Rituelle Reinigung mit Erde (Tayyamum): Unterschied zwischen den Versionen

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Tayammum ersetzt die rituelle Gebetswaschung. Folgende Handlungen dürfen durchgeführt werden:
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Nach [[Imam Hanifa]] darf man soviele [[fard]] und [[sunna]] Handlungen verrichten, wie dieses gültig ist.
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Nach [[Imam Asch-Schafi'i]] nur ein Plichtgebet und mehrere sunna- Gebete.
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=== Wann Tayammum ungültig wird ===
 
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Version vom 17. März 2009, 13:26 Uhr

Definition von "at-Tayammum"

at- Tayammum (arabisch تيمم: rituelle Reinigung mit Erde) heisst wörtlich übersetzt: "Reinigung mit (reiner) Erde". Die rituelle Reinigung mit (reiner) Erde ist ein Ersatz für die Gebetswaschung. Dies kann man nur mit Einhaltung bestimmter Regeln vollziehen. [1]

Die Bedingungen für Tayammum

Akuter Wassermangel

Akuter Wassermangel ist folgendermaßen zu definieren:

- wenn kein Wasser auffindbar ist ob auf Reisen oder Ortsnah, ist nicht zu differenzieren.

Hier ist zu beachten, dass Wasser ab einer bestimmten Entfernung (wenn vorhanden) geholt werden muss.

Diese Entfernung ist abhängig von der Rechtsschule (arab.: madhab)


Handlung /Rechtsschule Hanafiyya Malikiyya Schâfiyya
in Meile 1 2 1,5
in km ca. 1,85 3,7 2,8


- wenn nicht genug Wasser vorhanden ist, d.h. nur ausreichend genug das dieses Wasser als Trinkwasservorrat
für Mensch und Tier ausreicht.


Abu Dharr (ALLAHs Wohlgefallen mit ihm) berichtete: Allahs Gesandter (ALLAHs Segen und Frieden mit ihm) hat gesagt:

"Reine Erde ist (ein Mittel für) den Wudhu des Muslims, selbst wenn er in zehn Jahren kein Wasser findet. Sobald er aber Wasser findet, soll er (damit) seine Haut benetzen; denn das ist besser."
(Überliefert von Abu Dawud und Mischkat)

Indirekter Wassermangel

Der indirekte Wassermangel bestimmt zwei wichtige Vorraussetzungen:

- das Wasser ist ausreichend vorhanden, darf und kann durch Krankheit, starken Schmerzen oder Kälte etc. nicht benutzt werden.
Bei Kälte sollte man alles versuchen um das Wasser zu erwärmen, erst wenn man alles erdenklich Mögliche versucht hat, ist die Durchführung von Tayammum erlaubt.
- das Wasser ist in zumutbarer Umgebung reichlich vorhanden, aber nur unter akuter Gefahr erreichbar. D.h. das die Wasserstelle Aufgrund fehlbarer Mittel nicht erreichbar ist und ein zu hohes Risiko wäre, oder diese ist durch Feinden besetzt.

Zeitmangel

Akuter Zeitmangel liegt dann vor, wenn die Gefahr besteht, dass man ein Pflicht- Gebet (arab.: fardh فرض) während der vorgegeben Zeit, verpasst.

Durchführung und Handlungen von Tayammum

Berücksichtigung und Durchführung

Folgende Abhandlungen sollten in jedem Fall berücksichtigt werden.

Unter gute (reine) Erde versteht man alle Materialien die aus Erde bestehen wie z.B. Sand, Stein, Zement usw. Nach Imam Asch-Schafi'i darf Tayammum nur mit Erde oder staubigem Sand vollzogen werden.

  1. Die Absicht (arab. niya), man faßt sie innerlich zusammen und bezeugt, Tayammum als Ersatz der rituellen Waschung durchzuführen. Die Absicht (arab.: niya) der einzelnen Rechtsschulen, kann man aus der Tabelle dem Artikel "Ghusl" entnehmen.
  2. Das Sprechen der Tasmiya: "bismillahir-rahman-rahim" (Im Namen Allahs, des Allerbarmers, des Allbarmherzigen)
  3. Die Hände schlägt man ein - oder zweimal auf die "reine" Erde und säubert dann die Hände vom Staub.
  4. Man streicht mit der linken Hand über die Rechte. Nach Imam Abu Hanifa und Imam Asch-Schafi'i müssen die Hände und die Arme bis zu den Ellebogen überstrichen werden.
  5. Zuletzt streicht man mit beiden Händen über das Gesicht.

Handlungen, mit denen man Tayammum durchführen darf

Tayammum ersetzt die rituelle Gebetswaschung. Folgende Handlungen dürfen durchgeführt werden:

  1. das Gebet verrichten
  2. die Ka'aba umrunden (arab.: tawaf)
  3. den Quran berühren und rezitieren.

Nach Imam Hanifa darf man soviele fard und sunna Handlungen verrichten, wie dieses gültig ist. Nach Imam Asch-Schafi'i nur ein Plichtgebet und mehrere sunna- Gebete.

Wann Tayammum ungültig wird

Quellen und Anmerkungen

Der Artikel ist größtenteils entnommen aus:

  1. Zaidan, Amir M. A. (1996): Fiqh-ul-'Ibadat. Einführung in die islamischen gottesdienstlichen Handlungen. Frankfurt/M.