Bearbeiten von „Ihram“
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=== Verbotene Handlungen, die Männer und Frauen betreffen === | === Verbotene Handlungen, die Männer und Frauen betreffen === | ||
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: ''"Es macht nichts, wenn man folgende fünf bösartige Tiere tötet, während man im Heiligen Bezirk (arab. haram) oder im Weihezustand ist: eine Maus, einen Skorpion, einen (teilweise weißgefiederten, arab. abqa')) Raben, einen Schmarotzermilan (arab. hid'a) und einen (wilden) Raubhund."'' (Hadith sahih bei Muslim) | : ''"Es macht nichts, wenn man folgende fünf bösartige Tiere tötet, während man im Heiligen Bezirk (arab. haram) oder im Weihezustand ist: eine Maus, einen Skorpion, einen (teilweise weißgefiederten, arab. abqa')) Raben, einen Schmarotzermilan (arab. hid'a) und einen (wilden) Raubhund."'' (Hadith sahih bei Muslim) | ||
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− | In einer Überlieferung wird zudem die Schlange erwähnt. Der Gelehrte An-Nawawi sagte, dass die große Mehrheit der Gelehrten darüber übereingekommen ist, dass auch alle anderen Tiere mit den gleichen Eigenschaften mit dazu zählen (d.h. im Weihezustand getötet werden dürfen). Der Grund für die Erlaubnis des Tötens oder Verjagens dieser Tiere im Weihezustand – und auch während des rituellen Gebetes, wie es in einer Version des Hadithes bei Muslim heißt – ist der, dass diese Tiere dem Menschen gefährlich werden. […]<ref> | + | In einer Überlieferung wird zudem die Schlange erwähnt. Der Gelehrte An-Nawawi sagte, dass die große Mehrheit der Gelehrten darüber übereingekommen ist, dass auch alle anderen Tiere mit den gleichen Eigenschaften mit dazu zählen (d.h. im Weihezustand getötet werden dürfen). Der Grund für die Erlaubnis des Tötens oder Verjagens dieser Tiere im Weihezustand – und auch während des rituellen Gebetes, wie es in einer Version des Hadithes bei Muslim heißt – ist der, dass diese Tiere dem Menschen gefährlich werden. […]<ref>Erläuterung des Korans (Tafsir) Band 3: Sura Al-Ma'ida (Der Tisch) und Sura Al-An'am (Das Vieh) (PDF), Samir Mourad, Deutscher Informationsdienst über den Islam (DIdI) e.V. (DIdI-Info.de), Karlsruhe 2008, ISBN 978-3-940871-02-2.</ref> |
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Wenn gegen dieses Verbot verstoßen wird, ist die Heirat ungültig, aber man muss keine Sühne (arab. [[Fidja]]) leisten. Nicht unter das Verbot fällt, wenn ein Mann seine von ihm widerruflich geschiedene Frau in dieser Zeit zurücknimmt, d.h. die Ehe mit ihr wieder aufnimmt. <ref name="durus"/> | Wenn gegen dieses Verbot verstoßen wird, ist die Heirat ungültig, aber man muss keine Sühne (arab. [[Fidja]]) leisten. Nicht unter das Verbot fällt, wenn ein Mann seine von ihm widerruflich geschiedene Frau in dieser Zeit zurücknimmt, d.h. die Ehe mit ihr wieder aufnimmt. <ref name="durus"/> | ||
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=== Verbotene Handlungen, die speziell Männer betreffen === | === Verbotene Handlungen, die speziell Männer betreffen === |