Bearbeiten von „Tierschutz im Islam“
Aus islam-pedia.de
Warnung: Du bist nicht angemeldet. Deine IP-Adresse wird öffentlich sichtbar, falls du Bearbeitungen durchführst. Sofern du dich anmeldest oder ein Benutzerkonto erstellst, werden deine Bearbeitungen zusammen mit anderen Beiträgen deinem Benutzernamen zugeordnet.
Die Bearbeitung kann rückgängig gemacht werden.
Bitte prüfe den Vergleich unten, um sicherzustellen, dass du dies tun möchtest, und speichere dann unten deine Änderungen, um die Bearbeitung rückgängig zu machen.
Aktuelle Version | Dein Text | ||
Zeile 17: | Zeile 17: | ||
== Islamischer Umgang mit den Tieren == | == Islamischer Umgang mit den Tieren == | ||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
[[SahlIbn Hanzaliya]] (ALLAHs Wohlgefallen mit ihm) berichtete: Allahs [[Muhammad|Gesandter]] (ALLAHs Segen und Frieden mit ihm) hat gesagt: | [[SahlIbn Hanzaliya]] (ALLAHs Wohlgefallen mit ihm) berichtete: Allahs [[Muhammad|Gesandter]] (ALLAHs Segen und Frieden mit ihm) hat gesagt: | ||
− | :"Fürchtet Allah vor (Misshandlung) der stummen<ref | + | :"Fürchtet Allah vor (Misshandlung) der stummen<ref>mu'jama (arab.)= …, die sich (ja) nicht ausdrücken können</ref> Tiere. Reitet sie, wenn sie gesund sind, esst sie, wenn sie gesund sind." |
:([[Abu Dauud]]) | :([[Abu Dauud]]) | ||
Zeile 81: | Zeile 75: | ||
[[An-Naua-ui]] sagte: | [[An-Naua-ui]] sagte: | ||
− | :Der Gesandte Allahs (Frieden und Segen Allahs seien auf ihm) verbot das Festhalten oder Festbinden von Tieren (für den Zweck, sie zu töten); gemäß eines anderen Berichts, ''"Nehmt nichts, was eine Seele besitzt, als Zielscheibe."'' Die Gelehrten sagten, dass das Festbinden von Tieren bedeutet, sie mit Gewalt festzuhalten, während sie noch am Leben sind, um sie als Zielscheibe zu benutzen usw. Die Worte "Nehmt nichts, was eine Seele besitz als Zielscheibe" bedeuten, keine lebenden Tiere als Zielscheibe für das Schießen zu benutzen, so wie Zielscheiben aus Leder usw. benutzt werden. Dieses Verbot bedeutet, dass dies zu tun haram ist. Deshalb sagte der Prophet (Frieden und Segen Allahs seien auf ihm), gemäß der Überlieferung, die von Ibn Umar berichtet wurde, die diesem Bericht folgt: ''„Allah verfluchte denjenigen, der dies tut.“'' Und da es Tierquälerei ist, eine Verschwendung ihres [der Tiere] Lebens, eine Verschwendung von Geld, das Tier zum Sterben zu bringen, ohne es in der vorgeschriebenen Art und Weise zu schlachten, wenn es ein Tier ist, dessen Fleisch gegessen werden darf, und das Verschwenden eines Tieres, aus dem auf andere Weise Nutzen gezogen werden könnte, wenn es ein Tier ist, dessen Fleisch nicht gegessen werden darf. | + | :Der Gesandte Allahs (Frieden und Segen Allahs seien auf ihm) verbot das Festhalten oder Festbinden von Tieren (für den Zweck, sie zu töten); gemäß eines anderen Berichts, ''"Nehmt nichts, was eine Seele besitzt, als Zielscheibe."'' Die Gelehrten sagten, dass das |
+ | Festbinden von Tieren bedeutet, sie mit Gewalt festzuhalten, während sie noch am Leben sind, um sie als Zielscheibe zu benutzen usw. Die Worte "Nehmt nichts, was eine Seele besitz als Zielscheibe" bedeuten, keine lebenden Tiere als Zielscheibe für das Schießen | ||
+ | zu benutzen, so wie Zielscheiben aus Leder usw. benutzt werden. Dieses Verbot bedeutet, dass dies zu tun haram ist. Deshalb sagte der Prophet (Frieden und Segen Allahs seien auf ihm), gemäß der Überlieferung, die von Ibn Umar berichtet wurde, die diesem Bericht folgt: ''„Allah verfluchte denjenigen, der dies tut.“'' Und da es Tierquälerei ist, eine Verschwendung ihres [der Tiere] Lebens, eine Verschwendung von Geld, das Tier zum Sterben zu bringen, ohne es in der vorgeschriebenen Art und Weise zu schlachten, wenn es ein Tier ist, dessen Fleisch gegessen werden darf, und das Verschwenden eines Tieres, aus dem auf andere Weise Nutzen gezogen werden könnte, wenn es ein Tier ist, dessen Fleisch nicht gegessen werden darf. | ||
:(Sharh [[Imam Muslim]], 13/108) | :(Sharh [[Imam Muslim]], 13/108) | ||
Zeile 99: | Zeile 95: | ||
abgeleitet werden kann. | abgeleitet werden kann. | ||
− | + | Die Tierschutzbestimmungen beim rituellen Schächten berücksichtigen alle aufgeführten Kategorien. Das betäubungslose Schächten (im Judentum und im Islam) besteht nicht nur aus dem Schächtschnitt an sich, sondern es gibt eine Vielzahl von Vorschriften zur Durchführung des Schächtens sowie strenge Regeln sowohl für vorbereitende als auch für nachbereitende Maßnahmen, die dem Tier unnötige Qualen beim Schächten ersparen und seine Würde als Geschöpf wahren sollen. | |
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | Die Tierschutzbestimmungen beim rituellen Schächten berücksichtigen alle | ||
So ist es beispielsweise verboten ein Tier in Anwesenheit eines anderen Tieres zu schlachten, es muss verhindert werden, dass das Tier die Todesschreie anderer Tiere hört, das Schärfen des Messers bzw. das Vorbereiten der Schlachtutensilien darf nicht in Anwesenheit des Schlachttieres geschehen und selbst das Messer, bzw. die Schlachtutensilien dürfen nicht im Blickfeld des Tieres liegen, dies alles um dem Tier unnötigen Stress zu ersparen. Beim Schlachtvorgang selbst ist es vorgeschrieben, dass | So ist es beispielsweise verboten ein Tier in Anwesenheit eines anderen Tieres zu schlachten, es muss verhindert werden, dass das Tier die Todesschreie anderer Tiere hört, das Schärfen des Messers bzw. das Vorbereiten der Schlachtutensilien darf nicht in Anwesenheit des Schlachttieres geschehen und selbst das Messer, bzw. die Schlachtutensilien dürfen nicht im Blickfeld des Tieres liegen, dies alles um dem Tier unnötigen Stress zu ersparen. Beim Schlachtvorgang selbst ist es vorgeschrieben, dass | ||
Zeile 111: | Zeile 102: | ||
Aus dies allem ergibt sich, dass Nachlässigkeit und Missachtung gegenüber der Schöpfung und anderen Lebewesen mit dem Islam nicht vereinbar sind, dazu gehören fabrikmäßige Massenschlachtungen am Fließband ebenso wie nicht artgerechte Tierhaltung, Legebatterien, Massentierhaltung und Tierversuche sowie die Verfütterung von Tiermehl an Pflanzenfresser. Die Folgen dieser Nachlässigkeit sind hinreichend bekannt: BSE, geklonte Tiere, tierquälerische Tiertransporte, dubiose Herkunftsnachweise von Schlachttieren und viele weitere Skandale. | Aus dies allem ergibt sich, dass Nachlässigkeit und Missachtung gegenüber der Schöpfung und anderen Lebewesen mit dem Islam nicht vereinbar sind, dazu gehören fabrikmäßige Massenschlachtungen am Fließband ebenso wie nicht artgerechte Tierhaltung, Legebatterien, Massentierhaltung und Tierversuche sowie die Verfütterung von Tiermehl an Pflanzenfresser. Die Folgen dieser Nachlässigkeit sind hinreichend bekannt: BSE, geklonte Tiere, tierquälerische Tiertransporte, dubiose Herkunftsnachweise von Schlachttieren und viele weitere Skandale. | ||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
== Fußnoten == | == Fußnoten == | ||
− | <references | + | <references /> |
Zeile 147: | Zeile 112: | ||
*Halal.de: Tierschutz im Islam. URL: http://www.halal.de/nuu_s01.htm (10.06.2009) | *Halal.de: Tierschutz im Islam. URL: http://www.halal.de/nuu_s01.htm (10.06.2009) | ||
− | + | ||
− | + | ||
[[Kategorie: Natur und Umwelt]] | [[Kategorie: Natur und Umwelt]] |