Rituelle Ganzwaschung (Ghusl): Unterschied zwischen den Versionen
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== Hadithe == | == Hadithe == | ||
| − | Salman Al-Farisy berichtete, dass der Prophet, Allahs Segen und Friede auf ihm, sagte: | + | '''Salman Al-Farisy''' berichtete, dass der Prophet, Allahs Segen und Friede auf ihm, sagte: |
''„Keiner von euch wird sich am Freitag dem '''Ghusl''' seines Körpers unterziehen, sich soweit reinigen, wie dies ihm nur möglich ist,'' sich von seinem (duftenden) öl pflegen oder sich von dem Duft seines Hauses parfümieren*, alsdann hinausgehen und (auf dem Weg) nicht zwischen zwei Personen laufen (um sie voneinander zu trennen), dann beten, was ihm zur Pflicht gemacht ist, und zuhören, wenn der Imam spricht, ohne dass ihm (jede Sünde) vergeben wird, die zwischen diesem und dem vergangenen Freitag zurückliegt.“ | ''„Keiner von euch wird sich am Freitag dem '''Ghusl''' seines Körpers unterziehen, sich soweit reinigen, wie dies ihm nur möglich ist,'' sich von seinem (duftenden) öl pflegen oder sich von dem Duft seines Hauses parfümieren*, alsdann hinausgehen und (auf dem Weg) nicht zwischen zwei Personen laufen (um sie voneinander zu trennen), dann beten, was ihm zur Pflicht gemacht ist, und zuhören, wenn der Imam spricht, ohne dass ihm (jede Sünde) vergeben wird, die zwischen diesem und dem vergangenen Freitag zurückliegt.“ | ||
(Sahih Al-Buchari Nr. 0883) | (Sahih Al-Buchari Nr. 0883) | ||
| − | `Abdullah Ibn `Umar, Allahs Wohlgefallen auf beiden, berichtete, dass der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, sagte: | + | '''`Abdullah Ibn `Umar,''' Allahs Wohlgefallen auf beiden, berichtete, dass der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, sagte: |
''„Wenn jemand von euch zum Freitagsgebet kommt, soll er vorher den '''Ghusl''' seines Körpers vorgenommen haben.“'' | ''„Wenn jemand von euch zum Freitagsgebet kommt, soll er vorher den '''Ghusl''' seines Körpers vorgenommen haben.“'' | ||
(Sahih Al-Bucharyy Nr. 0877, Vgl. dazu Hadith Nr. 0858, 0879 und 0880; Sahih Muslim Nr. 1393) | (Sahih Al-Bucharyy Nr. 0877, Vgl. dazu Hadith Nr. 0858, 0879 und 0880; Sahih Muslim Nr. 1393) | ||
| − | `Umar Ibn Al-Khattab, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete: | + | '''`Umar Ibn Al-Khattab,''' Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete: |
''"Der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, befahl (den Muslimen), den '''Ghusl''' des Körpers vorzunehmen."'' | ''"Der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, befahl (den Muslimen), den '''Ghusl''' des Körpers vorzunehmen."'' | ||
(Sahih Muslim Nr. 1395) | (Sahih Muslim Nr. 1395) | ||
| − | Abu Sa`id Al-Chudryy berichtete, dass der Prophet, Allahs Segen und Friede auf ihm, sagte: | + | '''Abu Sa`id Al-Chudryy''' berichtete, dass der Prophet, Allahs Segen und Friede auf ihm, sagte: |
''"Der '''Ghusl''' des Körpers am Freitag ist jedem Volljährigen Pflicht!"'' | ''"Der '''Ghusl''' des Körpers am Freitag ist jedem Volljährigen Pflicht!"'' | ||
(Sahih Al-Bucharyy Nr. 0858, Vgl. dazu Hadith Nr. 0877, 0879 und 0880; Sahih Muslim Nr. 1397) | (Sahih Al-Bucharyy Nr. 0858, Vgl. dazu Hadith Nr. 0877, 0879 und 0880; Sahih Muslim Nr. 1397) | ||
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| − | `A´ischa, Allahs Wohlgefallen auf ihr, berichtete: Die Leute kamen zum Freitagsgebet in Gruppen aus ihren Häusern in Al-`Awali (die Dörfern um Madina). Sie trugen Obergewänder, die mit Staub bedeckt wurden. Aus diesem Grund rochen sie unangenehm. Einer von ihnen kam zum Gesandten Allahs, ''Allahs Segen und Heil auf ihm, während er bei mir (zu Hause) war. Da sagte der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm: | + | '''`A´ischa,''' Allahs Wohlgefallen auf ihr, berichtete: Die Leute kamen zum Freitagsgebet in Gruppen aus ihren Häusern in Al-`Awali (die Dörfern um Madina). Sie trugen Obergewänder, die mit Staub bedeckt wurden. Aus diesem Grund rochen sie unangenehm. Einer von ihnen kam zum Gesandten Allahs, ''Allahs Segen und Heil auf ihm, während er bei mir (zu Hause) war. Da sagte der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm: |
"Ihr sollt an diesem Tag (Freitag) den '''Ghusl''' vollziehen!"'' | "Ihr sollt an diesem Tag (Freitag) den '''Ghusl''' vollziehen!"'' | ||
(Sahih Muslim Nr. 1398) | (Sahih Muslim Nr. 1398) | ||
| − | Abu Huraira, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete: Der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, sagte: | + | '''Abu Huraira,''' Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete: Der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, sagte: |
''"Wer am Freitag den rituellen '''Ghusl''' vornimmt und dann am Morgen (in die Moschee) geht, der hat denselben Lohn wie derjenige, der eine Kamelstute opfert.'' Wer in der nächsten Stunde geht, der hat denselben Lohn wie derjenige, der eine Kuh opfert. Wer in der dritten Stunde geht, der hat denselben Lohn wie derjenige, der einen gehörnten Bock opfert. Wer in der vierten Stunde geht, der hat denselben Lohn wie derjenige, der eine Henne opfert. Schließlich wer in der fünften Stunde geht, der hat denselben Lohn wie derjenige, der ein Ei opfert. Wenn der Imam in Erscheinung tritt, dann kommen die Engel, um die Predigt zuzuhören."" | ''"Wer am Freitag den rituellen '''Ghusl''' vornimmt und dann am Morgen (in die Moschee) geht, der hat denselben Lohn wie derjenige, der eine Kamelstute opfert.'' Wer in der nächsten Stunde geht, der hat denselben Lohn wie derjenige, der eine Kuh opfert. Wer in der dritten Stunde geht, der hat denselben Lohn wie derjenige, der einen gehörnten Bock opfert. Wer in der vierten Stunde geht, der hat denselben Lohn wie derjenige, der eine Henne opfert. Schließlich wer in der fünften Stunde geht, der hat denselben Lohn wie derjenige, der ein Ei opfert. Wenn der Imam in Erscheinung tritt, dann kommen die Engel, um die Predigt zuzuhören."" | ||
(Sahih Muslim Nr. 1403 (im arabischen) | (Sahih Muslim Nr. 1403 (im arabischen) | ||
Version vom 15. März 2009, 17:13 Uhr
Ghusl (arabisch غسل: Ganzkörperwaschung) heisst wörtlich übersetzt: "Waschung bei der Wasser auf etwas gegossen wird".
Inhaltsverzeichnis
Allgemeines
Im Islamischen Recht bezeichnet man hingegen es als Ganzkörperwaschung.
Nach dem Eintritt der großen Unreinheit Hadath akbar ist es unentbehrlich dies zu unterlassen. Nach dem Ghusl befindet man sich im Zustand der vollen Reinheit Tahâra und kann somit auch gottesdienstliche Handlungen 'Ibādāt durchführen.
Bedeutung
In Übereinstimmung der Rechtsgelehrten Ittifāq kann man folgendes daraus herableiten:
Mustahabb (emfpohlen) den Ghusl durchzuführen ist es, wenn man den Körper reinhalten möchte, ohne das ein triftiger Grund vorliegt.
Fard (Pflicht) ist es hingegen auch, wenn man sich im Zustand der kleinen Unreinheit Hadath asghar sich befindet. Da man letzendlich im Zustand der großen Unreinheit Hadath akbar, sowie im Hadath asghar keine gottesdienstlichen Praktiken, wie Rezitation aus dem Qur'an (sei es direkt durch den Qur'an oder ohne Qur'an rezitiert, Gebet Salāh oder Tawāf -während der Hajj- durchführen kann. Daraus resultiert folgendes, falls man sich im Zustand des Hadath akbar befindet und die oben genannten islamischen-Praktiken durchführen möchte (freiwillige oder verpasste Gebete) oder was man sowieso muss (verpflichtende Gebete) als volljähriger Muslim, benötigt man die volle rituelle Reinheit und dies geschieht durch den Ghusl.
In einigen Teilen des Ghusl jedoch unterscheiden sich die Rechtsschulen:
| Handlung y/Rechtsschule x | Hanafi | Maliki | Schâfi | Hanbali | |
|---|---|---|---|---|---|
| Absicht Niya | Sunna | Fard | Fard | Shart | |
| Waschung des ganzen Körpers | Fard | Fard | Fard | Fard | |
| Mundwaschung Madmada | Fard | Sunna | Sunna | Fard | |
| Nasenwaschung Istinshāq | Fard | Sunna | Sunna | Fard | |
| Waschen des (erreichbaren) Inneren aller Körperöffnungen (außer Mund und Nase) | nicht überliefert | Fard | nicht überliefert | Fard | |
| Reiben der Haut und des Körperhaares während der Waschung Takhlil | Sunna | Fard | Sunna | Sunna | |
| Ununterbrochene Abfolge der Handlungen Muwālāt | Sunna | Fard | Sunna | Sunna |
Vorteile
Interreligiöß
Da der Ghusl zu direkten, gottesdienstlichen Handlungen 'Ibadat zählt, muss erwähnt werden, dass man von Allâh dem Barmherzigen einen hohen Lohn dafür erhält.
Gesundheit
Der Gesundheit ist der Ghusl im Übrigen förderlich. Da das Individuum sich regelmäßig am Körper reinigt, bewirkt es bei ihm ein besseres feeling. Das Resultat des Ganzen ist, der Mensch wird dadurch dynamischer.
Erfordernisse
1. Janāba: Ejakulation bei Mann oder Frau oder Zustand nach dem Geschlechtsakt ob mit oder ohne Ejakulation
2. Haid: Menstruation
3. Nafās: Blutungen bei der Geburt und Monatsfluß
4. Tod die Leiche muss praktisch nach dem Prinzip des Ghusl gewaschen werden, nach der Hanefitischen Rechtsschule, muss auch der Märtyrer gewaschen werden. Wohingegen die anderen drei Rechtsschulen die Ansicht vertreten, dass ein Märtyrer vor dem Begräbnis nicht gewaschen wird.
Hadithe
Salman Al-Farisy berichtete, dass der Prophet, Allahs Segen und Friede auf ihm, sagte: „Keiner von euch wird sich am Freitag dem Ghusl seines Körpers unterziehen, sich soweit reinigen, wie dies ihm nur möglich ist, sich von seinem (duftenden) öl pflegen oder sich von dem Duft seines Hauses parfümieren*, alsdann hinausgehen und (auf dem Weg) nicht zwischen zwei Personen laufen (um sie voneinander zu trennen), dann beten, was ihm zur Pflicht gemacht ist, und zuhören, wenn der Imam spricht, ohne dass ihm (jede Sünde) vergeben wird, die zwischen diesem und dem vergangenen Freitag zurückliegt.“ (Sahih Al-Buchari Nr. 0883)
`Abdullah Ibn `Umar, Allahs Wohlgefallen auf beiden, berichtete, dass der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, sagte:
„Wenn jemand von euch zum Freitagsgebet kommt, soll er vorher den Ghusl seines Körpers vorgenommen haben.“
(Sahih Al-Bucharyy Nr. 0877, Vgl. dazu Hadith Nr. 0858, 0879 und 0880; Sahih Muslim Nr. 1393)
`Umar Ibn Al-Khattab, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete:
"Der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, befahl (den Muslimen), den Ghusl des Körpers vorzunehmen."
(Sahih Muslim Nr. 1395)
Abu Sa`id Al-Chudryy berichtete, dass der Prophet, Allahs Segen und Friede auf ihm, sagte:
"Der Ghusl des Körpers am Freitag ist jedem Volljährigen Pflicht!"
(Sahih Al-Bucharyy Nr. 0858, Vgl. dazu Hadith Nr. 0877, 0879 und 0880; Sahih Muslim Nr. 1397)
Bemerkung: Die Volljährigkeit eines Menschen beginnt nach der Schari`a mit der Geschlechtsreife.
`A´ischa, Allahs Wohlgefallen auf ihr, berichtete: Die Leute kamen zum Freitagsgebet in Gruppen aus ihren Häusern in Al-`Awali (die Dörfern um Madina). Sie trugen Obergewänder, die mit Staub bedeckt wurden. Aus diesem Grund rochen sie unangenehm. Einer von ihnen kam zum Gesandten Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, während er bei mir (zu Hause) war. Da sagte der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm:
"Ihr sollt an diesem Tag (Freitag) den Ghusl vollziehen!"
(Sahih Muslim Nr. 1398)
Abu Huraira, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete: Der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, sagte:
"Wer am Freitag den rituellen Ghusl vornimmt und dann am Morgen (in die Moschee) geht, der hat denselben Lohn wie derjenige, der eine Kamelstute opfert. Wer in der nächsten Stunde geht, der hat denselben Lohn wie derjenige, der eine Kuh opfert. Wer in der dritten Stunde geht, der hat denselben Lohn wie derjenige, der einen gehörnten Bock opfert. Wer in der vierten Stunde geht, der hat denselben Lohn wie derjenige, der eine Henne opfert. Schließlich wer in der fünften Stunde geht, der hat denselben Lohn wie derjenige, der ein Ei opfert. Wenn der Imam in Erscheinung tritt, dann kommen die Engel, um die Predigt zuzuhören.""
(Sahih Muslim Nr. 1403 (im arabischen)
Bemerkung: Nach der islamischen Zeitrechnung beginnt der Tag nicht am Mitternacht, sondern nach dem Sonnenuntergang des vorangegangenen Tages, d. h. der Donnerstag endet am Sonnenuntergang und damit fängt der Freitag an. Auf Grund dieser Regel kann man die Gesamtwaschung schon am Donnerstagabend vornehmen.