Bearbeiten von „Islamische Kleidung“

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: ''„Allah liebt es, wenn Er Seinem Diener eine Gnade erwiesen hat, dass Er die Spuren Seiner Gnade an ihm sieht.“'' (Hadith bei Baihaqi)
 
: ''„Allah liebt es, wenn Er Seinem Diener eine Gnade erwiesen hat, dass Er die Spuren Seiner Gnade an ihm sieht.“'' (Hadith bei Baihaqi)
  
[[As-San'ani]] sagt: Dieser Hadith weist darauf hin, dass Allah es liebt, wenn man offen durch seine Art der Kleidung und die Art des Essens zeigt, dass Allah einem Wohlstand gegeben hat – dies weil durch das offene Zeigen eine Dankbarkeit gegenüber Allah ausgedrückt wird und weil die Leute so auf den Wohlstand des Betreffenden schließen können, so dass ein Bedürftiger weiß, dass er den Betreffenden um eine mildtätige Spende bitten kann. <ref name="ahkam">Mourad Samir (2009),[http://www.didi-info.de/downloads/doc_view/2-ahadith-al-ahkam?tmpl=component&format=raw Ahadith al-Ahkam - Hadithe der rechtlichen Bestimmungen mit Erläuterungen - Gottesdienstliche Handlungen und Handelsrecht], Deutscher Informationsdienst über den Islam, e.V., Karlsruhe</ref>
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[[As-San'ani]] sagt: Dieser Hadith weist darauf hin, dass Allah es liebt, wenn man offen durch seine Art der Kleidung und die Art des Essens zeigt, dass Allah einem Wohlstand gegeben hat – dies weil durch das offene Zeigen eine Dankbarkeit gegenüber Allah ausgedrückt wird und weil die Leute so auf den Wohlstand des Betreffenden schließen können, so dass ein Bedürftiger weiß, dass er den Betreffenden um eine mildtätige Spende bitten kann. <ref>Mourad Samir (2009),[http://www.didi-info.de/downloads/doc_view/2-ahadith-al-ahkam?tmpl=component&format=raw Ahadith al-Ahkam - Hadithe der rechtlichen Bestimmungen mit Erläuterungen - Gottesdienstliche Handlungen und Handelsrecht], Deutscher Informationsdienst über den Islam, e.V., Karlsruhe</ref>
  
 
== Sechs Voraussetzungen der islamischen Bekleidung für Mann und Frau ==
 
== Sechs Voraussetzungen der islamischen Bekleidung für Mann und Frau ==
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Unter Berufung auf [[Abu Sa'id Al-Khudri]], der berichtet, dass der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Friede auf ihm) sagte:
 
Unter Berufung auf [[Abu Sa'id Al-Khudri]], der berichtet, dass der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Friede auf ihm) sagte:
: ''"Ihr folgt gewiss den Lebensgewohnheiten der (Völker) vor euch, Handbreite um Handbreite, Ellenlänge um Ellenlänge, bis dass ihr ihnen folgen würdet, selbst wenn sie den Weg in das (Erd-)Loch eines Dabb einschlagen würden." Wir sagten: " Oh Gesandter Allahs, die Juden und Christen (sind damit gemeint) ? Er sagte: " Wer sonst?"'' (Hadith bei [[Buchari]], Nr.7320, [[Muslim]], Nr. 2669) Anm.: Ein "Dabb" ist ein stinkendes Tier in der Wüste.
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: ''"Ihr folgt gewiss den Lebensgewohnheiten der (Völker) vor euch, Handbreit um Handbreit, Armbreite um Armbreite, bis dass ihr ihnen folgen würdet, selbst wenn sie den Weg in eine Eidechsenhöhle einschlagen würden." Wir sagten: " Oh Gesandter Allahs, die Juden und Christen (sind damit gemeint) ? Er sagte: " Wer sonst?"'' (Hadith bei [[Buchari]], Nr.7320, [[Muslim]], Nr. 2669)
  
 
'''b) Keine christlichen Kreuze, Bilder:'''
 
'''b) Keine christlichen Kreuze, Bilder:'''
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: "''Ich hörte Muhammad (Allahs Segen und Friede auf ihm) sagen:» Wer immer in dieser Welt ein Bild (Anm.: von Mensch und Tier) macht, wird am Tage der Auferstehung aufgefordert werden die Seele in das Bild einzuhauchen, und er wird keine Seele hineinhauchen können!«"'' (Hadith sahih bei Buchari, Nr. 5963)
 
: "''Ich hörte Muhammad (Allahs Segen und Friede auf ihm) sagen:» Wer immer in dieser Welt ein Bild (Anm.: von Mensch und Tier) macht, wird am Tage der Auferstehung aufgefordert werden die Seele in das Bild einzuhauchen, und er wird keine Seele hineinhauchen können!«"'' (Hadith sahih bei Buchari, Nr. 5963)
  
Das Tragen von Kleidern mit Darstellungen von Tieren und Menschen ist gemäß der [[Schafi'itische Fiqh-Schule|Schafi'itischen Fiqh-Schule]] haram, das Gleiche gilt für die korrekte Ansicht in der [[Hanbalitische Fiqh-Schule]]. In der [[Hanafitische Fiqh-Schule]] sind diese ebenfalls [[haram]], allerdings sollen davon kleine, undeutliche Bilder ausgenommen sein.<ref name="abu"/>  
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Das Tragen von Kleidern mit Darstellungen von Tieren und Menschen ist gemäß der [[Schafi'itische Fiqh-Schule|Schafi'itischen Fiqh-Schule]] haram, das Gleiche gilt für die korrekte Ansicht in der [[Hanbalitische Fiqh-Schule]]. In der [[Hanafitische Fiqh-Schule]] sind diese ebenfalls [[haram]], allerdings sollen davon kleine, undeutliche Bilder ausgenommen sein. <ref name="Abu Said"/>
  
 
Vom Verbot sind Darstellung von Tieren und Menschen ausgenommen, die so verunstaltet sind (z.B. ohne Kopf), dass das dargestellte Lebewesen so nicht leben könnte.
 
Vom Verbot sind Darstellung von Tieren und Menschen ausgenommen, die so verunstaltet sind (z.B. ohne Kopf), dass das dargestellte Lebewesen so nicht leben könnte.
  
Einige Gelehrte erlauben auch Bilder, wenn diese so dargestellt werden, dass eine Geringschätzung zum Ausdruck kommt, z.B. die Darstellung von Tieren auf Kinderschuhen (anders als beim Aufhängen von Bildern, besteht hier nicht die Gefahr einer besonderen Verehrung, da die Bilder mit Dreck und Staub beschmutzt werden.) <ref>[http://www.ferkous.com Fatwa Nr. 149], Schaick Ferkous </ref>
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Einige Gelehrte erlauben auch Bilder, wenn diese so dargestellt werden, dass eine Geringschätzung zum Ausdruck kommt, z.B. die Darstellung von Tieren auf Kinderschuhen (anders als beim Aufhängen von Bildern, besteht hier nicht die Gefahr einer besonderen Verehrung, da die Bilder mit Dreck und Staub beschmutzt werden.) <ref>[www.ferkous.com Fatwa Nr. 149], Schaick Ferkous </ref>
  
 
'''c) Keine unislamischen Sprüche'''  
 
'''c) Keine unislamischen Sprüche'''  
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Unter Prunkgewand versteht man jedes Gewand, das man anzieht, um andere damit zu beeindrucken. Oder anders gesagt: Jedes Gewand, durch das sich der Träger vom Normalbürger seiner Gesellschaft unterscheidet und dadurch auffällt, indem auf ihn gezeigt wird.<ref name="abu"/>
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Unter Prunkgewand versteht man jedes Gewand, das man anzieht, um andere damit zu beeindrucken. Oder anders gesagt: Jedes Gewand, durch das sich der Träger vom Normalbürger seiner Gesellschaft unterscheidet und dadurch auffällt, indem auf ihn gezeigt wird.<ref name="Abu Said"/>
  
Das Tragen einer solchen Kleidung ist [[haram]]<ref>Dr.al-Qaradawi, Jusuf (1989): Erlaubtes und Verbotenes im Islam, Übersetzung: Ahmad v.Denffer, SKD Bavaria Verlag, München, ISBN:3-926575-12-3</ref>:
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Das Tragen einer solchen Kleidung ist [[haram]]:
  
 
Es wird überliefert, dass der Prophet (Allahs Segen und Friede auf ihm) sagte:
 
Es wird überliefert, dass der Prophet (Allahs Segen und Friede auf ihm) sagte:
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Jemand fragte den[[ Sahabi]] [[Ibn Umar]] (Allalhs Wohlgefallen auf ihm):
 
Jemand fragte den[[ Sahabi]] [[Ibn Umar]] (Allalhs Wohlgefallen auf ihm):
: ''"Was für Kleider soll ich tragen?" Ibn Umar antwortete: "Solche, die nicht die Geringschätzung der Unverständigen bewirken (Anm.: weil sie wertlos und schäbig sind), und nicht den Tadel der Weisen (Anm.: weil sie extravagant sind)."'' ( überliefert bei At-[[Tabaran]]i) .  
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: ''"Was für Kleider soll ich tragen?" Ibn Umar antwortete: "Solche, die nicht die Geringschätzung der Unverständigen bewirken (Anm.: weil sie wertlos und schäbig sind), und nicht den Tadel der Weisen (Anm.: weil sie extravagant sind)."'' ( überliefert bei At-[[Tabaran]]i) .<ref>Qaradawi</ref>
  
 
Wie das Hadith zeigt, ist damit auffällige Kleidung gemeint, egal, ob sie sich durch Schäbigkeit oder Extravaganz auszeichnet. Man unterscheidet daher verschiedene Arten:
 
Wie das Hadith zeigt, ist damit auffällige Kleidung gemeint, egal, ob sie sich durch Schäbigkeit oder Extravaganz auszeichnet. Man unterscheidet daher verschiedene Arten:
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* Kleidung, die der im Lande üblichen Kleidung widerspricht,  
 
* Kleidung, die der im Lande üblichen Kleidung widerspricht,  
 
* Kleidung, die auf eine ungewöhliche Weise getragen wird, z.B. T-Shirt wird verkehrt herum getragen.
 
* Kleidung, die auf eine ungewöhliche Weise getragen wird, z.B. T-Shirt wird verkehrt herum getragen.
*Kleidung, die übertrieben witzig sein soll.<ref name="abu"/>
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*Kleidung, die übertrieben witzig sein soll.<ref name="Abu Said"/>
  
 
Was genau unter einem "Prunkgewand" zu verstehen ist, variiert von Gesellschaft zu Gesellschaft und von Zeit zu Zeit. Folgende drei Dinge sind bei der Einschätzung, ob ein "Prunkgewand" vorliegt zu beachten:
 
Was genau unter einem "Prunkgewand" zu verstehen ist, variiert von Gesellschaft zu Gesellschaft und von Zeit zu Zeit. Folgende drei Dinge sind bei der Einschätzung, ob ein "Prunkgewand" vorliegt zu beachten:
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#Es wird getragen, um den Träger bewusst schäbig erscheinen zu lassen, wie z.B. jemand, der immer ein einfaches Gewand aus Schafwolle trägt, um damit seine Askese zum Diesseits auszudrücken.
 
#Es wird getragen, um den Träger bewusst schäbig erscheinen zu lassen, wie z.B. jemand, der immer ein einfaches Gewand aus Schafwolle trägt, um damit seine Askese zum Diesseits auszudrücken.
  
Nicht darunter fällt natürlich, wenn ein Muslim - entgegen der Sitte seines Landes - z.B. keine engen Jeans trägt, die über die Knöchel reichen, sondern islamische Kleidung. Dies stellt kein Prunkkleid dar, sondern die Rückkehr zur reinen Sunna und der natürlichen Fitra.
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Nicht darunter fällt natürlich, wenn ein Muslim - entgegen der Sitte seines Landes - z.B. keine engen Jeans trägt, die über die Knöchel reichen, sondern islamische Kleidung. Dies stellt kein Prunkkleid dar, sonder die Rückkehr zur reinen Sunna und der natürlichen Fitra.<ref name="Abu Said"/>
  
Der Muslim, der in einem islamischen Land wohnt, sollte die gewöhnliche islamische Kleidung seines Landes tragen, wenn diese mit der Scharia vereinbar ist.<ref name="abu"/>
 
  
 
== Die islamische Bekleidung des Mannes ==
 
== Die islamische Bekleidung des Mannes ==
  
Die islamische Bekleidung des Mannes muss die oben für beide Geschlechter genannten sechs Bedingungen erfüllen. Hinzu kommen zwei weitere Bedingungen<ref name="abu"/>:
 
  
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Die islamische Bekleidung des Mannes muss die oben für beide Geschlechter genannten sechs Bedingungen erfüllen. Hinzu kommen drei weitere Bedingungen: <ref name="abu"/>
  
=== 1. Der Stoff und die Farbe der Kleidung darf nicht verboten sein. ===
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#Der Stoff und die Farbe der Kleidung darf nicht verboten sein.
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#Die Bekleidung darf nicht bis unter die Fußknöchel reichen.
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#Die Bekleidung darf nicht einem [[scharia]]'konformen Brauch des Landes zuwiderlaufen.
  
 
'''a) Verbot des Tragens von Seide für Männer'''
 
 
Männern ist es - im Gegensatz zu Frauen - nicht erlaubt, reine Seidengewänder zu tragen:
 
 
[[Anas Ibn Malik]] (Allahs Wohlgefallen auf ihm) berichtete, dass der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Friede auf ihm) sagte:
 
: ''" Wer Seide in diesem Leben trägt, der wird sie nicht im Jenseits tragen"'' (Hadith bei [[Buchari]], Nr.5834)
 
 
Hudhaifa (Allahs Wohlgefallen auf ihm) berichtete:
 
: ''"Der Prophet (Allahs Segen und Friede auf ihm) verbot uns, dass wir aus goldenen und silbernen Gefäßen trinken und daraus essen. Gleichermaßen verbot er uns auch, dass wir uns mit Seide und Seidenbrokat bekleiden oder aber darauf zu sitzen."'' (Hadith bei Buchari, Nr. 5837)
 
 
Abu Musa (Allahs Wohlgefallen auf ihm) berichtete, dass der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Friede auf ihm) gesagt hat:
 
: ''„Gold und Seide sind erlaubt worden für die weiblichen Mitglieder meiner Gemeinde (arab. Umma) und verboten für deren männlichen Mitglieder.“''  (Hadith bei [[Ahmad]], [[Nasa'i]] und [[Tirmidhi]] (Nr.1720), der den Hadith für [[hasan]] sahih erklärte)
 
 
'''Ausnahmen des Verbots:'''
 
 
Der Prophet (Allahs Segen und Friede auf ihm)  erlaubte es jedoch, dass ein Mann ein Kleidungsstück trägt, in dem ein kleiner Anteil Seide ist und dass ein Mann Seide trägt, wenn er eine Allergie oder eine Hautkrankheit hat, und er deshalb keinen normalen Stoff verträgt <ref name="ahkam"/>.
 
 
Abu 'Uthman berichtete:
 
: ''"'[[Umar Ibn al-Khattab]] schrieb uns, dass der Prophet (Allahs Segen und Friede auf ihm) das Tragen von Seide verbot, es sei denn nur so - und der Prophet ( Allahs Segen und Friede auf ihm) zeigte es uns mit seinen beiden Fingern - dem Zeigefinger und dem Mittelfinger."'' (Hadith bei Buchari,Nr. 5828)
 
 
Anm.: Es handelt sich bei der Demonstration mit den zwei Fingern um das Höchstmaß an Seidenstoff, den man als Verzierborte oder ähnliches gebrauchen darf.
 
 
[[Ibn Umar]] (Allahs Wohlgefallen auf ihm) hat gesagt:
 
: ''„Der Prophet (Allahs Segen und Friede auf ihm) verbot das Tragen von Seide, außer wenn (im Kleidungsstück) Seide in der Größe von zwei, drei oder vier Fingern ist.“'' (Hadith bei Buchari und Muslim, der hiesige Wortlaut ist der von Muslim überlieferte)
 
 
[[Anas Ibn Malik]] (Allahs Wohlgefallen auf ihm) berichtete:
 
: ''"Der Prophet (Allahs Segen und Friede auf ihm) erlaubte [[Az-Zubair]] und Abdurrahman das Tragen von Seide wegen dem Juckreiz, unter dem die beiden litten."'' (Hadith bei Buchari, Nr. 5839 und Muslim, Nr. 2076)
 
 
'''b) Verbot des Tragens von Gold für Männer:'''
 
 
Ebenso wie Silber ist auch das Tragen von Gold, insbesondere in Form von Goldringen, nicht erlaubt. <ref name="ahkam"/>.
 
 
[[Ali]] berichtet, dass der Prophet (Allahs Segen und Friede auf ihm) Seide in die rechte Hand und Gold in die linke nahm und sagte:
 
: ''"Diese beiden sind für die Männer unter meinen Anhängern [[haram]]"'' (Hadith bei [[Ahmad]], [[Abu Dawud]], [[An-Nasa'i]], [[Ibn Madscha]])
 
 
Der Prophet (Allahs Segen und Friede auf ihm) sah einen Goldring an der Hand eines Mannes. Da nahm er ihn und warf ihn weg und sagte:
 
: ''„Hebt jemand etwa ein Stück glühender Kohle auf un hält es in der Hand?“'' Als der Prophet (Allahs Segen und Friede auf ihm) weggegangen war, sagte jemand zu dem Mann: „Nimm deinen Ring, und ziehe einen Nutzen daraus (d.h. z.B. verkaufe ihn oder lasse ihn einschmelzen)“, worauf dieser sagte: „Nein, bei Allah, ich werde ihn nie nehmen, wo ihn doch der Prophet (Allahs Segen und Friede auf ihm) weggeworfen hat.“ (Hadith bei [[Muslim]])
 
 
'''c) Leder von Tieren, die nicht zum Verzehr erlaubt sind'''
 
 
Nicht zum Verzehr erlaubt sind Schweine und Raubtiere wie der Löwe,  Hunde, Affen, u.s.w..
 
 
Da diese Tiere unrein (arab. nadschas) sind, ist es auch nicht erlaubt, ihr Leder als Kleidung zu verwenden. Es spielt dabei keine Rolle, auf welche Weise diese Tiere geschlachtet wurden und ob das Leder gegerbt wurde. <ref name="abu"/>
 
 
Unter Berufung auf Abu al-Mulih Ibn Usama (Allahs Wohlgefallen auf ihm), der berichtete, dass der Gesandte Allahs (Allahs Friede und Segen auf ihm) das Leder von Raubtieren verbot. (Hadith bei Abu Dawud, Tirmidhi, An-Nasa'i, [[Hakim]] erklärte es für sahih, ebenso [[Ad-Dhahabi]] und [[al-Albani]])
 
 
'''d) mit Safran gefärbte Kleidung'''
 
 
Bezüglich des Verbotes von Kleidung, die mit Safran gelb gefärbt wurde, bestehen zwischen den Gelehrten Meinungsverschiedenheiten. Ein Verbot wird mit folgenden Hadithen begründet:
 
 
[[Ibn Umar]] (Allahs Wohlgefallen auf beiden) berichtete:
 
: ''"Der Prophet (Allahs Segenund Friede auf ihm) verbot es den Männern, sich während der Pilgerfahrt mit Tüchern zu bekleiden, die mit (dem gelben) Wars oder Safran gefärbt waren. "'' (Hadith bei Buchari, Nr.5847)
 
 
[[Anas]] berichtete:
 
: ''"Der Prophet (Allahs Segen und Friede auf ihm) verbot es den Männern, sich mit (dem gelben) Safran zu färben."'' (Hadith bei Buchari, Nr.5846 und Muslim, Nr.2101)
 
 
'''e) Rot gefärbte Kleidung'''
 
 
Bezüglich des Verbotes von Kleidung, die (ausschließlich) rot gefärbt ist, bestehen zwischen den Gelehrten Meinungsverschiedenheiten.
 
 
Einerseits gibt es ein klares [[Hadith]] bei Buchari, dass der Prophet (Allahs Segen und Friede auf ihm) rote Kleidung getragen hat.
 
 
Al-Bara' (Allahs Wohlgefallen auf ihm) berichtete:
 
: ''"Der Prophet (Allahs Segen und Friede auf ihm) war von mittlerer Statur, und ich habe ihn einmal in einem roten Anzug gesehen, und wie diesen habe ich nie etwas Schöneres gesehen." '' (Hadith bei Buchari, Nr.5848)
 
 
Andererseits hielten einige [[Sahaba]] wie [[Umar Ibn al-Khattab]], und einige Gelehrte wie [[Ibn Qajjim]], ausschließlich rot gefärbte Kleidung für verboten. Nach ihrer Meinung geht es in dem Hadith nicht um ein ausschließlich rotes Gewand, sondern um ein mit anderen Farben gemischtes.<ref name="abu"/>
 
 
 
=== 2. Die Bekleidung darf nicht bis unter die Fußknöchel reichen ===
 
 
Das Herunterlassen der Kleidung bis unter die Fußknöchel nennt man im Arabischen "Isbaal". Wenn dies geschieht, um damit Bewunderung hervorzurufen oder damit zu prahlen, sind sich die Gelehrten darüber einig, dass dies [[haram]] ist. Meinungsverschiedenheiten unter den Gelehrten bestehen, wenn eine solche Absicht nicht vorliegt. Für ein Verbot sprechen die folgenden Quranstellen und Hadithe:
 
 
: ''"Und gehe nicht übermütig3 auf der Erde einher. Du wirst ja die Erde nicht aufreißen noch die Berge an Höhe erreichen (können).(*) Das schlechte (Verhalten) in alledem ist bei deinem Herrn verabscheut."'' (Quran 17:37-38)
 
 
: ''"Und zeige den Menschen nicht geringschätzig die Wange und gehe nicht übermütig auf der Erde einher, denn Allah liebt niemanden, der eingebildet und prahlerisch ist."'' (Quran 31:18)
 
 
[[Ibn Umar]] (Allahs Wohlgefallen auf beiden) berichtete, dass der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Friede auf ihm) sagte:
 
: ''"Allah schaut denjenigen nicht an, der seine Kleidung selbstherrlich hinter sich auf dem Boden schleifen läßt."'' (Hadith bei Buchari, Nr.5783)
 
 
Salim Ibn 'Abdullah berichtete von seinem Vater, dass der Prophet (Allahs Segen und Friede auf ihm) sagte:
 
: ''"Wer seine Kleidung selbstherrlich hinter sich auf dem Boden schleifen läßt, den schaut Allah am Tage der Auferstehung nicht an." [[Abu Bakr]] sagte zu ihm: "O Gesandter Allahs, es kommt manchmal vor, dass eine Seite meines Lendentuchs von selbst nach unten hängt, es sei denn, dass ich darauf achte und es ändere." Der Prophet (Allahs Segen und Friede auf ihm) sagte: "Du bist nicht der, der dies aus Selbstherrlichkeit tut!"'' (Hadith bei Buchari, Nr.5784)
 
 
Anm.: In diesem Hadith bestätigt der Prophet, dass Abu Bakr aufgrund seines herausragenden Charakters weit davon entfernt ist, eine solche Absicht zu haben. Im übrigen hing das Tuch nur vorübergehend herunter.
 
 
Für ein Verbot - ohne die entsprechende Absicht - spricht, dass es weitere Hadithe gibt, in denen diese Voraussetzung (d.h. es aus Prahlerei oder Bewunderung zu machen) nicht genannt wird.
 
 
[[Abu Huraira]] (Allahs Wohlgefallen auf ihm) berichtete, dass der Prophet (Allahs Segen und Friede auf ihm) sagte:
 
: ''"Was vom Lendentuch über die beiden Knöchel hinweg nach unten hängt, ist im Höllenfeuer!"'' (Hadith bei Buchari, Nr.5787)
 
 
'''Ausnahmen von diesem Verbot:'''
 
 
*Wie alle islamischen Bestimmungen, kann auch diese Bestimmung ausnahmsweise bei Notwendigkeit außer Acht gelassen werden, z.B. bei starker Kälte.
 
 
*Eine Ausnahme besteht auch, wenn das Gewand unerwartet und vorübergehend über die Knöchel reicht, z.B. bei schnellem Laufen, siehe Hadith Salim Ibn Abdullah.<ref name="abu"/>
 
  
 
== Die islamische Bekleidung der Frau ==
 
== Die islamische Bekleidung der Frau ==
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Unter fremden Männern (arab. Adschanib) versteht man alle Männer, denen die Heirat mit der Frau erlaubt ist.  
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Unter fremden Männern (arab. Adschanib) versteht man alle Männer, denen die Heirat mit der Frau erlaubt ist.
  
 
Die islamische Bekleidung der Frau muss in Gegenwart von fremden Männern die oben für beide Geschlechter genannten sechs Bedingungen erfüllen. Auf den ersten Punkt - Bedecken der '[[Aura]] - wird noch einmal ausführlich eingegangen. Hinzu kommen zwei weitere Bedingungen:  
 
Die islamische Bekleidung der Frau muss in Gegenwart von fremden Männern die oben für beide Geschlechter genannten sechs Bedingungen erfüllen. Auf den ersten Punkt - Bedecken der '[[Aura]] - wird noch einmal ausführlich eingegangen. Hinzu kommen zwei weitere Bedingungen:  
  
'''1) Sie muss die [[Aura]] bedecken.'''
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1. Sie muss die '[[Aura]], d.h. den ganzen Körper außer den Teilen, die hiervon ausgenommen sind, bedecken. Nach einigen Gelehrten wie Schaich [[al-Albani]] sind davon die Hände und das Gesicht ausgenommen. Andere Gelehrte sind dagegen der Ansicht, dass der gesamte Körper der Frau 'Aura ist und bedeckt werden muss. Diese Meinung vertritt u.a. Schaich [[Ibn al-Uthaimin]]. Der Streit der Gelehrten bezieht sich also auf Gesicht und Hände. In der islamischen Welt vertritt aber kein angesehener Gelehrter die Meinung, die Frau müsse ihre Haare nicht bedecken.
 
 
Zu diesem Zweck hat die Frau einen [[Hidschab]] zu tragen. Die Bedingungen des Hidschabs, insbesondere die Frage, ob dieser den ganzen Körper bedecken muss oder ob davon bestimmte Körperteile wie die Hände und das Gesicht ausgenommen sind, wird im Artikel [[Hidschab]] ausführlich behandelt.
 
 
 
'''2) Die Kleidung darf nicht selbst einen Schmuck darstellen'''
 
 
 
Dies ergibt sich bereits aus einschlägigen Quranstellen zum [[Hidschab]]. Sinn der islamischen Kleidung ist es ja gerade, dass der Schmuck und die Schönheit der Frau nicht gezeigt werden.
 
 
 
: ''"Und sag zu den gläubigen Frauen, sie sollen ihre Blicke senken und ihre Scham hüten, ihren Schmuck nicht offen zeigen, außer dem, was (sonst) sichtbar ist..."'' (Quran 24:31)
 
 
 
: ''"Haltet euch in euren Häusern auf; und stellt euch nicht zur Schau wie in der Zeit der früheren Unwissenheit..."'' (Quran 33:33)
 
 
 
'''3) Die Kleidung darf nicht parfümiert sein'''
 
 
 
Die Kleidung der muslimischen Frau darf nicht mit Weihrauch oder sonstigem Parfüm parfümiert sein.<ref>al-Albani, Nasruddin (2002), Dschilbab al-Mar'a al-Muslima fi al-Quran wa as-Sunna, Verlag: Dar As-Salam </ref>
 
 
 
[[Abu Musa al-Asch'ari]] (Allahs Wohlgefallen auf ihm) sagte:
 
: ''"Der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Friede auf ihm) sagte: "Jede Frau, die Parfüm aufträgt und dann unter die Menschen geht, so dass diese ihren Duft riechen können, ist eine Unzucht (arab. Zinaa') Treibende."'' (Hadith bei Tirmidhi und An-Nasa'i, al-Albani erklärte es für hasan )
 
 
 
[[Zainab ath-Thaqafia]] (Allahs Wohlgefallen auf ihr) berichtet, dass der Prophet (Allahs Segen und Friede auf ihm) sagte:
 
: ''"Wenn eine von euch (Frauen) hinausgeht zur Moschee, so soll sie kein Parfüm berühren."'' (Hadith sahih bei al-Albani)
 
 
 
Abu Huraira (Allahs Wohlgefallen auf ihm) sagte, der Gesandte Allahs(Allahs Segen und Friede auf ihm)  sagte:
 
: ''"Jede Frau, die sich mit Weihrauch parfümiert, lasst sie nicht beim 'Ischa-[[Gebet]] mit uns zugegen sein."''
 
:Anm.: Weihrauch wurde früher als Parfüm für Kleidung eingesetzt.
 
 
 
 
 
=== 2. Die islamische Bekleidung der Frau in Gegenwart von männlichen Verwandten ===
 
 
 
 
 
Die männlichen Verwandten (arab. Maharim - Sg. [[Mahram]]), gegenüber denen die Frau bestimmte Teile ihres Körpers zeigen darf, werden in Sure an-Nur genannt:
 
 
 
: ''"... Und sie sollen ihre Kopftücher (arab.: bi Chumurihinna, Pl. von [[Chimar]]) auf den Brustschlitz ihres Gewandes schlagen und ihren Schmuck nicht offen zeigen, '''außer ihren Ehegatten, ihren Vätern, den Vätern ihrer Ehegatten, ihren Söhnen, den Söhnen ihrer Ehegatten, ihren Brüdern, den Söhnen ihrer Brüder und den Söhnen ihrer Schwestern, ihren Frauen, denen, die ihre rechte Hand besitzt, den männlichen Gefolgsleuten, die keinen (Geschlechts)trieb (mehr) haben, den Kindern''', die auf die Blöße der Frauen (noch) nicht aufmerksam geworden sind..."'' (Quran 24:31)
 
 
 
 
 
'''Männliche Verwandte (arab. Maharim) sind folglich:'''
 
 
 
# Die Väter und Großväter der Frau, mütterlicher- sowie väterlicherseits.
 
# Die Väter der Ehemänner der Frau.
 
# Die Söhne der Frau und die Söhne ihrer Ehemänner.
 
# Die Brüder der Frau, egal ob Halbbrüder oder nicht.
 
# Die Söhne der Brüder und der Schwestern der Frau.
 
# Ihre Onkel mütterlicher- und väterlicherseits.
 
# Den genannten 6 Gruppen sind Männer gleichgestellt, die durch das [[Stillen]] zu Verwandten geworden sind, wie z.B. Milchbrüder oder auch Babys, die von der Frau gestillt wurden. Dies ergibt sich aus dem Ausspruch des Propheten (Allahs Segen und Friede auf ihm):
 
: ''"Durch das Stillen wird verboten, was aufgrund der Abstammung verboten ist."'' D.h. es ist ebenfalls verboten, diese Männer zu heiraten.
 
 
 
 
 
*Vor den genannten männlichen Verwandten darf die Frau sowohl die Teile ihres Körpers zeigen, die beim [[Wudhu]] (kleine Gebetswaschung) sichtbar werden, und die Körperteile, die gewöhnlich mit Schmuck versehen sind. Gemeint sind z.B. der Kopf, der Hals, die Hände und Arme bis zum Ellenbogen, die Hälfte der Unterschenkel. Nicht gezeigt werden dürfen dagegen der Rücken, der Bauch oder auch die Brust.
 
 
 
:Der Beleg hierfür ist ein [[Hadith]], den [[Ibn Umar]] überlieferte: er (Allahs Wohlgefallen auf ihm) sagte:
 
: ''" Die Männer und Frauen pflegten zur Zeit des Propheten (Allahs Segen und Friede auf ihm) gemeinsam die kleine Gebetswaschung  vorzunehmen."'' Dies betrifft nach Al-[[Asqalani]] nur Ehefrauen und Verwandte (und nicht etwa fremde Männer). <ref name="abu"/>
 
 
 
 
 
*Bezüglich der Bedeckung der Frau gegenüber männlichen Verwandten vertreten die Gelehrten der vier [[Fiqh-Schulen]] allerdings unterschiedliche Meinungen. Teilweise wird vertreten, dass der Körper der Frau bis auf den Bereich zwischen Bauchnabel und Knien (auch von hinten) gezeigt werden darf. Im [[Malikitische Fiqh-Schule|Malikitischen Fiqh]] wird vertreten, dass die Frau ihren ganzen Körper außer ihrem Gesicht und den Extremitäten bedecken muss, d.h. alles außer dem Kopf, dem Hals, den Händen und den Füßen. Im [[Hanbalitische Fiqh-Schule|Hanbalitischen Fiqh]] wird gesagt, dass die '[[Aura]] der Frau gegenüber ihren männlichen Verwandten den ganzen Körper betrifft, außer dem Gesicht, dem Kopf, dem Hals, den Händen, den Füßen und dem Unterschenkel.<ref name="Abdurrahman">Abdurrahman Ibn Muhammad 'Aud al-Dschaziri (2001), Kitab al-Fiqh 'ala al-Madhahib al-'Arba'a, Dar Ibn Hazm, Beirut - Libanon</ref>
 
 
 
Im Übrigen wird nicht zwischen muslimischen und nichtmuslimischen männlichen Verwandten unterschieden. D.h. auch ein nichtmuslimischer Vater ist z.B. für die Frau [[Mahram]].
 
 
 
=== 3. Die islamische Bekleidung der Frau in Gegenwart von muslimischen und nichtmuslimischen Frauen ===
 
 
 
 
 
Die Gelehrten vertreten hierzu zwei verschiedene Meinungen. Die einen differenzieren zwischen muslimischen und nichtmuslimischen Frauen, andere machen dagegen keinen Unterschied.
 
 
 
 
 
'''1. Meinung: Die Bestimmungen betreffen muslimische und nichtmuslimische Frauen.'''
 
 
 
Gegenüber Frauen darf eine muslimische Frau grundsätzlich nur die Körperteile zeigen, die gewöhnlich mit Schmuck versehen werden, wie dies z.B. bei Hals, Füßen und Armen der Fall ist. Auch der Kopf muss nicht bedeckt werden. Darüberhinaus ist es ihr aber erlaubt, auch weitere Körperteile zu zeigen, wenn hierzu eine Veranlassung (arab. Hadscha) besteht. So ist es für Frauen z.B. erlaubt, vor anderen Frauen zu stillen. Der Beleg dafür ist, dass zur Zeiten des Propheten, Frauen als Zeuginnen für das Stillen herangezogen wurden. Die '[[Aura]] zwischen dem Bauchnabel und den Knien darf dagegen nicht gezeigt werden (außer bei Notwendigkeit (arab. Durura)).
 
 
 
Ein Unterschied zwischen muslimischen und nichtmuslimischen Frauen besteht nicht, da es hierfür keinen eindeutigen Beleg aus Quran und Sunna gibt. Es ist vielmehr bekannt, dass jüdische Frauen die Frauen des Propheten (Allahs Segen und Friede) aufsuchten und der Prophet seinen Frauen nicht befahl, in ihrer Gegenwart [[Hidschab]] zu tragen. Wenn aber bekannt ist, dass die nichtmuslimischen Frauen, die körperlichen Eigenschaften der Frau, gegenüber anderen Männern erwähnen werden, dann muss sich die muslimische Frau bedecken. <ref name="abu"/>
 
 
 
Im [[Hanbalitische Fiqh-Schule|Hanbalitischen Fiqh]] wird nicht zwischen muslimischen und nichtmuslimischen Frauen differenziert.<ref name="Abdurrahman"/>
 
 
 
 
 
'''2. Meinung: Gegenüber der nichtmuslimischen Frau gelten andere Bestimmungen als gegenüber muslimischen Frauen.'''
 
 
 
Die Gelehrten dieser Meinung argumentieren mit dem folgenden Quranvers:
 
 
 
: ''"...außer ihren Ehegatten, ihren Vätern, den Vätern ihrer Ehegatten, ihren Söhnen, den Söhnen ihrer Ehegatten, ihren Brüdern, den Söhnen ihrer Brüder und den Söhnen ihrer Schwestern, ihren Frauen,..."'' (Quran 24:31)
 
 
 
Nach dieser Meinung sind mit '''"ihren Frauen"''' in diesem Quranvers nur muslimische Frauen gemeint. Gegenüber nichtmuslimischen Frauen gibt es demnach keine Ausnahme und es gilt die allgemeine Regel des '''Hidschab'''-Gebots.<ref>vgl.[[http://fataawa.de/fiqh_sitten_bekleidung.html  ''fataawa.de, Fatwa Nr. 0074'']]</ref>
 
 
 
=== 4. Die islamische Bekleidung der Frau in Gegenwart von minderjährigen Jungen. ===
 
 
 
 
 
: ''"... Und sie sollen ihre Kopftücher (arab.: bi Chumurihinna, Pl.[[ Chimar]]) auf den Brustschlitz ihres Gewandes schlagen und ihren Schmuck nicht offen zeigen, außer ihren Ehegatten, ihren Vätern, den Vätern ihrer Ehegatten, ihren Söhnen, den Söhnen ihrer Ehegatten, ihren Brüdern, den Söhnen ihrer Brüder und den Söhnen ihrer Schwestern, ihren Frauen, denen, die ihre rechte Hand besitzt, den männlichen Gefolgsleuten, die keinen (Geschlechts)trieb (mehr) haben, '''den Kindern, die auf die Blöße der Frauen (noch) nicht aufmerksam geworden sind'''..."'' (Quran 24:31)
 
 
 
Mit '''"Kindern"''' sind minderjährige Jungen gemeint, die noch nicht die Geschlechtsreife erreicht haben. Ihnen gegenüber hat die muslimische Frau keinen [[Hidschab]] zu tragen. Es dürfen die Körperteile gezeigt werden, die gewöhnlich mit Schmuck versehen werden, wie dies z.B. bei Hals, Füßen und Armen der Fall ist. Auch der Kopf muss nicht bedeckt werden. Wie sich aus dem Quranvers ergibt, gilt die Hidschab-Ausnahme auch gegenüber Männern, die keinen Geschlechtstrieb haben, wie z.B. Eunuchen.
 
 
 
=== 5. Die islamische Bekleidung der Frau in Gegenwart ihres Ehemannes. ===
 
 
 
 
 
Gegenüber ihrem Ehemann kann die Frau ihren gesamten Körper ohne Einschränkung zeigen. Dies gilt umgekehrt auch für den Ehemann.
 
 
 
Allah der Erhaben sagt im Quran:
 
 
 
: ''"...und denjenigen, die ihre Scham hüten, (*) außer gegenüber ihren Gattinnen oder was ihre rechte Hand (an Sklavinnen) besitzt, denn sie sind (hierin) nicht zu tadeln, "'' (Quran 23:5-6)
 
  
[[Aischa]] berichtete:
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'''Beweise derjenigen, die die Bedeckung von Händen und Gesicht nicht als verpflichtend ansehen:'''  
: ''"Ich nahm gewöhnlich die Gesamtwaschung (arab. [[Ghusl]]) zusammen mit dem Propheten (Allahs Segen und Friede auf ihm) vor, und wir beide bedienten uns eines einzigen Wasserbehälters, in dem unsere Hände wechselweise eintrafen."'' (Hadith bei Buchari, Nr.26)
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-in Bearbeitung-
  
Wenn die Frau allein mit ihrem Ehemann ist, so ist es ihr - nach einer Meinung - auch erlaubt enge Hosen o.ä. anzuziehen.<ref group="A"> Diese Meinung vertritt u.a. der Gelehrte al-Albani</ref>Dies wird damit begründet, dass es ihr erlaubt ist, ohne Kleidung vor ihrem Mann zu erscheinen, erst recht ist dann auch enge Kleidung erlaubt. Andere Gelehrte lehnen dies wegen dem allgemeinen Gebot, keine Kleidung zu tragen, die den [[Kuffar]] ähnelt, dagegen ab. <ref name="abu"/>
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'''Beweise derjenigen, die die Bedeckung von Händen und Gesicht als verpflichtend ansehen:'''
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-in Bearbeitung-
  
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2. Die Bekleidung darf nicht selbst einen Schmuck darstellen.
  
=== 6. Die islamische Bekleidung der Frau im Gebet ===
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3. Die Bekleidung darf nicht parfümiert sein.
  
(Fortsetzung folgt inschallah)
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- Fortsetzung folgt-
  
 
== Anmerkungen==
 
== Anmerkungen==

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