Diskussion:Qiyas: Unterschied zwischen den Versionen

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Das Wort "Asl" bedeutet eben nicht nur Wurzel, im Deutschen ist das Wort Wurzel und Zweig in diesem Zusammenhang unüblich.
 
Das Wort "Asl" bedeutet eben nicht nur Wurzel, im Deutschen ist das Wort Wurzel und Zweig in diesem Zusammenhang unüblich.
 
Das Wort Illa hat viele Bedeutungen in Usul al-Fiqh, es bezieht sich im Qiyas auf die gemeinsame Eigenschaft, die den Far' mit dem Asl verbindet und ausschlaggebend für den Hukm des Als ist, weshalb man ja auch den Sabr und Tanqih al-Manat anwendet, um die verschiedenen Eigenschaften zu trennen und die tatsächliche Illa, die ausschlaggebende Eigenschaft zu ermitteln. Das Wort Illa wird mit "Sifa dschami'a" definiert.
 
Das Wort Illa hat viele Bedeutungen in Usul al-Fiqh, es bezieht sich im Qiyas auf die gemeinsame Eigenschaft, die den Far' mit dem Asl verbindet und ausschlaggebend für den Hukm des Als ist, weshalb man ja auch den Sabr und Tanqih al-Manat anwendet, um die verschiedenen Eigenschaften zu trennen und die tatsächliche Illa, die ausschlaggebende Eigenschaft zu ermitteln. Das Wort Illa wird mit "Sifa dschami'a" definiert.
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--Oase 11:20, 3. Feb. 2010
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Übrigens: Ich glaube kaum, dass die zitierte Definition vom Autor des deutschen Buches stammt, sondern übersetzt wurde, daher ist es nur legitim die Übersetzung zu korrigieren und das Originalzitat anzuführen (also die arabische Quelle).
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Mein Vorschlag zur "Illa" wäre: "Ursache des Hukm", "ausschlaggebende Eigenschaft". Das Wort Zweck ist jedoch falsch, (siehe Duden), das Wort Ursache passt besser als "Grund" (s. Universalduden, Stil-Duden).
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Die "Illa" ist eine "Eigenschaft, die einen Hukm nach sich zieht". Die Ursache des Verbots ist auch nicht ausschlaggebend für den Qiyas, da ja die Ursache des Verbots erstens bei Allah liegt (und somit den Qiyas per se verbieten würde) und zweitens uns nicht alle Ursachen bekannt sein könnten. Somit wäre zum Ablehnen der Übersetzung "Ursache, Grund, Zweck" dasselbe Argument angebracht, wie für "Eigenschaft": denn nicht alle Ursachen des Hukm einer Angelegenheit taugen für den Qiyas, wie auch nicht alle Eigenschaften. Die Eigenschaft "rot" ist nicht ausschlaggebend, sehr wohl aber die Eigenschaft der berauschenden Wirkung.
  
  

Aktuelle Version vom 3. Februar 2010, 10:29 Uhr

  • assalamu alaikum, ich bin für Korrekturen immer dankbar, djazakum Allahu chairan, aber bei der Definition des Qiyas hatte ich aus dem (deutschsprachigen)Buch des Herrn EL Baradie zitiert und es wäre daher besser, die im Zitat enthaltenen Begriffe nicht zu verändern, abgesehen davon, dass ich seine Wortwahl passend finde.

--Aischa 15:41, 28. Jan. 2010 (UTC)


  • Wa alaykum salam Schwester. Zitate sollte man nicht ändern das stimmt. Aber Zitate muss man auch richtig kenntlich machen, und das war bei diesem Zitat nicht der Fall. Es sah wie eine allgemeine Definition aus, nicht wie ein Zitat. Ein Zitat muss zumindest kursiv formatiert werden, wie hier:
"Hier kommt das Zitat rein".
Wenn es nicht kursiv formatiert wird, dann ist es nicht klar als Zitat sondern in diesem Fall eher als eine allgemeine Definition erkennbar. Daher hat der Bruder das wohl geändert, weil er die Definition für nicht ganz korrekt hielt. Ich denke, er weiss auch, dass man Zitate nicht verändern soll. InschaALLAH antwortet er nocht darauf.

--Hadhemi 22:40, 30. Jan. 2010 (UTC)


  • Wollte da noch was anmerken. Mir ist es eigentlich lieber wenn Definitionen keine Zitate sind, sondern lieber selbst aus verschiedenen Quellen zu guten Definitionen zusammengetragen werden. Denn in dem Zitat steht z.B. was von heilig, was nicht korrekt ist.

--Hadhemi 15:47, 31. Jan. 2010 (UTC)

--Oase Die Definition enthält mehrere Übersetzungsfehler und muss daher verbessert werden. Das Wort "Asl" bedeutet eben nicht nur Wurzel, im Deutschen ist das Wort Wurzel und Zweig in diesem Zusammenhang unüblich. Das Wort Illa hat viele Bedeutungen in Usul al-Fiqh, es bezieht sich im Qiyas auf die gemeinsame Eigenschaft, die den Far' mit dem Asl verbindet und ausschlaggebend für den Hukm des Als ist, weshalb man ja auch den Sabr und Tanqih al-Manat anwendet, um die verschiedenen Eigenschaften zu trennen und die tatsächliche Illa, die ausschlaggebende Eigenschaft zu ermitteln. Das Wort Illa wird mit "Sifa dschami'a" definiert.

--Oase 11:20, 3. Feb. 2010

Übrigens: Ich glaube kaum, dass die zitierte Definition vom Autor des deutschen Buches stammt, sondern übersetzt wurde, daher ist es nur legitim die Übersetzung zu korrigieren und das Originalzitat anzuführen (also die arabische Quelle). Mein Vorschlag zur "Illa" wäre: "Ursache des Hukm", "ausschlaggebende Eigenschaft". Das Wort Zweck ist jedoch falsch, (siehe Duden), das Wort Ursache passt besser als "Grund" (s. Universalduden, Stil-Duden). Die "Illa" ist eine "Eigenschaft, die einen Hukm nach sich zieht". Die Ursache des Verbots ist auch nicht ausschlaggebend für den Qiyas, da ja die Ursache des Verbots erstens bei Allah liegt (und somit den Qiyas per se verbieten würde) und zweitens uns nicht alle Ursachen bekannt sein könnten. Somit wäre zum Ablehnen der Übersetzung "Ursache, Grund, Zweck" dasselbe Argument angebracht, wie für "Eigenschaft": denn nicht alle Ursachen des Hukm einer Angelegenheit taugen für den Qiyas, wie auch nicht alle Eigenschaften. Die Eigenschaft "rot" ist nicht ausschlaggebend, sehr wohl aber die Eigenschaft der berauschenden Wirkung.


vier Elemente des Qiyas[Bearbeiten]

Ich halte es für falsch den Begriff 'Illa mit Eigenschaft zu übersetzen, denn es gibt auch gemeinsame Eigenschaften, die keine 'Illa darstellen. So ist Kirschsaft nicht haram, obwohl er mit Wein die Eigenschaft der roten Farbe teilt.

Die Korrektur, dass die 'Illa den Grund für die Übertragung des Urteils darstellt, finde ich nicht ganz richtig. Es stimmt zwar, dass die 'Illa auch den Grund für die Übertragung darstellt, dies aber erst in einem zweiten Schritt, d.h. bei der Durchführung des Qiyas. Im Rahmen der Darstellung der vier Grundelemente sollte aber nur auf die 'Illa hingewiesen werden, die in der geregelten Ausgangsbestimmung vorliegt, d.h. der Grund weswegen Allah den Sachverhalt mit einem bestimmten Urteil versehen hat.

--Aischa 15:49, 28. Jan. 2010 (UTC)