Hiyal: Unterschied zwischen den Versionen
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Die Hanafiten, welche dieses Rechts-Institut als einzige der vier [[Fiqh-Schulen]] anwenden, sprechen auch vom "Ausweg aus der Enge". Gemeint ist damit in der '''islamischen Fachsprache''': eine List, um die Anwendung einer bestimmten islamischen Bestimmung zu umgehen oder diese umzuwandeln. Man kann auch Rechtskniff dazu sagen. | Die Hanafiten, welche dieses Rechts-Institut als einzige der vier [[Fiqh-Schulen]] anwenden, sprechen auch vom "Ausweg aus der Enge". Gemeint ist damit in der '''islamischen Fachsprache''': eine List, um die Anwendung einer bestimmten islamischen Bestimmung zu umgehen oder diese umzuwandeln. Man kann auch Rechtskniff dazu sagen. | ||
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Wenn ein Muslim nun selbst dazu beiträgt, dass eine Sache nicht für ihn verpflichtend ist (wie die Zakat) bzw. das etwas an sich Verbotenes für ihn erlaubt wird; im Ergebnis also die Pflicht für ihn dem äußeren Anschein nach entfällt, bzw. das Verbotene dem äußeren Anschein nach erlaubt wird, so nennt man dieses Vorgehen eine Hila. | Wenn ein Muslim nun selbst dazu beiträgt, dass eine Sache nicht für ihn verpflichtend ist (wie die Zakat) bzw. das etwas an sich Verbotenes für ihn erlaubt wird; im Ergebnis also die Pflicht für ihn dem äußeren Anschein nach entfällt, bzw. das Verbotene dem äußeren Anschein nach erlaubt wird, so nennt man dieses Vorgehen eine Hila. | ||
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− | + | Der Artikel basiert überwiegend auf dem Buch von Dr. Sulaiman Ibn ´Abdullah, Muqaddima fi l-Fiqh, 1997, Riyad S.A. | |
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Aktuelle Version vom 26. April 2010, 21:36 Uhr
Hiyal (Plural von Hila) (arab.حيل ـ حيلة ) bedeutet wörtlich Trick, List oder auch Ausweg.
Befürworter und Gegner des Hiyals[Bearbeiten]
Die Hanafiten, welche dieses Rechts-Institut als einzige der vier Fiqh-Schulen anwenden, sprechen auch vom "Ausweg aus der Enge". Gemeint ist damit in der islamischen Fachsprache: eine List, um die Anwendung einer bestimmten islamischen Bestimmung zu umgehen oder diese umzuwandeln. Man kann auch Rechtskniff dazu sagen.
Die übrigen Fiqh-Schulen lehnen dieses Vorgehen entscheidend ab und kritisieren es.
Die Befürworter der Hiyal beschreiben deren Anwendung wie folgt: Allah der Allmächtige hat bestimmte Dinge uneingeschränkt (d.h. ohne Einschränkung auf eine Ursache) befohlen, wie z.B. das Gebet oder das Fasten. Andere Dinge hat Allah dagegen von dem Vorliegen einer Ursache abhängig gemacht. Dies gilt z.B. für die Pflichtabgabe Zakat oder das Verbot, geklaute Ware zu benutzen.
Wenn ein Muslim nun selbst dazu beiträgt, dass eine Sache nicht für ihn verpflichtend ist (wie die Zakat) bzw. das etwas an sich Verbotenes für ihn erlaubt wird; im Ergebnis also die Pflicht für ihn dem äußeren Anschein nach entfällt, bzw. das Verbotene dem äußeren Anschein nach erlaubt wird, so nennt man dieses Vorgehen eine Hila.
Ein Beispiel aus dem Strafrecht: Die Tat der Unzucht (arab.: Zina) kann entweder durch die Aussage von vier Zeugen oder durch ein Geständnis bewiesen werden. Erfolgt ein Geständnis hebt dies nach der Meinung einiger Gelehrter die gemachten Zeugenaussagen wieder auf. Gleichzeitig kann das Geständnis jederzeit widerrufen werden. Der Täter kann sich folglich der Hadd-Strafe entziehen, indem er zunächst ein Geständnis macht, das die erfolgten Zeugenbeweise nichtig werden lässt und dann zu einem späteren Zeitpunkt sein Geständnis widerruft. Ibn Qayyim, der ansonsten die Methode der Hiyal sehr kritisiert, hält diese Hila für zulässig[1].
Quellen[Bearbeiten]
Der Artikel basiert überwiegend auf dem Buch von Dr. Sulaiman Ibn ´Abdullah, Muqaddima fi l-Fiqh, 1997, Riyad S.A.
- ↑ Ibn al-Qayyim, Schams ad-Din (2004): I´laam al-Muuqi´iin,S.855, Dar al-Kitab al-`arabiy, Beirut