Sünden im Islam: Unterschied zwischen den Versionen
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+ | Allah, der Erhabene, sagt sinngemäß in ungefährer deutscher Bedeutung: | ||
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+ | :Ein Trunkenbold wurde vor den Propheten (ALLAHs Segen und Frieden mit ihm) gebracht, und der befahl: :''"Schlagt ihn!"'' Abu Huraira erzählt: Einige von uns begannen ihn mit ihren Händen zu schlagen, einige mit Schuhen und andere mit Kleidungsstücken. Als er davonlief, sagte einer von uns: ''"Möge Allah dich erniedrigen!"'' Der Prophet (ALLAHs Segen und Frieden mit ihm) sagte: ''"Sagt so etwas nicht, helft nicht dem Satan gegen ihn."'' | ||
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Version vom 10. April 2009, 10:48 Uhr
Inhaltsverzeichnis
Man soll seine eigenen Sünden bedecken und nicht darüber erzählen
Abu Huraira berichtete, dass er den Gesandten Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, folgendes sagen hörte:
- „Jeder in meiner Umma darf mit der Vergebung seiner sünden rechnen, mit Ausnahme derjenigen, die ihre sünden kund tun. Zum Kundtun gehört, dass der Mensch eine Tat in der Nacht begeht und beim Anbruch des Morgens - wo Allah ihm Verborgenheit gewährt hat - sagt: „Du Soundso, ich habe gestern abend soundso gemacht!“ Er verbrachte doch die Nacht in der Verborgenheit, die ihm sein Herr gewährt hat und steht auf, indem er den Schutzschleier Allahs von sich abwirft.“
- (Sahih al-Buchary Nr. 6069)
Anas Ibn Malik, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete:
- „Ich befand mich beim Propheten, Allahs Segen und Friede auf ihm, als ein Mann zu ihm kam und sagte: „O Gesandter Allahs, ich habe eine Straftat begangen, so vollziehe die Strafe für mich!“ Der Prophet fragte ihn aber nicht über diese Tat und als die Gebetszeit fällig wurde, betete der Mann mit dem Propheten, Allahs Segen und Friede auf ihm. Als der Prophet, Allahs Segen und Friede auf ihm, das Gebet beendet hatte, begab sich der Mann zu ihm und sagte: „O Gesandter Allahs, ich habe eine Straftat begangen, so vollziehe die Bestimmung des Buches Allahs für mich!“ Der Prophet sagte: „Hast du nicht mit uns gebetet?“ Der Mann sagte: „Doch.“ Der Prophet sagte: „Allah hat dir doch deine Sünde vergeben.“ ...“
- (Sahih al-Buchari Nr. 6823)
Die Straftat blieb also dem Propheten, Allahs Segen und Friede auf ihm, unbekannt daher konnte er kein Strafmaß verhängen. Er half vielmehr dem Mann, von der Barmherzigkeit Allahs Gebrauch zu machen. Nach diesem Hadith ist es dem Machthaber nicht erlaubt, nach den Sünden der Menschen zu suchen. Ist eine Straftat öffentlich bekannt und der Täter geständig, so hat weder der Herrscher noch der Richter die Macht, von der Strafe abzusehen denn es handelt sich um das Recht Allahs. Vgl. dazu Hadith im Sahih al-Buchari Nr. 6788, 6814, 6820, 6829.[1]
Bedecken der Schwächen der Muslime und Verbot ihrer Verbreitung ohne zwingenden Grund
Allah, der Erhabene, sagt sinngemäß in ungefährer deutscher Bedeutung:
- "Wahrlich, diejenigen, die darauf bedacht sind, dass Schandtaten sich verbreiten unter jenen, die überzeugt sind, denen wird schmerzliche Strafe in Diesseits und im Jenseits zuteil. Und Allah weiß, doch ihr wisst nicht!" (Quran, 24:19)
Abu Huraira (ALLAHs Wohlgefallen mit ihm) erzählt, dass der Prophet (ALLAHs Segen und Frieden mit ihm) sagte:
- "Jedem, der die Mängel eines anderen in dieser Welt verdeckt, werden von Allah am Tage des Gerichts seine Mängel verdeckt werden."
- (Muslim, Riyad us-Salihin Nr. 240)
Den Satan nicht gegen den Menschen helfen
Abu Huraira (ALLAHs Wohlgefallen mit ihm) berichtet:
- Ein Trunkenbold wurde vor den Propheten (ALLAHs Segen und Frieden mit ihm) gebracht, und der befahl: :"Schlagt ihn!" Abu Huraira erzählt: Einige von uns begannen ihn mit ihren Händen zu schlagen, einige mit Schuhen und andere mit Kleidungsstücken. Als er davonlief, sagte einer von uns: "Möge Allah dich erniedrigen!" Der Prophet (ALLAHs Segen und Frieden mit ihm) sagte: "Sagt so etwas nicht, helft nicht dem Satan gegen ihn."
- (Al-Bukhari, Riyad us-Salihin Nr. 242)
Quellen
- ↑ *Rassoul, Abu-r-Rida’ Muhammad Ibn Ahmad Ibn: Auszüge aus Sahih Al-Bucharyy (PDF), aus dem Arabischen übertragen und kommentiert, Verlag Islamische Bibliothek, ISBN: 3-8217-0112-9