Diskussion:Istichara-Gebet: Unterschied zwischen den Versionen

Aus islam-pedia.de
Wechseln zu: Navigation, Suche
(Die Seite wurde neu angelegt: „*Dawud Ich habe den Nebensatz: "jedoch kein Pflichtgebet" (min ghairi farida) so belassen, weil es so im Hadith steht und korrektes Deutsch ist. Die Korrektur: "d...“)
 
 
(Eine dazwischenliegende Version von einem anderen Benutzer wird nicht angezeigt)
Zeile 2: Zeile 2:
 
Ich habe den Nebensatz: "jedoch kein Pflichtgebet" (min ghairi farida) so belassen, weil es so im Hadith steht und korrektes Deutsch ist.
 
Ich habe den Nebensatz: "jedoch kein Pflichtgebet" (min ghairi farida) so belassen, weil es so im Hadith steht und korrektes Deutsch ist.
 
Die Korrektur: "die jedoch nicht zu einem Pflichtgebet gehören" ist nicht ganz richtig, da "zum Pflichtgebet gehörig" die Sunan Arrawatib mit einschließt; und es ist bekannt, dass man die istichara mit den rawatib verbinden kann. Wa Allahu a'lam.
 
Die Korrektur: "die jedoch nicht zu einem Pflichtgebet gehören" ist nicht ganz richtig, da "zum Pflichtgebet gehörig" die Sunan Arrawatib mit einschließt; und es ist bekannt, dass man die istichara mit den rawatib verbinden kann. Wa Allahu a'lam.
 +
 +
*Hadhemi 12:06, 26. Nov. 2009:
 +
:Ja, aber "jedoch kein Pflichtgebet" hört sich in dem Kontext für mich so an als solle man kein Pflichtgebet mehr verrichten. Es ist nicht nur wichtig ein Hadith möglichst genau zu übersetzen, sondern wichtiger ist, ihn so zu übersetzen, dass der genaue Sinn auch rüber kommt. Daher ist vielleicht folgende Übersetzung besser: "das jedoch kein Pflichtgebet ist" besser oder ähnliches.
 +
 +
*Dawud
 +
Der Satz
 +
"Wenn jemand von euch fest beabsichtigt etwas zu tun,
 +
so soll er zwei Rak'at (Gebetseinheiten) beten,
 +
  jedoch kein Pflichtgebet,
 +
und anschließend sagen"
 +
 +
Der Einschub mit "jedoch" bezieht sich nur auf die zwei Rak'at, das Beten der zwei Rak'at ist an eine positive Bedingung geknüpft. Man kann den Einschub falsch verstehen, auch wenn das den Gesetzen der Aussagenlogik widerspricht. Eine genaue Übersetzung ist ja nur dann genau, wenn der Sinn "rüberkommt" und keine Missverständnisse entstehen.
 +
Allerdings kommt dann ein grammatisches Problem auf:
 +
"Rak'at" ist Plural, das Relativpronomen "das" ist Singular, ebenso die Kopula. Somit ist der Bezug falsch. Besser: "die kein Pflichtgebet sein sollen", durch "sollen" entkommt man den Meinungsverschiedenheiten der Gelehrten über das aus dem Umkehrschluss entstehende Verbot, das ja auch "unerwünscht" bedeuten könnte.

Aktuelle Version vom 26. November 2009, 14:47 Uhr

  • Dawud

Ich habe den Nebensatz: "jedoch kein Pflichtgebet" (min ghairi farida) so belassen, weil es so im Hadith steht und korrektes Deutsch ist. Die Korrektur: "die jedoch nicht zu einem Pflichtgebet gehören" ist nicht ganz richtig, da "zum Pflichtgebet gehörig" die Sunan Arrawatib mit einschließt; und es ist bekannt, dass man die istichara mit den rawatib verbinden kann. Wa Allahu a'lam.

  • Hadhemi 12:06, 26. Nov. 2009:
Ja, aber "jedoch kein Pflichtgebet" hört sich in dem Kontext für mich so an als solle man kein Pflichtgebet mehr verrichten. Es ist nicht nur wichtig ein Hadith möglichst genau zu übersetzen, sondern wichtiger ist, ihn so zu übersetzen, dass der genaue Sinn auch rüber kommt. Daher ist vielleicht folgende Übersetzung besser: "das jedoch kein Pflichtgebet ist" besser oder ähnliches.
  • Dawud

Der Satz "Wenn jemand von euch fest beabsichtigt etwas zu tun,

so soll er zwei Rak'at (Gebetseinheiten) beten, 
  jedoch kein Pflichtgebet, 

und anschließend sagen"

Der Einschub mit "jedoch" bezieht sich nur auf die zwei Rak'at, das Beten der zwei Rak'at ist an eine positive Bedingung geknüpft. Man kann den Einschub falsch verstehen, auch wenn das den Gesetzen der Aussagenlogik widerspricht. Eine genaue Übersetzung ist ja nur dann genau, wenn der Sinn "rüberkommt" und keine Missverständnisse entstehen. Allerdings kommt dann ein grammatisches Problem auf: "Rak'at" ist Plural, das Relativpronomen "das" ist Singular, ebenso die Kopula. Somit ist der Bezug falsch. Besser: "die kein Pflichtgebet sein sollen", durch "sollen" entkommt man den Meinungsverschiedenheiten der Gelehrten über das aus dem Umkehrschluss entstehende Verbot, das ja auch "unerwünscht" bedeuten könnte.