: [[Mahram]]) anwesend sind.<ref>Al-Qaradawi, Dr. Jusuf (1989): Erlaubtes und Verbotenes im Islam, Übersetzung: Ahmad v.Denffer, SKD Bavaria Verlag, München, ISBN:3-926575-12-3 | ||
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Version vom 18. Dezember 2010, 12:01 Uhr
Inhaltsverzeichnis
Sich zu parfümieren gehört zur Sunna des Propheten
Abu Ayyûb al-Ansari (ALLAHs Wohlgefallen mit ihm) berichtete: Allahs Gesandter (ALLAHs Segen und Frieden mit ihm) hat gesagt:
- "Es gibt vier Dinge, die zur Sunna der Propheten gehören:
- die Schamhaftigkeit,
- schöne Düfte,
- die Vermählung und
- das Zähneputzen."
- (Überliefert von Tirmidhi und Ahmad ibn Hanbal)
Das Parfümieren anlässlich des Freitagsgebetes und zu anderer Versammlungen
Verbot des Parfümierens für Frauen in der Öffentlichkeit
Frauen sollen ebenso auf ein gepflegtes Erscheinungsbild achten, es ist ihnen aber nicht erlaubt, sich zu parfümieren und dann in die Öffentlichkeit zu gehen. Dies ergibt sich bereits daraus, dass Frauen allgemein nicht die Aufmerksamkeit der Männer auf ihre verborgenen Reize lenken sollen.
In einem Hadith des Prophten (Allahs Segen und Friede auf ihm) ûberliefert bei Abu Dawud und Tirmidhi heisst es ganz klar:
- "Die Frau, die sich parfümiert und durch eine Menschenansammlung geht, ist eine Ehebrecherin." (Hadith hasan nach Tirmidhi)
In einer Überlieferung von An-Nasai', Ibn Chuzaima und Ibn Hibbqn heisst es:
- "Eine Frau, die sich parfümiert und an Leuten vorbeigeht, so dass ihr Geruch sie erreicht, ist eine Ehebrecherin"
(Hadith mit einer zuverlässigen Überlieferungskette gemäss al-Hakim)
Die Gleichstellung einer solchen Frau mit einer Ehebrecherin sollte eigentlich jede gläubige Muslima davon abhalten, Parfüm zu benutzen, wenn sie das Haus verlässt.
Im privaten Bereich ist es der muslimischen Frau erlaubt, Parfüm zu benutzen, wenn keine fremden Männer, d.h. Männer, die nicht zu ihrem engsten Familienkreis gehören (arab. Maharim, Sg.: Mahram) anwesend sind.[1]
Es gibt zudem spezielle Hadithe, die sich auf die Teilnahme am Gemeinschaftsgebet in der Moschee beziehen.
Von Abu Huraira wird überliefert, dass der Prophet (Allahs Segen und Friede auf ihm) sagte:
- "Verbietet nicht den Dienerinnen Allahs[A 1] in die Moscheen Allahs (zu gehen), doch sie sollen unparfümiert herausgehen." (Hadith überliefert von Ahmad und Abu Dawud)
Quelle
- ↑ Al-Qaradawi, Dr. Jusuf (1989): Erlaubtes und Verbotenes im Islam, Übersetzung: Ahmad v.Denffer, SKD Bavaria Verlag, München, ISBN:3-926575-12-3
Anmerkungen
- ↑ Damit sind alle muslimischen Frauen gemeint, da jeder Muslim als Diener Allahs angesehen wird.