Samstag: Unterschied zwischen den Versionen
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| + | [[Abu Huraira]], Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete, dass der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, sagte: Keiner von euch darf (außer im [[Ramadhan]]) am Freitag fasten; es sei denn er fastet (zusätzlich dazu) einen Tag davor (den Donnerstag) oder danach (den samstag). | ||
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Version vom 27. Juni 2008, 23:44 Uhr
Der Samstag (im norddeutschen, ostdeutschen und ostmitteldeutschen Sprachbereich: Sonnabend) ist der sechste Wochentag im bürgerlichen Kalender (DIN 1355), nach islamischer/christlich/jüdischer Zählung der siebte und letzte.
Besonderheiten vom Samstag im Islam
Fasten
Außerhalb des Fastenmonats Ramadhan ist es für einen Muslim verboten nur an einem Samstag freiwillig zu fasten. Wer an einem Samstag fasten möchte, soll auch den Freitag oder den Sonntag mitfasten.
Abu Huraira, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete, dass der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, sagte: Keiner von euch darf (außer im Ramadhan) am Freitag fasten; es sei denn er fastet (zusätzlich dazu) einen Tag davor (den Donnerstag) oder danach (den samstag).
(Überliefert von Imam Muslim, Sahih Muslim Nr. 1929 (im arabischen))