Samstag: Unterschied zwischen den Versionen

Aus islam-pedia.de
Wechseln zu: Navigation, Suche
(Die Seite wurde neu angelegt: Der Samstag (im norddeutschen, ostdeutschen und ostmitteldeutschen Sprachbereich: Sonnabend) ist der sechste Wochentag im bürgerlichen Kalender (DIN 1355), nach islami...)
 
Zeile 6: Zeile 6:
 
=== Fasten ===
 
=== Fasten ===
  
−
Im Islam ist es für einen Muslim verboten nur an einem Samstag zu fasten
+
Außerhalb des Fastenmonats Ramadhan ist es für einen Muslim verboten nur an einem Samstag freiwillig zu fasten. Wer an einem Samstag fasten möchte, soll auch den Freitag oder den Sonntag mitfasten.
  
 +
[[Abu Huraira]], Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete, dass der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, sagte: Keiner von euch darf (außer im [[Ramadhan]]) am Freitag fasten; es sei denn er fastet (zusätzlich dazu) einen Tag davor (den Donnerstag) oder danach (den samstag).
  
−
 
+
(Überliefert von Imam Muslim, Sahih Muslim Nr. 1929 (im arabischen))
−
[[Abu Huraira]], Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete: Der [[Muhammad|Gesandte Allahs]], Allahs Segen und Heil auf ihm, sagte:
 
−
:"Wir sind die letzten (in der Offenbarung), aber die ersten am Tage der Auferstehung; nur jede Ummah (Gemeinschaft) (Juden und Christen) erhielt ihr Buch vor uns, und wir erhielten unser Buch in einem späteren Zeitpunkt. Dieser ist dann der Tag (Freitag), den uns Allah vorgeschrieben hat. Da gab Allah uns die Rechtleitung, und die Menschen sind unsere Nachfolger: Die Juden morgen (samstag) und die Christen übermorgen (Sonntag).
 
−
 
 
−
:(Überliefert von Imam Muslim, Sahih Muslim Nr. 1412 (im arabischen))
 

Version vom 27. Juni 2008, 23:44 Uhr

Der Samstag (im norddeutschen, ostdeutschen und ostmitteldeutschen Sprachbereich: Sonnabend) ist der sechste Wochentag im bürgerlichen Kalender (DIN 1355), nach islamischer/christlich/jüdischer Zählung der siebte und letzte.


Besonderheiten vom Samstag im Islam

Fasten

Außerhalb des Fastenmonats Ramadhan ist es für einen Muslim verboten nur an einem Samstag freiwillig zu fasten. Wer an einem Samstag fasten möchte, soll auch den Freitag oder den Sonntag mitfasten.

Abu Huraira, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete, dass der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, sagte: Keiner von euch darf (außer im Ramadhan) am Freitag fasten; es sei denn er fastet (zusätzlich dazu) einen Tag davor (den Donnerstag) oder danach (den samstag).

(Überliefert von Imam Muslim, Sahih Muslim Nr. 1929 (im arabischen))