Diebstahl und Raub: Unterschied zwischen den Versionen

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Abu Dharr (ALLAHs Wohlgefallen mit ihm) berichtete: Allahs Gesandter (ALLAHs Segen und Frieden mit ihm) hat gesagt:
 
Abu Dharr (ALLAHs Wohlgefallen mit ihm) berichtete: Allahs Gesandter (ALLAHs Segen und Frieden mit ihm) hat gesagt:
  
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Dschabir (ALLAHs Wohlgefallen mit ihm) berichtete: Allahs Gesandter (ALLAHs Segen und Frieden mit ihm) hat gesagt:
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:''"Wer raubt, gehört nicht zu uns."''
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:(Abu Dauud, Tirmidhi, Nasai, Ibn Madschah, Ahmad Ibn Hanbal)
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[[Kategorie:Große Sünden]]

Aktuelle Version vom 24. Juni 2009, 19:49 Uhr

Es überliefert Aischa (ALLAHs Wohlgefallen mit ihr), dass der Gesandte Allahs (ALLAHs Segen und Frieden mit ihm) sagte:

“Wer sich auch nur das kleinste Stück Land illegal aneignet, wird dafür (von Allah) bestraft, indem er das Siebenfache davon um seinen Hals gelegt bekommt.”
(Al-Buchari und Muslim)


Abu Dharr (ALLAHs Wohlgefallen mit ihm) berichtete: Allahs Gesandter (ALLAHs Segen und Frieden mit ihm) hat gesagt:

"Wer sich etwas aneignet, was ihm nicht gehört, gehört nicht zu uns. Und er soll sich auf seinen Platz in der Hölle vorbereiten."
(Muslim, Ahmad Ibn Hanbal)


Dschabir (ALLAHs Wohlgefallen mit ihm) berichtete: Allahs Gesandter (ALLAHs Segen und Frieden mit ihm) hat gesagt:

"Wer raubt, gehört nicht zu uns."
(Abu Dauud, Tirmidhi, Nasai, Ibn Madschah, Ahmad Ibn Hanbal)