Parfüm und Düfte: Unterschied zwischen den Versionen

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(Das Parfümieren anlässlich des Freitagsgebetes und zu anderer Versammlungen)
(Verbot des Parfümierens für Frauen in der Öffentlichkeit)
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Die Gleichstellung einer solchen Frau mit einer Ehebrecherin sollte eigentlich jede gläubige Muslima davon abhalten, Parfüm zu benutzen, wenn sie das Haus verlässt.
 
Die Gleichstellung einer solchen Frau mit einer Ehebrecherin sollte eigentlich jede gläubige Muslima davon abhalten, Parfüm zu benutzen, wenn sie das Haus verlässt.
  
Im privaten Bereich ist es der muslimischen Frau erlaubt, Parfüm zu benutzen, wenn keine fremden Männer, d.h. Männer, die nicht zu ihrem engsten Familienkreis gehören (arab. Maharim, Sg.: [[Mahram]]) anwesend sind.<ref>Al-Qaradawi, Dr. Jusuf (1989): Erlaubtes und Verbotenes im Islam, Übersetzung: Ahmad v.Denffer, SKD Bavaria Verlag, München, ISBN:3-926575-12-3
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Im privaten Bereich ist es der muslimischen Frau erlaubt, Parfüm zu benutzen, wenn keine fremden Männer, d.h. Männer, die nicht zu ihrem engsten Familienkreis gehören (arab. Maharim, Sg.: [[Mahram]]) anwesend sind.<ref name="qaradawi"/> Es gibt zudem spezielle Hadithe, die sich auf die Teilnahme am Gemeinschaftsgebet in der Moschee beziehen.  
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Es gibt zudem spezielle Hadithe, die sich auf die Teilnahme am Gemeinschaftsgebet in der Moschee beziehen.  
 
  
 
Von Abu Huraira wird überliefert, dass der Prophet (Allahs Segen und Friede auf ihm) sagte:
 
Von Abu Huraira wird überliefert, dass der Prophet (Allahs Segen und Friede auf ihm) sagte:

Version vom 18. Dezember 2010, 12:50 Uhr

Sich zu parfümieren gehört zur Sunna des Propheten

Abu Ayyûb al-Ansari (ALLAHs Wohlgefallen mit ihm) berichtete: Allahs Gesandter (ALLAHs Segen und Frieden mit ihm) hat gesagt:

"Es gibt vier Dinge, die zur Sunna der Propheten gehören:
  1. die Schamhaftigkeit,
  2. schöne Düfte,
  3. die Vermählung und
  4. das Zähneputzen."
(Überliefert von Tirmidhi und Ahmad ibn Hanbal)


Das Parfümieren anlässlich des Freitagsgebetes und zu anderer Versammlungen

Der Islam legt besonderen Wert auf Sauberkeit und ein gutes Erscheinungsbild. Der Prophet (Allahs Segen und Frieden auf ihm) bestand darauf, dass Muslime sich zu Versammlungen wie dem Freitagsgebet oder den Festtagsgebeten schön angezogen und gepflegt erscheinen.[1]


Dazu gehört auch das Parfümieren.

Festtagsgebet:

Unter Berufung auf Al-Hasan Assibt, der sagte:

" Der Gesandte Allahs (Segen und Friede auf ihm) befahl uns, an den Festtagen, dass wir das Beste, das wir finden anziehen, uns mit dem Besten, das wir finden parfümieren und das Wertvollste, das wir finden, schlachten sollen." (Hadith überliefert bei Al-Hakim[A 1] )

Freitagsgebet und andere Versammlungen:

Für Männer ist es insbesondere erwünscht, sich am Freitag zu parfümieren.

Salman Al-Farisi berichtete, dass der Prophet (Allahs Segen und Friede auf ihm) sagte:

„Keiner von euch wird sich am Freitag einer Gesamtwaschung (arab. Ghusl) seines Körpers unterziehen, sich soweit reinigen, wie dies ihm nur möglich ist, sich von seinem (duftenden) Öl pflegen oder sich von dem Duft seines Hauses parfümieren*, alsdann hinausgehen und (auf dem Weg) nicht zwischen zwei Personen laufen (um sie voneinander zu trennen), dann beten, was ihm zur Pflicht gemacht ist, und zuhören, wenn der Imam spricht, ohne dass ihm (jede Sünde) vergeben wird, die zwischen diesem und dem vergangenen Freitag zurückliegt.“
(Sahih Al-Buchari, Nr. 0883)


Das Parfümieren ist darüber hinaus allgemein für denjenigen erwünscht, der beabsichtigt, an einer Versammlung von Leuten teilzunehmen.

Verbot des Parfümierens für Frauen in der Öffentlichkeit

Frauen sollen ebenso auf ein gepflegtes Erscheinungsbild achten, es ist ihnen aber nicht erlaubt, sich zu parfümieren und dann in die Öffentlichkeit zu gehen. Dies ergibt sich bereits daraus, dass Frauen allgemein nicht die Aufmerksamkeit der Männer auf ihre verborgenen Reize lenken sollen.

In einem Hadith des Prophten (Allahs Segen und Friede auf ihm) ûberliefert bei Abu Dawud und Tirmidhi heisst es ganz klar:

"Die Frau, die sich parfümiert und durch eine Menschenansammlung geht, ist eine Ehebrecherin." (Hadith hasan nach Tirmidhi)


In einer Überlieferung von An-Nasai', Ibn Chuzaima und Ibn Hibban heisst es:

"Eine Frau, die sich parfümiert und an Leuten vorbeigeht, so dass ihr Geruch sie erreicht, ist eine Ehebrecherin"

(Hadith mit einer zuverlässigen Überlieferungskette gemäss Al-Hakim,Al-Albani erklärte es für hasan)

Die Gleichstellung einer solchen Frau mit einer Ehebrecherin sollte eigentlich jede gläubige Muslima davon abhalten, Parfüm zu benutzen, wenn sie das Haus verlässt.

Im privaten Bereich ist es der muslimischen Frau erlaubt, Parfüm zu benutzen, wenn keine fremden Männer, d.h. Männer, die nicht zu ihrem engsten Familienkreis gehören (arab. Maharim, Sg.: Mahram) anwesend sind.[1] Es gibt zudem spezielle Hadithe, die sich auf die Teilnahme am Gemeinschaftsgebet in der Moschee beziehen.

Von Abu Huraira wird überliefert, dass der Prophet (Allahs Segen und Friede auf ihm) sagte:

"Verbietet nicht den Dienerinnen Allahs[A 2] in die Moscheen Allahs (zu gehen), doch sie sollen unparfümiert herausgehen." (Hadith überliefert von Ahmad und Abu Dawud)

Abu Huraira (Allahs Wohlgefallen auf ihm) sagte, der Gesandte Allahs(Allahs Segen und Friede auf ihm) sagte:

"Jede Frau, die sich mit Weihrauch[A 3] parfümiert, lasst sie nicht beim 'Ischa-Gebet mit uns zugegen sein."

Quelle

  1. 1,0 1,1 Al-Qaradawi, Dr. Jusuf (1989): Erlaubtes und Verbotenes im Islam, Übersetzung: Ahmad v.Denffer, SKD Bavaria Verlag, München, ISBN:3-926575-12-3



Anmerkungen

  1. In der Überlieferung befindet sich Ishaak Ibn Barzach, der von manchen als schwacher Überlieferer eingestuft wird, Ibn Hibban nennt ihn vertrauenswürdig.
  2. Damit sind alle muslimischen Frauen gemeint, da jeder Muslim als Diener Allahs angesehen wird.
  3. Weihrauch wurde früher als Parfüm für Kleidung eingesetzt.