Fiqh: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Fiqh''' (arab.: ‏فقه‎) bedeutet sprachlich:  „die Erkenntnis, das Verstehen, Einsicht haben in etwas“.
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'''Fiqh''' (arab.: ‏فقه‎) bedeutet sprachlich:  „die Erkenntnis, das Verstehen, Einsicht haben in etwas“. Im Quran heißt es z.B. in Sure Hud, Vers 91:
  
Im Quran heißt es z.B. in Sure Hud, Vers 91:
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:''"Sie sagten: O Schu'aib wir verstehen (arab.: nafqahu) nicht viel von dem was du sagst"'' (Quran, Hud Vers 91)
  
:''"Sie sagten: O Schu'aib wir verstehen (arab.: nafqahu) nicht viel von dem was du sagst"'' (Quran, Hud Vers 91)
 
  
In der islamischen Fachterminologie bedeutet Fiqh die Kenntnis der praktischen islamischen Bestimmungen, die anhand von detaillierten Beweisen aus Quran und Sunna abgeleitet werden.<ref>As-Sa'y, Dr. Ayad bin Nahy: ''Usul al-fiqh alladhi la yas' alfagih djahlahu''. Dar Ibn Hazm, Riad, '''''(Jahr?)'''''</ref>  
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In der islamischen Fachterminologie bedeutet Fiqh '''die Kenntnis der praktischen islamischen Bestimmungen, die anhand von detaillierten Beweisen aus Quran und Sunna abgeleitet werden'''.<ref>As-Sa'y, Dr. Ayad bin Nahy: ''Usul al-fiqh alladhi la yas' alfagih djahlahu''. Dar Ibn Hazm, Riad, '''''(Jahr?)'''''</ref>  
  
 
'''Erklärung der Definition:'''
 
'''Erklärung der Definition:'''

Version vom 30. Mai 2009, 20:25 Uhr

Fiqh (arab.: ‏فقه‎) bedeutet sprachlich: „die Erkenntnis, das Verstehen, Einsicht haben in etwas“. Im Quran heißt es z.B. in Sure Hud, Vers 91:

"Sie sagten: O Schu'aib wir verstehen (arab.: nafqahu) nicht viel von dem was du sagst" (Quran, Hud Vers 91)


In der islamischen Fachterminologie bedeutet Fiqh die Kenntnis der praktischen islamischen Bestimmungen, die anhand von detaillierten Beweisen aus Quran und Sunna abgeleitet werden.[1]

Erklärung der Definition:

  • Kenntnis: wird auch als Wissenschaft, die sich mit den praktischen islamischen Bestimmungen befasst, übersetzt.
  • Praktische islamische Bestimmungen: d.h. Bestimmungen, die sich auf Tätigkeiten wie Beten, Fasten, Spenden, u.s.w. beziehen. Nicht darunter fallen somit islamische Bestimmungen, die Aqida (Glaubensinhalte) betreffen.
  • Detaillierte Beweise: d.h. diesen Bestimmungen lassen sich konkrete Beweise aus Quran und Sunna zuordnen. Z.B. ist der Quranvers Nr.3 in Sure al Ma´ida "Verboten ist euch (der Genuss von ) Verendetem…" ein konkreter Beweis dafür, dass der Genuss von Verendetem haram ist.


Quellen

  1. As-Sa'y, Dr. Ayad bin Nahy: Usul al-fiqh alladhi la yas' alfagih djahlahu. Dar Ibn Hazm, Riad, (Jahr?)